Wie vom Zöller nicht anders gewohnt, hat auch die Neuauflage viel Neues zu bieten: |
Grundlegende Neubearbeitungen der §§ 542–566 ZPO (Revision) und §§ 567–577 ZPO (Beschwerde) nach Autorenwechsel Einsatz von Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit Maßnahmen zur Stärkung des Justizstandortes Deutschland Bewältigung von Massenverfahren zunehmende Bedeutung des Datenschutzes Umsetzung europäischer Vorgaben über Verbandsklagen zur Stärkung kollektiver Verbraucherrechte (VRUG mit VDuG) Durchführung der EU-Verordnungen zu grenzüberschreitenden Zustellungen und Beweisaufnahmen Und immer noch: Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten Selbstverständlich ist der Zöller auch online verfügbar: Im Duo mit dem Prozessformularbuch von Vorwerk (Neuauflage geplant für Oktober 2023), das mit dem Zusammenspiel von Mustern und erklärenden Erläuterungen Praxishandbuch und Formularbuch in einem ist. Alles verlinkt mit der im Prozessrecht überaus wichtigen Rechtsprechung. Sinnvoller kann eine Ergänzung zum Zöller kaum sein. |