Hartz IV: 3G Zutrittsbeschränkungen in Jobcentern rechtens? Viele Jobcenter haben den Zutritt zu ihren Gebäuden auf 3G oder gar 2G beschränkt. Auch die derzeit von den Jobcentern versenden „Einladungen“ (resp. Meldeaufforderungen nach § 59 SGB II und damit Verwaltungsakte) beinhalten standartmäßig in der Begründung die Information, dass nur Personen die (doppelt) geimpft, genesen oder getestet sind, der Zutritt zum Jobcenter erlaubt ist und entsprechende Nachweise an der Eingangstür vorzuzeigen sind. |