Sehr geehrte Damen und Herren,

das Soforthilfegesetz für leitungsgebundene Erdgas- und Wärmekunden ist am 19. November 2022 in Kraft getreten. Das bedeutet: Kunden von Gas und Fernwärme können mit einer Erstattung der im Dezember vorgenommenen Abzüge rechnen.
  • Doch wann erfolgt eine Erstattung und wer genau ist anspruchsberechtigt?
  • Welche Besonderheiten bestehen bei Mietverhältnissen, wenn der Mieter keinen eigenen Gaszähler in der Wohnung hat?
  • Muss der Vermieter über die Entlastung informieren und wenn ja, wie sieht die Informationspflicht aus?
  • Gibt es Besonderheiten bei Wohnungseigentümerschaften und wie sieht es mit der Pfändbarkeit der Entlastung aus?
Die Antwort auf diese und weitere Fragen erhalten Sie in dem Spezialreport „Dezember-Soforthilfe: Auswirkungen auf Miet-, Pachtverhältnisse und Wohnungseigentümerschaften“ von Dipl. Rechtspfleger Peter Mock und dem dazugehörigen Rechtsportal für Miet- und WEG-Recht.

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Rechtsstand: November 2022

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