Ein DGS-Kommentar zum Klima-Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes
Ja, wir dürfen uns freuen. Und wir teilen als DGS die Freude der klagenden Klimaschützer und Vereinigungen wie dem SFV über den Erfolg uneingeschränkt mit. Der Beschluss aus Karlsruhe, den viele als Urteil bezeichnen, wird uns alle voranbringen und gibt uns Rückenwind für unsere Arbeit.
Bremsspuren hat der Beschluss gleich kurz nach der Verkündung hinterlassen, als die Reaktionen aus dem politischen Berlin nicht lange auf sich warten ließen. Wieder einmal durfte schnell an der Glaubwürdigkeit der Politik gezweifelt werden: Minister Altmeier begrüßte den Beschluss, dessen kritisiertes Gesetz er selbst mitgeschrieben hatte, als „groß und bedeutend“. Anders sein Amtskollege Andreas Scheuer: Dieser schwieg zum Urteil - doch auch Schweigen kann eine Aussage sein. Ministerpräsidentin Schwesig befürwortet am Tag der Verkündigung erneut North Stream II. Ministerpräsident Söder dagegen: „Das müssen wir jetzt anpacken“.
Thorsten Müller von der Stiftung Umweltenergierecht sieht den Beschluss als historisch an und warnt davor, ihn zu unterschätzen. Das Gericht habe zwar nur die Regelungen nach 2030 als verfassungswidrig eingeordnet, aber diese Beschränkung war möglich, so Müller, weil der bisherige Reduktionspfad bis 2030 sowieso aufgrund der neuen europäischen Ziele geändert werden muss.
Die 1,5-Grad-Grenze des Pariser Klima-Abkommens ist mit diesem Beschluss letztlich nicht nur völkerrechtlich, sondern auch verfassungsrechtlich als verbindlich zu betrachten...
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Ein Bericht von Götz Warnke
Wer die Klimakrise ernst nahm und auf nachhaltigen, effektiven Klimaschutz setzte, musste sich bisher auf die Zeit nach der Bundestagswahl im September gedulden. Denn von der regierenden Schwarz-Roten-Koalition und ihrem am 19. Dezember 2019 erlassenen Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) war in dieser Hinsicht nicht viel zu erwarten: Die Klimaziele wurden dort nur bis 2030 gesetzlich normiert, und selbst dann sollte die CO2-Minderung gegenüber 1990 gerade einmal 55% betragen. 55% in 40 Jahren – und dann noch die leichteren, die billigen, „niedrig hängenden Früchte“. Mit den restlichen, schwerer zu erzielenden 45% sollten sich künftige Generationen herumschlagen. Zudem waren die Reduktionsziele nicht mit dem Pariser Klimaziel von 1,5° Temperaturerhöhung gegenüber der vorindustriellen Zeit vereinbar.
Kein Wunder also, dass insbesondere auch viele junge Vertreter von Fridays for Future gegen ein solches „Klimaschutzgesetz“ vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) klagten. Letzte Woche (29.04.) veröffentlichte das BVerfG den bereits am 24. März 2021 gefällten Beschluss seines Ersten Senats; er war eine Zurechtweisung für die Politik der Bundesregierung. Auch wenn die Klagenden („Beschwerdeführer“) nicht in allen Punkten Recht bekamen, so wurden die Richter deutlich:
„Der Schutz des Lebens und der körperlichen Unversehrtheit nach Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG schließt den Schutz vor Beeinträchtigungen grundrechtlicher Schutzgüter durch Umweltbelastungen ein ... Die aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG folgende Schutzpflicht des Staates umfasst auch die Verpflichtung, Leben und Gesundheit vor den Gefahren des Klimawandels zu schützen. Sie kann eine objektivrechtliche Schutzverpflichtung auch in Bezug auf künftige Generationen begründen. … In Wahrnehmung seines Konkretisierungsauftrags und seiner Konkretisierungsprärogative hat der Gesetzgeber das Klimaschutzziel des Art. 20a GG aktuell verfassungsrechtlich zulässig dahingehend bestimmt, dass der Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur auf deutlich unter 2 °C und möglichst auf 1,5 °C gegenüber dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen ist. … Subjektivrechtlich schützen die Grundrechte als intertemporale Freiheitssicherung vor einer einseitigen Verlagerung der durch Art. 20a GG aufgegebenen Treibhausgasminderungslast in die Zukunft. … Die Schonung künftiger Freiheit verlangt auch, den Übergang zu Klimaneutralität rechtzeitig einzuleiten. Konkret erfordert dies, dass frühzeitig transparente Maßgaben für die weitere Ausgestaltung der Treibhausgasreduktion formuliert werden, …“ ...
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Ein Bericht von Tatiana Abarzúa
Ein neuer Monat hat begonnen und somit versammelten sich viele Klimabewegte abends am „Klima-Montag“ nördlich der Weltzeituhr am Alexanderplatz. Aktivisten von Berlin4Future organisieren diese „Klimademo für Berufstätige“. Diesmal sprachen die Referenten vor allem über den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts und über Klimaschutzinitiativen in der Hauptstadt. Live-Musik gab es auch – und den monatlichen Negativpreis.
Als Erste sprach Baro Gabbert. Mit der Veröffentlichung des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts sei am Donnerstag „etwas historisches passiert“, sagte die angehende Juristin. Denn das höchste unabhängige Verfassungsorgan der Justiz habe mit dieser Entscheidung gesagt: „Die aktuelle Klimaschutzgesetzgebung ist so wie sie ist verfassungswidrig“. Das Publikum applaudierte. Die Klimaaktivistin von „lawyers for future“ erzählte, dass sie seit Donnerstag gar nicht aufhören könne, sich zu freuen – „vor allem als junger Mensch“.
Verfassungsrechtlich geklärte Klimafragen
Für Gabbert sei die Entscheidung ein „riesiges Gesamtkunstwerk, inhaltlicher, aktivistischer und demokratischer Art“. Nun sei „Schluss mit Politik und Gesetzgebung, die nicht mit unserer Verfassung und nicht mit den Paris-Zielen vereinbar ist. Das ist das wichtigste, was uns überhaupt in dieser Entscheidung passieren konnte“, so Gabbert. Ihrer Meinung nach habe es nicht gereicht, dass viele Menschen für Klimaschutz demonstriert hätten. „Es hat Karlsruhe gebraucht“ betont sie. Für sie ist es ein weiterer inhaltlicher Aspekt der Entscheidung, dass es vorbei sei „mit dem widersinnigen und schwachsinnigen Argument, dass Deutschland alleine die Klimakrise ja nicht lösen könnte“. Das habe auch niemand gesagt, aber das „als Anreiz dafür zu nutzen, zu sagen, deswegen kümmern wir uns gar nicht darum, das war schon immer eine schlechte Antwort“, so die Vortragende. Die Bundesregierung sei jetzt aufgefordert, zwei Sachen umzusetzen. Einerseits dafür zu sorgen, die Paris-Ziele einzuhalten, andererseits sich „auch dafür einsetzen, dass auf internationaler Ebene Lösungen gefunden werden, die uns gemeinsam dazu bringen, diese Krise einzudämmen und zu lösen“. Gabbert zufolge ist das ein „Riesenerfolg“. Der dritte inhaltliche Punkt für sie ist, dass die Frage obsolet geworden ist, „dass wir uns fragen, ob wir Politik brauchen, die mit dem Pariser Abkommen kompatibel ist“. Diese Frage sei verfassungsrechtlich geklärt worden...
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Eine Analyse des Climate Action Tracker (CAT)
Am 4. Mai wurde vom CAT eine interessante Analyse veröffentlicht, deren Kurzfassung wir für Sie frei übersetzt haben. So hat die Ankündigung neuer Klimaziele durch die Regierungen die prognostizierte Erwärmung am Ende des Jahrhunderts um 0,2 Grad Celsius gesenkt. Die prognostizierte Erwärmung durch die Zusagen des Pariser Abkommens liegt nun bei 2,4 Grad Celsius, so die neue Analyse.
Die prognostizierte Erwärmung durch das "optimistische Szenario", das die vollständige Umsetzung aller Netto-Null-Ziele voraussetzt, ist auf 2,0°C gesunken. Obwohl die Anzahl der Länder, die Netto-Null-Ziele annehmen oder in Erwägung ziehen, auf 131 Länder gestiegen ist - was 73% der globalen THG-Emissionen abdeckt - tragen eher die fortgeschriebenen Ziele des Pariser Abkommens für 2030 als die zusätzlichen Länder zum Rückgang der prognostizierten Erwärmung bei. Im Vergleich dazu hat das "optimistische Szenario" des CAT im Dezember-Update 2,1˚C angenommen...
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Eine Zusammenfassung von Jörg Sutter
Das Projekt PVLOTSE, mit dem die DGS seit 2019 unter anderem eine Telefon-Hotline für Fragen zum Ü20-Anlagenbetrieb eingerichtet hatte, ist planmäßig zum 30.04.2021 beendet worden. Doch werden die Beratungsaktivitäten zu diesem Thema weitergeführt, die nächsten fast 24.000 kleinen PV-Anlagen sind ja schon Ende dieses Jahres vom Auslaufen der EEG-Vergütung betroffen.
Ü20-Beratung seit 2019
Nach intensiver interner Vorbereitungszeit ging das Projekt PVLOTSE im Dezember 2019 an den Start, die DGS News berichteten: Erstmals wurde über eine zentrale Hotline eine kostenlose telefonische Beratung zum Weiterbetrieb von Ü20-Anlagen angeboten. Die DGS hatte die Projektidee dazu beim Umweltbundesamt eingereicht und dafür eine finanzielle Unterstützung aus einem Topf der Verbändeförderung erhalten. DGS-Berater wurden geschult, die Infrastruktur eingerichtet, dann konnte es um Weihnachten 2019 losgehen.
Der Zeitplan war gut gewählt, stand doch für Ende des Jahres 2020 das Ende der EEG-Vergütung für die ersten kleinen PV-Anlagen vor der Tür. Und nicht für wenige: Rund 18.400 Anlagen aus dem Baujahr 2000 und früher, also die echten Pionier-Anlagen in Deutschland, waren davon betroffen. Und: Das damals gültige EEG 2017 bot praktisch keine vernünftige Weiterbetriebsmöglichkeit für diese Anlagen ...
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Über ein Prozesserlebnis der besonderen Art berichtet Heinz Wraneschitz
Im neu aufgerollten "Sunowe"-Prozess um laut Anklage unterlaufene Mindestpreise für Solarmodule sprach die 3. Strafkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth alle sechs Angeklagten frei. Er dauerte auch nur zwei statt der angesetzten zwölf Verhandlungstage. Zudem gestand die Kammer vieren von ihnen, die teils lange U-Haft ertragen mussten, Schadenersatz zu. Und: Die Kosten trägt die Staatskasse.
Das Urteil hatte sich bereits zu Prozessbeginn abgezeichnet. Das ist bemerkenswert. Denn die Nürnberg-Fürther Staatsanwaltschaft hatte die Sechs per über 200-seitigen Schriftsatz wegen "gewerbs-/bandenmäßiger Steuerhehlerei" und anderer Delikte angeklagt. Zur Begründung sollte eine EU-chinesische Vereinbarung auf Mindest-Solarmodulpreise taugen, "Undertaking" genannt.
Doch der Vorsitzende Richter Maximilian Ehrhardt hatte gleich nach der Verlesung der Anklageschrift klargelegt, was er davon hält: "Die Strafbarkeit ist mehr als fragwürdig." ...
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Strom für Autos statt für Bagger: Acht Jahre alt, aber aktueller denn je ist dieser Beitrag über die Braunkohletagebaue in der Lausitz. Denn immer wieder wird gefragt: „Woher soll denn der viele Strom für die vielen E-Autos der Zukunft kommen?“ Die Antwort steht im Artikel: Wenn die Braunkohleförderung eingestellt wird, ist (fast) genug Strom für die Elektromobilität da: www.lr-online.de/nachrichten/der-teure-strom-umweg-zum-tagebau-36342624.html
Chinas Chancen, Chinas Risiken: China kann durch den Ausstieg aus der Kohle 1,6 Billionen Dollar in den nächsten 20 Jahren sparen, so ein Bericht der Klima-Denkfabrik TransitionZero. Das ist die gute Nachricht! Die schlechte ist: um sein gestecktes Ziel einer CO2-Neutralität bis 2060 zu erreichen, muss China innerhalb eines Jahrzehnts 588 seiner insgesamt 1.058 Kohlekraftwerke schließen, womit über 25% der weltweiten Kapazitäten dieser CO2-Schleudern vor dem „Aus“ stünden. Eine riesige Herausforderung, um die sich das Reich der Mitte nicht so einfach herummogeln kann. Denn mit Satellitentechnologie und maschinellem Lernen kommt man dem schnell auf die Spur. Da hilft dann auch kein huldvolles Winken von der Tribüne mehr: www.bbc.com/news/science-environment-56761344
Der Amazonas wird zum Klimakiller: Nach einer im Fachmagazin "Nature Climate Change" veröffentlichten französischen Studie hat der Amazonas-Urwald im vergangenen Jahrzehnt 20 Prozent mehr CO2 emittiert, als er durch Photosynthese und Pflanzenwachstum aufnehmen konnte. Grund sind die um sich greifenden Brandrodungen und der immer stärkere Holzeinschlag. Diese Zerstörungen haben sich seit 2019 unter dem wissenschaftsignoranten, irrlichternden Präsidenten Bolsonaro sogar noch vervierfacht: www.derstandard.at/story/2000126308990/amazonas-regenwald-stoesst-jetzt-mehr-co2-aus-als-er-absorbiert
Mit der Solar-Rikscha um die Welt: Das Ehepaar Karl van Zyl und Santie du Toit von der südafrikanischen Initiative Tuk Tuk Life will mit einem E-Fahrzeug mit integrierten PV-Modulen (Vehicle integrated PV/VIPV) die Erde umrunden. Das Fahrzeug für die 50.000 km lange und wohl 18 Monate dauernde Tour ist ein dreirädriges, voll verkleidetes Tuk Tuk des norwegischen Startups Infinite Mobility (infinite-m.com). Die Solar-Tour soll starten, sobald die Pandemie-Situation Reisen zwischen den verschiedenen Ländern wieder möglich macht: https://cleantechnica.com/2021/04/05/infinite-mobility-and-its-solar-electric-vehicle-are-partnering-with-tuktuk-life-for-record-breaking-trip-around-the-world/
Alles Lüge? Glaubt man dieser im Auftrag des Ökostromanbieters Lichtblick erstellten Studie, dann ist der Grünstrommix vieler Konkurrenten bald nicht mehr das Papier wert, auf das er gedruckt ist. Knackpunkt: Das Gutachten denkt bereits voraus und bewertet, was die geplante Stromkennzeichnungs-Reform des Bundestags verändern könnte. Wir sind gespannt, ob die Regelung nach ihrer Verabschiedung - wohl im Mai - immer noch so viel Transparenz schafft, wie Lichtblick hofft:www.haustec.de/energie/versorger-liefern-bis-zu-58-weniger-oekostrom-als-offiziell-angegeben
Das Redaktionsteam der DGS-News
… haben der BSW und Nabu in einem gemeinsamen Papier Kriterien für naturverträgliche Photovoltaik-Freiflächenanlagen festgelegt. Dabei geht es um eine naturverträgliche Standortwahl und Errichtung sowie um den Betrieb und Rückbau der Anlagen. So sollen über die gesamte Betriebsdauer der Anlage standort- und regionalspezifisch angepasste Maßnahmen zur Förderung ökologischer Belange für einen effektiven Naturschutz im Hinblick auf ihre Wirksamkeit regelmäßig evaluiert werden – Vorbildlich!
… haben Käufer*innen von PV-Anlagen auch Rechte gegenüber den Liefernden. Einen ganz guten Überblick hat der Rechtsanwalt Thomas Binder zusammengestellt.
… möchte Nordrhein-Westfalens Wirtschaftsminister Andreas Pinkwart (FDP) aus ominösen Gründen die anerkannte und erfolgreiche EnergieAgentur.NRW schließen. Jetzt hat das Klimabündnis Bielefeld eine Unterschriftenaktion dagegen initiiert.
… findet vom 18. bis 20. Mai 2021 online die jährliche Konferenz der europäischen Technologie- und Informations-Plattform für Photovoltaik statt. Programm und Anmeldung hier.
… ist es zwar nicht ganz ehrlich. Aber wenn man Reinelektros und Plugins zusammenzählt, wurden davon im April mehr neu zugelassen als (Nicht-?)Stinkediesel. Ist doch mal was zum Freuen, oder?
... auch für abstruse Ideen reichen 280 Zeichen auf Twitter, wie der Vorschlag der FDP für einen CO2-Preis "auch für negative Emissionen" zeigt. Mit solchen Verirrungen können Politiker den ursprünglich sinnvollen Vorschlag einer echten CO2-Bepreisung ins Gegenteil verbiegen.
... ist es sinnvoll, in diesem Superwahljahr auch auf andere Diskursverschiebungen zu achten. Denn die Pseudo-Debatte um einen vermeintlichen "Klimalockdown" ist nur ein weiteres Beispiel für suggestive Unterstellungen, da "weder Klimaaktivist*innen, noch Wissenschaftler*innen, Umwelt-NGOs oder Klimapolitiker*innen" so etwas fordern, wie die Klimaschutzaktivistin Carla Reemtsma in einem ausführlichen Thread argumentiert.
Das Redaktionsteam der DGS-News
Impressum Unter diesem Motto versteht sich die Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie e.V. als Mittler zwischen Wissenschaftlern, Ingenieuren, Architekten, dem Baugewerbe, dem Handwerk, der Industrie, Behörden und Parlamenten. Diese sollen durch unsere Arbeit an einen Tisch gebracht werden, um ihre gesellschaftliche Verantwortung im Hinblick auf eine notwendige Energiewende hin zu mehr Nachhaltigkeit und dem verstärkten Einsatz Erneuerbarer Energieträger wahrzunehmen. DGS News-Redaktion Matthias Hüttmann (Chefred.), Tatiana Abarzúa, Jörg Sutter, Götz Warnke, Heinz Wraneschitz Kontakt Presserechtliche Verantwortung: Dipl.-Met. Bernhard Weyres-Borchert (DGS Präsident) Für alle Links gilt: Wir möchten ausdrücklich betonen, dass wir keinerlei Einfluss auf den Linktext, die Gestaltung und die Inhalte der gelinkten Seiten haben. Deshalb distanzieren wir uns hiermit ausdrücklich von den Linkformulierungen, sowie von allen Inhalten aller gelinkten Seiten auf unserer Homepage und machen uns ihre Inhalte nicht zu Eigen. Diese Erklärung gilt für alle auf unserer Website angebrachten Links und für alle Inhalte der Seiten, zu denen die bei uns angemeldeten Banner oder Links führen. Alle Rechte vorbehalten. Jegliche Vervielfältigung oder Weiterverbreitung in jedem Medium als Ganzes oder in Teilen bedarf der schriftlichen Zustimmung. Datenschutz
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