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Eine Kritik von Götz Warnke
Mitte Oktober 2023 hat die Europaabteilung des ICCT eine 32seitige Studie mit dem sperrigen Titel „ARE BATTERY ELECTRIC VEHICLES COST COMPETITIVE? AN INCOME-BASED ANALYSIS OF THE COSTS OF NEW VEHICLE PURCHASE AND LEASING FOR THE GERMAN MARKET“ veröffentlicht. Das ICCT („International Council on Clean Transportation“) hat sich als Nichtregierungsorganisation in der Vergangenheit auch dadurch einen guten Namen gemacht, dass es an der Aufdeckung des VW-Abgasskandals beteiligt war. Dennoch wäre eine deutsche Version für die Verbreitung der Studie sicherlich förderlich gewesen, zumal man sich ja durchaus zu einem deutschen Pressetext in der Lage sah.
Aber jenseits dieser etwas verdrucksten Äußerlichkeiten ist die Studie inhaltlich interessant.
„Sind batterieelektrische Fahrzeuge kostenmäßig wettbewerbsfähig? Eine einkommensbasierte Analyse der Kosten von Neufahrzeugkauf und -Leasing für den deutschen Markt“ – um hier zu validen Ergebnissen zu kommen, gehen die Autoren Kyle Morrison und Sandra Wappelhorst von verschiedenen Prämissen aus:
1. Sie beschränken sich auf den Vergleich von je zwei Autos aus zwei Fahrzeugklassen, und zwar aus der Kompaktklasse („Golfklasse“) und dem Kleinwagenbereich, und das hinsichtlich deren Gesamtbetriebskosten (TCO/Total Cost of Ownership).
2. Zur Ermittlung des TCO gehen sie von einem Haltezeitraum des Neuwagens von vier Jahren aus, was einen angenommenen Mittelwert zwischen einer typischen Leasing-Haltedauer (2-4 Jahre) und einer typischen Kauffahrzeug-Haltedauer darstellt (S. 2 bzw. PDF-S. 7 der Studie).
3. Sehr differenziert ist das Thema „Laden“ dargestellt. Denn hier finden sich höchst unterschiedliche Preisstrukturen, je nachdem, ob man z.B. Hausstrom, einen Mobility Service Partner (MSP) oder öffentliches Ad-hoc-Laden nutzt (S. 8 bzw. PDF-S. 14).
4. Insgesamt werden viele Daten von Eurostat, dem Kraftfahrt-Bundesamt, dem Bundesverkehrsministerium und dem ADAC übernommen, so dass die Datenbasis als valide angesehen werden kann.
Zur Kostenanalyse werden in der Kompaktklasse ein elektrischer VW ID.3 Pro und ein benzinbetriebener VW Golf VIII Style 2 miteinander verglichen; bei den Kleinwagen ein elektrischer Dacia Spring Extreme Electric 65 und ein benzinbetriebener Toyota Aygo X 1.0.
Das Ergebnis: bei den Kompaktwagen beträgt der Kostenvorteil des E-Autos im Haltezeitraum 5.100 Euro vor, gar 12.300 Euro nach der Einrechnung der Kaufprämie.
Im Kleinwagensegment hat das E-Auto sogar ein Defizit von 6.000 Euro vor, aber ein geringes Plus von 1.100 Euro nach der Einrechnung der Kaufprämie gegenüber dem Benziner.
Angesichts der 2025 endenden E-Auto-Förderung und des Endes der Neu-Zulassung von Verbrenner-Neuwagen 2035 schlagen die Autoren eine einkommensabhängige E-Auto-Förderung vor. Die soll vor allem Geringverdiener veranlassen, vom Verbrenner auf das E-Auto umzusteigen. Je geringer das monatliche Nettoeinkommen sei, desto höher sei der Anteil der Autokosten daran. Daher sollen alle monatlichen Nettoeinkommen über 5.000 Euro von der Förderung ausgeschlossen werden. Dagegen soll für die untersten Einkommensgruppen mit weniger als monatlich € 1.700 die Förderung von € 7.178 auf € 14.356 verdoppelt werden (S. 20 bzw. PDF-S. 26).
Soweit das Konzept.
Was sich jedoch im ersten Moment als schön sozial und sinnvoll anhört, wirft verschiedene Probleme auf und ist hinsichtlich des Klimaschutzes bei Fahrzeugen längst nicht alternativlos.
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Wie zwei Online-Ereignisse und ein Gerichtsurteil dieser Woche zusammenhängen, erklärt Heinz Wraneschitz
Sie schreiben jedes Jahr einen neuen Photovoltaik-(PV-)Statusreport, die Mitarbeitenden im Fachausschuss Regenerative Energien (FARE) des Vereins Deutscher Ingenieure VDI. Bei der Vorstellung des aktuellen (Kurz-)Berichts an diesem Mittwoch (15. November) hob Gerhard Stryi-Hipp, der Co-Vorsitzende des FARE zwar heraus: „Bis Ende des Jahres werden 13 Gigawatt (GW) PV in Deutschland neu installiert sein, deutlich über dem Plan der Bundesregierung von neun GW.“ Das liege unter anderem an den massiv gefallen Preisen für Solarmodule die im Jahre 2010 bei 2.000 Euro pro Kilowatt (€/kWp) gelegen hätten, im laufenden Jahr aber nur noch bei 200 €/kWp. „Allein seit 2022 sind die Modulpreise um 40 Prozent gesunken“, stellte der heutige Leiter der Arbeitsgruppe „Klimaneutrale Städte und Quartiere“ im Fraunhofer-Solarinstitut ISE und frühere Geschäftsführer des Bundesverbands Solarwirtschaft (BSW-Solar) heraus. Doch bis 2030 müsse sich „die installierte PV-Leistung in Deutschland von heute etwa 78 auf 215 Gigawatt fast verdreifachen“. Das sei Voraussetzung, um die bis dahin gesetzten Klimaziele unter anderem durch einen 80-prozentigen Strommix aus Sonnen- und Windkraftwerken zu erreichen. Dabei gab sich Stryi-Hipp „optimistisch“, aber nur, „wenn die Rahmenbedingungen gleichbleiben oder verbessert werden“.
Das jedoch scheint durch ein kurz vor der VDI-Pressekonferenz veröffentlichtes Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVG) mehr als fraglich. Es ist eher zu erwarten, dass die Bundesregierung die Unterstützung der Energiewende zurückfahren wird. Das BVG hat unter 2 BvF 21 nämlich verboten, dass die „im Haushaltsjahr 2021 nicht unmittelbar benötigte Kreditermächtigung in Höhe von 60 Milliarden Euro durch eine Zuführung an den „Energie- und Klimafonds“ (EKF), ein unselbständiges Sondervermögen des Bundes, für künftige Haushaltsjahre nutzbar gemacht werden“. Da half es der „Ampel“-Regierung auch nichts, dass sie den EKF „zwischenzeitlich in „Klima- und Transformationsfonds“ (KTF) umbenannt“ hat: Rückwirkende Änderungen gehen einfach nicht, so die Obersten Richter:innen.
Und deshalb fehlen nun der Bundesregierung auf einen Schlag 60 Mrd. Euro, die offensichtlich fest eingeplant waren zur Förderung der Energiewende. Finanzminister Christian Lindner (FDP) habe deshalb noch am Mittwoch „eine Ausgabensperre für den KTF verhängt“, wie viele Medien übereinstimmend berichten.
Ist dann überhaupt das von Stryi-Hipp genannte „machbare und notwendige Anstreben einer Verdreifachung der PV-Leistung“ noch machbar? Auf die Nachfrage, was das BVG-Urteil für diese „neue Phase der Energiewende“ (Stryi-Hipp) bedeute, antwortete dieser: „Dafür sind wir vom VDI-FARE die falschen Adressaten. Wir betrachten im Statusreport die technische Seite des Ausbaus.“
Kommt Lindner das BVG-Urteil womöglich gelegen?
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Eine Einordnung von Jörg Sutter
Am Mittwoch dieser Woche Eilmeldungen auf allen Kanälen: Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass der Nachtragshaushalt des Bundes von 2021 mit der Verschiebung von Corona-Mitteln in den Klimafonds mit dem Grundgesetz unvereinbar und daher nichtig ist.
Es ging um das 2. Nachtragshaushaltsgesetz, die genaue Entscheidung des BVG kann jede:r hier nachlesen. Im Haushaltsjahr 2021 wurden Kreditermächtigungen von 60 Mrd. Euro bereitgestellt für die Pandemiebekämpfung, die dann nicht benötigt wurden und mit dem genannten Gesetz in den Klima- und Transformationsfonds“ (KTF) gezaubert worden sind, der damals noch Energie- und Klimafonds (EKF) hieß.
Der KTF ist ein „Sondervermögen des Bundes“, die Umbenennung des Namens sollte auch deutlich machen, dass mit diesem Fondsvermögen – also Schulden - Teile der Transformationskosten gedeckt werden sollen, die in vielen Bereichen, vor allem dem Klimaschutz sehr viel Geld kosten werden. Der Vorteil des KTF: Als Sondervermögen unterliegen die Ausgaben daraus nicht der vereinbarten Schuldenbremse, es kann hier also unabhängig vom Bundeshaushalt gewirtschaftet werden. Die erste Reaktion von Finanzminister Christian Lindner war nach dem Urteil dann auch ein rascher Ausgabenstopp für den KTF. Das Bundesfinanzministerium ist auch federführend für den KTF verantwortlich.
Jedoch ist klar: Was seitens des Bundes bereits genehmigt wurde, wird auch bezahlt. Für andere Ausgaben soll nun erst ein neuer Wirtschaftsplan für den KTF erstellt werden. Die Sperre bezieht sich auch erst auf die Jahre 2024 und 2025. Und was sich im ersten Moment nach einer Vollbremsung anhört, ist es bei genauem Hinsehen aber nicht. Im Haushaltsplan des KTF sind bis 2027 Ausgaben von 212 Mrd. Euro vorgesehen, davon müssen nun 60 Mrd. entweder anderweitig finanziert oder gestrichen werden. Das ist zwar ein herber Einschnitt, aber keine Vollkatastrophe.
Ausnahmen des Ausgabenstopps
Schnell wurde in Berlin auch betont, dass der Ausgabenstopp im KTF nicht die Maßnahmen zur Förderung der Energieeffizienz und der Wärmewende im Gebäudebereich betreffe, diese laufen also wohl weiter.
Beispiele für Projekte des KTF
Bei etlichen Projekten, die über den KTF finanziert werden oder weiter finanziert werden sollen, ist jetzt natürlich die Frage: Werden die Projekte umfinanziert oder zusammengestrichen? Und: Wie lange dauert die Erstellung eines neuen Wirtschaftsplans für den Fonds, sprich: Wie lange währt die Unsicherheit, ob und wie es weitergeht?
Die Unsicherheit trifft zum Beispiel auch Projekte aus dem Verkehrsministerium: Hier sind im Jahr 2023 knapp 149 Mio. Euro aus dem KTF in Modellprojekte des öffentlichen Nahverkehrs geflossen. Nach einer Auflistung des Bundesverkehrsministeriums stammen in diesem Jahr auch 1,9 Mrd. Euro geplante Zuschüsse zur Errichtung von Tank- und Ladeinfrastruktur aus diesem Topf.
Die Entwicklung von regenerativen Kraftstoffen (60 Mio. Euro in 2023) und Verkehrsanwendungen mit Wasserstoff und Brennstoffzelle (234 Mio. Euro in 2023) sind ebenfalls aus dem Fond gespeist und daher für 2024 fraglich. Die genauen Zahlen für 2024 sind nicht veröffentlicht, aber der Finanzierungsteil der Verkehrsprojekte aus dem KTF soll 2024 gegenüber 2023 um 67 (!) Prozent steigen, von 3,4 auf 5,7 Mrd. Euro.
Im Vergleich zu den jetzt in Frage gestellten 60 Mrd. Euro ist das natürlich ein Tropfen auf den heißen Stein. Aber es trifft eben gerade wieder innovative und klimaschonende Verkehrsprojekte und den ÖPNV. Zitat des Verkehrsministeriums (vor dem BVG-Urteil): „Auch in den nächsten Jahren wird eine Finanzierung der Programme des KTF auf hohem Niveau für das Erreichen der Klimaziele und die Erfüllung der europäischen Vorgaben und Ziele von zentraler Bedeutung sein“.
Das Umweltministerium hat bislang laut Website mit Mitteln aus dem KTF in Höhe von rund 1. Mrd. Euro kalkuliert, die fast alle in den Bereich „Maßnahmen zum Natürlichen Klimaschutz“ fließen sollten.
Der Großteil der Projekte, die aus dem KTF nicht nur im kommenden, sondern auch in den folgenden Jahren (bis 2027) auf der Ausgabenliste standen, gehören jedoch zum Bundeswirtschaftsministerium (BMWK).
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Ein Gastkommentar von Hans-Josef Fell
Seit vielen Jahren reden die Atomwirtschaft und mit ihr verbandelte Politiker:innen und Medien von der großen Renaissance der Atomenergie. Nur die „dummen Deutschen“ würden aussteigen und der Rest der Welt würdeChoos weiterhin auf Atomenergie setzen. Besonders begeistert ist die Atomindustrie von einer neuen Serie von Atomreaktoren, den sogenannten kleinen, modularen Reaktoren (englisch: Small Modular Reactors, SMR), die angeblich besonders kostengünstig und schnell zu errichten sein sollen.
Söder will die Rückkehr zur Atomenergie
Der bayerische Ministerpräsident Söder hat im August dieses Jahres sogar die Rückkehr zur Atomkraft gefordert und uns alle wegen des Atomausstiegs als „energiepolitische Geisterfahrer“ bezeichnet. Auch CDU-Vorsitzender Merz und FDP-Vorsitzender Lindner reden unentwegt von der Notwendigkeit und Rückkehr zur Atomenergie.
Tatsächlich beschließen viele Länder, vor allem in Osteuropa, neue Pläne für den Ausbau der Atomenergie, darunter Polen, Tschechien, die Slowakei, Bulgarien, die Ukraine und einige andere. Diese Pläne sind jedoch seit Jahren oder sogar Jahrzehnten faktisch erfolglos. Bislang sind dort trotz früherer Beschlüsse zum Ausbau der Atomenergie noch keine neuen Reaktoren gebaut worden.
Alle diese Länder setzen dabei auch auf eine neue Generation von kleinen, modularen Atomreaktoren (SMR). Diese sollen angeblich besonders schnell und kostengünstig errichtet werden können. Immer wieder verweisen sie vor allem auf die Firma NuScale in den USA, die diese SMRs entwickelt und den Bau angeblich zügig vorantreibt. NuScale ist bisher die einzige Firma, die eine US-Designlizenz für ihre Reaktoren erhalten hat. So plant beispielsweise Tschechien an der bayrischen Grenze den Bau solcher SMRs, was bei der angrenzenden bayerischen Bevölkerung für Entsetzen sorgt.
Unabhängige Wissenschaft zeigt die Unwirtschaftlichkeit der Atomkraft
Seit geraumer Zeit belegen seriöse wissenschaftliche Untersuchungen, dass gerade SMR noch nicht ausreichend entwickelt sind, übermäßig hohe Kosten verursachen und im besten Fall mit sehr langen Bauzeiten verbunden wären. Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) präsentierte erst in diesem Jahr eine umfangreiche Analyse, die diese Erkenntnisse untermauert. Doch diese wissenschaftlich klaren Belege werden von Union, FDP und AFD in den Wind geschlagen und von vielen Medien einfach ignoriert.
Kostenexplosion führte zur Absage des weltgrößten SMR-Projektes
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Speicher werden immer größer: In Niedersachsen entsteht nun der größte Batteriespeicher in Europa. Beeindruckende 275 MWh Kapazität und 137 MW Leistung sollen realisiert werden, der Bau soll Ende 2025 beendet sein. Ziel des Projektes: Die Glättung der Einspeisung von erneuerbarer Energie und die Verschiebung hin zu Zeiten, an denen am Strommarkt hohe Preise erzielt werden können: www.solarserver.de/2023/11/15/groesster-batteriespeicher-europas-ensteht-in-niedersachsen
Schwungrad-Stromspeicher im Einsatz: Im hessischen Bensheim ist eine HPC-Ladestation für Elektrobusse in Betrieb gegangen – das wäre keine Meldung wert. Doch damit wurde ein besonderer Speicher verbaut: Mittels eines Schwungrad-Speichers kann der Lader an Niederspannung angeschlossen werden, er zieht lange Zeit niedrige Stromleistung und speichert diese, wenn der Bus einfährt, kann trotzdem mit hoher Leistung geladen werden: www.electrive.net/2023/11/15/bensheim-neuartiger-buslader-mit-schwungmassespeicher-in-betrieb/
VW stellt den Verkauf von Verbrennern ein: Jetzt noch schnell zum VW-Händler laufen und -- (klima-)koste es, was es wolle -- sich schnell mit den letzten Verbrennern auf Vorrat eindecken! Nein, liebe Fossil-Fahrer, ganz so weit ist es noch nicht. Der VW-Verkaufsstopp betrifft vorerst nur Norwegen, weil die intelligenten Einwohner des Erdölförderlandes längst erkannt haben, dass es für Fossil-Fahrzeuge keine Zukunft gibt. Andere Nationen brauchen halt länger...: www.news38.de/wolfsburg/vw/article300263906/vw-norwegen-verbrenner-verkauf-2024-e-auto-f.html
Alter Fluss-Schlepper mit neuem Antrieb: Der französische Zementhersteller Lafarge wird sein erstes Binnenschiff, den Schubschlepper „Marousin“, auf Elektroantrieb umstellen. Das rund 60 Jahre alte Dieselschiff wird grundsaniert, mit E-Antrieb sowie einem 766-kWh-Akku ausgestattet. Dadurch soll die „Marousin“ 40 Prozent weniger CO2 und sogar 70 Prozent weniger NOX ausstoßen. Außerdem wird die Graue Energie für einen Schiffsneubau gespart: www.erneuerbareenergien.de/transformation/mobilitaet/alter-flussschlepper-wird-elektrifizert-leclanche-liefert-die-batterie
Die Luftfahrt sucht den letzten Tropfen: Für Fachleute kommt sie ja nicht überraschend, die Versorgungslücke bei grünem Kerosin. Denn bereits 2030 werden 46 Millionen Tonnen benötigt, aber höchstens 24 Millionen Tonnen – also knapp über die Hälfte – wird zur Verfügung stehen. Auch wenn man jetzt viele politische „Klimmzüge“ macht, bleibt wohl letztlich nur „Stay grounded“! Oder man versucht es doch mal mit der E-Fliegerei: www.solarserver.de/2023/11/06/luftfahrtindustrie-bei-gruenem-kerosin-droht-versorgungsluecke/
Das Redaktionsteam der DGS-News
... will NRW den Ausbau der Ladeinfrastrukur deutlich steigern: Bis 2030 sollen aus den heutigen 18.500 Ladepunkten für Elektroautos 90.000 werden.
... zeigt eine wissenschaftliche, in der Fachzeitschrift „Joule“ veröffentlichte Studie des Karlsruher Instituts für Technologien (KIT), des Forschungszentrums Jülich, der ETH Zürich und des Paul Scherrer Instituts: Schon unter heutigen Bedingungen sind 53 Prozent der 41 Millionen Gebäude Europas technisch in der Lage, sich autark, d.h. unabhängig von externer Infrastruktur allein durch die Nutzung der lokalen Sonneneinstrahlung auf dem Dach zu versorgen. Dieser Anteil könnte aufgrund verbesserter Technologien bis 2050 sogar auf 75 Prozent steigen.
… hat der Deutsche Bundestag am vergangenen Freitag im Rahmen einer Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) Erleichterungen für den Betrieb von Solarstromspeichern beschlossen. „Danach wird die Frist zur Befreiung der Speicher von doppelten Netzentgelten um bis zu drei Jahre verlängert“, also für alle neuen Speicher bis 2029, informiert der Bundesverband Solarwirtschaft. Ob es sonst noch jemand bemerkt hat?
… haben sich die Professoren Timo Leukefeld und Christian Rieck sehr plakativ auf Youtube für Infrarotheizungen und gegen Wärmepumpen ausgesprochen – und dafür ebenfalls auf Youtube sehr deutliche Kritik geerntet vom „Fachwerker“, von „Sonnenperle“ und vielen anderen.
... findet vom 20.-26. November wieder die Woche der Wärme statt. Der BEE bietet dazu eine Vielzahl von Veranstaltungen an.
… sind Forschende der Eidgenössischen Technischen Hochschule Zürich (ETH) dabei, „grünen Zement“ zu entwickeln. Bei dessen Produktion soll viel weniger CO2 ausgestoßen werden als heutzutage. Dank des Projekts „Ultra Green Concrete“ soll dieser CO2-?arme Hochleistungsbeton auch noch allgemein zugänglich werden. Und billiger soll er auch noch sein. Na dann schaumermoll.
… hat die Bundesagentur für Arbeit das neue Online-Magazin "Deine Zukunft: Berufe rund um erneuerbare Energien" ins Internet und zum Download auf "Planet Beruf" bereitgestellt. Das pdf-Heft zeigt Schüler:innen die Vielfalt der Ausbildungsberufe in diesem Bereich.
... fand am Mittwoch dieser Woche die Anhörung des Solarpaket I im Bundestagsausschuss für Wirtschaft und Klimaschutz statt. Eine grundsätzliche Zustimmung der Experten zu den Änderungen waren zu vernehmen, die geplanten Änderungen zu Haus-PV-Anlagen und Steckersolar wurden nicht in Frage gestellt. Die Wahrscheinlichkeit ist also hoch, dass diese Neuregelungen zum 1.1.2024 kommen.
Das Redaktionsteam der DGS-News
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