|
|
03.02.2017 Cartoon der Woche: Notwendige Investitionen - Karikatur: Richard Mährlein
03.02.2017 Dezentral speichern, zentral kontrollieren - Strommarktmodelle bieten mehr als nur Bezug und Einspeisung von Ökostrom, Foto: Hüttmann
"Schwärme" oder "Pools" aus kleinen Photovoltaik-Anlagen und dezentralen Batterien könnten in Zukunft wie ein großes, dezentrales Solarkraftwerk zusammenarbeiten. Immer mehr Anbieter kommen mit Variationen der selben Idee auf den Markt: SENEC, Fenecon, Ampard, Caterva, sonnen und mittlerweile sogar EnBW und Vattenfall haben teils alleine und teils in verschiedenen Allianzen Angebote für Kunden entwickelt, die mit ihrem eigenen Stromspeicher Teil der vernetzten Energiewende sein wollen.
Das Geschäftsmodell der verschiedenen Anbieter ist ähnlich: Die Speicherkapazität der Batterien soll mehr Flexibilität ins Stromnetz bringen - ein Gut, dessen finanzieller Wert mit dem Fortschreiten der Energiewende voraussichtlich steigen wird. Indem sie diese Flexibilität auf dem Strommarkt handeln, wollen die Poolbetreiber Einnahmen erzielen, von denen wiederum ein Teil den Kunden zugute kommt - zum Beispiel in Form von einer bestimmten Menge Gratisstrom.
Dass die vielen kleinen Solaranlagen und Batterien in einem gemeinsamen Bilanzkreis zusammenarbeiten, ist gegenüber dem Prinzip "jeder für sich" auf jeden Fall ein Vorteil. Mit diesem Modell ist es möglich, eine Balance zwischen der in der Energiewende erwünschten Dezentralität und dem abgestimmten, verlässlichen Funktionieren des gemeinsamen Stromsystems zu schaffen. Das ist dringend nötig.
Eines wird der Verbraucher damit aber nicht: Unabhängig. Schließlich wird der Pool zentral von einem Betreiber gesteuert, der die Fäden in der Hand behält und bei Bedarf den restlichen Strom liefert - und der daher auch die Spielregeln für seine Kunden vorgibt. Man stelle sich das so vor: Wer bei Airbnb ein Zimmer vermietet oder sein Auto über Tamyca verleiht, muss sich auf die Regeln der Plattform-Betreiber einlassen. Die moderne "Share-Economy" ist kein freier Marktplatz, auf dem mündige Verbraucher ihre Waren nach ihrem eigenen Gutdünken miteinander austauschen wie auf einem Flohmarkt. Vielmehr setzt ein zentraler Mittler strikte Standards für Abläufe und Qualität. Das gilt für Strom noch viel mehr als für Autos oder Zimmer. In technischer Hinsicht ist das auch gut so. Denn während praktisch jeder den Deal "Zimmer gegen Geld" versteht und man notfalls einfach abreisen kann, wenn man eine Kakerlaken-Kolonie unter dem Bett entdeckt, ist es beim Strom nicht so einfach. Kaum ein Verbraucher durchschaut die Prinzipien des Strommarktes auch nur annähernd. Und ein technisches Chaos würde das gesamte Netz in Gefahr bringen. Die Pool-Betreiber haben also eine wichtige Rolle: Sie fangen Risiken des Strommarktes ab, sie sorgen für technische Funktionalität und sie übersetzen komplexe Vorgänge am Strommarkt mit kaum durchschaubaren Regulierungen in simple Angebote, die jeder Kunde verstehen kann.
Doch man kann es drehen und wenden wie man will: Der Kunde ist von seinem Pool-Betreiber genauso abhängig wie zuvor von seinem Energieversorger. Womöglich sogar noch mehr, denn er hat viel Geld in eine High-Tech-Batterie investiert, deren Vorteile (wie z.B. Gratisstrom) er nur dann voll ausschöpfen kann, wenn er seinem Anbieter viele Jahre lang treu bleibt. Zudem geht es schon heute bei den Verträgen nicht mehr nur um Stromlieferung, sondern auch um Energiemanagement, oft auch um ein Elektroauto. Wer sich einmal auf ein solches Leistungspaket eingestellt hat, sagt nicht einfach "tschüss".
Wer echte Unabhängigkeit will, muss konsequenterweise seinen Stromanschluss kappen - und riskieren, dass zu Weihnachten der Braten kalt bleibt, weil gerade dicker Nebel über dem Land liegt und der Speicher leer ist. Das ist nicht nur unbequem, sondern auch energetisch ineffizient. Wer eine effiziente Energiewende will, darf Dezentralität deshalb nicht mit zwanghafter Autarkie verwechseln. Abhängigkeiten lassen sich in einer immer stärker vernetzten Welt kaum noch vermeiden. Umso wichtiger ist es, sie zu sehen, zu benennen und zu beobachten, damit sich in der vermeintlichen Unabhängigkeit keine neuen Monopole etablieren, die noch viel weitreichender wären als die der früheren Energielieferanten.
siehe auch Serie in der SONNENENERGIE: Aufbruch ins unbekannte Stromversorgerland (Teil 1), Teil 2 im aktuellen Heft (6|16)
Eva Augsten
03.02.2017 Kleinwind-Hybride: Wie weit ist die Entwicklung wirklich - Quelle: obs/LWS systems GmbH & Co. KG
Nicht nur "Hybrid", sondern gleich "der Startschuss für eine Revolution der Energieversorgung in Europa" soll das sein, was der Systemanbieter Energiebau Ramstein (EBR) "gemeinsam mit einem Europäischen Konsortium" in Luxemburg vorgestellt hat. Deren "dezentrales Energieversorgungssystem für Immobilien" besteht aus Wind-Strömungsturbinen der Firma LWS Systems aus Lockwisch, Solardachziegeln der niederländischen Zep und Geothermiewärmepumpen von EnBR aus Frankreich. Die Gesamtsteuerung für ein solches System mit hohem Autarkiegrad kommt aus dem Hause EBR.
Noch sei keine solche Hybrid-Anlage fertig, erklärt EBR-Geschäftsführer Hans Kennel, hofft aber, zwei bis drei Neubauprojekte in diesem Jahr erstellen zu können. Dass die zentrale Steuerung die wichtigste Komponente einer Hybridanlage sei, bestätigt auch Hans-Peter Rademacher vom LWS. Er hat seine Wind-Strömungsturbinen nicht nur an das Konsortium um EBR geliefert, sondern ist vor allem in Dänemark und Norwegen im Geschäft, in Ländern, wo der Autarkiegedanke stärker verbreitet sei als hier.
"Die kompakten Strömungsturbinen mit unauffälligem Design erzielen erst nach korrekter Montage und richtigen Elektroanschluss hervorragende Ergebnisse", erklärt er die Besonderheit seines Produktes. Die Anpassung an den Einbauort sei das A und O. Entwickler Rademacher hatte früher bei einem "konventionellen" Windkrafthersteller gearbeitet. Doch seine neuen Turbinen schauen völlig anders aus, wenn sie da so waagerecht am Dachfirst montiert sind. Denn dort, "an der Strömungszone zwischen Erdboden und einer Höhe von 10 Metern übernehmen unsere Windmodule die turbulenten Windströmungen und passen sich durch ihre Bauweise den jeweiligen Windrichtungen an", erläutert er.
Von LWS werden jedoch keine allgemeingültigen Leistungskurven veröffentlicht. Rademacher erklärt das so: "Wir können zum Beispiel per Drehzahl der Turbine definieren, welche Leistung rauskommt." Die Turbine müsse genau an den Standort angepasst werden, besonders die Ein- und Auslassbleche. Die Drehzahl der besonderen Windturbine lässt sich u.a. durch die steuerbaren Generatoren ganz stark verändern. Damit gelingt laut LWS die optimale Anpassung an die doch sehr veränderlichen Windströmungen, gerade auf Dächern.
Dass die LWS-Turbinen funktionieren, habe "der TÜV Saarland geprüft und zertifiziert"; das Zertifikat mit der Nummer 2634 steht im Internet. Sehr gut klappe das "im Verbund mit anderen Energieerzeugungsanlagen, insbesondere PV-Anlagen".
Rademachers hält nichts von dem Superlativ "Revolution", wie sie von einigen seiner Kunden in die Welt gesetzt werden. Zugleich verweist er aber auf ein Verbund-System der Firma Greg, das 2016 in Hemer im Sauerland in Betrieb gegangen sei. Dabei wurden zwei 300-Watt-Windströmungsturbinen von LWS mit einer 4-kWp Photovoltaikanlage und einem 4-kWh Lithium-Speicher-Management von Sonnen zusammengeschaltet. Die Kombination sowie die Konfiguration der Komponenten, die bis zu 90 Prozent des Haushaltstromes selbst erzeugen soll, wurde mit dem Greg-eigenen Programm HyRE-x ermittelt.
Wie leistungsfähig die waagerechten Windfänger tatsächlich sind, wird sich noch erweisen müssen. Patrick Jüttemann aus Bad Honnef, Betreiber des Kleinwindkraft-Portals (www.klein-windkraftanlagen.com), ist "skeptisch", wie die neuen Turbinen mit den Verwirbelungen umgehen können. Andererseits lassen sich die Vorteile der Wind-Solar-Hybridlösung von Windströmungsturbinen, PV-Anlagen, Wärmepumpen, Speichern und einem intelligenten Managementsystem nicht von der Hand weisen. Auch hier verweist LWS-Entwickler Rademacher auf "den individuellen Einzelfall". Und darauf, dass in den neuen Lösungen noch jede Menge Entwicklungspotenzial steckt.
Heinz Wraneschitz
Link: www.lws-systems.com/de 03.02.2017 Verbändeanhörung zum Entwurf des Gebäudeenergiegesetzes - „Erneuerbare First“ – nach diesem Leitsatz modernisiert die Berliner Wohnungsgenossenschaft Märkische Scholle das Quartier Gartenstadt, Bild: Oberzig
Am 23. Februar erhielt die DGS den gemeinsamen Referentenentwurf des Bundeswirtschafts- und des Bundesumweltministeriums für das geplante Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung Erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden (Gebäudeenergiegesetz – GEG) mit der Bitte um Kenntnis- und ggf. Stellungnahme zugesandt. In dem Schreiben wurde angemerkt, dass der Gesetzentwurf sich derzeit in der Ressortabstimmung befindet, so dass sich noch Änderungen ergeben können. Das GEG soll das Energieeinspargesetz (EnEG), die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare- Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) in einem neuen Gesetz Kernstück ist die zusammenführen. Damit soll ein einheitliches Regelungssystem geschaffen, in das die Energieeffizienz und die Erneuerbaren integriert sind. Neben der Erleichtrung bei Anwendung und Vollzug dient das Gesetz der Umsetzung der EU-Richtlinie 2010/31/EU über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden. Mit dem Gesetz wird der Niedrigstenergiegebäudestandard für neue Nichtwohngebäude der öffentlichen Hand eingeführt, der gemäß EU-Gebäuderichtlinie ab 2019 greifen muss.
Die Stellungnahmen mussten bis zum 1. Februar 2017, Dienstschluss abgegeben werden. Die Eile entstand, da der Referentenentwurf sehr spät fertig wurde, das GEG jedoch zum 1. Januar 2018 in Kraft treten soll. Die Kurzfristigkeit bat man zu entschuldigen. Auch wenn die Rahmenbedingungen eng gesteckt sind, ist es kaum machbar ein 146-seitiges Dokument innerhalb einer Woche zu lesen und sachgemäß zu bewerten. Einige Verbände haben es trotzdem versucht. Die DGS hat aufgrund der engen Zeitschiene auf eine Stellungnahme verzichtet.
Es gab auch einige, die ihren Unmut schriftlich dargelegt haben. Beispielsweise schrieb die IGU Ingenieur- & Sachverständigengesellschaft Ubbelohde mbH: "Es handelt sich bei der uns zugegangenen Einladung, um eine viel zu kurze Einladungsfrist, um sich mit den Inhalten des Gebäudeenergiegesetzes sachgerecht und qualifiziert auseinandersetzen zu können. Eine erste Sichtung zeigt, dass diverse Anmerkungen durchaus gerechtfertigt wären." Der Fachverband Schaumkunsstoffe und Polyurethane (FSK) schrieb an die Absender der Einladung, MR Dr. Jürgen Stock und MR Andreas Jung: "Lassen Sie mich hier meine Verwunderung zum Ausdruck bringen, wie es innerhalb einer solch kurzfristig angesetzten Frist zur Antwort möglich sein soll, in guter und der Sache gerecht werdenden Weise zu antworten."
Trotz alle dem gab es ausführliche Stellungnahmen, die im Übrigen anschließend auf der Homepage des BMWi veröffentlicht werden, sofern nicht bei der Übersendung ausdrücklich um vertrauliche Behandlung gebeten wurde. Die Fachzeitschrift "Der Gebäudeenergieberater" hat die ersten veröffentlichten Standpunkte ausgewertet. Anbei zwei Beispiele:
Für den Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) bleibt der GEG-Entwurf deutlich hinter den Erwartungen zurück. Der Klimaschutzgedanke komme zu kurz. Anstatt bei der Wärme- und Kälteversorgung „erneuerbar und effizient“ als Priorität zu setzen, würden effiziente, aber fossile Lösungen honoriert. Gleichzeitig bleibe der Bestandsschutz für ineffiziente Heizungsanlagen unnötig lange erhalten. Zudem biete der GEG-Entwurf keine deutliche Vereinfachung, weil die mögliche Abstimmung der Regelwerke nur in Ansätzen erreicht werde. Eine vergebene Chance sei auch, dass der Niedrigstenergiegebäude-Standard für privat genutzte Gebäude erst in der nächsten Legislaturperiode festgelegt werden soll, obwohl der KfW-Effizienzhausstandard 55 wegen der Klimaziele der Bundesregierung vorprogrammiert sei.
Der Bundesverband Bioenergie (BBE), der Deutsche Bauernverband (DBV), der Fachverband Biogas (FvB) und der Fachverband Holzenergie (FVH) sehen den GEG-Entwurf als vertane Chance für den Wärmemarkt, die Bedeutung der Bioenergie für die Energiewende im Wärmesektor werde nicht anerkannt. „Aus der Sicht des Klimaschutzes“ werde die „völlig ungerechtfertigte Diskriminierung von Biomethan in vielen Hinsichten fortgesetzt“. Gefordert werden an die Treibhausgasemissionen angepasste Primärenergiefaktoren sowie die Berücksichtigung von in Brennwertheizkesseln eingesetztem Biogas/-methan (auch als Fernwärme) als Erfüllungsoption für die Pflicht zum Einsatz erneuerbarer Energien in Neubauten.
Hier finden Sie die weitere Zusammenfassungen, es wurden folgende Stellungnahmen ausgewertet: Zentraler Immobilien Ausschuss (ZIA), Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), Fachverband Gebäude-Klima (FGK), Deutsche Verband Flüssiggas (DVFG), Biogasrat und die Interessenvertretung für Contracting und Energiedienstleistungen (VfW). In der nächsten Ausgabe des Gebäudeenergieberaters wird es einen ausführlichen Artikel zu den Neuerungen, die mit dem GEG einhergehen, geben.
Matthias Hüttmann
Referentenentwurf des Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung Erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden 03.02.2017 Irlands Parlament stimmt für Divestment Irland will kein Geld mehr mit fossilen Energieträgern verdienen. Mit 90 Stimmen und 53 Gegenstimmen sprachen sich die Abgeordneten des irischen Parlaments am vergangenen Donnerstag für ein entsprechendes Gesetz aus. Demnach soll der staatliche Strategic Investment Fund seine Gelder aus fossilen Investments abziehen. Als erstes Land könnte der Inselstaat damit das Divestment, den Abzug öffentlicher Gelder aus Kohle, Erdöl und -gas, vollziehen.
Das Gesetz wurde von dem parteilosen Abgeordneten Thomas Pringle initiiert. "Eine Hauptaufgabe der Regierungen beim Einhalten ihrer Selbstverpflichtungen von Paris ist es, dafür zu sorgen, dass die öffentlichen Gelder den Übergang zu sauberen Energien unterstützen und vor dem unvermeidlichen Rückgang der fossilen Brennstoffe geschützt sind", sagte Pringle.
Der Fonds verfügt über Gelder in Höhe von acht Milliarden Euro. Pringle zufolge sind rund 17 Prozent des staatlichen Fonds in Geldanlagen mit fossilen Energien angelegt. Noch ist das Gesetz allerdings nicht in Kraft. Erst muss der Finanzausschuss zustimmen. Nach dem Inkrafttreten blieben dem staatlichen Fonds fünf Jahre, um seine Gelder aus fossilen Investitionen abzuziehen. Neue Investitionen in dem Sektor wären künftig untersagt.
Zwar hatte 2015 schon Norwegen beschlossen, dass der staatliche Pensionsfonds seine Gelder aus klimaschädlichen Anlagen zurückziehen soll – aber nur wenn die Unternehmen mehr als 30 Prozent ihrer Einkünfte oder ihrer Produktion mit Kohle bestreiten. In Neuseeland ist der öffentliche Druck auf die Politik und staatliche Fonds ebenfalls hoch, Beobachter erwarten für Juni dieses Jahres ethische Vorgaben für Anlage-Kriterien.
Quelle: Klimaretter.info
Anmerkung: In dem SONNENENERGIE eBook: Après Paris Die Konsequenzen der Klimakonferenz von Paris sind unter anderem auch zwei Texte zu Divestment zu lesen. 03.02.2017 Aufbereitete PV-Meldezahlen 2016 - Übersicht Januar bis Dezember MWp im Split, Quelle: HeinConcept
Die Bundesnetzagentur veröffentlicht gemäß dem Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) und der Anlagenregister-Verordnung monatlich bis zum letzten Tag jeden Kalendermonats die im jeweiligen vorangegangenen Kalendermonat bei Ihr registrierten Photovoltaik-Anlagen (PV-Anlagen) einschließlich der Summe der neu installierten Leistung Geförderten PV-Anlagen.
Die Summe der gemeldeten neu installierten Leistung der geförderten PV-Anlagen beträgt für den Monat Dezember 2016: 441,021 MWp. Bitte Beachten Sie, dass in diesem Zubauwert 64,570 MWp PV-Freiflächenanlagen enthalten sind, die seit dem 01.03.2015 laut Anlagenregisterverordnung im Anlagenregister der Bundesnetzagentur gemeldet werden müssen.
Im veröffentlichten Monatswert sind auch alle Nachmeldungen von älteren Anlagen enthalten. Die hohe Anzahl der Nachmeldungen seit Herbst 2014 ist hauptsächlich auf eine neue Pflicht der Netzbetreiber zurückzuführen. In der seit 01.08.2014 gültigen Anlagenregisterverordnung werden die Netzbetreiber verpflichtet im Rahmen ihrer Jahresendabrechnung die Anlagenbetreiber über ihre Meldepflicht bei der Bundesnetzagentur im PV-Meldeportal zu informieren. Im Dezember sind 105 PV-Anlagen (2009-2015) nachgemeldet worden, davon 34 PV-Anlagen aus dem Jahr 2015. Vereinzelt nachträglich eingehende Korrekturmeldungen führen grundsätzlich nicht zu einer erneuten Veröffentlichung der Monatswerte. Bei der quartalsweisen Ermittlung neuer EEG-Vergütungssätze für PV-Anlagen sowie zum Gesamtausbau werden zu diesen Stichtagen vorliegende Korrekturmeldungen einbezogen.
Aufbereitung der Daten (Grafik): HeinConcept-VertriebsConsulting 03.02.2017 Energy Storage Europe Die Energy Storage Europe findet dieses Jahr vom 14. bis zum 16. März 2017 auf dem Düsseldorfer Messegelände statt. Sie versammelt drei führende Veranstaltungen der globalen Speicherbranche unter einem Dach und repräsentiert die gesamte Wertschöpfungskette von der Forschung und Entwicklung bis hin zum fertigen Produkt.
Die enge Zusammenarbeit mit der gleichzeitig stattfindenden Internationalen Konferenz zur Speicherung Erneuerbarer Energien (IRES) von EUROSOLAR wird fortgeführt. Zusätzlich wird das renommierte OTTI-Institut seine Power2Gas Conference wieder auf der Energy Storage Europe ausrichten.
Die wissenschaftlich und gesellschaftspolitisch orientierte International Renewable Energy Storage Conference (IRES 2017) widmet sich den neuesten F&E-Erkenntnissen. Die Energy Storage Exhibition ist der B2B-Marktplatz für alle Speichertechnologien. Dort vernetzen sich Experten, Unternehmen und Institutionen und legen Grundsteine für neue Geschäfte. Die Energy Storage Europe Conference (ESE) legt den Schwerpunkt auf Wirtschaft und Finanzen. Sie bietet eine Diskussionsplattform rund um Geschäftsmodelle, Marktentwicklungen, regulatorische Rahmenbedingungen, Aspekte der Finanzierung, Sicherheit und Standardisierung.
Internet: www.messe-duesseldorf.de 03.02.2017 Nachtrag: Abrißbirne Gabriel hat schon als Umweltminister solare Schandtaten begangen Zu unserem Beitrag "Eine Abrissbirne wird ausgewechselt", in dem wir vergangene Woche die energiewendefeindliche Politik Siegmar Gabriels als Bundeswirtschaftsminister charakterisiert hatten, erhielten wir neben zustimmenden Mails auch die Bitte eines Lesers um Ergänzung, da dies nicht die einzigen "solaren Schandtaten des Herrn Gabriel" gewesen seien. "Herr Gabriel hat bereits 2009 als Umweltminister der damaligen Groko, die entscheidenden Weichen für die Energie(w)ende gestellt. Die nachfolgende CDU/FDP Koalition "profitierte" maßgeblich von diesen Entscheidungen und sorgte bereits 2012 für den Anfang vom (hoffentlich vorübergehenden) Ende der Wende."
Unser Leser Felix Kowoll bezog sich dabei auf einen Artikel der SONNENENERGIE 2|2014 und 3|2014, in dem unsere Autorin Tina Ternus unter der Überschrift "Vom Hoffnungsträger zum Sündenbock" die grundlegenden Änderungen in der Berechnung der EEG-Umlage beschrieben hatte:
"Im Mai 2009 legte die damalige Bundesregierung - unter Federführung des damaligen Umweltministers SIGMAR GABRIEL - die "Verordnung zur Weiterentwicklung des bundesweiten Ausgleichsmechanismus des EEG" vor. Am 2. Juli 2009, wenige Tage vor der Sommerpause stimmte auch der Bundestag dem Verordnungsentwurf zu. Eine Diskussion fand nicht statt. Die Beschlussempfehlung des Umweltausschusses wurde vom Parlament mit der Mehrheit der großen Koalition, sowie den Stimmen der oppositionellen FDP im Schnellverfahren abgenickt. Die Folgen dieses Beschlusses waren fatal für die Verbraucher, wurden aber in der Öffentlichkeit bis zum heutigen Tag überhaupt nicht wahrgenommen oder diskutiert. Selbst die existentiell betroffene EE-Branche reagierte nicht ... Der eingespeiste EEG-Strom der Anlagenbetreiber muss seit 01.01.2010 verpflichtend durch die vier Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) am Spotmarkt EPEX der Strombörse vermarktet werden. Hier steckt der Systemfehler: Die Strombörse der konventionellen Energiewirtschaft orientiert sich an Brennstoff- und CO2-Kosten. Erneuerbare Energien sind dort jedoch wertlos, denn sie haben naturgemäß weder Brennstoff-, noch CO2-Kosten. Dadurch, dass zudem der gesamte EEG-Strom (inkl. Altanlagen) gemäß der neuen Verordnung vollständig über den Spotmarkt vermarktet werden muss, während konventionell erzeugter Strom weiterhin überwiegend am Terminmarkt gehandelt wird, überwiegt der Einfluss des Ökostroms stark. Der sich bildende Börsenpreis (Schnittpunkt Angebot und Nachfrage) wird entsprechend niedrig und sinkt zudem kontinuierlich mit jeder weiteren neu zugebauten Erneuerbaren Energie Anlage (Merit Order Effekt).
Wir schließen uns der Meinung unseres Lesers an und bedanken uns für diese Ergänzung. Den vollständigen Beitrag von Tina Ternus können Sie hier nachlesen.
Klaus Oberzig
Bewusstsein schaffen - zur Sonne lenken
Unter diesem Motto versteht sich die Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie e.V. als Mittler zwischen Wissenschaftlern, Ingenieuren, Architekten, dem Baugewerbe, dem Handwerk, der Industrie, Behörden und Parlamenten. Diese sollen durch unsere Arbeit an einen Tisch gebracht werden, um ihre gesellschaftliche Verantwortung im Hinblick auf eine notwendige Energiewende hin zu mehr Nachhaltigkeit und dem verstärkten Einsatz erneuerbarer Energieträger wahrzunehmen.
Halten Sie die Ziele der Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie e.V. für wichtig?
Dann können Sie die Arbeit der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie e.V. voranbringen indem Sie Mitglied werden oder finanziell die gemeinnützige Vereinsarbeit unterstützen. So können Sie auch von den Leistungen des ältesten Deutschen Vereins für erneuerbare Energien dauerhaft profitieren.
Kontakt:
Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie e.V.
Öffentlichkeitsarbeit
DGS Landesverband Franken e.V.
Fürther Straße 246c
90429 Nürnberg
Tel: 0911 376516 30
Fax: 0911 376516 31
mail: info@dgs.de
web: www.dgs.de
Herausgeber / Presserechtliche Verantwortung:
Präsident: Dipl.-Met. Bernhard Weyres-Borchert
DGS Pressesprecher: Matthias Hüttmann
Konzeption, Gestaltung und Programmierung: Keller & Kollegen
Für alle Links gilt: Wir möchten ausdrücklich betonen, dass wir keinerlei Einfluss auf den Linktext, die Gestaltung und die Inhalte der gelinkten Seiten haben. Deshalb distanzieren wir uns hiermit ausdrücklich von den Linkformulierungen, sowie von allen Inhalten aller gelinkten Seiten auf unserer Homepage und machen uns ihre Inhalte nicht zu Eigen. Diese Erklärung gilt für alle auf unserer Website angebrachten Links und für alle Inhalte der Seiten, zu denen die bei uns angemeldeten Banner oder Links führen.
|
Die Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie ist als gemeinnütziger Verein berechtigt, Spenden anzunehmen und im Sinne des Gesetzes Spendenbescheinigungen auszustellen. Sollten Sie unsere Vereinsarbeit für finanziell unterstützenswert halten, können Sie dies einmalig oder im Rahmen einer längeren projektgebundenen Förderung tun. Bei Interesse an Projektpatenschaften oder einer Kampagnenförderung für Erneuerbare Energien wenden Sie sich bitte an:
Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie e.V.
Bernhard Weyres-Borchert
Tel.: 030/29381260 praesidium@dgs.de
Sie können gerne auch direkt an die DGS spenden:
Bank für Sozialwirtschaft
Kto-Nr. 8807400 (IBAN: DE88700205000008807400)
BLZ: 700 205 00 (BIC: BFSWDE33MUE)
Verwendungszweck "Spende"
Mitgliedschaft:
Durch Ihre Mitgliedschaft in der DGS unterstützen Sie unsere Arbeit für eine ökologische und sozialverträgliche Energiewende. Als Neumitglied oder Werber eines Neumitglieds der DGS belohnen wir Sie zu Beginn mit einem Einstiegsgeschenk. Informieren Sie sich über die zahlreichen Vorteile einer Mitgliedschaft: www.dgs.de
|
|
|
|
|