 | das Vereinsrecht kennt die Delegiertenversammlung nicht. Gleichwohl ist sie in der Praxis nicht wegzudenken, da viele Vereine und Verbände schon aufgrund ihrer Mitgliedergröße und aus organisatorischen Gründen gezwungen sind, die „Mitgliederversammlung" im Rahmen zu halten. Lesen Sie in unserem heutigen Newsletter, was hierbei zu beachten ist. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihrer Vereinsarbeit! Ihre Redaktion www.verein-aktuell.de
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Warnung vor falschen Delegierten!
Die Delegiertenversammlung eines Kreisverbandes hatte die Neufassung einer Satzung beschlossen. Mitglieder des Kreisverbandes sind eigenständige eingetragene Vereine (e. V.). In der Satzung des KV war unter „§ 7 Rechte der Mitglieder“ geregelt: „… Die Mitgliedschaftsrechte der Mitglieder werden in der Delegiertenversammlung (des KV) durch Delegierte wahrgenommen. … Jede/r Delegierte hat eine Stimme. Stimmübertragung ist nicht zulässig. …“. Zum Beitrag >
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Neue Steuerrevisionen beim Bundesfinanzhof / Verfassungsbeschwerde
Nachfolgend in Leitsätzen ein Überblick zu neu anhängigen Verfahren. Soweit dies für gemeinnützige Vereine/Verbände im Einzelfall von Bedeutung sein sollte, kann unter Bezugnahme auf das anhängige Verfahren Einspruch beziehungsweise das Ruhen des Einspruchsverfahrens bis zur abschließenden höchstrichterlichen Entscheidung hierzu beantragt werden. Zum Beitrag >
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Die neuen Geringfügigkeits-Richtlinien 2021!
Vereine/Verbände in ihrer Arbeitgeberstellung werden häufig, gerade nach Betriebsprüfungen, durch die Sozialversicherungsbehörden für die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von geringfügigen Beschäftigten auf die aktuelle Fassung der o. g. Richtlinien verwiesen. Zum Beitrag >
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Vereine und Weiterbildung
Meist kommt von Vereins- oder auch Verbands-Mitarbeiterinnen/-Mitarbeitern die berechtigte Frage, ob man, und wenn ja wann, nicht an einer beruflichen Weiterbildung teilnehmen kann. Das kann den Arbeitgeber Geld kosten für die Seminargebühren, aber auch ergänzend für Reisekosten bei auswärtiger Teilnahme an Weiterbildungsangeboten. Zum Beitrag >
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Sponsoring-Grundsatzentscheidung
Wenn ein Verein für seinen Spielbetrieb Spieler einsetzte, die pro forma bei einem fremden Arbeitgeber eingestellt waren und von dort ihre Vergütungen erhielten, ohne die vereinbarte Arbeitsleistung bei ihm zu erbringen, löst diese unentgeltliche Überlassung der Sportler an den Verein Schenkungsteuer aus. Zum Beitrag >
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