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Guten Tag Herr Do,
die Energiekosten sind 2022 stark gestiegen. Um die Auswirkungen abzumildern, hat die Bundesregierung die Einführung einer Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro beschlossen. Die Auszahlung soll durch die Arbeitgeber erfolgen.
Lesen Sie hierzu mehr in unserem heutigen Newsletter.
 
 
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihrer Vereinsarbeit!
 
Ihre Redaktion www.verein-aktuell.de
 
 
Aktuell
Die Auszahlung der Energiepreispauschale übernimmt der Verein als Arbeitgeber
 
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben einen Anspruch auf die Energiepreispauschale (EPP) in Höhe von 300 Euro. Das ist zwar eine Zuwendung des Staates, auszahlen und abrechnen müssen dies aber die Vereine als Arbeitgeber.
 
 
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Finanzämter werden aktiv gegenüber Vereinen!
 
Nun geht die Landesfinanzverwaltung in Rheinland-Pfalz direkt an die vielen, dort aktiven und steuerlich erfassten gemeinnützigen Vereine heran.
 
 
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Facebook: Einwilligung bei Gruppenfotos
 
Kernaussage der Entscheidung: Für die Veröffentlichung eines bei einer öffentlichen Veranstaltung aufgenommenen Gruppenfotos auf einer Facebook-Seite ist, wenn die Personen identifizierbar sind, deren Zustimmung einzuholen, da es sich um die Verarbeitung personenbezogener Daten handelt.
 
 
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Klarnamenpflicht: Facebook darf Pseudonyme verbieten
 
Kernaussage der Entscheidung: Facebook darf die Nutzung von Pseudonymen verbieten. Facebook hat „angesichts eines mittlerweile weit verbreiteten sozialschädlichen Verhaltens im Internet ein berechtigtes Interesse, derart bereits präventiv auf seine Nutzer einzuwirken.
 
 
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Wichtig: Keine Künstlersozialabgabe bei einmaligen Aufträgen!
 
Diese neue Entscheidung des Bundessozialgerichts kann gerade für viele Vereine Bedeutung haben. Denn oft werden nur einmalig im Jahr bestimmte Aufträge an Einzelpersonen/Designer etc. vergeben.
 
 
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Redaktion Lexware verein aktuell
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