Falls Sie unsere E-Mail nicht oder nur teilweise lesen können, klicken Sie bitte hier. | Sehr geehrte Frau Do, | das Urteil des Bayerischen Verfassungsgerichtshof gegen eine Länderkompetenz für den Mietenstopp lässt die Mietendeckelgegner frohlocken. Doch diese haben sich womöglich zu früh gefreut.
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