Neues zu Filmen, Streaming und Fernsehfilmen
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28. September 2023
SZ Film
Paul Katzenberger
Autor des SZ Film-Newsletters
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Guten Tag,
im glamourösen Filmgeschäft führen die Drehbuchautoren meist ein Schattendasein, doch zuletzt zogen sie zur Abwechslung mehr Aufmerksamkeit auf sich.

So fiel am gestrigen Mittwoch in Berlin ein Urteil, auf das die gesamte deutsche Filmbranche seit Jahren gewartet hat (SZ Plus). Der Richterspruch erging aufgrund der Klage der Autorin Anika Decker, die die Drehbücher für die Hits "Keinohrhasen" (2007) und "Zweiohrküken" (2009) geschrieben hat. Sie soll dafür verhältnismäßig wenig Geld bekommen haben, wenn man bedenkt, dass sich die zwei Komödien zu Kassenschlagern mit Einnahmen in Millionenhöhe entwickelten. Decker wollte sich damit nicht zufrieden geben und berief sich auf den sogenannten "Fairnessparagrafen" (§32a) im deutschen Urheberrecht, der Künstlerinnen und Künstlern den Anspruch auf eine Nachvergütung einräumt, wenn ihr ursprüngliches Honorar in einem "auffälligen Missverhältnis" zu den Einnahmen durch die Kunstwerke steht.

Es ist allerdings schwer und sehr mühsam, diesen Anspruch gegen in der Regel mächtige Produktionsfirmen durch alle Gerichtsinstanzen durchzukämpfen. Decker gehört daher zu den wenigen Betroffenen, die das bisher getan haben – darum das Interesse an ihrem Fall.

Durch das Urteil darf sich die Drehbuchautorin nun prinzipiell bestätigt fühlen. Das Gericht erkannte an, dass sie eine "schutzfähige Leistung" erbracht habe, für die ihr vorläufig weitere 183.000 Euro zustünden. Doch weil ein Großteil ihrer Ansprüche verjährt sei, verliere sie den Prozess "im Wesentlichen" und müsse daher für die gesamten Prozesskosten aufkommen. Geht Decker nicht in Revision, wird sie Stand jetzt von den riesigen Einnahmen bei "Keinohrhasen" und "Zweiohrkücken" also weiterhin vergleichsweise wenig haben.

Der Deutsche Drehbuchverband bezeichnete das Urteil in einem Statement gegenüber der SZ dennoch als "durchaus wegweisend" für Autorinnen und Autoren in Deutschland. Denn klar ist ja nun auch: Wer sich rechtzeitig um seine Ansprüche kümmert und die notwendige Beharrlichkeit mitbringt, kann noch sehr viel Geld rausschlagen.

Eine gute Nachricht für Drehbuchautorinnen und Drehbuchautoren kam auch aus Hollywood: Dort einigten sich Anfang der Woche die US-Drehbuchgewerkschaft und der Produzentenverband nach knapp fünfmonatigem Streik auf einen vorläufigen Deal (SZ Plus). Die Autorinnen und Autoren sollen künftig an den Erlösen von Streamingdiensten höher beteiligt werden, die Studios sollen Konzessionen in Bezug auf die Mindestanzahl von Mitarbeitern bei TV-Shows gemacht und Garantien abgegeben haben, dass der Einsatz von Künstlicher Intelligenz die Autorschaft und Honorare von Schreibern nicht beeinträchtigen wird.

Besonders letzteres Thema soll die Einigung erschwert haben, denn KI wird als Kostensenkungsmaßnahme für Produzenten wohl immer verlockender werden.

Den Verdacht, dass es jetzt schon so ist, kann man beim heutigen Kinostart der Beststeller-Verfilmung des gleichnamigen Romans "Die Mittagsfrau" bekommen. Unsere Kritikerin Martina Knoben findet Mala Emde in der Rolle einer Frau, die während Weltkrieg und Nazi-Diktatur um ihre weibliche Identität ringt, zwar "phänomenal". Doch die klischeehafte Darstellung der untergehenden Weimarer Republik sei eine Schwäche des Filmdramas: "Die Episoden sehen leider aus, als hätte eine KI aus den Stichwörtern 'Berlin', 'wilde Zwanziger', 'Drogen' und 'sexuelle Freiheit' mal eben Szenenbild und Plot generiert."

Wir wünschen Ihnen interessante Erfahrungen beim Lesen und Schauen.
Ihr Paul Katzenberger
Autor des SZ Film-Newsletters
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