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  beA – worauf müssen Sie als Rechtsanwalt jetzt achten? Wie wird die elektronische Zustellung nachgewiesen und was ist mit ausländischen Zustellungsersuchen?

Die neuen Zustellvorschriften zum 01.01.2022
 
     
 
Sehr geehrte Damen und Herren,

die Reise in die digitale Zukunft schreitet mit großen Schritten voran. Spätestens seit der Covid-19-Pandemie ist dies auch den letzten Verweigerern Bewusst geworden. Auch der Staat setzt in professionellen Verfahren zunehmend auf eine Umstellung von den herkömmlichen Kommunikationsformen hin zu digitalen.

Am 1.1.2022 ist nun mit dem Eintritt der aktiven Nutzungspflicht des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA) der wichtigste Meilenstein in der Digitalisierung der Justizkommunikation erreicht: Rechtsanwälte und Behörden dürfen nicht mehr konventionell – per Brief und Telefax – mit der Justiz kommunizieren, sondern nur noch digital, insbesondere mittels beA und besonderem elektronischen Behördenpostfach.

Doch worauf müssen Sie nun als Rechtsanwalt achten? Wie sind die genauen Voraussetzungen für eine sichere elektronische Übermittlung? Wie wird die elektronische Zustellung nachgewiesen und was ist mit ausländischen Zustellungsersuchen?

Gut, dass es für solche Fragen das „Praxishandbuch Insolvenzrecht“ und unseren Spezialreport „Die neuen Zustellvorschriften zum 01.01.2022“ gibt.
 
     
   
     
  Unser aktueller Spezialreport „Die neuen Zustellvorschriften zum 01.01.2022“ gibt Ihnen einen umfassenden Überblick über die Neuerungen:

Zustellungen von Amts wegen nach § 173 ZPO
  
Zustellung auf Betreiben der Parteien
  
Zustellung durch die Post und andere Einrichtungen
  
Zustellungsauftrag der Partei
  
Zustellung von elektronischen Dokumenten
  
Zustellung gegen elektronisches Empfangsbekenntnis
  
Zustimmungserfordernis
  
Ausländische Zustellungsersuchen
  
Parteizustellung
  
Zustellungsnachweis
  
Zustellungsbestätigung für die beauftragende Partei
  
Pflicht zur Übermittlung eines elektronischen Dokuments
  
Zustellung gegen Empfangsbekenntnis
  
Zustellung durch Aufgabe zur Post
  
Öffentliche Zustellung
 
     
   
     
     
  Im Praxishandbuch Insolvenzrecht beantwortet der renommierte Autor Dipl.-Rpfl. Ernst Riedel konkrete Fragen, wie:

Wie kann der Erbe seine Haftung auf den Nachlass gegenüber allen oder auch einzelnen Nachlassgläubigern beschränken oder ausschließen?
  
Stellt die Inventarerrichtung eine Möglichkeit der Haftungsbeschränkung dar?
  
Führt der reine Zeitablauf zum Verlust der Beschränkungsmöglichkeiten seitens des Erben?
  
Was ist Voraussetzung für die Haftungsbeschränkung?
  
Kann der Erbe gegenüber den übrigen Nachlassgläubigern eine Haftungsbeschränkung erwirken, auch wenn er gegenüber einzelnen Nachlassgläubigern unbeschränkbar haftet?
  
Wann ist die Einrede der Dürftigkeit des Nachlasses gem. § 1990 BGB nur beachtlich?
  
Wann findet die Vorschrift des § 780 ZPO Anwendung und wann nicht?
  
Von wem und wie ist die Nachlassverwaltung anzuordnen?
  
Worauf ist der Klageantrag bei der Vollstreckungsabwehrklage zu richten?
  
Ist eine Zwangsvollstreckung in den Nachlass zulässig?

Am besten machen Sie sich Ihr eigenes Bild und testen noch heute das aktuelle „Praxishandbuch Insolvenzrecht“ (Rechtsstand Dezember 2021) zwei Wochen kostenlos in Ihrer Kanzlei.

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