COMPUTERWOCHE Newsletter online ansehen! | |
Im IT-Dienstleistungsmarkt drehte sich 2019 das Ãbernahmekarussell besonders schnell. Capgemini ist dabei, einen groÃen Coup mit dem Kauf von Altran zu landen. Accenture und DXC Technology griffen bereits zu. |
| |
Der Mehrwert von IoT-Projekten stellt sich oft erst spät ein. Wer diese Punkte beachtet, hält die Time-to-Market kurz und kommt schneller zum Erfolg. |
| |
Transport-Drohnen, neue Pflege-Lösungen und ein smartes City-Logistik-Konzept. Das sind einige erfolgsversprechende Konzepte der deutschsprachigen Startup-Szene. In der regionalen Vorentscheidung des internationalen Open Innovation Contests (OIC) wurden neun Finalisten und zwei Sieger gekürt. Die beiden Gewinner-Startups dürfen zum Finale nach Tokyo. |
| |
Ein hoher Samsung-Manager hatte die Zahl der verkauften Fold-Geräte mit 1 Million beziffert. Er lag falsch. |
| |
Digital Twins â oder Digitale Zwillinge â versprechen viele Vorteile für Unternehmen. Allerdings sollten Sie vor deren Einsatz einige rechtliche Fragen bedenken. |
| |
Seit Jahrzehnten möchten Unternehmen neue Führungsstrukturen durchsetzen, die eigenverantwortliches Arbeiten in den Vordergrund stellen. Doch entsprechende Initiativen zeigen meistens nicht die gewünschte Wirkung. |
| |
Wenn der Support für Windows 7 Anfang 2020 endet, wird es in vielen Fällen von Windows 10 beerbet werden. Das - und auch die Nutzung von Office 365 - bringt jedoch datenschutzrechtliche Fallstricke mit sich. Wir klären Sie auf. |
| |
Docker-Container sind universell auf verschiedenen Hosts einsatzfähig. Sie bieten eine praktische Kapselung, Isolierung oder Portabilität von Anwendungen. Doch neben den vielen Vorteilen sollten die Nachteile nicht auÃer Acht gelassen werden. |
| |
Kaum eine Position eignet sich besser, um sich ein komfortables Nest zu bauen, als die eines Stellvertreters. Doch irgendwann stellt sich die Frage: Bin ich bereit, meine Wohlfühlzone in der zweiten Reihe zu verlassen? |
| |
Anzeige Eine Datenbank, die selbstständig Fehler findet, sich repariert und wieder in Betrieb setzt? Dank Maschinellem Lernen, Künstlicher Intelligenz und Cloud Computing ist das jetzt möglich. |
| |
Wer mit Künstlicher Intelligenz (KI) wirklichen Mehrwert erzielen möchte, kommt nicht darum herum, fünf Grundprinzipien zu beachten. |
| |
Anzeige Verbesserungen der KI haben zur Entwicklung autonomer Datenbanken geführt â der Management-Aufwand reduziert sich zunehmend. |
| |
In groÃen Transformationsprojekten vertrauen viele Unternehmen auf die Kompetenz interner Consultants in unterschiedlichen Rollen. Dabei ist es wichtig, die richtigen Qualifikationen vorzuhalten. |
| |
Anzeige Wer Künstliche Intelligenz in der Praxis einsetzen möchte, benötigt mehr als Server, Storage-Lösungen, KI-Algorithmen und Data Scientists. Entscheidend ist, ob die erforderlichen Daten schnell und in der erforderlichen Güte den KI- und Machine-Learning-Systemen zur Verfügung stehen. Das leistet eine durchgängige Data Pipeline |
| |
Das Galaxy Fold hat sich laut Angaben von Samsung bereits über 1 Million Mal weltweit verkauft. |
| |
Stellenanzeigen aus dem CW-Stellenmarkt |
| Dieser Newsletter wurde an newsletter@newslettercollector.com gesendet.
Falls Sie Ihre E-Mail-Adresse ändern, weitere Newsletter bestellen oder Ihre bestehenden Abonnements temporär aussetzen wollen, klicken Sie bitte hier:
Adresse ändern | Newsletter abonnieren | Urlaubsschaltung | Abmelden.
Für Fragen, Anregungen oder Kritik an diesem Newsletter wenden Sie sich direkt an die Redaktion von Computerwoche. Achtung, leiten Sie diesen personalisierten Link bitte nicht weiter, da zur Steigerung Ihres Komforts Ihre personenbezogenen Daten vorausgefüllt sind und Sie daher bei der Weiterleitung diese Daten an den Empfänger weitergeben. Wir bitten dies zu beachten. Sie können Ihre Einverständniserklärung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen unter datenschutz[at]idg.de.
© 2019 IDG BUSINESS MEDIA GMBH; Geschäftsführer: York von Heimburg ; Registergericht: München HRB 99187 Alle Rechte vorbehalten. Jegliche Vervielfältigung oder Weiterverbreitung in jedem Medium in Teilen oder als Ganzes bedarf der schriftlichen Zustimmung der IDG Business Media GmbH. |
|
|
|