| alle Jahre wieder - auch für das dann abgelaufene Vereinsjahr 2024 steht bei vielen Vereinen wieder die Notwendigkeit der Abgabe/Übermittlung einer Jahressteuererklärung an. Was gilt es hier zu beachten? Lesen Sie hierzu mehr in unserem heutigen Newsletter. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihrer Vereinsarbeit! Ihre Redaktionwww.verein-aktuell.de
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Die Umsatzsteuererklärung für Vereine
Das Bundesfinanzministerium hat am 17.6.204 das Muster der UST- Erklärung für 2024 veröffentlicht, zudem die hierfür erforderlichen und teilweise einsetzbaren Vordruckmuster. Zum Beitrag >
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Die Reitlehrerin - Welcher Status gilt da?
Wiederum musste ein Landessozialgericht nach einer zuvor erfolgten Vereinsprüfung bei einem gemeinnützigen Reitverein darüber entscheiden, ob ein Vorgang vorliegt, bei dem mit allen sich hieraus ergebenden Konsequenzen eine Scheinselbständigkeit unterstellt werden muss. Zum Beitrag >
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Umsatzsteuer für Verpflegungsleistungen durch gemeinnützige Vereine
Es wird spannend: Der Bundesfinanzhof hat nun auch in einem weiteren ein Klageverfahren eines Finanzgerichts zur Frage, ob man bei Beherbergungseinnahmen auch die darin enthaltenen Verpflegungsleistungen herausziehen und diese ermäßigt besteuern kann, diese Rechtsfrage dem Europäischen Gerichtshof (EUGH) zugeleitet. Zum Beitrag >
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Fallen die Vorgaben zur zeitnahen Mittelverwendung weg?
Das Bundesfinanzministerium hat den neuen Entwurf eines weiteren Jahressteuergesetzes (JStG II) zur parlamentarischen Beratung eingebracht. Zum Beitrag >
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Sicheres Kontieren und Buchen leicht gemacht | Am Beispiel eines Mustervereins werden Sie mit den üblichen Buchungsvorgängen vertraut gemacht. Damit wird das Kontieren und Buchen von Vereinseinnahmen und -ausgaben zum "Heimspiel". Mit 66 Fallbeispielen und Musterlösungen.
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