Die Länder haben sich darauf geeinigt, dass ab einer 7-Tage Inzidenz über 35 in einem Stadt- oder Landkreis lokal die Corona-Maßnahmen verschärft werden können. Bei privaten Feiern sind dann höchstens 50 Gäste erlaubt. Gleichzeitig trifft das Land weitere Vorkehrungen, etwa zur Nachverfolgung von Kontakten. |