die Europäische Zentralbank läutet die Zinswende ein. Sie beendet ihre milliardenschweren Anleihekäufe und macht den Weg frei für die erste Zinserhöhung im Euroraum seit 2011. Das hat weitreichende Auswirkungen für Kapitalanleger und Immobilienkäufer. Lesen Sie dazu unseren ersten Beitrag und den dritten Beitrag. Über 36 Millionen Grundstücke sind in Deutschland steuerlich neu zu bewerten, da das Bundesverfassungsgericht eine Reform der Grundsteuerfeststellung angemahnt hatte. Deshalb müssen Eigentümer eines Grundstücks bis zum 31.10.2022 eine Feststellungserklärung bei ihrem Finanzamt abgeben. Wir stehen allen Grundstückseigentümern mit Rat und Tat zur Seite. Für unsere neue Grundsteuer-Software können Sie sich schon jetzt registrieren (in Beitrag 2). Wir informieren Sie, sobald die Grundsteuer-Software bestellbar ist. Zudem haben wir eine große Themenseite mit Informationen zur Grundsteuerreform für Sie zusammengestellt (siehe Beitrag 4). Und unser aktueller Ratgeber erläutert "Alles, was Grundstückseigentümer jetzt wissen müssen" (siehe ganz unten).
Die Zinswende ist da. Die ersten Banken verlangen kein Verwahrentgelt mehr für größere Guthaben. Und beim Festgeld gehen die Zinsen langsam nach oben. Wie können Sie von diesem Zinsanstieg profitieren?» Weiterlesen
Bis zum 31. Oktober 2022 müssen Eigentümer von Immobilien oder unbebauten Grundstücken eine Feststellungserklärung für die neu geregelte Grundsteuer elektronisch beim zuständigen Finanzamt einreichen – pro Haus, Wohnung oder Grundstück. Nutzen Sie dafür unsere Software "GrundSteuerErklärung". Diese führt Sie durch den elektronischen Abgabeprozess, ergänzt notwendige Werte aus verschiedenen Quellen (z.B. Bodenrichtwerte) und übermittelt die Daten verschlüsselt an Ihr zuständiges Finanzamt. Registrieren Sie sich schon jetzt mit Ihrem Namen und Ihrer E-Mail-Adresse, und wir informieren Sie sofort, sobald unsere Grundsteuer-Software bestellbar ist. Selbstverständlich gehen Sie mit Ihrer Registrierung keine Kaufverpflichtung ein.
Seit Anfang dieses Jahres sind die Bauzinsen kräftig gestiegen. Wenn der Trend anhält, wird es mit den Darlehenszinsen in diesem Jahr noch weiter nach oben gehen. Was Sie wissen sollten, damit Ihre Rechnung bei der Finanzierung Ihres Bauprojekts aufgeht: Wir geben Antworten auf die wichtigsten Fragen.» Weiterlesen
Die Grundsteuer betrifft alle Grundstückseigentümer – und damit geht die Grundsteuerreform auch alle Eigentümer von Grundstücken etwas an. Auch wenn die neu berechnete Grundsteuer erst ab 2025 zu zahlen ist, beginnt bereits im Jahr 2022 die Neubewertung der Grundstücke. Zeit, sich mit der reformierten Grundsteuer auseinanderzusetzen und die neuen Regeln kennenzulernen. In diesem informativen Ratgeber können Sie alles rund um die Grundsteuerreform nachlesen. » Weiterlesen
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