Die neue Grundsteuer, die ab 2025 gilt, soll mehr Steuergerechtigkeit schaffen. Das bedeutet zum einen, dass die Eigentümer wertvoller Immobilien in Zukunft eine etwas höhere Steuerlast tragen müssen. Das kann z. B. bei Innenstadtlagen oder bei Grundstücken in Gebieten mit starker Wertsteigerung der Fall sein. Auf der anderen Seite sollen die Besitzer weniger wertvoller Grundstücke und Gebäude entlastet werden.
Ob dieses Ziel erreicht wird, ist noch völlig unklar. Denn viele Gemeinden legen die neuen Hebesätze, die zur Berechnung der Grundsteuer einen wichtigen Faktor darstellen, erst in den kommenden Monaten fest.
Außerdem beschäftigen sich zurzeit mehrere Finanzgerichte mit Klagen gegen die Grundsteuerreform. Einige Verbände und Privatpersonen bezweifeln, dass die neue Grundsteuer verfassungsgemäß ist. Das Ergebnis ist offen. Hinzu kommt, dass es in den Bundesländern unterschiedliche Modelle zur Berechnung der Grundsteuer gibt.
Fazit: Die endgültigen Steuererbescheide mit der Festlegung der konkreten Grundsteuer ab 2025 werden frühestens im Herbst verschickt. Erst dann stellt sich heraus, wie viel Grundsteuer jeder Einzelne für seine Immobilie zahlen muss.