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 5. August 2024

Diese 5 Versicherungen brauchen Sie wirklich

Rund 1.600 € pro Jahr gibt ein durchschnittlicher Haushalt in Deutschland für Versicherungen aus. Das sagt das Statistische Bundesamt. Vor 10 Jahren war das noch deutlich weniger, seitdem sind die Ausgaben für Versicherungen um 39 % gestiegen.

Dabei gibt es ein großes Sparpotenzial. Denn nicht jede Versicherung, die angeboten wird, ist notwendig. Es gibt aber Versicherungen, die für bestimmte Personengruppen sinnvoll sind, z. B. die Bauherrenhaftpflicht für Bauherren oder eine Jagdhaftpflichtversicherung für Jäger.

Versicherungen, die wirklich wichtig sind, gibt es nur wenige. Dazu gehören z. B.
- eine Krankenversicherung
- die Kfz-Haftpflicht für Autofahrer
- eine Berufsunfähigkeitsversicherung
- die private Haftpflichtversicherung
- eine Wohngebäudeversicherung für Hausbesitzer

Noch ein Tipp: Vergleichen lohnt sich! Bei den meisten Versicherungen können Verbraucher deutlich sparen, wenn sie sich die aktuellen Angebote genau anschauen und vergleichen.

Schon gewusst, ...

Augen auf bei der Altersvorsorge

Stiftung Warentest rät von Indexpolicen zur privaten Altersvorsorge ab. Das Versprechen der Versicherer, mit einer Indexpolice Sicherheit und Rendite zu vereinen, funktioniere nicht, sagen die Verbraucherschützer. Als bessere Lösung kommen börsennotierte Indexfonds (ETFs) in Frage.

Mit ETFs können Sie kostengünstig und breit gestreut in den Aktienmarkt investieren. Hier entscheidet kein teurer Fondsmanager über die Strategie. Stattdessen bildet ein ETF passiv einen Index nach, z. B. den MSCI World. Damit erzielten die Anleger seit 1975 im Schnitt ca. 8 % Rendite pro Jahr.


Zum Vermögensaufbau und für die Altersvorsorge bietet sich ein ETF-Sparplan an. Ähnlich einem Dauerauftrag legen Sie dann regelmäßig einen bestimmten Betrag an, z. B. monatlich. Einen Sparplan können Sie selbständig über einen Online-Broker beauftragen oder einen Robo-Advisor für Sie arbeiten lassen.

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Viele offene Fragen bei der Grundsteuer

Die neue Grundsteuer, die ab 2025 gilt, soll mehr Steuergerechtigkeit schaffen. Das bedeutet zum einen, dass die Eigentümer wertvoller Immobilien in Zukunft eine etwas höhere Steuerlast tragen müssen. Das kann z. B. bei Innenstadtlagen oder bei Grundstücken in Gebieten mit starker Wertsteigerung der Fall sein. Auf der anderen Seite sollen die Besitzer weniger wertvoller Grundstücke und Gebäude entlastet werden.


Ob dieses Ziel erreicht wird, ist noch völlig unklar. Denn viele Gemeinden legen die neuen Hebesätze, die zur Berechnung der Grundsteuer einen wichtigen Faktor darstellen, erst in den kommenden Monaten fest.


Außerdem beschäftigen sich zurzeit mehrere Finanzgerichte mit Klagen gegen die Grundsteuerreform. Einige Verbände und Privatpersonen bezweifeln, dass die neue Grundsteuer verfassungsgemäß ist. Das Ergebnis ist offen. Hinzu kommt, dass es in den Bundesländern unterschiedliche Modelle zur Berechnung der Grundsteuer gibt.

Fazit: Die endgültigen Steuererbescheide mit der Festlegung der konkreten Grundsteuer ab 2025 werden frühestens im Herbst verschickt. Erst dann stellt sich heraus, wie viel Grundsteuer jeder Einzelne für seine Immobilie zahlen muss.

Zahl des Monats
So hoch ist im Durchschnitt die Grundsteuer, die jeder Immobilienbesitzer in Deutschland pro Jahr zahlen muss.

Diese Vorteile nutzen Sie mit einem Wohnkredit

Mit einem Wohnkredit schlagen Immobilienbesitzer zwei Fliegen mit einer Klappe: Zum einen erhalten Sie günstigere Zinsen als bei einem klassischen Ratenkredit. Und zum anderen sparen Sie sich den bürokratischen Aufwand einer Baufinanzierung, denn Banken vergeben Wohnkredite ohne teuren Grundbucheintrag.

Da ein Wohnkredit nicht zweckgebunden ist, können Sie ihn z. B. für eine moderne Küche, für Reparaturen am Dach oder für einen neuen Wintergarten nutzen – ganz nach Belieben.


Mit dem folgenden Trick erhalten Sie etwas bessere Zinsen: Beantragen Sie den Kredit mit einem Partner zusammen. Wird ein Kredit von zwei Personen beantragt, erhöht das das Ein­kommen und ver­ringert das Ausfall­risiko der Bank, weil zwei Kredit­nehmer für die Rück­zahlung des Wohnkredites ver­ant­wortlich sind.

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