Wer in ETFs oder andere Investmentfonds investiert, muss Anfang Januar die Steuer auf die Vorabpauschale bezahlen. Diese fällt an, wenn Ihre Fonds 2024 im Wert gestiegen sind. Das Finanzamt bittet Sie selbst dann zur Kasse, wenn Sie in diesem Jahr keine Gewinne realisiert und keine Ausschüttungen erhalten haben.
Anleger sollten sich informieren, wie teuer die Abgabe für sie wird. Denn obwohl deutsche Depotanbieter die Steuer automatisch abführen, kann es für Sie Handlungsbedarf geben. Wenn Sie keinen ausreichenden Freistellungsauftrag hinterlegt haben, halten Sie Geld auf Ihrem Verrechnungskonto bereit. Mit welchen Kosten Sie rechnen müssen und wann die Vorabpauschale gleich null ist, erfahren Sie in unserem Ratgeber.