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Digitale Fahrtenschreiber – seit 2. März sind Schulungsverpflichtung und Unternehmerhaftung konkreter festgeschrieben

Guten Tag Herr Do,

das vollständige Inkrafttreten der neuen Kontrollgeräte-Verordnung (EU) Nr. 165/2014 zum 2. März 2016 sorgt seit Wochen für große Aufmerksamkeit. Im Mittelpunkt steht die konkreter formulierte Schulungsverpflichtung in Art. 33, die nun von „unterweisen" und „schulen“ spricht, wo vorher nur „anweisen“ stand. Obwohl klar ist, dass damit keine neue Schulungsverpflichtung entsteht (bereits Urteile aus den 80er-Jahren weisen in diese Richtung), wird doch deutlich, dass es der Gesetzgeber nun wirklich ernst meint mit den Schulungen, Nachweisen und der Haftung: Vor einem Jahr die Verdoppelung der Haftungsgrenzen für Unternehmer auf 30.000 Euro, heute die ausdrückliche Festschreibung in der „165“.

Die Diskussion um die Weiterbildung nach dem BKrFQG – insbesondere, ob diese den Anforderungen des Art. 33 genügt – ist hierbei ein wichtiger Teilaspekt. Hier gehen die Meinungen weit auseinander. Die einen verneinen dies, weil sich die eine Pflicht an den Fahrer, die andere an den Unternehmer richtet. Andere vertreten die Ansicht, die Frage stelle sich erst gar nicht, weil der Unternehmer den Fahrer bereits aufgrund seiner arbeitsschutzrechtlichen Pflichten in die technische Ausstattung des Fahrzeuges (inkl. DigiKon) einweisen muss. Zudem finanzieren in sehr vielen Fällen die Unternehmer die Weiterbildung für den Fahrer.

Die Wahrheit wird irgendwo in der Mitte liegen. Sicher ist, dass eine „Pro-forma-Schulung“ keinen Kontrollbeamten überzeugt. Vielmehr muss die Schulung den Gerätetyp einschließen, den der Fahrer in seinem Fahrzeug vorfindet.

Kein Grund zur Panik also, aber ein sehr guter Zeitpunkt, sich kritisch zu fragen, ob die eigenen Maßnahmen und der Schulungsstand der Fahrer das abdecken. Und ggf. nachzuschulen. Wir empfehlen dafür aus dem Verlag Heinrich Vogel, in dem auch die VerkehrsRundschau erscheint, das Unterweisungspaket „Digitales Kontrollgerät“ (Bestell-Nr. 33113P), bestehend aus Präsentationen und Fahreranweisungen, sowie die Broschüre für Praktiker (Bestell-Nr. 23040). Darin wird die Bedienung der verschiedenen Gerätetypen und -versionen Schritt für Schritt erklärt wird.

Schöne Grüße

Ihr VerkehrsRundschau-Team

 

Buchtipp:
Digitale Kontrollgeräte in der Praxis von Olaf Horwarth


 
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