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Der Domain-Newsletter | Ausgabe #1123 | ISSN 1616-0908 |
http://www.domain-recht.de| Donnerstag, 23. Juni 2022 |
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Willkommen bei der 1123. Ausgabe des Domain-Newsletters!
Der Domain-Newsletter erscheint jeden Donnerstag.
Die nächste Ausgabe kommt am 30. Juni 2022.
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INHALT Ausgabe #1123
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01)...News: ICANN - 78. Meeting findet in Hamburg statt
02)...News: nTLD-Auktion - US$ 233 Mio. flieÃen an Community
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03)...Registrierung: TLDs - Neues von .amazon, .help und .web
04)...Registrierung: nTLDs - Report digitale Stadtmarken 2022
05)...Recht: UDRP - Streit um artemeta.io bleibt ohne Beweise
06)...Handel: knowledgebase.com - Wissen satt für US$ 90.000,-
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07)...Event: August - "Domain Name Summit" in London
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08)...Impressum/Mediadaten
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DOMAIN-NEWS
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01) ICANN - 78. Meeting findet in Hamburg statt
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Die Freie und Hansestadt Hamburg wird im Herbst 2023 zum Nabel
der Internetwelt: vom 21. bis 23. Oktober 2023 hält die Netz-
verwaltung ICANN ihr 78. Meeting im hohen Norden ab. Als Veran-
stalter fungieren unter anderem die DENIC eG und eco â Verband
der Internetwirtschaft eV.
Ursprünglich geplant für Oktober 2020, sorgte die Corona-Pande-
mie für eine groÃe Enttäuschung. In der Sitzung des "Board of
Directors" vom 11. Juni 2020 beschloss ICANN, dass das für die
Woche 17. bis 23. Oktober 2020 in Hamburg angesetzte 69. ICANN-
Meeting nicht vor Ort, sondern ausschlieÃlich virtuell statt-
findet. Zu groà war das Risiko, Menschen aus aller Herren Län-
der nach Hamburg zu laden und vor Ort in Person eine Konferenz
abzuhalten. Doch Hamburg lieà nicht locker: Am 06. Dezember
2021 übergaben die .de-Registry DENIC eG, eco â Verband der In-
ternetwirtschaft eV und die Stadt Hamburg im Rahmen einer vir-
tuellen Veranstaltung ihre erneute Bewerbung um das ICANN Annu-
al General Meeting 2023. Und diese Hartnäckigkeit wurde nun be-
lohnt: sollte Corona nicht erneut dazwischenfunken, findet vom
21. bis 23. Oktober 2023 das 78. ICANN-Meeting in Deutschland
statt. Das gab die Netzverwaltung anlässlich ihres Meetings in
Den Haag am 14. Juni 2022 bekannt.
"Nach Berlin 1999 holen wir zum ersten Mal seit über 20 Jahren
wieder eine ICANN-Konferenz nach Deutschland", sagt Oliver Süme,
Vorstandsvorsitzender des eco â Verband der Internetwirtschaft
eV. "Mit eco, DENIC und der Stadt Hamburg haben sich starke
Partner aus Wirtschaft und Politik zusammengetan, um dieses
Ziel Wirklichkeit werden zu lassen." Zusammen erwarten die
Veranstalter um die 2.500 Teilnehmende aus Forschung, Tech-Com-
munity, Politik, Wirtschaft und Zivilgesellschaft aus der gan-
zen Welt. "Durch den Zuschlag für das ICANN Meeting in Hamburg
wird das Engagement der deutschen Internet-Community honoriert.
Die Veranstaltung bietet eine gute Möglichkeit, deutsche und
europäische Sichtweisen für die weitere Entwicklung des tech-
nisch und sozial so komplexen Internet einzubringen", gab DE-
NIC-Vorstand Andreas Musielak an. "Für die Stadt als Innovati-
onsstandort und âSmart Cityâ ist das Treffen eine groÃe Berei-
cherung.", pflichtete ihm Michael Westhagemann, Senator für
Wirtschaft und Innovation der Freien und Hansestadt Hamburg,
bei. Als Ort der Veranstaltung ist das Congress Center Hamburg
(CCH) benannt; es befindet sich in unmittelbarer Nähe zum Damm-
tor-Bahnhof und liegt zentral in der Stadt.
Alle ICANN-Meetings sind öffentlich und kosten keinen Eintritt.
Es ist lediglich gewünscht, sich vorher online zu registrieren,
um die Planung zu erleichtern. Die Veranstaltung findet in eng-
lischer Sprache statt, es gibt aber zu zahlreichen Gelegenhei-
ten auch Dolmetscher und übersetzte Arbeitsunterlagen. Schauen
Sie hin, es lohnt sich!
Weitere Informationen finden Sie unter:
> https://meetings.icann.org/en/calendar
Quelle: icann.org, eigene Recherche
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02) nTLD-Auktion - US$ 233 Mio. flieÃen an Community
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Nach jahrelanger Prüfung hat sich ICANN auf ein Modell für die
Verteilung von Auktionserlösen aus der Versteigerung von nTLDs
verständigt. Der Kreis der potentiell Begünstigten ist weit ge-
zogen, bis die ersten Gelder flieÃen, wird es aber noch eine
ganze Weile dauern.
US$ 240.590.128,00 - diesen Betrag hat ICANN aus der Versteige-
rung von bisher 17 neuen generischen Top Level Domains erlöst.
Für sie gab es jeweils mehr als einen Bewerber, ohne dass sich
eine gütliche Einigung erzielen lieÃ. Allein US$ 135.000.000,-
stammen aus der Versteigerung von .web, die sich der Neuling
NU DOT CO LLC mit Hilfe von VeriSign Inc. sicherte. Allerdings
steht dieser Betrag unter Vorbehalt, da ein Rechtsstreit anhän-
gig ist; sollte NU DOT CO der Registry-Vertrag wieder entzogen
werden, müsste ICANN diesen Betrag erstatten. Zweitteuerste En-
dung ist aktuell .shop; sie war der GMO Registry Inc. einen Be-
trag von US$ 41.501.000,- wert. Günstigste neue Domain-Endung
ist .srl; der Regensburger mySRL GmbH genügten US$ 400.000,-,
um den Zuschlag für den Registry-Vertrag zu erhalten. Nach Ab-
zug der Kosten von US$ 7.134.565,- verbleiben ICANN damit noch
US$ 233.455.563,-. Das auf einem gesonderten Konto verwahrte
Geld weckt schon seit Beginn des nTLD-Programms Begehrlichkei-
ten, weil umstritten ist, was mit den Einnahmen passieren soll.
ICANN hat daher bereits im Januar 2017 die Cross-Community Wor-
king Group on new gTLD Auction Proceeds (CCWG) ins Leben geru-
fen, um Vorschläge auszuformulieren, wie mit dem Geld umgegan-
gen werden soll. Nach intensiver Arbeit hatte die CCWG im Okto-
ber 2018 ihren vorläufigen Abschlussbericht veröffentlicht und
zur Prüfung an die beteiligten Interessengruppen weitergelei-
tet; eine Entscheidung blieb aber bisher aus.
Anlässlich des ICANN-Meetings in Den Haag sind die Würfel aber
nun gefallen. Am 12. Juni 2022 beschloss das ICANN Board of
Directors, den Empfehlungen der CCWG zu folgen. Sie sehen die
Schaffung eines neuen Independent Project Applications Evalua-
tion Panels vor, das eine Aufsichtsfunktion innehaben soll.
Dessen Mitglieder müssen sich vor allem durch eine "grant-ma-
king expertise" auszeichnen, also Kenntnisse im Beihilferecht;
auch Diversität soll berücksichtigt werden, nicht jedoch die
Repräsentation einer bestimmten Interessengruppe. Die konkre-
te Vergabe von Geldern soll sich zudem nach folgenden drei Ka-
tegorien richten:
- Benefit the development, distribution, evolution and struc-
tures/projects that support the Internet's unique identi-
fier systems
- Benefit capacity building and underserved populations, or;
- Benefit the open and interoperable Internet
Sie alle sind dem Ziel "consistent with ICANNâs mission" unter-
geordnet. Das hat wirtschaftliche Hintergründe, da andernfalls
ICANN seine Steuerprivilegien verlieren könnte. Konkrete Vorga-
ben auf Grundlage dieser Kategorien soll die CCWG noch ausar-
beiten. Und obwohl dies den Eindruck erweckt, als sollten die
Auktionserlöse vollständig der Internet-Community zu Gute kom-
men, schlieÃen sie einen möglichen Empfänger nicht aus - ICANN
selbst. Auf einen Ausschluss konnte man sich nicht verständi-
gen, und das ICANN-Board betont, dass "conflict of interest
considerations and clear separation of roles and responsibili-
ties" selbstverständlich beachtet würden. Ãbliche Rechtsmittel
wie ein "Request for Reconsideration" gegen ablehnende Finan-
zierungsentscheidungen des Independent Project Applications
Evaluation Panel soll es nicht geben. Ganz leer gehen abgelehn-
te Bewerber aber nicht aus: "Applicants not selected should re-
ceive further details about where information can be found
about the next round of applications as well as any educatio-
nal materials that may be available to assist applicants",
heiÃt es ganz unironisch.
Da bis zur praktischen Umsetzung der Empfehlungen weitere Zeit
vergeht, wird es noch eine ganze Weile dauern, bis die ersten
Gelder flieÃen. Es ist also aktuell noch nicht möglich, erste
Anträge einzureichen.
Weitere Informationen finden Sie unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/2767
Quelle: icann.org, eigene Recherche
DOMAIN-REGISTRIERUNG
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03) TLDs - Neues von .amazon, .help und .web
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Eine Registrierung von .web-Domains noch im Jahr 2022 gilt als
ausgeschlossen: für zusätzliche Verzögerung sorgt ein Fristver-
längerungsgesuch von Anwälten. Derweil hält die Verstimmung um
die Einführung von .amazon an, während .help eine neue Regis-
try gefunden hat - hier unsere Kurznews.
Die Vertragsstaaten der Amazon Cooperation Treaty Organization
(ACTO) nehmen es der Internet-Verwaltung ICANN übel, dass die-
se die neue Top Level Domain .amazon eingeführt und an die On-
line-Handelsplattform Amazon vergeben hat. Beim ICANN-Meeting
in Den Haag sagte der Regierungsvertreter Brasiliens: "Among
other points it underlined that ACTO member states did not
give consent to the process of adjudication of the .amazon top-
level domain and that they did not consider themselves bound
by said decision or the conditions attached to it including
the above mentioned Public Interest Commitment". Ob und welche
Folgen das für .amazon hat, lieà er offen. Amazon hat den AC-
TO-Staaten Zeit bis 19. Dezember 2022 gegeben, eine Liste von
Domains einzureichen, die gesperrt werden sollen; die ÃuÃerung
lässt vermuten, dass sich die ACTO-Staaten aber dadurch nicht
verpflichtet fühlen. Mit aktuell 16 registrierten Domains, die
sämtlich von Amazon selbst genutzt werden, ist das Risiko von
Rechtsverletzungen zumindest aktuell überschaubar.
Die neue generische Top Level Domain .help hat eine neue virtu-
elle Heimat: wie sich der Datenbank von ICANN entnehmen lässt,
hält künftig die auf den Seychellen ansässige Innovation Ser-
vice Ltd. die Registry-Rechte an der Endung. Die Ãbertragung
erfolgte im Rahmen der von der UNR Corp. im April 2021 veran-
stalteten Auktion. Für .help war damals ein Startgebot von US$
850.000,- aufgerufen worden, bei rund 18.000 registrierten Do-
mains; aktuell sind es mit rund 19.500 Registrierungen nur un-
wesentlich mehr. Den Höchststand hatte die am 15. August 2018
delegierte Endung .help im Herbst 2016 mit an die 55.000 Regis-
trierungen. Wie hoch der Kaufpreis letztlich war, ist öffent-
lich bisher nicht bekannt. Mit Innovation Service Ltd. betritt
ein Neuling den Markt, der bislang keine andere Top Level Do-
main verwaltet. Als CEO wird Heng Lu genannt; der wiederum hat
als Gründer von Cloud Innovation Ltd. einen zweifelhaften Ruf
erlangt, weil er sich mit dem African Network Information Cen-
tre (AfriNIC) um IPv4-Adressen streitet. Welche Pläne die Inno-
vation Service Ltd. mit .help hat, ist noch offen; mit Gebüh-
ren von unter EUR 50,- pro Jahr und Domain ist .help bereits
jetzt vergleichsweise günstig.
Die Einführung der Top Level Domain .web wird sich weiter ver-
zögern. Am 19. Mai 2022 hatte das "Board Accountability Mecha-
nisms Committee" (BAMC) von ICANN die drei Streitparteien Afi-
lias Domains No. 3 Limited (die mittlerweile als Altanovo Do-
mains Ltd. firmiert), Nu DotCo LLC (NDC) und VeriSign Inc.
aufgefordert, "a comprehensive written summary of their claims
and the materials supporting their claims" einzureichen, um so
ein vollständiges Bild der Positionen der Parteien zu erhalten.
Die dafür gesetzte Frist war bisher der 15. Juli 2022, Erwide-
rungen sollten bis 15. August 2022 eingehen. Die Anwälte von
Afilias haben aber nun um eine Fristverlängerung von je 14
Tagen gebeten. Zur Begründung verweisen sie auf "longstanding
international travel and hearing commitments in June and July
that cannot be rescheduled". VeriSign hat sich dem zwar wider-
setzt; die eingeräumten Fristen seien "sufficient to accommo-
date counselâs other commitments". Da die Auseinandersetzungen
jedoch bereits Jahre andauern, dürfte das BAMC die Fristverlän-
gerung kaum versagen. Galt es noch vor wenigen Wochen als mög-
lich, dass .web Ende 2022 verfügbar sein wird, ist dies jetzt
ausgeschlossen.
Quelle: domainincite.com, icann.org
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04) nTLDs - Report digitale Stadtmarken 2022
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Das internationale Managementberatungsunternehmen DOTZON GmbH
legte dieser Tage einmal mehr ihre Ranking-Studie "Digitale
Stadtmarken" vor, diesmal für das Jahr 2022. Unter den neuen
Städte-Endungen steht .berlin ganz vorne, gefolgt von .tokyo
und .nyc.
Seit 2005 berät DOTZON Unternehmen im deutschsprachigen Raum
zu digitalen Identitäten. Aktuell legte DOTZON die 16-seitige
Studie "Digitale Stadtmarken 2022" vor und setzt damit die
Rankings aus den Jahren 2017, 2018, 2019, 2020 und 2021 fort.
Dieses Ranking bildet ab, wie erfolgreich eine Stadt ihre digi-
tale Stadtmarke nutzt. DOTZON untersuchte 35 Städte und ihre
40 Domain-Endungen. Istanbul, Moskau, Barcelona, Abudabi und
Köln verfügen über jeweils zwei Varianten ihrer Top Level Do-
mains, so dass die 35 Städte mit 40 Domain-Endungen aufwarten
können. Im Jahr zuvor waren es noch 36 Städte, doch hatte im
Oktober 2021 MMX denn Registry-Vertrag über .budapest gegen-
über ICANN gekündigt. Die Bewertung der einzelnen digitalen
Stadtmarken beruht auf acht Kriterien, die DOTZON zunächst er-
läutert. Herangezogen werden die Anzahl registrierter und die
der aktiven Domains unter der cityTLD, der damit erzielte Um-
satz, das Google-Listing, der Alexa-Rank, der Majestic-Rank,
die Anzahl von Domains und das Bruttosozialprodukt pro Einwoh-
ner sowie der Vergleich Stadt-Endung versus Länder-Endung.
Nach Auswertung dieser Referenzwerte steht .berlin, wie schon
in den fünf vorangegangenen Jahren, auf Rang eins. Bei gleich-
bleibend knapp 50.000 registrierten Domains erzielt sie einen
Umsatz von US$ 1,8 Mio. (US$ 1,9 Mio. im Vorjahr und US$ 1,6
Mio. in 2020) und brilliert mit einer 70-prozentigen Nutzung
ihrer Domains sowie guten Rankings bei Majestic-Ranking und
Alexa-Rank. Den 2. Platz belegt zum 2. Mal in Folge .tokyo. Da-
zu bedurfte es neben den seit Jahren höchsten Registrierungs-
zahlen, die sich nochmals rapide verbesserten und nun 301.577
Domains verzeichnen (gegenüber 169.814 Domains im Vorjahr), ei-
ner Verbesserung der Rankings bei Majestics (von 53 auf 81 Do-
mains), bei Alexa ging es von 22 auf 14 Domains etwas bergab.
Allerdings hat sich die Pro-Kopf-Ratio bei den Domains im Ver-
hältnis Tokyo zu Japan durch den rapiden Anstieg von .tokyo-
Registrierungen verbessert: Bei .tokyo kommen 21,6 Domains auf
1.000 Einwohner, während .jp lediglich auf 13,4 Domains pro
1.000 Einwohner kommt. Auf dem 3. Platz hielt die New Yorker
Endung .nyc ihre Stellung: die Spitzenplatzierungen in den
Rankings von Alexa mit 69 (23 Domains im Vorjahr) und Majestic
93 (91 Domains im Vorjahr) sprechen für sich. Die zuvor etwas
abgefallene .amsterdam konnte ihren 4. Platz halten, während
.vegas vom 11. Platz auf Platz 5 vorpreschte. .miami steht wei-
ter auf Platz 6. Zwei weitere deutsche Endungen stehen noch un-
ter den Top 10: .koeln, die vom 5. auf den 7. Platz rutschte,
und .hamburg, die ihrerseits von Platz 7 auf Platz 10 fiel,
den sie nun mit der aufgestiegenen .wien teilt.
Der Report nimmt aber auch das Gesamtszenario in den Blick und
stellt dieses Mal eine Steigerung der Registrierungen bei den
Städtedomains fest: waren vergangenes Jahr die Zahlen von
624.776 auf 584.797 registrierter Städtedomains um 6,5 Prozent
gefallen, so verbuchten sie diesmal einen Anstieg von 20,1 Pro-
zent auf 702.526 Registrierungen, die aber weitestgehend der
Endung .tokyo zu verdanken sind. Weiter bietet der Report noch
"Erfolgsfaktoren einer Digitalen Stadtmarke" an und benennt un-
ter anderem "Nutzungsrate und Sichtbarkeit" und "Nutzung durch
Stadtverwaltung". SchlieÃlich geht der Report nochmals auf den
Sondereffekt durch die Corona-Pandemie ein und verweist auf
die Nutzung der Städteendungen für die Kommunikation öffentli-
cher Akteure mit Bürgern, die Digitalisierung von Unternehmen
und weiteres. Der Report schlieÃt mit einem Ausblick, der Digi-
talisierung, E-Government und Smart City als treibende Kräfte
für die Entwicklung von Städten und deren Top Level Domains
identifiziert.
Die Studie "Digitale Stadtmarken 2022" informiert und ist le-
senswert. DOTZON greift für die Studie auf öffentliche Quellen
und Datenbanken zurück, wie etwa ntldstats.com, google.com
oder "stadtspezifische lokale KenngröÃen", und konnte auf
Selbstauskünfte der Registries zurückgreifen.
Die Studie "Digitale Stadtmarken 2022" können Sie bei
dotzon.consulting herunterladen:
> https://www.domain-recht.de/verweis/2768
Quelle: dotzon.consulting, eigene Recherche
DOMAIN-RECHT
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05) UDRP - Streit um artemeta.io bleibt ohne Beweise
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Der Entscheider im Streit um die Domain artemeta.io fühlte
sich ein wenig allein gelassen, da die geschäftlich verbunde-
nen Parteien des UDRP-Verfahrens keinen schriftlichen Vertrag
geschlossen hatten und deshalb keine ordentlichen Nachweise
für ihre Behauptungen hinsichtlich der Berechtigung an der Do-
main vorbringen konnten.
Der in einem UDRP-Verfahren vor der WIPO zum Entscheider be-
stimmte schottische Rechtsanwalt Andrew D. S. Lothian machte
gleich zu Beginn der Sachverhaltsdarstellung klar, dass das UD-
RP-Verfahren um die Domain artmeta.io sich aus einem geschäft-
lichen Streit speise. Die Schweizer ArtMeta AG, die sich zum
Ziel gesetzt hat, ein 3D-Metaverse zu entwickeln und zu erstel-
len, hat mit dem Gegner, dem Franzosen Romain Donnot und sei-
ner Ein-Mann-Unternehmung N'Break, eine mündliche Absprache
zur Zusammenarbeit getroffen. Wie diese mündliche Vereinbarung
genau aussieht und wie das Rechtsverhältnis der Parteien zuei-
nander ist, vermochten sie nicht zu klären, auch nicht über
den Versuch einer schriftlichen Vereinbarung nach Beendigung
der Vertragsbeziehung; die kam nie zustande. Im Laufe der Ge-
schäftsbeziehung, die von der Beschwerdeführerin, der ArtMeta
AG, als "agency arrangement", aber - dazu im Widerspruch ste-
hend - auch als Angestelltenverhältnis bezeichnet wird, wäh-
rend die Gegner, Romain Donnot und N'Break, sie als Partner-
schaft oder Joint Venture bezeichnen, kaufte der Gegner im Auf-
trag der Beschwerdeführerin im November 2021 die Domain artme
ta.io und lieà sich noch vor dem 13. November 2021 als Inhaber
eintragen. Im Januar 2022 kam es zu Uneinigkeiten, und die Par-
teien wollten ihre Geschäftsbeziehung beenden. Die am 18. No-
vember 2021 von der Beschwerdeführerin beim Schweizer Marken-
amt beantragte Marke "ARTMETA" wurde am 23. März 2022 eingetra-
gen. Nun verlangt die ArtMeta AG im Wege des UDRP-Verfahrens
die Domain artmeta.io.
Lothian wies die Beschwerde der ArtMeta AG ab, ohne eine der
Parteien in ihrem Vortrag zu bestätigen (WIPO Case No. DIO2022-
0018). Bei dem Streit handele es sich um eine geschäftliche
Auseinandersetzung, von der zufälligerweise eine Domain betrof-
fen ist. Es handele sich nicht um den typischen Cybersquatter-
fall. Lothian ging jedoch auf zwei Fälle näher ein, die die Be-
schwerdeführerin als Argumentationshilfe zitiert hatte. Aller-
dings stellte er fest, dass beide UDRP-Verfahren eine andere
Konstellation hatten, da in beiden Fällen die Beziehung einer
Unternehmung mit einem Domain-Name-Manager gegeben war. Dem
Vortrag des Gegners im vorliegenden Fall nach, beschränkten
sich seine Aufgaben nicht nur auf das Management der Domain,
sondern auch darauf, sie für sich zu registrieren. Hier zog
Lothian ein als "Light Paper" beschriebenes Beweisstück heran,
welches der Gegner vorgelegt hatte. Darin ist Donnot als "Part-
ner" und Teil des "Gründungsteams" des "ArtMeta"-Projekts be-
zeichnet, wobei die Beschwerdeführerin als Finanzier ähnlich
einem Filmproduzenten und der Gegner als Schöpfer des Meta-
verse ausgewiesen sind. Das weise auf eine komplexere Bezie-
hung hin als die in den beiden von der Beschwerdeführerin zi-
tierten Fällen. Aufgrund der widerstreitenden Vorträge und
fehlenden Beweise sei alles ziemlich verworren. Lothian ver-
mochte die Art der Geschäftsbeziehung zwischen den Parteien
nicht zu bestimmen und nicht festzustellen, ob diese Vereinba-
rung den Gegner dazu berechtigte, die Domain nach der Ãbertra-
gung vom Verkäufer auf seinen eigenen Namen zu registrieren.
Die UDRP reiche in diesem Falle nicht aus, der Sache gerecht
zu werden. Da der Geschäftsvertrag der Parteien lediglich münd-
lich geschlossen wurde, sei die Auseinandersetzung eher für
ein ordentliches Gericht geeignet, bei dem die Parteien die
Vorteile einer mündlichen Verhandlung, eines Erkenntnisverfah-
rens und der Möglichkeit von einstweiligem Rechtsschutz für
sich hätten. Lothian merkte noch an, dass die vorliegende Ent-
scheidung nicht als ausdrückliche Bestätigung der von den Par-
teien in ihren jeweiligen Schriftsätzen vertretenen Auffassung
zu verstehen sei und sich nicht an ein bestimmtes Gericht rich-
te, das letztlich mit der Angelegenheit befasst werden könnte.
Jedenfalls wies er die Beschwerde damit zurück.
Hier zeigt sich die Sinnhaftigkeit schriftlicher Verträge, um
die Aufgabenverteilung innerhalb einer geschäftlichen Bezie-
hung klar zu definieren. Auch mit einem schriftlichen Vertrag
kann eine Auseinandersetzung zwischen Geschäftspartnern Unklar-
heiten genug aufweisen, aber immerhin gibt es dann etwas, an
dem man sich ordentlich abarbeiten kann. Und um ordentliche Ge-
schäftsverträge zu schlieÃen, ist es allemal sinnvoll, spezia-
lisierte Anwälte mit der Vertragsgestaltung zu beauftragen. So
lässt sich Streit durchaus vermeiden.
Die UDRP-Entscheidung über die Domain artmeta.io finden Sie un-
ter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/2769
Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> https://www.domain-anwalt.de
Quelle: wipo.int, eigene Recherche
DOMAIN-HANDEL
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06) knowledgebase.com - Wissen satt für US$ 90.000,-
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Die vergangene Domain-Handelswoche zeigt sich wieder schwächer
und trumpft lediglich mit knowledgebase.com zum Preis von US$
90.000,- (ca. EUR 85.714,-) auf. Sie bietet aber auch eine
kleine Ãberraschung unter der Endung .net.
Mit knowledgebase.com zu einem Preis von US$ 90.000,- (ca. EUR
85.714,-) liegt die teuerste Domain der vergangenen Woche un-
terhalb der sechsstelligen Schwelle, aber immerhin ging sie an
einen Endkunden, der dem Domain-Namen GemäÃes anbietet.
Unter den Länderendungen präsentiert sich weitestgehend
Deutschland, angefangen mit prohome.de zum Preis von EUR
7.500,- als höchstdotierte Domain der Woche.
Die neuen generischen Endungen bringen ein wenig mehr Farbe
ins Spiel bei ebenfalls schwachen Preisen: eth.attorney kommt
auf US$ 5.000,- (ca. EUR 4.762,-) und gibt einem heiklen Be-
rufsfeld einen Namen. Wie angekündigt, hat Swetha keine .xyz-
Domains in der Pipeline, die für bessere Preise gesorgt hätten.
Die klassischen generischen Endungen legen dafür einen dicken
Scheit ins Feuer: joerogan.net kommt als zweitteuerste Domain
der Woche auf US$ 52.000,- (ca. EUR 49.524,-). Die vergangene
Domain-Handelswoche erweist sich somit als schwach.
Länderendungen
--------------
prohome.de EUR 7.500,-
tyron.de EUR 7.500,-
edd.de EUR 7.400,-
dealflow.de EUR 5.950,-
beautycare.de US$ 5.000,- (ca. EUR 4.762,-)
alltheway.de EUR 4.500,-
public-management.de EUR 4.500,-
mcon.de EUR 4.165,-
nextnet.de EUR 3.500,-
emeram.de EUR 3.025,-
trstd.de EUR 2.998,-
imed.de EUR 2.500,-
onlineshop24.de EUR 2.500,-
schmalz.cz EUR 6.000,-
sanctuary.co GBP 5.490,- (ca. EUR 6.388,-)
prose.co.uk US$ 5.000,- (ca. EUR 4.762,-)
celtic.tv US$ 5.000,- (ca. EUR 4.762,-)
casino.ar EUR 4.999,-
jonathan.me US$ 3.500,- (ca. EUR 3.333,-)
puff.ch EUR 3.000,-
auta.ch EUR 2.500,-
whatscooking.eu EUR 2.499,-
onto.fr EUR 2.450,-
embleme.fr EUR 2.450,-
bavaria.com.ar US$ 2.000,- (ca. EUR 1.905,-)
Neue Endungen
-------------
eth.attorney US$ 5.000,- (ca. EUR 4.762,-)
interview.dev US$ 5.000,- (ca. EUR 4.762,-)
galactical.xyz US$ 2.588,- (ca. EUR 2.465,-)
jarvis.ltd US$ 2.000,- (ca. EUR 1.905,-)
coffee.inc US$ 2.000,- (ca. EUR 1.905,-)
Generische Endungen
-------------------
joerogan.net US$ 52.000,- (ca. EUR 49.524,-)
eatgreen.net US$ 2.888,- (ca. EUR 2.750,-)
umci.net EUR 2.000,-
.com
-----
knowledgebase.com US$ 90.000,- (ca. EUR 85.714,-)
txrealestate.com US$ 25.000,- (ca. EUR 23.810,-)
wildflowers.com US$ 25.000,- (ca. EUR 23.810,-)
fleurs.com EUR 18.888,-
maximal.com US$ 20.150,- (ca. EUR 19.190,-)
formulir.com US$ 14.000,- (ca. EUR 13.333,-)
betbetr.com US$ 12.600,- (ca. EUR 12.000,-)
leandrolopes.com US$ 10.000,- (ca. EUR 9.524,-)
impactawards.com US$ 9.995,- (ca. EUR 9.519,-)
tfhe.com US$ 8.599,- (ca. EUR 8.190,-)
boompop.com US$ 6.940,- (ca. EUR 6.610,-)
truesupport.com EUR 6.500,-
ladnation.com EUR 5.000,-
survivalvitamins.com US$ 5.000,- (ca. EUR 4.762,-)
happymoms.com US$ 4.999,- (ca. EUR 4.761,-)
Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> https://www.domain-spiegel.de
Quelle: sedo.de, thedomains.com, tldinvestors.com
EVENT
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07) August - "Domain Name Summit" in London
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Gegen Ende August 2022 treffen sich Domain-Käufer und -Verkäu-
fer, Investoren, Entwickler, Juristen, Registrare und Hosting-
Provider von Angesicht zu Angesicht bei der als Präsenzveran-
staltung stattfindenden "London Domain Name Summit".
Nach mehr als zwei Jahren ohne eine Domain-Konferenz im Prä-
senzmodus ist der Hunger nach persönlichen Kontakten groÃ.
Nachdem im März bereits das Cloudfest im Europa-Park stattfand
und im Spätsommer die NamesCon in Texas (USA) geplant ist,
startet am 22. August 2022 in London die Domain Name Summit.
Bei ihr kommt alles zusammen, was mit Domains zu tun hat. Die
Veranstalter der Domain Name Summit London organisieren die
Veranstaltung als "Networking-Konferenz und Messe für erfolg-
reiche Domain-Geschäfte". Erwartet werden über 1.000 Teilneh-
mer, mit denen man die Möglichkeit hat, persönliche Kontakte
zu knüpfen. Besucher werden sich über neue Produkte und Dienst-
leistungen der Domain-Branche informieren können. Ein Programm
für die Veranstaltung liegt nicht vor.
Die Domain Name Summit London findet vom 22. bis 23. August
2022 im Yum-Sa Unit 1, 3 Plaza Gardens, 88 Upper Richmond Road,
Putney, SW15 2DT London (GroÃbritannien) statt. Die Teilname
kann kostenlos sein, wenn man eines der zehn täglich verschenk-
ten Tickets ergattert. Zu regulären Ticketpreisen haben wir
keine Angaben gefunden.
Weitere Informationen und Anmeldung unter:
> Link
Quelle: summit.london, eigene Recherche
IMPRESSUM/TEAM
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ISSN 1616-0908
RA Daniel Dingeldey
Cosimaplatz 2
12159 Berlin
http://www.domain-recht.de
mailto:dingeldey@domain-recht.de
verantwortl. für den redaktionellen Inhalt:
RA Daniel Dingeldey (Anschrift siehe oben)
Team:
Daniel Dingeldey, Rechtsanwalt Berlin
Florian Hitzelberger, Rechtsanwalt Holzkirchen
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