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Der Domain-Newsletter | Ausgabe #1154 | ISSN 1616-0908 |
http://www.domain-recht.de| Donnerstag, 09. Februar 2023 |
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Willkommen bei der 1154. Ausgabe des Domain-Newsletters!
Der Domain-Newsletter erscheint jeden Donnerstag.
Die nächste Ausgabe kommt am 16. Februar 2023.
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INHALT Ausgabe #1154
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01)...News: EU - Websperren sollen ausgebaut werden
02)...News: Statistik - .xyz verliert über 200.000 Domains
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03)...Registrierung: TLDs - Neues von .gb, .nft und .uk
04)...Recht: fox.org - Urteil mit mehr Fragen als Antworten
05)...Recht: Howard Neu - WIPO-Panelisten-Listen für Q2/2022
06)...Handel: thisav.com - Pornöses für US$ 99.000,-
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07)...Event: März - CloudFest 2023 im Europa-Park Rust
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08)...Impressum/Mediadaten
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DOMAIN-NEWS
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01) EU - Websperren sollen ausgebaut werden
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Im Ministerrat der EU gibt es Ãberlegungen, das Instrument der
Websperren erheblich auszubauen: aus einem erst jetzt bekannt
gewordenen Ãnderungsvorschlag vom September 2022 wird ersicht-
lich, dass der Internetverkehr weit mehr überwacht werden soll
als bisher bekannt.
Am 11. Mai 2022 hat die EU-Kommission einen Vorschlag für eine
Verordnung des EU-Parlaments und des Rates zur Festlegung von
Vorschriften zur Prävention und Bekämpfung des sexuellen Miss-
brauchs von Kindern (2022/0155(COD) vorgestellt. Anbieter von
Hosting- oder Kommunikationsdiensten spielen dabei eine beson-
dere Rolle, wobei sich freiwillige MaÃnahmen als unzureichend
erwiesen hätten, um dem Missbrauch von Online-Diensten zum
Zwecke des sexuellen Missbrauchs von Kindern entgegenzuwirken;
daher seien einheitliche Vorschriften für die Aufdeckung, Mel-
dung und Entfernung von sexuellem Kindesmissbrauch im Internet
erforderlich. Zu diesem Zweck sieht Artikel 16 des Vorschlags
Sperranordnungen vor. In Absatz 1 heiÃt es: "Die Koordinie-
rungsbehörde am Niederlassungsort ist befugt, bei der zustän-
digen Justizbehörde des Mitgliedstaats, der sie benannt hat,
oder einer anderen unabhängigen Verwaltungsbehörde dieses Mit-
gliedstaats den Erlass einer Sperranordnung zu beantragen, mit
der ein Anbieter von Internetzugangsdiensten, der der rechtli-
chen Zuständigkeit dieses Mitgliedstaats unterliegt, verpflich-
tet wird, angemessene MaÃnahmen zu ergreifen, um zu verhindern,
dass Nutzer auf bekannte Darstellungen sexuellen Kindesmiss-
brauchs zugreifen können, die von allen URL-Adressen auf der
gemäà Artikel 44 Absatz 2 Buchstabe b vom EU-Zentrum bereitge-
stellten einschlägigen Liste in der Datenbank mit Indikatoren
angezeigt werden". Die folgenden Regelungen des Entwurfs sol-
len Sperranordnungen im Hinblick auf die VerhältnismäÃigkeit
einschränken; so müssen zum Beispiel Beweise vorliegen, dass
der Dienst in den letzten zwölf Monaten in beträchtlichem Um-
fang für den Zugriff oder den versuchten Zugriff von Nutzern
auf die in den URL-Adressen angezeigten Darstellungen sexuel-
len Kindesmissbrauchs genutzt wurde.
Geht es nach der Tschechischen Republik, die in der 2. Jahres-
hälfte 2022 den Vorsitz im Ministerrat der EU innehatte, gehen
diese Sperrmöglichkeiten nicht weit genug. Wie aus einem über-
arbeiteten Entwurf vom 15. September 2022 hervorgeht, der erst
jetzt öffentlich wurde, soll statt der "Koordinierungsbehörde"
jede kompetente Behörde handlungsbefugt sein. Ausserdem soll
sie gleich selbst handeln können, ohne bei einer Justizbehörde
oder einer Verwaltungsbehörde einen Antrag stellen zu müssen.
Vor allem aber soll der Zusatz "bekannte" vor "bekannte Dar-
stellungen" gestrichen werden; das hätte zur Folge, dass die
Zugangsanbieter den Inhalt des Internetverkehrs aller Nutzer
überwachen müssten, um auch unbekannte Darstellungen zu erfas-
sen. Nach Ansicht der Bürgerrechtsorganisation European Digi-
tal Rights (EDRi) lieÃe sich das praktisch nur umsetzen, wenn
eine fehleranfällige künstliche Intelligenz zum Einsatz käme,
die unbekannte Darstellungen aufspüren kann. Eine derartige
allgemeine Ãberwachung des Internetverkehrs sei nicht nur ver-
boten, sondern auf Ebene der URL wegen des faktischen Stan-
dards HTTPS auch technisch unmöglich, da die vollständige URL
zwischen dem Browser des Nutzers und dem Webserver durchgehend
verschlüsselt sei. DNS-Blocking sei zwar möglich, erfordere je-
doch eine andere VerhältnismäÃigkeitsprüfung, als die der Vor-
schlag aktuell vorsieht. Insgesamt spricht EDRi von einer "to-
xic combination which creates a high risk of over-removal of
legal content".
Der Deutsche Bundestag hat sich am 19. Januar 2023 mit dem Vor-
schlag befasst. Ein Antrag der Linksfraktion, eine Stellungnah-
me des Bundestages gegenüber der Bundesregierung zu erwirken,
blieb ohne Erfolg. Dass die Ãnderungsvorschläge aus der Amts-
zeit der tschechischen Ratspräsidentschaft unverändert durchge-
wunken werden, gilt aber als unwahrscheinlich.
Den Vorschlag der EU-Kommission finden Sie unter:
>
http://newsletter.domain-recht.de/go/3/59LK3P7X-59J9OQM7-59K00FP3-MKA10PX.html
Den überarbeiteten Vorschlag finden Sie unter:
>
http://newsletter.domain-recht.de/go/3/59LK3P7X-59J9OQM7-59K00FP4-41WPE3.html
Die Stellungnahme von EDRi finden Sie unter:
>
http://newsletter.domain-recht.de/go/3/59LK3P7X-59J9OQM7-59K00FP5-LEQIKC.html
Quelle: heise.de, eigene Recherche
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02) Statistik - .xyz verliert über 200.000 Domains
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Das Wetter mag im ersten Monat des neuen Jahres stürmisch gewe-
sen sein, der globale Domain-Markt blieb ruhig: fast alle Regi-
strierungszahlen der wichtigsten Top Level Domains zeigen Quer-
bewegungen. Aus dem Rahmen fällt nur .xyz.
Die gute Nachricht vorweg: nach den zuletzt deutlichen Verlus-
ten startete .com solide in das neue Jahr. Im Januar 2023 ka-
men netto rund 150.000 Domains hinzu, so dass sich .com weiter-
hin bei über 160 Mio. Domains hält. Ebenfalls einen vernünfti-
gen Auftakt erwischten .de mit einem Plus von über 30.000 Do-
mains und .at mit einem Plus von über 10.000 Domains. In der
Gesamtbetrachtung war der Januar 2023 ruhig; auch die weite-
ren wichtigen TLDs verzeichneten allenfalls kleinere Verluste,
immerhin aber auch kleinere Zuwächse.
Aus Brüssel erreicht uns der Bericht der .eu-Registry EURid be-
reits für das vierte Quartal 2022. Demnach schloss .eu das ver-
gangene Jahr 2022 mit offiziell bestätigten 3.702.264 regis-
trierten Domains. Gegenüber dem gleichen Zeitpunkt des Jahres
2021 bedeutet das einen kleinen Verlust; per 31. Dezember 2021
meldete EURid exakt 3.713.804 .eu-Domains, also eine Differenz
von 11.539 Domains. Die "renewal quote" lag im 4. Quartal 2022
bei stabilen 78 Prozent. Zurückgegangen sind gegenüber dem Vor-
jahr die internationalisierten .eu-Domains, und zwar von
43.947 Domains auf 40.248; Domains mit der griechischen Varian-
te von .eu (2.618) und der kyrillischen Variante von .eu
(1.315) fristen ein Nischendasein. Am beliebtesten bleiben .eu-
Domains übrigens in Deutschland; hier haben 997.352 Domain-In-
haber ihren Sitz, gefolgt von den Niederlanden (463.116) sowie
Frankreich (305.672).
Einen schwachen Jahresauftakt hat die neue generische Top Le-
vel Domain .xyz erwischt, die im Januar über 200.000 Domain-Re-
gistrierungen verlor. Damit zeichnet .xyz gemeinsam mit .top,
die über 327.000 Domains verlor, maÃgeblich verantwortlich für
den Rückgang der Gesamtzahl aller nTLDs, die zum Ende 2022
noch auf 30.786.642 Registrierungen kamen und zum Ende Januar
2023 bei 30.461.049 notieren. Einen interessanten Fakt am Ran-
de liefert Jean Guillon vom nTLD-Beratungsunternehmen Jovenet
Consulting: nach seinen Recherchen wurden 2023 insgesamt 786
Domains unter einer Markenendung registriert. Unter dem Strich
meldet er aktuell 19.088 registrierte .brands, wobei .dvag mit
5.871 Domains weit führt vor .audi mit 1.671 Domains.
Bei den ccTLDs haben zum Abschluss noch zwei kleine Meldungen:
die irische IE Domain Registry Limited meldet zum Jahreswech-
sel 2022 auf 2023 insgesamt 329.265 .ie-Domains, ein Rückgang
um milde 0,3 Prozent gegenüber dem Vorjahr. IEDR sieht die Ur-
sache hauptsächlich im "post-COVID pandemic blues", also einem
Rückgang der zuvor überdurchschnittlichen Registrierungszuwäch-
se mit dem Ãbergang bei Corona von der Pandemie zur Endemie.
Ãhnliches berichtet auch die italienische Registro.it; dort re-
duzierte sich die Zahl der Registrierungen auf 3.467.693, so
dass das Wachstum bei nur noch 0,5 Prozent lag - zu Hochzeiten
der Corona-Pandemie waren es 4,20 Prozent. Und dennoch dürfte
sich niemand die Pandemie zurückwünschen.
Die aktuellen Domain-Zahlen:
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.de 17.449.637 (Vergleich zum Vormonat: + 30.675)
.at 1.483.254 (Vergleich zum Vormonat: + 10.702)
.com 160.665.248 (Vergleich zum Vormonat: + 147.148)
.net 13.220.882 (Vergleich zum Vormonat: - 15.668)
.org 10.707.159 (Vergleich zum Vormonat: + 21.053)
.info 3.722.404 (Vergleich zum Vormonat: + 13.014)
.biz 1.352.930 (Vergleich zum Vormonat: - 13.483)
.eu 3.657.587 (Vergleich zum Vormonat: + 4.576)
.xyz 4.380.964 (Vergleich zum Vormonat: - 209.318)
.online 2.379.004 (Vergleich zum Vormonat: + 42.932)
.top 2.049.992 (Vergleich zum Vormonat: - 37.404)
(Stand 01. Februar 2023)
Aktuelle Domain-Zahlen finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de
Quelle: eigene Recherche
DOMAIN-REGISTRIERUNG
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03) TLDs - Neues von .gb, .nft und .uk
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Doppelmeldungspack von der Insel: GroÃbritannien steht kurz da-
vor, sich von .gb und Domains aus der GSi-Familie zu trennen.
Dafür können Schnäppchenjäger mit Twitter-Account von einem An-
gebot für alternative .nft-Domains profitieren - hier die Kurz-
news.
Die Top Level Domain .gb, bisher lediglich reserviertes Kürzel
für GroÃbritannien, steht vor dem Aus: das Central Digital and
Data Office (CDDO) machte Ãberlegungen öffentlich, die Endung
in den Ruhestand schicken zu wollen. Wie Terence Eden, Lead Cy-
bersecurity Architect bei CDDO, angab, sei unter .gb lediglich
eine Domain registriert, nämlich hmg.gb ("His Majesty's Govern-
ment"); auch diese Domain ist aber inaktiv. Das CDDO sei gera-
de in "the middle of a housekeeping exercise to clean up and
remove legacy services"; dazu gehöre auch die Ãberlegung, .gb
abschaffen zu wollen und mit dieser Absicht Anfang 2023 an die
Netzverwaltung ICANN heranzutreten. Ãber den Weg der Blogpost
erhalte die Ãffentlichkeit Gelegenheit, ihre Meinung zu äuÃern.
Bis wann eine verbindliche Entscheidung fällt, ist unklar. Un-
wahrscheinlich erscheint derzeit, dass ein anderes Land oder
gar ein Privatunternehmen die Top Level Domain .gb übernimmt
und dort eigene Registrierungen anbietet; dem dürfte bereits
die ISO-3166-1-Kodierliste entgegenstehen, in der "GB" weiter-
hin als offizielles Kürzel für das Vereinigte Königreich steht
und an der sich ICANN üblicherweise orientiert.
Das US-Unternehmen Unstoppable Domains, 2018 gegründeter Anbie-
ter von alternativen Blockchain-Domains, hat ein spezielles An-
gebot für Nutzer des Kurznachrichtendienstes Twitter: wer sei-
nen Twitter-Account über die Website von Unstoppable Domains
verifiziert, erhält kostenfrei eine .nft-Domain, die dem Nut-
zernamen entspricht. Ãblicherweise verlangt Unstoppable dafür
eine einmalige Registrierungsgebühr von US$ 29,-; Gebühren für
eine jährliche Verlängerung fallen nicht an. Wer die Domain
nutzen will, benötigt zudem eine sogenannte "wallet". Man soll-
te sich aber nicht täuschen lassen: mit klassischen, von ICANN
verwalteten Domains haben Blockchain-Domains nichts gemein. So
unterstützen nur wenige Browser diese Technologie, weshalb nur
wenige Internetnutzer auf die zugehörigen "Webseiten" zugreifen
können. So müssen beispielsweise Nutzer von Chrome und Firefox
Add-ons installieren; Browser wie Brave, Opera und Puma unter-
stützen die Technik jedoch bereits.
Die britische Regierung trennt sich von einer offiziellen Sub-
domain: Wie das Central Digital and Data Office (CDDO) im Ver-
einigten Königreich bekanntgab, sollen alle Domains aus der Fa-
milie des "Government Secure Intranet (GSi)" Ende März 2023 in
andere offizielle Subdomains wie gov.uk, gov.scot, llyw.cymru
oder gov.wales migriert werden. Betroffen sind damit alle Do-
main-Namen mit den Endungen gsi.gov.uk, gse.gov.uk, gcsx.gov
.uk oder gsx.gov.uk. Eigentlich sollten diese Domains bereits
seit 2019 nicht mehr genutzt werden; das CDDO spricht aber von
einer "significant number", die noch aktiv sei und nun für so-
genanntes "email spoofing" anfällig seien. "As a result we
plan to remove them entirely by 31 March 2023.", so Nick Wood-
craft vom CDDO. Domains aus der 1996 gestarteten GSi-Familie
wurden häufig eingesetzt, um Daten zwischen Regierungsbehörden
zu versenden. Wie viele Domain-Namen von der Migration betrof-
fen sind, teilte das CDDO nicht mit.
Die Ankündigung des Central Digital and Data Office (CDDO) zu
.gb finden Sie unter:
>
http://newsletter.domain-recht.de/go/3/59LK3P7X-59J9OQM7-59K00FP6-6EE1A91.html
Quelle: gov.uk, unstoppabledomains.com
DOMAIN-RECHT
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04) fox.org - Urteil mit mehr Fragen als Antworten
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In einer kurzen UDRP-Entscheidung konnte der Medienkonzern Fox
die Domain fox.org ergattern. Wie eine nähere Betrachtung
zeigt, war der zuständige Panelist aber nicht auf der Höhe sei-
nes Schaffens - oder er arbeitete absichtsvoll in die Hände
von Fox.
Die Fox Media LLC, Inhaberin zahlreicher Fox-Marken, von denen
eine auf November 1993 datiert, ging in einem UDRP-Verfahren
gegen die Domain fox.org vor. Sie behauptete unter anderem,
dass über die im Mai 1996 registrierte Domain, die auf keine
Website auflöst, Phishing-eMails an Unbeteiligte versandt wur-
den, wobei sich der Absender als Fox Media ausgab. Der Domain-
Inhaber Bill Biersdorf meldete sich nicht zum Verfahren. Der
US-amerikanische Entscheider William F. Hamilton gab der Be-
schwerde von Fox Media in einer kurzen Entscheidung statt (WI-
PO Case Case No. D2022-4600).
Für Hamilton sind Marke und Domain identisch und der Gegner
nicht berechtigt, die Domain zu nutzen, zumal Internetnutzer
erwarten würden, unter der Domain einen Geschäftspartner der
Beschwerdeführerin zu finden und sowieso könne keine berechtig-
te Nutzung der Domain fox.org erfolgen, wenn sie für betrügeri-
sche eMails missbraucht werde. Weiter meinte Hamilton unter an-
derem, dass die Domain bösgläubig registriert wurde und ge-
nutzt werde, da einerseits die Marke der Beschwerdeführerin in
den USA berühmt ist und der Inhaber wohl in den USA lebt, es
folglich kaum zu glauben sei, dass der Gegner die Beschwerde-
führerin zum Zeitpunkt der Domain-Registrierung nicht kannte.
Und die Beschwerdeführerin habe Beweise dafür vorgelegt, dass
die Domain fox.org in Verbindung mit einem Phishing-Versuch
verwendet wurde. Er sah letztlich alle Voraussetzungen seitens
der Beschwerdeführerin erfüllt, bestätigte die Beschwerde und
entschied auf Ãbertragung der Domains.
Die Entscheidung lässt einige Fragen offen und macht einige In-
teressierte stutzig. Elliot Silver (domaininvesting.com) und
Andrew Allemann (domainnamewire.com) sprechen Punkte an, die
die Entscheidung fraglich erscheinen lassen. Hamilton zeigt in
seiner Entscheidung keinerlei Eigeninitiative, wie man sie bei
anderen Panelisten findet und wozu sie durchaus angehalten wer-
den. So untersucht er nicht die Vergangenheit der Domain, was
via archive.org problemlos möglich gewesen wäre. Da hätte er
erfahren, dass die Domain ursprünglich von einem "Fox Research
Institute" registriert und genutzt wurde. Von einer bösgläubi-
gen Registrierung hätte dann nur schwerlich noch die Rede sein
können. Zumal der Gegner des UDRP-Verfahrens, Bill Biersdorf,
schon damals mit der Domain verbandelt war und sie wahrschein-
lich selbst registriert und verwaltet hat. Darüber hinaus wei-
sen Hamiltons Erwägungen Lücken auf, oder er gibt wenig brauch-
bare Erklärungen von sich, die der Realität nicht stand halten.
Wie gesagt, nimmt er keinen Bezug auf das "Fox Research Insti-
tute", aber er erklärt auch: "Furthermore, the nature of the
disputed domain name, which unabashedly adopts the Mark in its
entirety, carries a risk that any Internet user would assume
the disputed domain name resolves to a website sponsored or
affiliated with the Complainant." Dass man es hier mit der Be-
zeichnung "Fox" (Fuchs) zu tun hat und die .org-Domain daher
erwartbar eben nicht auf den die Beschwerde führenden Medien-
konzern verweisen würde, sondern auf ein Angebot, das sich mit
Füchsen beschäftigt, zieht Hamilton nicht in Erwägung. Bei der
Prüfung einer bösgläubigen Nutzung meint Hamilton: "Fourth, it
is difficult to conceive of any use that the Respondent might
make of the disputed domain name without the Complainantâs con-
sent that would not involve bad faith." Das steht im Wider-
spruch zu dem vorher Dargestellten, zumal die Domain früher ge-
rade dazu genutzt wurde, auf "Adam's Fox Box" unter der Domain
weiterzuleiten, wo sich Informationen über Füchse abrufen lies-
sen.
Allemann stellt auch fest, dass die Mail-Server der Domain fox
.org nicht in Ordnung sind und die Beschwerde gegebenenfalls
gar nicht an den Domain-Inhaber weitergeleitet wurde, weshalb
er keine Stellung bezog. Es stellt sich dann auch die Frage,
inwieweit wirklich Phishing-eMails von der Domain haben ausge-
hen können. Wie dem auch sei, es steht zu vermuten, dass die
UDRP-Entscheidung über die Domain fox.org anders ausgegangen
wäre, wenn der Domain-Inhaber sich dagegen gewehrt hätte.
Die UDRP-Entscheidung über die Domain fox.org finden Sie un-
ter:
>
http://newsletter.domain-recht.de/go/3/59LK3P7X-59J9OQM7-59K00FP7-HEA12R8.pdf
Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> https://www.domain-anwalt.de
Quelle: wipo.int, domaininvesting.com, domainnewswire.com,
eigene Recherche
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05) Howard Neu - WIPO-Panelisten-Listen für Q2/2022
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Domain-Anwalt Howard Neu führt seit einigen Jahren Listen von
UDRP- und URS-Entscheidern bei WIPO und NAF, die Streitbeile-
gungsverfahren zu Gunsten von Domain-Inhabern entscheiden. Die-
ser Tage legte er zwei Artikel mit aktuellen Listen der WIPO-
Panelisten für das zweite Halbjahr 2022 vor.
Der US-amerikanische Rechtsanwalt Howard Neu ist Kenner der Do-
main-Investoren-Landschaft und der juristischen Nöte von Domai-
nern im Falle von UDRP-Verfahren. Er bereitet Listen von UDRP-
Entscheidern auf, die Domainer-freundliche Entscheidungen tref-
fen. Nachdem er in den vergangenen Wochen seine Listen für Ent-
scheider bei "The Forum" (ehemals National Arbitration Forum -
NAF) veröffentlicht hat, waren nun die WIPO-Entscheider an der
Reihe.
Im 2. Halbjahr 2022 trafen 259 WIPO-Panelisten (bei The Forum
sind es lediglich 29 Panelisten) insgesamt 2.060 Entscheidungen,
gegenüber 2.021 im 1. Halbjahr 2022. Ãber das Jahr 2022 macht
das 4.081 WIPO-Entscheidungen. In 1.880 von den 2.060 Verfah-
ren meldete sich kein Gegner, was 91 Prozent entspricht. Bei
diesen 1.880 führten 1.856 (98,7 Prozent) zu Domain-Transfers,
nur 24 Beschwerden wurden zurückgewiesen, davon eine mit Rever-
se Domain Name Hijacking. Anders als bei The Forum, wo ein Pa-
nelist eine extrem hohe Zahl von Verfahren an sich zog, waren
die Verfahrenszahlen unter den WIPO-Panelisten ausgeglichen:
die zwölf aktivsten Panelisten weisen zumindest jeweils 25 Ent-
scheidungen - insgesamt 375 - auf, von denen alle zum Transfer
der Domains führten. 92 andere WIPO-Panelisten entschieden ins-
gesamt 180 Beschwerden, in denen sich die Gegner verteidigten.
Hierbei wurden 90 Beschwerden bestätigt und die anderen 90 ab-
gewiesen, wobei es zu 24 Reverse Domain Name Hijacking-Ent-
scheidungen kam. Die meisten Beschwerden, insgesamt 44, ent-
schied Matthew Kennedy. Bei den insgesamt 2.060 Entscheidungen
bei WIPO im 2. Halbjahr 2022 gab es eine deutliche Entwicklung
zu Gunsten von Verfahrensgegnern: bei 90 Entscheidungen, bei
denen sich der Gegner verteidigte und bei 22 Entscheidungen
ohne Gegner wiesen die Panelisten die Beschwerde ab, zusammen
112 Entscheidungen (5,4 Prozent) zu Gunsten der Gegner. Im
vorausgehenden 1. Halbjahr 2022 waren laut Neu lediglich 3,96
Prozent der Gegner, ob aktiv oder passiv, erfolgreich. Neu lis-
tet dann, wer die meisten Entscheidungen ohne Gegner und wer
die meisten mit Gegner entschieden hat; dabei schlüsselt er
auf, wer wie viele Transfers, Abweisungen und RDNH aufzuweisen
hat. In seinem zweiten Artikel finden sich dann die Listen
über das gesamte Entscheidungsjahr 2022 bei WIPO.
Die Blog-Einträge von Howard Neu finden Sie unter:
>
http://newsletter.domain-recht.de/go/3/59LK3P7X-59J9OQM7-59K00FP8-L8492F.html
>
http://newsletter.domain-recht.de/go/3/59LK3P7X-59J9OQM7-59K00FP9-81A1428.html
Informationen zur Aufstellung der Daten der WIPO für das 1.
Halbjahr 2022 von Howard Neu finden Sie unter:
>
http://newsletter.domain-recht.de/go/3/59LK3P7X-59J9OQM7-59K00FPA-DGS1DHD.html
Quelle: neusnews.com, eigene Recherche
DOMAIN-HANDEL
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06) thisav.com - Pornöses für US$ 99.000,-
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Die vergangene Domain-Handelswoche bleibt knapp unterhalb der
sechsstelligen Schwelle mit thisav.com zu einem Preis von US$
99.000,- (ca. EUR 90.826,-) und ist ansonsten durchmischt.
Etwas ruhiger ging es in der vergangenen Domain-Handelswoche
zu, thisav.com kommt auf immerhin US$ 99.000,- (ca. EUR
90.826,-). Ihr folgt cloudtech.com mit US$ 50.000,- (ca. EUR
45.872,-). Die Domain sisco.com schafft US$ 20.000,- (ca. EUR
18.349,-), nachdem sie im Januar 2010 bei nur US$ 2.800,- (ca.
EUR 1.980,-) stand.
Die Länderendungen werden von der deutschen Domain pornos.de
zum Preis von US$ 38.003,- (ca. EUR 34.865,-) angeführt, bei
der wir nicht sagen können, ob der Preis nun gut oder schwach
ist. Ihr folgen dreizehn weitere .de-Domains, die bei Sedo ge-
handelt wurden. Erst an vierter Position stellt sich die kolum-
bianische oneid.co mit US$ 8.500,- (ca. EUR 7.798,-) ein.
Die neuen generischen Endungen bieten fairplay.online zu US$
12.000,- (ca. EUR 11.009,-), aber keine .xyz-Ãberflieger. Die
klassischen generischen Endungen sind immerhin mit blockchain
france.net zum Preis von US$ 16.006,- (ca. EUR 14.684,-) nicht
schlecht bedient. Die vergangene Domain-Handelswoche war nicht
Fisch nicht Fleisch. Aber so darfs ja auch mal sein.
Länderendungen
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pornos.de US$ 38.003,- (ca. EUR 34.865,-)
superkarma.de EUR 10.000,-
tee-spezialtaeten.de EUR 9.500,-
laserschneiden24.de EUR 4.500,-
mycannabis.de EUR 4.200,-
wmsb.de EUR 3.488,-
3dcrystal.de EUR 2.999,-
kyt.de EUR 2.998,-
dämmen.de EUR 2.990,-
westkredit.de EUR 2.800,-
onlinepiloten.de EUR 2.700,-
agilefamily.de EUR 2.500,-
officefinder.de EUR 2.460,-
clearminds.de EUR 2.175,-
oneid.co US$ 8.500,- (ca. EUR 7.798,-)
foryou.in US$ 5.800,- (ca. EUR 5.321,-)
luckbox.com.br US$ 5.000,- (ca. EUR 4.587,-)
carton.me US$ 4.999,- (ca. EUR 4.586,-)
ingenium.ca US$ 4.988,- (ca. EUR 4.576,-)
lol.io US$ 4.900,- (ca. EUR 4.495,-)
medlab.ch EUR 3.990,-
salty.io US$ 3.950,- (ca. EUR 3.624,-)
physi.co US$ 3.500,- (ca. EUR 3.211,-)
stress.fr EUR 3.000,-
eve.ch EUR 3.000,-
gopets.nl EUR 2.999,-
drip.me US$ 2.988,- (ca. EUR 2.741,-)
solartec.fr EUR 2.888,-
viya.io US$ 2.799,- (ca. EUR 2.568,-)
euridice.fr EUR 2.599,-
eum.es EUR 2.500,-
jaws.fr EUR 2.450,-
Neue Endungen
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fairplay.online US$ 12.000,- (ca. EUR 11.009,-)
top.dog US$ 8.000,- (ca. EUR 7.339,-)
word.art US$ 5.600,- (ca. EUR 5.138,-)
polkadot.cloud US$ 4.988,- (ca. EUR 4.576,-)
rap.art US$ 2.800,- (ca. EUR 2.569,-)
zaxo.xyz US$ 2.499,- (ca. EUR 2.293,-)
basic.xyz US$ 1.780,- (ca. EUR 1.633,-)
disc.xyz US$ 1.088,- (ca. EUR 998,-)
inc.xyz US$ 1.000,- (ca. EUR 917,-)
solutions.xyz US$ 1.000,- (ca. EUR 917,-)
Generische Endungen
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blockchainfrance.net US$ 16.006,- (ca. EUR 14.684,-)
nftauditor.org GBP 9.500,- (ca. EUR 10.605,-)
gmsh.org EUR 9.000,-
chatgpt.net US$ 8.900,- (ca. EUR 8.165,-)
investmentalliance.org US$ 5.039,- (ca. EUR 4.623,-)
skywin.net EUR 3.800,-
freesoft.net US$ 3.500,- (ca. EUR 3.211,-)
ulaa.net EUR 2.900,-
automat.net US$ 3.000,- (ca. EUR 2.752,-)
csgo.org EUR 2.500,-
santovenia.org US$ 2.174,- (ca. EUR 1.994,-)
.com
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thisav.com US$ 99.000,- (ca. EUR 90.826,-)
cloudtech.com US$ 50.000,- (ca. EUR 45.872,-)
southwestjournal.com US$ 42.001,- (ca. EUR 38.533,-)
moveup.com US$ 42.000,- (ca. EUR 38.532,-)
juv.com US$ 29.500,- (ca. EUR 27.064,-)
kverse.com US$ 22.222,- (ca. EUR 20.387,-)
legacies.com US$ 20.000,- (ca. EUR 18.349,-)
puppytoys.com US$ 20.000,- (ca. EUR 18.349,-)
sisco.com US$ 20.000,- (ca. EUR 18.349,-)
beeglobal.com US$ 19.500,- (ca. EUR 17.890,-)
circuitmakati.com US$ 19.500,- (ca. EUR 17.890,-)
tscpantnagar.com US$ 18.250,- (ca. EUR 16.743,-)
renov.com US$ 15.500,- (ca. EUR 14.220,-)
joydigital.com US$ 14.400,- (ca. EUR 13.211,-)
realproperties.com EUR 12.000,-
necessaryclothing.com US$ 12.250,- (ca. EUR 11.239,-)
christkindlmarkt.com US$ 11.250,- (ca. EUR 10.321,-)
hanel.com US$ 10.000,- (ca. EUR 9.174,-)
dogshow.com US$ 10.000,- (ca. EUR 9.174,-)
plangolf.com US$ 10.000,- (ca. EUR 9.174,-)
Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> https://www.domain-spiegel.de
Quelle: dnjournal.com, sedo.de, thedomains.com
EVENT
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07) März - CloudFest 2023 im Europa-Park Rust
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Das CloudFest kehrt nicht nur zurück in die USA, sondern fin-
det wie immer, so auch in diesem Jahr, im März 2023 im Europa-
Park bei Rust statt. Organisator ist die WHD Event GmbH.
Erst kürzlich haben wir mitgeteilt, dass das CloudFest in die
USA zurückkehrt und parallel zur NamesCon.Global im Mai und Ju-
ni 2023 in Austin (Texas, USA) stattfindet. Aber ursprünglich
fand das CloudFest, das zuvor Webhostingday, dann World Hos-
ting Days (WHD) hieà und im Phantasialand Brühl zelebriert wur-
de, im Europapark bei Rust in Deutschland statt; und in diesem
Jahr tut es das vom 20. bis 23. März. Unter der Ãgide von Eli-
sabeth Klughardt und Jeff Hardy startet die Veranstaltung rich-
tig am 21. März 2023 um 09:30 Uhr mit einer 15-minütigen Will-
kommens-Session von Soeren von Varchmin (Vorsitzender des Bei-
rats bei CloudFest). Von da an geht es Schlag auf Schlag mit
halbstündigen Keynotes und zwanzigminütigen Vorträgen, die sich
weitestgehend mit Stabilität, Sicherheit und Widerstandsfähig-
keit der Cloud beschäftigen. Weitere Themen sind die Metasphe-
re und Künstliche Intelligenz. Am Abend gibt es verschiedene
"Social Events". Vergleichbar verlaufen auch die beiden Folge-
tage. Das CloudFest endet abends mit einem "BierFest" von 19:00
bis 22:00 Uhr. Die Liste der Vortragenden ist lang - wir kom-
men auf 55. Mit dabei sind unter anderem Claudia Frese (CEO
Strato AG) und Michael Riedl (CEO CentralNic Group PLC); darü-
ber hinaus finden sich zahlreiche Manager der Speichermedien-
industrie.
Das CloudFest 2023 findet vom 20. bis 23. März 2023 im Europa-
Park bei Rust im Süd-Westen Deutschlands statt. Derzeit gibt
es bei den Tickets Frühbucherrabbat. Der "Standard Pass" ist
für EUR 399,- (zzgl. Steuer) zu haben; der "VIP Pass" kostet
EUR 999,- (zzgl. Steuern).
Weitere Informationen und Anmeldung unter:
> Link
Quelle: cloudfest.com, eigene Recherche
IMPRESSUM/TEAM
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ISSN 1616-0908
RA Daniel Dingeldey
Cosimaplatz 2
12159 Berlin
http://www.domain-recht.de
mailto:dingeldey@domain-recht.de
verantwortl. für den redaktionellen Inhalt:
RA Daniel Dingeldey (Anschrift siehe oben)
Team:
Daniel Dingeldey, Rechtsanwalt Berlin
Florian Hitzelberger, Rechtsanwalt Holzkirchen
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