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Der Domain-Newsletter | Ausgabe #1158 | ISSN 1616-0908 |
http://www.domain-recht.de| Donnerstag, 09. März 2023 |
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Willkommen bei der 1158. Ausgabe des Domain-Newsletters!

Der Domain-Newsletter erscheint jeden Donnerstag.
Die nächste Ausgabe kommt am 16. März 2023.

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INHALT Ausgabe #1158
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01)...News: Domain-Sperren - Quad9 unterliegt vor LG Leipzig
02)...News: Statistik - reges Interesse an kurzen .au-Domains
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03)...Registrierung: TLDs - Neues von .sg, .to und .watches
04)...Registrierung: Domain Report - 2022 schlechter als 2021
05)...Recht: UDRP - Zwei Erfolge dank guter Domain-Anwälte
06)...Handel: Geschenkt - giveaway.com für US$ 400.000,-
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07)...Event: April - 10. Deutscher IT-Rechtstag in Berlin
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08)...Impressum/Mediadaten
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DOMAIN-NEWS
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01) Domain-Sperren - Quad9 unterliegt vor LG Leipzig
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Niederlage für den Schweizer DNS-Resolver-Betreiber Quad9: mit
Urteil vom 01. März 2023 (Az. 5 O 807/22) urteilte das Landge-
richt Leipzig, dass Quad9 als Täter einer Urheberrechtsverlet-
zung verpflichtet ist, es zu unterlassen, bestimmte .to-Domain-
Namen aufzulösen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Auf Antrag der Sony Music Entertainment Germany GmbH hatte das
Landgericht in Hamburg am 12. Mai 2021 eine einstweilige Ver-
fügung erlassen. Darin wird Quad9 verboten, auf dem Gebiet der
Bundesrepublik Deutschland ein Musikalbum der US-Band Evanes-
cence öffentlich zugänglich zu machen, indem Quad9 einen DNS-
Resolver-Dienst zur Verfügung stellt, der den Kunden eine Über-
setzung von Domains in numerische IP-Adressen zur Verfügung
stellt, so dass es mit Hilfe dieser numerischen IP-Adressen
möglich ist, eine bestimmte Domain zu erreichen und dort Ver-
linkungen auf rechtswidrige Speicherungen des vorgenannten Al-
bums aufzurufen. Hiergegen wandte sich Quad9 mit einem Wider-
spruch, blieb jedoch ohne Erfolg: das Landgericht Hamburg be-
stätigte die einstweilige Verfügung und stützte sich unter an-
derem auf ein Urteil des OLG Köln vom 09. Oktober 2020 (Az. 6
U 32/20), das sowohl eine unmittelbaren Anwendbarkeit der haf-
tungsprivilegierenden Regelung des § 8 Absatz 1 TMG als auch
eine erweiternde Auslegung dieser Norm zu Gunsten von Quad9
abgelehnt hatte. Parallel zu diesem Widerspruch hat Quad9 den
Antrag gestellt, das Hauptsacheverfahren durchzuführen. Sony
ist dieser Aufforderung nachgekommen und hat vor dem Landge-
richt in Leipzig Klage erhoben. Nach einer mündlichen Verhand-
lung vom 08. Februar 2023 erging nun am 01. März 2023 das Ur-
teil.

Obwohl sich Quad9 durch ein Rechtsgutachten von Prof. Dr. Ruth
Janal vom Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Immaterialgüter-
und Wirtschaftsrecht an der Universität Bayreuth bestätigt se-
hen durfte, hat das Landgericht Leipzig der Klage stattgegeben
und Quad9 verurteilt, es zu unterlassen, zwei verwandte Domain-
Namen in IP-Adressen zu übersetzen. Quad9 hafte als Täterin aus
§§ 97 Abs. 1, 15, 19a, 85 UrhG, weil sie Internetnutzern ihren
DNS-Resolver zur Verfügung stellt und darüber auf die Seiten
des Dienstes c...to mit den rechtsverletzenden Downloadangebo-
ten betreffend das streitgegenständliche Musikalbum verwiesen
wird. Die Kammer schließe sich insoweit den überzeugenden Aus-
führungen des LG Köln im Urteil vom 29.09.2022 (Az. 14 O 29/
21) an. Das LG Köln hatte die täterschaftliche Haftung für Ur-
heberrechtsverletzungen Dritter, die der Bundesgerichtshof bei
bestimmten Sharing-Plattformen prüft, auf andere Intermediäre,
namentlich Caching- und reine Durchleitungsdienste, übertragen.
Nach Ansicht des LG Leipzig werde durch den DNS-Resolver erst
ermöglicht, einen Domain-Namen in eine numerische IP-Adresse
aufzulösen und die hier streitgegenständliche Webseite aufzu-
finden; darin sei eine zentrale Rolle bei der Rechtsverletzung
zu sehen. Das Haftungsprivileg aus § 8 Abs. 3 TMG finde keine
Anwendung, da ein DNS-Resolver-Betreiber kein Diensteanbieter
im Sinne des TMG sei. Ein Diensteanbieter müsse "durch seine
Weisungen oder seine Herrschaftsmacht über Rechner und Kommu-
nikationskanäle die Verbreitung oder das Speichern von Infor
mationen ermöglichen und nach außen als Erbringer von Diensten
auftreten". Das treffe weder auf Registrare noch DNS-Resolver
oder den Admin-C zu. Auch den Einwand, dass die streitigen
Domains global und nicht nur für deutsche Nutzer unerreichbar
seien, überzeugte das Leipziger Landgericht nicht. "Auch welt-
weit ist kein berechtigtes Interesse der Internetnutzer auf
Zugriff auf diese Webseite mit offensichtlich ausschließlich
illegalen Angeboten ersichtlich, so dass sich die Frage eines
Overblockings nicht stellt", heißt es. Dass die Nutzungsrate
von Quad9 in Deutschland nur bei 0,159 Prozent liegt, änderte
nichts.

Dass Quad9 die erstinstanzliche Entscheidung akzeptiert, dürf-
te kaum anzunehmen sein, zumal das Landgericht eine "Pflicht
zur Vorsorge, dass es künftig nicht zu weiteren gleichartigen
Rechtsverletzungen kommt.", bejaht hat. Auch über die Berufung
zum Hanseatischen Oberlandesgericht gegen die einstweilige Ver-
fügung ist noch nicht entschieden. Scharfe Kritik kam von der
Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF), die Quad9 in dem Ver-
fahren unterstützt: "Folgt man dieser Argumentation, wäre die
urheberrechtliche Haftung völlig neutraler Infrastrukturdiens-
te wie Quad9 sogar strenger als die sozialer Netzwerke, die un-
ter den berüchtigten Artikel 17 der EU-Urheberrechtsrichtlinie
fallen", so Felix Reda von der GFF.

Das Urteil des Landgericht Leipzig finden Sie im Volltext un-
ter:
> http://newsletter.domain-recht.de/go/11/5ATPG7YH-5ARMMJP1-5ARMRCEB-2YR5MY.html

Quelle: golem.de, heise.de, eigene Recherche

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02) Statistik - reges Interesse an kurzen .au-Domains
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Die positive Entwicklung der Domain-Registrierungszahlen im Ja-
nuar setzt sich im Februar 2023 fort: so konnte vor allem .com
ihr Vormonatsergebnis mehr als verdoppeln. Und in Australien
stossen kurze .au-Domains auf riesiges Interesse.

Für Überblick sorgt zunächst der "Global TLD Report" des Coun-
cil of European National Top-Level Domain Registries (CENTR)
im 3. Quartal 2022. Demnach kommen die 36 europäischen Länder
auf rund 115 Mio. registrierte Domains, verteilt auf 58 Pro-
zent unter einer Landesendung (ccTLD), 31 Prozent auf .com so-
wie 11 Prozent andere generische Top Level Domains. Die Nach-
frage ist dabei trotz des Abflauens der Pandemie stabil: auf
eine gelöschte Domain kommen 1,2 neue Domains. Die anhaltende
Nachfrage beruht dabei oft auf der Bereitschaft von Domain-In-
habern, registrierte Domains zu verlängern. Dafür spricht auch
der Median der "renewal quote", der laut CENTR bei 84,7 Pro-
zent lag. Dabei helfen dürfte, dass europäische ccTLDs mit ei-
nem Durchschnittspreis von EUR 10,20 im Median vergleichsweise
günstig bleiben. Der Anteil der geparkten Domains bzw. der Do-
mains ohne Inhalte verharrte auf einem Niveau von 26 Prozent.

Für eine positive Entwicklung sprechen nun auch die Zahlen der
weltweit wichtigsten Top Level Domains im Monat Februar 2023.
So konnte .com den erfreulichen Zuwachs im Januar (+ 147.148)
nun mehr als verdoppeln und auf die Marke von über 161 Mio. re-
gistrierten Domains klettern. Auch .net konnte den Verlust aus
dem Vormonat (- 15.668) auf jetzt noch - 3.347 Domains vermin-
dern. Richtig gut ging es .org, die um über 35.000 Domains zu-
legen konnte, und auch .info konnte mit einem Plus von über
15.000 Domains den Schwung aus dem Januar 2023 mitnehmen. Wei-
terhin absteigend sind die Werte für die zahlenmäßig bisher
stärkste nTLD; nach einem Minus von 209.318 Domains im Januar
ging es für .xyz nun um über 110.000 Domains abwärts.

Die australische .au Domain Administration Ltd. (auDA), Verwal-
terin des Länderkürzels .au, hat ihren Bericht für das 4. Quar-
tal 2022 veröffentlicht. Danach hat sich die Freigabe von Se-
cond Level Domains direkt unterhalb von .au als grosser Erfolg
erwiesen: von den insgesamt 4.160.209 .au-Domains zum Jahresen-
de 2022 sind über 716.000 als "direct registration" zu zählen.
Das ist umso beachtlicher, als die Freigabe der zweiten Ebene
erst im März 2022 erfolgt ist. Die kurzen Domains schon länger
gibt es unter der Endung .ee für Estland. Dort meldet die Ver-
walterin Eesti Interneti Sihtasutus (EIS) zum Ende des 4. Quar-
tals 2022 exakt 154.983 registrierte Domains, ein Plus von 4,7
Prozent gegenüber dem Vorjahr. Zu verdanken ist das vor allem
der Zahl der verlängerten Domains; ihr Anteil stieg um 8,4 Pro-
zent im Vergleich zum Vorjahr. Die längste funktionierende .ee-
Domain war õükõweiüaqqöövkkkaeüaüaqäaawwköveuviuwuõwwvwäiäžuö
.ee mit 36 Zeichen; bis zum Maximum von 63 Zeichen bleibt aber
noch etwas Spielraum.


Die aktuellen Domain-Zahlen:
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.de 17.474.068 (Vergleich zum Vormonat: + 24.431)
.at 1.492.374 (Vergleich zum Vormonat: + 9.120)
.com 161.017.521 (Vergleich zum Vormonat: + 352.273)
.net 13.217.535 (Vergleich zum Vormonat: - 3.347)
.org 10.742.206 (Vergleich zum Vormonat: + 35.047)
.info 3.737.417 (Vergleich zum Vormonat: + 15.013)
.biz 1.351.094 (Vergleich zum Vormonat: - 1.836)
.eu 3.663.477 (Vergleich zum Vormonat: + 5.890)

.xyz 4.269.983 (Vergleich zum Vormonat: - 110.981)
.online 2.437.488 (Vergleich zum Vormonat: + 58.484)
.top 2.091.728 (Vergleich zum Vormonat: + 41.736)

(Stand 01. März 2023)

Den CENTRstats Global TLD Report Edition 3/2022 finden Sie un-
ter:
> http://newsletter.domain-recht.de/go/11/5ATPG7YH-5ARMMJP1-56STXGOY-K33YK2.html

Aktuelle Domain-Zahlen finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de

Quelle: auda.org.au, internet.ee, eigene Recherche

DOMAIN-REGISTRIERUNG
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03) TLDs - Neues von .sg, .to und .watches
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Uhrenliebhaber, aufgepasst: mit .watches kommt im März 2023 ei-
ne neue generische Top Level Domain auf den Markt, die frei re-
gistrierbar ist. Dagegen wird die Endung .per.sg aus Singapur
aus dem DNS verschwinden, während .to Kunden des Registrars Re-
gister.to Entwarnung gibt - hier die Kurznews.

Eine Top Level Domain geht in Rente: wie das Singapore Network
Information Centre (SGNIC) Pte Ltd. mitteilt, wird die offizi-
elle Subdomain .per.sg nur noch bis 31. März 2023 unterstützt.
Zur Begründung verweist SGNIC auf fehlende Nachfrage. Auch ei-
ne Verlängerung ist künftig nicht mehr möglich; Inhaber einer
.per.sg-Domain sollten daher rasch auf eine andere Domain aus-
weichen. Betroffene Kunden werden per eMail kontaktiert. Wich-
tig: bereits bezahlte Registrierungsgebühren werden nicht,
auch nicht anteilig erstattet. Wer nicht rechtzeitig reagiert,
wird seine .per.sg-Domain ab dem 01. April 2023 weder zum Er-
reichen einer Website noch in einer eMail-Adresse verwenden
können. SGNIC bietet aktuell die Auswahl unter acht offiziel-
len Subdomains; die beliebtensten dürften .com.sg und .org.sg
sein. Wer sich für .sg-Domains interessiert, sollte beachten,
dass .com.sg für eine kommerzielle Verwendung vorgesehen ist
und nur von Firmen genutzt werden darf; für die Registrierung
verlangt SGNIC die Handelsregisternummer des Inhabers. Natür-
liche Personen benötigen eine Kontaktadresse in Singapur, al-
lerdings sind Treuhand-Angebote zulässig.

Tonga Network Information Center (Tonic), Verwalterin der Län-
der-Endung .to von Tonga, weist alle Domain-Inhaber, die ihre
.to-Domain über den Registrar Register.to registriert haben,
darauf hin, dass sie nicht um den Verlust ihrer Adresse fürch-
ten müssen. Register.to hatte seine Akkreditierung als Resel-
ler verloren, nachdem der Inhaber verstorben war. An die Kun-
den von Register.to gerichtet, schreibt Tonic: "Registrants
will be welcome to submit domain names. We will offer to reset
and send password information in a separate message. Names
have always been registered with Tonic. Registrants will be
welcome to manage names directly with Tonic." Obwohl .to als
ccTLD für den Inselstaat Königreich Tonga steht, hat sie welt-
weit als generische Endung Bedeutung erlangt; das Kürzel "to"
steht dabei als Hinweis für das englische Wort für "zu", "um"
oder "bis". Eine Registrierung von .to-Domains ist für jeder-
mann zu jedem beliebigen (legalen) Zweck möglich; die Gebühren
liegen jedoch regelmäßig im dreistelligen Bereich.

Die vormals als Donuts bekannte Registry Identity Digital Inc.
hat den Einführungszeitplan für die neue generische Top Level
Domain .watches veröffentlicht. Los geht es am 28. März 2023
mit der Sunrise Period, die bis zum 27. Mai 2023 andauert und
Markeninhabern mit Eintrag im Trademark Clearinghouse bevor-
rechtigten Zugriff auf ihre Marken-Domain gewährt. Am 31. Mai
2023 geht es weiter mit einem "Early Access Program", in dem
Premium-Domains zu erhöhten, im zeitlichen Verlauf aber absin-
kenden Gebühren registriert werden können. Diese Phase endet
am 07. Juni 2023, um sodann in die allgemeine Live-Phase über-
zugehen. Um die Endung .watches hatte sich ursprünglich der
Luxusgüterkonzern Compagnie Financière Richemont beworben; am
28. Dezember 2020 gingen die Rechte aber auf die irische Afi-
lias Limited über, die in Identity Digital aufgegangen ist.
Den Registrierungszahlen kann der Beginn der Registrierung nur
guttun: aktuell ist eine einzige .watches-Domain registriert.


Quelle: domainnamewire.com, trademark-clearinghouse.com,
sgnic.sg


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04) Domain Report - 2022 schlechter als 2021
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Nach für die Domain-Industrie zwei guten Jahren 2020 und 2021,
folgte das Domain-Jahr 2022 dem allgemeinen wirtschaftlichen
Trend: abwärts. Das zeigt die neue Ausgabe des "Global Domain
Report" von InterNetX und Sedo. Die aktuelle Version des Re-
ports ist umfangreicher als ihre Vorgänger.

In seiner vierten Auflage bietet der gerade erschienene "2023
- Global Domain Report" auf 74 Seiten abermals einen Ãœberblick
auf das Domain-Geschehen, diesmal des Jahres 2022, mit einem
Ausblick auf die Trends in 2023. Der B2B-Domain-Registrar In-
terNetX und die Domain-Börse Sedo haben ihre Daten im 4. Glo-
bal Domain Report in übersichtliche und nachvollziehbare Form
gebracht. Die fünf Kapitel des Reports behandeln einen Rück-
blick auf die Domain-Ereignisse 2022, gefolgt von zentralen
Zahlen, einem Domain-Atlas sowie Daten und Einschätzungen von
InterNetX und von Sedo. Das in der vergangenen Ausgabe promi-
nente Thema Blockchain-Domains hat sich erledigt und glänzt
mit Abwesenheit.

Der Rückblick auf 2022 listet graphisch aufbereitet dieses Mal
überwiegend die zahlreichen TLD-Transfers zwischen unterschied-
lichen Registries auf. Es schließen sich Listen von 2022 einge-
führten und für 2023 erwarteten neuen Endungen an. Zwischen
den einzelnen Kapiteln sind - wie gewohnt - Stimmen von Bran-
chengrößen eingeblendet, die sich jeweils zu bestimmten Themen
und Fragen äußern. Im Kapitel "Zentrale Zahlen" wird der Rück-
gang registrierter Domains um 4 Prozent im Zusammenhang mit
dem Ende von Corona, der Inflation und der Wirtschaftskrise ge-
bracht. Zugleich weisen afrikanische Endungen rapide steigende
Registrierungszahlen auf. Zu den populärsten Endungen zählt
auch .tk (Tokelau), die dank ihres Programms für kostenlose Do-
mains auf 27 Mio. Registrierungen kommt. Im Report werden an-
hand zahlreicher Graphiken die Verhältnisse und Daten (z.B. An-
zahl der gehosteten Domains, Kategorien von Websites, Ver-
gleich der Registrierungszahlen und Entwicklung dieser Zahlen
usw.) von Top Level Domains dargestellt.

Im "Domain atlas", der einige Länderdaten aus allen fünf Konti-
nenten präsentiert, erfährt man, dass .online wohl doch die be-
liebteste neue Endung in vielen Ländern ist, auch wenn sie
nicht die absolut meisten Registrierungen aufweist, oder dass
in Japan .work (7,8 Prozent!) und in Frankreich .ovh (0,9 Pro-
zent), die Endung eines Telekommunikations- und Internetunter-
nehmens, die populärste neue Endung ist. Ein Drittel des Werkes
widmet sich der Arbeit und den Dienstleistungen von InternetX
und Sedo, aus denen sich sehr interessante Informationen über
die Märkte für Domain-Registrierung und Domain-Handel ergeben.

Der in englischer Sprache gehaltene "2023 Global Domain Report"
kommt in neuem Gewand und veränderter Struktur im Vergleich zu
seinen Vorgängern. Einen langen Anlauf nimmt der Report, klar
mitzuteilen, dass 55 Prozent aller .com-Domains in den USA re-
gistriert sind. Zudem haben sich, wie das bei so einem umfäng-
lichen Werk nicht zu verhindern ist, kleine Fehler eingeschli-
chen, wie wohl auf Seite 45, wo nach den Höhepunkten und He-
rausforderungen im Jahr 2021 gefragt wird und vermutlich 2022
gemeint war. Nichtsdestotrotz ist der Report sehr lesenswert,
und es ist mehr als erfreulich, dass InterNetX und Sedo ihre
und Daten aus anderen Quellen zusammentragen, um einen nach-
vollziehbaren Einblick in die Domain-Industrie zu gewähren.
Der Report bietet eine Menge wertvoller Informationen, die bei
der Beurteilung unternehmenseigener Fragen zur Domain-Strate-
gie herangezogen werden können.

Den "2023 Global Domain Report" erhält man nach Angabe einiger
persönlicher Daten unter:
> http://newsletter.domain-recht.de/go/11/5ATPG7YH-5ARMMJP1-5ARMRCEC-11S0Y94.html

Quelle: internetx.com, eigene Recherche

DOMAIN-RECHT
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05) UDRP - Zwei Erfolge dank guter Domain-Anwälte
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Vergangene Woche hatten wir einen UDRP-Fall beschrieben und an-
gemerkt, dass der Gegner sich von einem Domain-Anwalt vertre-
ten ließ, weshalb der Vortrag des Gegners deutlich umfassender
als der der Beschwerdeführerin war. So auch in den folgenden
beiden aktuellen Fällen, im Streit um die Domain lawcloud.com
und dem um die Domain sheldonsolow.com u.a.

lawcloud.com - WIPO Case D2022-4908
Die Beschwerdeführerin ist die belgische Lawcloud B.V, die
Cloud-Dienstleistungen für Juristen anbietet und seit 2022
über eine belgische und eine internationale Wort-/Bild-Marke
"lawcloud" verfügt. Sie wandte sich gegen den Inhaber der Do-
main lawcloud.com, der sich von der Domain-Anwaltskanzlei Mus-
covitch Law P.C. (Zac Muscovitch) vertreten ließ. Ein Dreier-
Gremium bestehend aus dem italienischen Rechtsanwalt Luca Bar-
bero, dem Schweizer Rechtsanwalt Andrea Mondini und dem briti-
schen Rechtsanwalt Adam Taylor nahm sich der Sache an.

Das Gremium stellte hinsichtlich der Wort-/Bild-Marke fest,
dass der dominierende Teil aus dem Begriff "lawcloud" bestehe
und dass Domain und Marke zum Verwechseln ähnlich seien. Die
Frage, ob seitens des Gegners ein Recht oder berechtigtes Inte-
resse an der Domain besteht, übergingen sie geflissentlich, da
die Frage der Bösgläubigkeit eindeutig gegen die Beschwerdefüh-
rerin ausfiel: Die Domain wurde nämlich erstmals 2006 regis-
triert, und der Gegner erwarb sie 2016. Damals kam der Begriff
"cloud" auf, und der Gegner ahnte ein Geschäft: er kaufte und
registrierte seinerzeit zahlreiche "cloud"-Domains, von denen
er bereits einige sehr gut verkaufen konnte. Sein Vertreter im
UDRP-Verfahren machte in seinem umfänglichen Vortrag deutlich,
dass die Beschwerdeführerin 2016 noch gar nicht existierte und
sie erst seit 2022 unter dem Namen Lawcloud B.V firmiert; erst
2017 war sie als Integr8rs B.V. gegründet worden. Für das Drei-
er-Gremium war somit klar, dass der Gegner die Domain gar
nicht wegen der Beschwerdeführerin registrieren konnte und er
sie zudem auf dem freien Markt allgemein zum Kauf anbot, was
legitim sei. Bösgläubigkeit erkannte das Gremium nicht, dafür
aber das beantragte Reverse Domain Name Hijacking seitens der
Beschwerdeführerin, die, vertreten von einem Rechtsbeistand,
hätte wissen müssen, dass sie den Streit angesichts der Umstän-
de nicht gewinnen konnte.

sheldonsolow.com - WIPO Case No. D2022-401
Die "The Estate of Sheldon Solow", Nachfolgerin der vom Bauträ-
ger-Billionär Mr. Sheldon Solow gegründeten gemeinnützigen Ein-
richtung "The Solow Foundation", verwaltet die wertvolle Kunst-
sammlung des verstorbenen Mr. Solow. Dessen Nachkomme, Stefan
Soloview, hat mehrere Probleme: Als Erbe der äußerst wertvol-
len Kunstsammlung müsste er einen sehr hohen Steuerbetrag zah-
len, es sei denn, er bewahrt die Kunst in der gemeinnützigen
Einrichtung, die aber, um gemeinnützig zu sein, die Kunstwerke
öffentlich zugänglich machen müsste. Das aber will er nicht.
Darüber hinaus fehlt es ihm an einer eingetragenen Marke; aber
er behauptet, der Name "Sheldon Solow" sei so bekannt, dass er
Markenqualität errungen habe. Er sieht nun seine Rechte durch
die Domains sheldonsolow.com, sheldonsolow.org, solowfoundati
on.com und solowfoundation.org des Gegners verletzt. Diese
vier im Dezember 2016 registrierten Domains leiten auf eine
Website weiter, auf der die ERA U.S. (Ethan Arnheim, U.S) sich
mehr oder weniger über das nicht vorhandene Museum der Solow-
Sammlung lustig macht. Der Gegner ließ sich von GigaLaw Firm
(Douglas M. Isenberg) vertreten, der umfänglich vortrug.

Der US-amerikanische Rechtsprofessor Christopher S. Gibson war
als Entscheider eingesetzt und wies die Beschwerde ab, da die
Beschwerdeführerin nicht nachgewiesen habe, Markenrechte zu ha-
ben. Gleich eingangs hatte sie vorgetragen, dass man weder ei-
ne eingetragene Marke noch eine Domain oder Website habe. Dass
sie aufgrund von Gewohnheitsrechten Inhaberin der Marken "Shel-
don Solow" oder "Solow Foundation" sei, habe sie in keiner Wei-
se belegt. Sie habe nicht einmal dargelegt, dass sie die eine
oder andere markenmäßig genutzt habe. Gibson schreibt: "The Pa-
nel simply has no evidence on which to make a finding of com-
mon law rights in either name." Damit lag bereits das erste
Element des UDRP-Verfahrens nicht vor, weshalb Gibson die wei-
teren Elemente nicht prüfte. Er führte allerdings weiter aus,
dass nach seiner Einschätzung die Website des Gegners nicht
als Parodie durchgehe. Und er stellte fest, dass die Domain-
Namen tatsächlich die Namen von Mr. Solow und seiner Stiftung
verkörpern. Da die Beschwerdeführerin aber keine Nachweise für
Markenrechte erbracht habe, komme es darauf nicht an. Damit
wies Gibson die Beschwerde zurück.

Es ist müßig, sich darüber Gedanken zu machen, ob die Entschei-
dungen anders ausgefallen wären, wenn die Gegner nicht jeweils
bekannte Domain-Anwälte mandantiert hätten, die profund und um-
fänglich vorgetragen haben. Aber der Einsatz von Domain-Anwäl-
t*innen erhöht allemal die Chancen, ein UDRP-Verfahren erfolg-
reich zu bestehen.

Die UDRP-Entscheidung über die Domain lawcloud.com finden Sie
unter:
>
http://newsletter.domain-recht.de/go/11/5ATPG7YH-5ARMMJP1-5ARMRCED-MRHHWK.pdf

Die UDRP-Entscheidung über die Domain sheldonsolow.com finden
Sie unter:
>
http://newsletter.domain-recht.de/go/11/5ATPG7YH-5ARMMJP1-5ARMRCEE-6NQAGU.pdf

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> https://www.domain-anwalt.de

Quelle: wipo.int, eigene Recherche

DOMAIN-HANDEL
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06) Geschenkt - giveaway.com für US$ 400.000,-
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Die vergangene Domain-Handelswoche beschert gleich zwei hoch-
preisige Domains, deren beste giveaway.com auf US$ 400.000,-
(ca. EUR 377.358,-) kommt. Darüber hinaus sieht es mit den
Preisen insgesamt gut aus.

Mit giveaway.com zu einem Preis von US$ 400.000,- (ca. EUR
377.358,-) und tactic.com zu US$ 303.295,- (ca. EUR 286.127,-)
zeigt sich die Endung .com wieder als Schwergewicht. Interes-
sant sind folgende .com-Domains: arbeitskleidung.com kommt auf
EUR 13.999,- und fällt damit deutlich unter ihren Preis von
US$ 25.000,- (ca. EUR 22.124,-) im Juni 2016. Anders ergeht es
reservoirs.com mit nun US$ 14.850,- (ca. EUR 14.009,-) gegen-
über US$ 2.322,- (ca. EUR 2.055,-) im Februar 2015. Vergleich-
bar ergeht es drinkly.com mit jetzt US$ 13.500,- (ca. EUR
12.736,-) gegenüber US$ 3.450,- (ca. EUR 3.053,-) im Februar
2019.

Unter den Länderendungen steht eine Drei-Ziffer-Domain von den
Kokos-Inseln, 757.cc, zu einem Preis von US$ 22.500,- (ca. EUR
21.226,-) ganz vorn. Die deutsche Endung startet mit servimed
.de bei EUR 6.200,-.

Die neuen generischen Endungen erweisen sich hochpreisig, mit
zahlreichen Domains im fünfstelligen Bereich, wobei paper
.cloud mit US$ 21.888,- (ca. EUR 20.649,-) knapp vor cantina
.xyz mit US$ 20.000,- (ca. EUR 18.868,-) positioniert ist.
Auch die klassischen generischen Endungen zeigen Profil mit
drei sehr gut bepreisten Domains, angeführt von cloak.net mit
US$ 29.988,- (ca. EUR 28.291,-). Die Domain readbookonline.net
verbessert sich etwas von US$ 3.500,- (ca. EUR 3.431,-) im Au-
gust 2022 auf jetzt US$ 4.500,- (ca. EUR 4.245,-). Die vergan-
gene Domain-Handelswoche ist mit umfangreich hochpreisigen Do-
mains recht gut dabei.


Länderendungen
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757.cc US$ 22.500,- (ca. EUR 21.226,-)
flux.io US$ 19.250,- (ca. EUR 18.160,-)
rehab.ai US$ 15.204,- (ca. EUR 14.343,-)
mph.vc US$ 15.000,- (ca. EUR 14.151,-)
via.co.za US$ 11.500,- (ca. EUR 10.849,-)
rail.in US$ 11.000,- (ca. EUR 10.377,-)
511.be US$ 8.281,- (ca. EUR 7.812,-)
servimed.de EUR 6.200,-
bitbridge.io US$ 5.000,- (ca. EUR 4.717,-)
sappuc.de US$ 4.848,- (ca. EUR 4.574,-)
ltsa.com.au US$ 4.250,- (ca. EUR 4.009,-)
solargaps.de EUR 4.000,-
auk.ch EUR 3.950,-
nomada.co US$ 3.995,- (ca. EUR 3.769,-)
gruen-strom.de EUR 3.750,-
voucher.ie EUR 3.700,-
panzertape.de EUR 3.600,-
icenter.eu EUR 3.500,-
myhub.de EUR 3.500,-
buerstenmanufaktur.de EUR 3.329,-


Neue Endungen
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paper.cloud US$ 21.888,- (ca. EUR 20.649,-)
cantina.xyz US$ 20.000,- (ca. EUR 18.868,-)
om.global US$ 13.000,- (ca. EUR 12.264,-)
concept.art US$ 10.800,- (ca. EUR 10.189,-)
jack.art US$ 10.800,- (ca. EUR 10.189,-)
crypto.hosting US$ 8.000,- (ca. EUR 7.547,-)
auctions.art US$ 6.500,- (ca. EUR 6.132,-)
nomos.tech US$ 4.799,- (ca. EUR 4.527,-)
amulet.app US$ 3.379,- (ca. EUR 3.188,-)


Generische Endungen
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cloak.net US$ 29.988,- (ca. EUR 28.291,-)
visitodisha.org US$ 27.000,- (ca. EUR 25.472,-)
csebkerala.org US$ 25.500,- (ca. EUR 24.057,-)
entropymag.org US$ 7.600,- (ca. EUR 7.170,-)
shepherd.net US$ 6.900,- (ca. EUR 6.509,-)
ahandfulofleaves.org US$ 6.700,- (ca. EUR 6.321,-)
kqxs.org GBP 4.998,- (ca. EUR 5.660,-)
corbel.org US$ 4.750,- (ca. EUR 4.481,-)
readbookonline.net US$ 4.500,- (ca. EUR 4.245,-)
asc.org US$ 4.131,- (ca. EUR 3.897,-)
sparkling.net US$ 2.900,- (ca. EUR 2.736,-)
metacube.org US$ 2.788,- (ca. EUR 2.630,-)


.com
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giveaway.com US$ 400.000,- (ca. EUR 377.358,-)
tactic.com US$ 303.295,- (ca. EUR 286.127,-)
kulta.com US$ 75.000,- (ca. EUR 70.755,-)
medicalrecordsreview.com US$ 68.500,- (ca. EUR 64.623,-)
e365.com US$ 59.894,- (ca. EUR 56.504,-)
unigame.com US$ 50.001,- (ca. EUR 47.171,-)
perfectweddingguide.com US$ 29.500,- (ca. EUR 27.830,-)
directsales.com US$ 25.488,- (ca. EUR 24.045,-)
kolla.com EUR 20.000,-
vpesports.com US$ 17.500,- (ca. EUR 16.509,-)
kashew.com US$ 15.888,- (ca. EUR 14.989,-)
powerwall.com US$ 15.000,- (ca. EUR 14.151,-)
reservoirs.com US$ 14.850,- (ca. EUR 14.009,-)
arbeitskleidung.com EUR 13.999,-
tireking.com US$ 14.000,- (ca. EUR 13.208,-)
drinkly.com US$ 13.500,- (ca. EUR 12.736,-)
reunion.com US$ 13.101,- (ca. EUR 12.359,-)
rollingcasino.com US$ 12.999,- (ca. EUR 12.263,-)
xbets.com US$ 12.751,- (ca. EUR 12.029,-)
eazylife.com EUR 12.000,-
8kk.com US$ 12.550,- (ca. EUR 11.840,-)
xzrc.com US$ 12.506,- (ca. EUR 11.798,-)

Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> https://www.domain-spiegel.de

Quelle: dnjournal.com, sedo.de, thedomains.com,
tldinvestors.com, namebio.com

EVENT
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07) April - 10. Deutscher IT-Rechtstag in Berlin
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Der 10. Deutscher IT-Rechtstag der DAV-Arbeitsgemeinschaft IT-
Recht (davit) und der DeutscheAnwaltAkademie (DAA) findet vom
27. bis zum 28. April 2023 in Berlin und online statt.

Die DAV-Arbeitsgemeinschaft IT-Recht (davit) und die Deutsche-
AnwaltAkademie bieten mit dem Deutscher IT-Rechtstag ein Forum
für den fachlichen Austausch rund um das Informationstechnolo-
gierecht. Unterstützung erfahren sie von den einschlägigen
Zeitschriften der Verlage Dr. Otto Schmidt und C. H. Beck. Mit
dem "Deutscher IT-Rechtstag" werden Rechtsanwält*innen, insbe-
sondere Fachanwält*innen für IT-Recht, Jurist*innen aus Unter-
nehmen, Ministerien und Verbände sowie IT-Verantwortliche ange-
sprochen. Wie schon beim 9. Deutscher IT-Rechtstag im vergange-
nen Jahr, findet die Veranstaltung auch in diesem Jahr sowohl
vor Ort als auch online statt. Dieses Mal liegt der Termin auf
dem 27. und 28. April 2023. Die Moderation übernimmt Rechtsan-
walt Karsten U. Bartels, LL. M, Vorsitzender der AG IT-Recht
(davit) im DAV in Berlin. Der 10. Deutscher IT-Rechtstag star-
tet am Donnerstag um 10:00 mit einer zweistündigen davit Mit-
gliederversammlung. Um 12:00 Uhr begrüßt Bartels die Teilneh-
mer, ehe ab 12:15 Uhr die Vorträge beginnen. Themen sind unter
anderem die Mandantengewinnung über Social Media, die Datenana-
lyse des Fachgebiets mit Mitteln der Statistik, der Markt für
Legal Tech, Green IT und ein Panel. Am Freitag startet das Pro-
gramm wieder um 10:00 Uhr mit einer Diskussionsrunde zum Thema
Löschen, wobei die technische wie die juristische Sicht einge-
nommen wird. Weiter gehts mit dem europäischen Datenrecht, dem
notwendigen Wissen über Agile Software-Projekte, ergänzende
Vertragsbedingungen für Cloudleistungen (EVB-IT Cloud) und wei-
teren Themen.

Der 10. Deutscher IT-Rechtstag findet von Donnerstag, 27. April
2023 um 10:00 Uhr bis Freitag, 28. April 2023 um 17:15 Uhr in
Berlin und online statt. Vor Ort treffen sich die Teilnehmer
im Steigenberger Hotel am Kanzleramt, Ella-Trebe-Straße 5 in
10557 Berlin. Die Teilnahmekosten liegen bei EUR 498,- für Mit-
glieder der Arbeitsgemeinschaft IT-Recht; Nichtmitglieder zah-
len EUR 554,- jeweils zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
Teilnehmende am 10. Deutscher IT-Rechtstag können 10 Vortrags-
stunden, die als Pflichtfortbildung gemäß § 15 FAO gelten, mit-
nehmen: am Donnerstag kommen 5,5 Stunden und am Freitag 4,5
Stunden zusammen.

Weitere Informationen und Anmeldung unter:
> Link

Quelle: davit.de, anwaltakademie.de, eigene Recherche

IMPRESSUM/TEAM
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ISSN 1616-0908

RA Daniel Dingeldey
Cosimaplatz 2
12159 Berlin
http://www.domain-recht.de
mailto:dingeldey@domain-recht.de

verantwortl. für den redaktionellen Inhalt:
RA Daniel Dingeldey (Anschrift siehe oben)

Team:
Daniel Dingeldey, Rechtsanwalt Berlin
Florian Hitzelberger, Rechtsanwalt Holzkirchen


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