Loading...
=======================================================
Der Domain-Newsletter | Ausgabe #1163 | ISSN 1616-0908 |
http://www.domain-recht.de| Donnerstag, 13. April 2023 |
=======================================================
Folgen Sie uns: http://twitter.com/domainrechtde
=======================================================
Willkommen bei der 1163. Ausgabe des Domain-Newsletters!
Der Domain-Newsletter erscheint jeden Donnerstag.
Die nächste Ausgabe kommt am 20. April 2023.
--------------------------------------------------------------
INHALT Ausgabe #1163
--------------------------------------------------------------
01)...News: nTLD-Programm - ICANN sucht Teilnehmer für IRT
02)...News: Namenssuche - ChatGPT hilft auch bei Domains
--------------------------------------------------------------
03)...Registrierung: TLDs - Neues von .be, .nz und .uz
04)...Recht: UDRP - Meck-Pom gewinnt zwei WIPO-Verfahren
05)...Recht: Markenrecht - chatgpt.com und wie es nicht geht
06)...Handel: airplay.com - Apple-Domain für US$ 202.000,-
--------------------------------------------------------------
07)...Event: Berlin - 21. @kit-Kongress im Juni 2023
--------------------------------------------------------------
08)...Impressum/Mediadaten
--------------------------------------------------------------
DOMAIN-NEWS
================
--------------------------------------------------------------
01) nTLD-Programm - ICANN sucht Teilnehmer für IRT
--------------------------------------------------------------
Jetzt geht es Schlag auf Schlag: Die Internet-Verwaltung ICANN
hat damit begonnen, ein "Implementation Review Team" zusammen-
zustellen. Die Vorbereitungsphase zur Einführung neuer Top Le-
vel Domains erreicht damit die nächste Stufe.
Mitte März 2023 beschloss das ICANN Board of Directors, insge-
samt 98 Empfehlungen aus dem "New gTLD Subsequent Procedures
Policy Development Process Final Report" zu übernehmen und gab
damit offiziell den Startschuss für den Implementierungspro-
zess zur Einführung neuer Domain-Endungen. Als Teil dieses Be-
schlusses wies das Board die Mitarbeiter an, einen "comprehen-
sive implementation plan, including a work plan, information
for the infrastructure design, timelines, and anticipated re-
source requirements to achieve the necessary work" vorzulegen,
und zwar bis spätestens 01. August 2023. Der Beschluss bedeu-
tet nicht, dass das Bewerbungsfenster bereits im August 2023
geöffnet wird; es bedeutet nur, dass bis dahin ein "comprehen-
sive implementation plan" vorliegen soll, der die relevanten
Informationen für die Entwicklung der Infrastruktur, den Zeit-
rahmen und die voraussichtlich notwendigen Ressourcen für die
Ãffnung des Bewerbungsfensters beinhaltet. Dazu gehört auch
die Zusammenstellung eines "Implementation Review Team" (IRT),
das offen und transparent sein soll, was vor allem im Hinblick
auf die Besetzung gilt.
Obwohl konkrete Namen bisher nicht kursieren, spricht ICANN in
einem Blog-Artikel davon, dass das IRT "will be equally compo-
sed of participants and representatives, which together make
up the IRT members". Auch wenn die Mitglieder des IRT immer in
ihrer persönlichen Eigenschaft sprechen, wird von ihnen erwar-
tet, dass sie im Namen ihrer Stakeholder-Gruppe sprechen. Da-
her besteht ein wichtiger Teil der Rolle der Mitglieder darin,
aktiv und konsequent mit den jeweiligen Interessengruppen, die
sie vertreten, zusammenzuarbeiten, da die Beiträge, die sie
für das IRT leisten, als Standpunkte dieser Gruppen betrachtet
werden, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben wird.
Letztlich setzt ICANN damit konsequent das Multistakeholder-
Modell der Netzverwaltung um, das allen Interessengruppen die
Möglichkeit der Beteiligung gibt. Wer daher nun erneute endlo-
se Diskussionen befürchtet, kann beruhigt sein; ICANN betont
zugleich, dass man es nicht zulassen werde, Fragen, die schon
während des PDP (Policy Development Process) geklärt wurden,
neu aufzurollen. Allerdings sollte man auch nicht erwarten,
dass bereits alle Meinungsverschiedenheiten geklärt sind.
Es liegt daher jetzt an den verschiedenen Interessengruppen,
einen IRT-Teilnehmer und dessen Stellvertreter zu bestimmen.
Parallel wird ICANN demnächst einen offenen Aufruf für Freiwil-
lige veröffentlichen, die als Teilnehmer im IRT fungieren. Da-
bei geht ICANN davon aus, dass die erste Sitzung des IRT spä-
testens in der Woche des 14. Mai 2023 stattfinden wird.
Weitere Informationen finden Sie unter:
>
http://newsletter.domain-recht.de/go/4/5CC1I3Y4-5C9OVXS4-5C9OWKU3-QYS5UX.html
Quelle: icann.org, domainincite.com, eigene Recherche
--------------------------------------------------------------
02) Namenssuche - ChatGPT hilft auch bei Domains
--------------------------------------------------------------
Der Fortschritt im Bereich der künstlichen Intelligenz hat das
Potential, die Suche nach Domain-Namen zu revolutionieren. Die
ersten Experimente mit ChatGPT haben bereits begonnen.
Das textbasierte Dialogsystem ChatGPT ("Generative Pre-trained
Transformer") des US-amerikanischen Unternehmens OpenAI ist ak-
tuell in aller Munde. Es nutzt eine künstliche Intelligenz, um
menschliche Sprache zu verstehen und so eine der menschlichen
Sprache ähnelnde Antwort zu erzeugen, mag sie auch falsche und
fehlerhafte Informationen enthalten. In der Mitte März 2023
veröffentlichten Programmversion, die in der Basisvariante von
jedermann gratis genutzt werden kann, verarbeitet ChatGPT nach
Angaben von OpenAI über 200 Milliarden Parameter und kann nach
Vorgabe Antworten geben oder gewünschte Texte schreiben. Damit
ist der Schritt zur Domain-Suche nicht mehr weit. Werkzeuge,
die Hilfestellung bei der Namenssuche bieten, gibt es seit vie-
len Jahren, wobei meist Wörterbuchbegriffe als Grundlage die-
nen und mehr oder minder kreativ mit Prä- und Suffixen kombi-
niert werden; Beispiele sind NameBounce oder Domain Wheel.
Der US-Registrar Porkbun hat nun begonnen, ChatGPT in seine Do-
main-Suche zu integrieren. Zu viel sollte man nicht erwarten:
"They may or may not be good but they will probably be interes-
ting!", heiÃt es oberhalb der Suchzeile. Wer zum Beispiel ei-
nen Schlüsselbegriff wie "wetter" eingibt, erhält den Begriff
"wetter" gefolgt von zahlreichen verschiedenen, meist neu ein-
geführten Top Level Domains zur Registrierung angeboten, wo-
bei auch Domains, die nicht mehr verfügbar sind, angezeigt wer-
den; in letzterem Fall erhält man die Option, ein Angebot abzu-
geben. In der Version mit künstlicher Intelligenz schlägt das
Tool dann aber (englische) Domain-Namen wie weathertop.xyz,
stormwatcher.co, sunshinehub.net und coolsphere.net vor. Ver-
sucht man sich gleich an dem englischen Wort "soccer", erhält
man ausschlieÃlich Domains mit der Endung .soccer wie zum Bei-
spiel urbanfootball.soccer oder sportsball.soccer Dabei kann
es durchaus Sinn machen die Suche mehrfach zu starten, da sie
zu verschiedenen Ergebnissen führt; eine Zweitsuche schlug da-
her Domains wie 11sports.pro oder scorekeeper.app vor. Man
darf nicht erwarten, dass die Vorschläge auch alle sinnvoll
sind; im Gegenzug erhält man aber kreative Ergebnisse, die zu
Domains führen, auf die man auch nach längerem Ãberlegen kaum
gekommen wäre. AuÃerdem kann man die Suche verfeinern, wenn
man mehrere Schlüsselworte eingibt.
Ein ähnliches Angebot findet man auch unter One Word Domains,
das sich ausdrücklich als "Powered by OpenAI" bezeichnet.
Dort kann man zum Beispiel im Suchfeld unter "What are you
building?" eine kurze Beschreibung der eigenen Geschäftsidee
eingeben und erhält dann Domain-Vorschläge. Eine Suche nach
"a one-stop shop comparative site for cars" führt so zu ver-
schiedenen Vorschlägen wie autospotr.com, carscapee.com und
autofusionn.com. Auch hier lassen sich mit weiteren Schlüs-
selworten verfeinerte Ergebnisse erzielen. Noch steht die Su-
che mit Unterstützung künstlicher Intelligenz am Anfang; die
ersten Ergebnisse sind jedoch vielversprechend und schaffen
auf Knopfdruck eine kreative Auswahl, die dazu einlädt, damit
weiter zu experimentieren.
Das Angebot von Porkbun finden Sie unter:
> http://newsletter.domain-recht.de/go/4/5CC1I3Y4-5C9OVXS4-5C9OWKU4-THUSJ7.html
Das Angebot von One Word Domains finden Sie unter:
> http://newsletter.domain-recht.de/go/4/5CC1I3Y4-5C9OVXS4-5C9OWKU5-1C4WOIE.html
Quelle: domainnamewire.com, eigene Recherche
DOMAIN-REGISTRIERUNG
========================
--------------------------------------------------------------
03) TLDs - Neues von .be, .nz und .uz
--------------------------------------------------------------
Keine gemeinsame Ländergrenze, aber Domain-Namen als verbinden-
des Element: die Registries von Armenien und Usbekistan koope-
rieren künftig. Derweil glänzt Belgiens .be mit einem statisti-
schen Jahresbericht, während Neuseeland bei der Wiederbelebung
von .nz-Domains hilft - hier unsere Kurznews.
DNS Belgium, Registry der belgischen Länderendung .be, hat ih-
ren Jahresbericht für 2022 veröffentlicht. Demnach waren zum
31. Dezember 2022 exakt 1.743.516 .be-Domains registriert. Da-
mit hat .be praktisch stagniert; zum Jahresende 2021 waren es
1.737.834 .be-Domains. Zusätzlich hat DNS Belgium im Jahr 2022
weitere 8.520 Domains mit der Städte-Endung .brussels und wei-
tere 6.300 Domains mit der Endung .vlaanderen verwaltet; auch
hier stagnieren die Registrierungszahlen gegenüber dem Vor-
jahr. Die "renewal quote" für .be lag mit 87,98 Prozent erfreu-
lich hoch, was das hohe Vertrauen in diese ccTLD belegt. Insge-
samt kommt .be auf einen Marktanteil von 56,61 Prozent in Bel-
gien, deutlich vor .com (16,66 Prozent), .eu (6,87 Prozent)
sowie .net (5,07 Prozent). Die Zahl der .be-Domains, die wegen
eines VerstoÃes gegen die Vergabebedingungen widerrufen wurde,
lag bei 2.828; im Vorjahr 2021 waren es noch 6.130. Wer mehr
wissen möchte: Der Jahresbericht steht ab sofort zum kostenlo-
sen Download bereit.
Sie haben vergessen, Ihre .nz-Domain zu verlängern? Möglicher-
weise ist noch nicht alles zu spät: Die neuseeländische Domain
Name Commission (DNC) hat den Leitfaden "how to reinstate your
.nz domain name" veröffentlicht. Läuft ein Registrierungsver-
trag aus, wird eine .nz-Domain nicht sofort wieder frei; statt-
dessen geht sie über in eine 90-tägige "redemption period". In
dieser Phase funktioniert kein Dienst mehr, der mit der Domain
verbunden ist, also zum Beispiel eine Website, aber auch eine
eMail-Adresse. Zugleich erhält der Domain-Inhaber nochmals die
Chance, die .nz-Domain zurückzuholen. Wie das im Einzelnen
funktioniert, erklärt der Leitfaden. Erster Ansprechpartner
ist danach der Registrar, über den die Domain registriert war;
zudem sind aktuelle WHOIS-Angaben notwendig, und es kann eine
so genannte "reinstatement fee" fällig werden. Verloren ist ei-
ne .nz-Domain erst, wenn sie in die "pending delete"-Phase ge-
rutscht ist; dann dauert es meist nur wenige Arbeitstage, bis
sie (auch von unberechtigten Dritten) wieder neu registriert
werden kann. Wer das verhindern will, sollte den Leitfaden im
Hinterkopf behalten.
UZINFOCOM, Verwalterin der Länderendung .uz (Usbekistan), und
das Armenia Network Information Centre (AM NIC) als Verwaltung
der Länderendung .am von Armenien, haben sich auf ein gemeinsa-
mes "memorandum of cooperation" verständigt. Der exakte Inhalt
ist nicht veröffentlicht; in einer Pressemitteilung heisst es
jedoch, dass beide Registries eine Reihe von für beide Länder
vorteilhaften Interessengebieten identifiziert hätten. Die Un-
terzeichnung des Memorandums trage zur Stärkung der bilatera-
len Zusammenarbeit bei. Die Endung .uz erblickte am 29. April
1995 das Licht der Online-Welt; aktuell gibt es rund 115.000
.uz-Domains. Von solchen Zahlen ist die Endung .am noch weit
entfernt; aktuell sind rund 42.700 Domains mit der Endung .am
vergeben. Eine Registrierung ist unter beiden Domains bereits
jetzt zu jedem legalen Zweck möglich; mit dem "memorandum of
cooperation" dürfte sich die Sicherheit und Stabilität beider
ccTLDs erhöhen und somit beide Endungen für Unternehmen wie
natürliche Personen noch attraktiver werden.
Den Jahresbericht 2022 für .be finden Sie unter:
> http://newsletter.domain-recht.de/go/4/5CC1I3Y4-5C9OVXS4-5C9OWKU6-ETF1758.html
Den Leitfaden "how to reinstate your .nz domain name" finden
Sie unter:
>
http://newsletter.domain-recht.de/go/4/5CC1I3Y4-5C9OVXS4-5C9OWKU7-6LQQYO.html
Quelle: dnsbelgium.be, dnc.org.nz, cctld.uz
DOMAIN-RECHT
===============
--------------------------------------------------------------
04) UDRP - Meck-Pom gewinnt zwei WIPO-Verfahren
--------------------------------------------------------------
Das Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung, Mecklen-
burg-Vorpommern vertrat das Bundesland Mecklenburg-Vorpommern
in zwei UDRP-Verfahren vor der WIPO gegen zwei unterschiedli-
che Gegner. Beide Domain-Namen bildeten ihre offizielle Domain
mv-regierung.de nach.
Im Streit (WIPO Case No. D2023-0370) gegen Deshaun White ging
es um die Domain mv-regierung.com, die im April 2022 regis-
triert wurde. Die Beschwerdeführerin Mecklenburg-Vorpommern
verwies im UDRP-Verfahren vor der WIPO auf ihre im Mai 2021
eingetragene EU-Marke "MV", die im Domain-Namen enthalten ist.
Weiter enthalte die Domain den Begriff "regierung", der an der
Ãhnlichkeit zwischen Marke und Domain nichts ändere, vielmehr
ihre eigene offizielle Domain "mv-regierung.de" nachbilde. Zu-
dem fände sich unter der Domain mv-regierung.com eine Parking-
Site. Der Gegner meldete sich nicht in der Sache.
Als Entscheider war der italienische Jurist und Lehrbeauftrag-
te Edoardo Fano eingesetzt, der der Beschwerde stattgab. Er
bestätigte die Marke und die Ãhnlichkeit der Domain zu dieser,
wobei der Begriff "regierung" an der verwirrenden Ãhnlichkeit
nichts ändere. Weiter habe die Beschwerdeführerin den An-
scheinsbeweis erbracht, dass der Gegner kein Recht oder berech-
tigtes Interesse an der Domain mv-regierung.com habe. Zudem
stelle die unter der Domain befindliche Parking-Site mit den
Pay-per-Click Links kein gutgläubiges Angebot dar, da hier die
Reputation und der Goodwill der Beschwerdeführerin vom Gegner
zu Geld gemacht werde. Der Gegner ist diesem Vorwurf nicht ent-
gegengetreten. SchlieÃlich sah er auch die Registrierung und
Nutzung der Domain mv-regierung.com als bösgläubig an, da der
Gegner von der Beschwerdeführerin und ihrer Marke wahrschein-
lich wuÃte, zumal er ihren offizielle Domain-Namen mit dem Be-
griff "regierung" nachbildete. AuÃerdem finden sich auf der
Parking-Site Links zu Informationsdienstleistungen, die auch
auf der Website der Beschwerdeführerin zu finden sind. Mit die-
sen Erkenntnissen gab Fano der Beschwerde statt und entschied
auf Ãbertragung der Domain.
Im Streit (WIPO Case No. D2023-0446) gegen David Czinczenheim
ging es um die Domain regierung-mv.com, die im Januar 2023
registriert wurde und zur Zeit als betrügerische Phishing-Web-
site mit einem Warnhinweis blockiert wird. Der Vortrag der Be-
schwerdeführerin entsprach im GroÃen und Ganzen dem im Verfah-
ren gegen mv-regierung.com. Auch hier erwiderte der Gegner
nicht. Entscheider war wieder Edoardo Fano, der der Beschwerde
stattgab. Er bestätigte die Marke und die Ãhnlichkeit der Do-
main mit dieser trotz des zusätzlichen Begriffs "regierung".
Auch bestätigte sich für ihn der Anscheinsbeweis der Beschwer-
deführerin, der gegen ein Recht oder berechtigtes Interesse
des Gegners an der Domain sprach, und gegen den der Gegner
nichts vorgetragen hatte. Bei der Frage der Bösgläubigkeit
ging Fano kurz auf die Ãhnlichkeit der Domain regierung-mv.com
mit dem der offiziellen Domain mv-regierung.de der Beschwerde-
führerin ein und auf die Nutzung der streitbefangenen Domain
als Phishing-Site. Für ihn sprach alles dafür, dass der Gegner
die Domain bewusst registrierte und nutzte, um zu kommerziel-
len Zwecken Internetnutzer auf die Website zu locken. Er bestä-
tigte die Beschwerde und entschied abermals auf Ãbertragung der
Domain.
Die UDRP-Entscheidung über die Domain mv-regierung.com finden
Sie unter:
>
http://newsletter.domain-recht.de/go/4/5CC1I3Y4-5C9OVXS4-5C9OWKU8-6G3CLP.pdf
Die UDRP-Entscheidung über die Domain regierung-mv.com finden
Sie unter:
>
http://newsletter.domain-recht.de/go/4/5CC1I3Y4-5C9OVXS4-5C9OWKU9-MFXTIG.pdf
Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> https://www.domain-anwalt.de
Quelle: wipo.int, eigene Recherche
--------------------------------------------------------------
05) Markenrecht - chatgpt.com und wie es nicht geht
--------------------------------------------------------------
Wo wir schon beim Thema ChatGPT sind (siehe den Artikel oben):
Die OpenAI OpCo LLC, Entwicklerin und Betreiberin von ChatGPT,
ist ein Beispiel dafür, wie man es mit Marken und Domain-Namen
nicht halten sollte: Ein UDRP-Verfahren über chatgpt.com läuft,
mit ungewissem Ausgang, da die Domain vor der Marke regis-
triert wurde.
OpenAI führt zur Zeit vor der WIPO ein UDRP-Verfahren gegen
den Inhaber der Domain chatgpt.com (WIPO Case D2023-1389). Und
da sind die Aussichten nicht so, als dass sich OpenAI zurück-
lehnen könnte, denn die Domain wurde am 30. November 2022 re-
gistriert, während OpenAI seine Wortmarke erst am 21. Dezember
2022 beim US-Patent und Markenamt (USPTO) beantragt hat, und
am 03. Februar 2023 beim Eidgenössischen Institut für Geisti-
ges Eigentum, dem schweizer "Markenamt", bei dem sie aller-
dings nur wenige Tage später, am 22. Februar 2023 auch einge-
tragen wurde. Die Beantragung von Marken kommt recht spät. So
war beispielsweise David Hochman mit der Beantragung "seiner"
Wortmarke "CHATGTP" am 15. Dezember 2022 beim USPTO OpenAI zu-
vorgekommen. Die Marke wurde aber bereits am 08. März 2023 wie-
der gelöscht. Unklar ist derzeit, wer Gegner des UDRP-Verfah-
rens ist. Das WHOIS gibt selbstverständlich den Inhaber der
über GoDaddy registrierten Domain nicht an. Auch auf der WIPO-
Seite zu dem Verfahren finden sich keine Angaben zum Gegner.
Sollte Hochman der Gegner sein, stehen die Chancen für OpenAI
gut.
Von Dritten gibt es darüber hinaus 23 noch nicht eingetragene
Wort- oder Wort-/Bildmarken "CHATGPT", und sieben weitere An-
träge, die einen Zusatz aufweisen wie "CHATGPT COFFEE" und
"Don't ask me, ask ChatGPT". Zu den Antragstellern gehören il-
lustre Entitäten wie zum Beispiel Site Matrix LLC aus Puerto
Rico, Egon Schmitz aus Deutschland, Monsieur Eloi Castarede
aus Frankreich, Baoxiu Zhang aus China, State Bull Company aus
Malaysia und PT. Meiga International aus Indonesien. AuÃer der
schweizer Marke von OpenAI warten alle anderen Markenanträge
noch auf Eintragung. Aber auf die kommt es nicht an: Für die
Priorität ist der Anmeldetermin maÃgebend. Von den 30 Marken
"ChatGPT" wurde die von Maria Karen Arrue aus Spanien am 26.
Dezember 2022, einen Tag vor der US-Marke von OpenAI, beantragt.
Diese ist die einzige, die wohl wirklich Schwierigkeiten berei-
ten kann.
Wie das UDRP-Verfahren ausfällt, werden wir sehen. Nur sollte
die Situation, in der sich OpenAI befindet, nochmals deutlich
machen, wie wichtig es für Unternehmen ist, Rechtsfragen und
Marken- und Domain-Strategie frühzeitig zu behandeln. Frühzei-
tig heiÃt, bevor man den Markt betritt. Recht früh tauchte in
einem Artikel von Elliot Silver über die Nutzung von ChatGPT
für die Domain-Suche am 06. Dezember 2022 ein Kommentar des
Nutzers Jack auf: "I asked it why it didnât have itâs .com
ChatGPT.com and it had no clue..lol". Manchmal sind Unterneh-
men betriebsblind, dann kann der professionelle Blick von Aus-
senstehenden erhellend sein.
Quelle: domainincite.com, eigene Recherche
DOMAIN-HANDEL
================
--------------------------------------------------------------
06) airplay.com - Apple-Domain für US$ 202.000,-
--------------------------------------------------------------
Die vergangene Domain-Handelswoche bringt mit der auf einer Go-
Daddy-Auktion zum Preis von US$ 202.000,- (ca. EUR 185.367,-)
ersteigerten airplay.com ein erfreuliches Ergebnis. Sonst sind
die Zahlen zurückhaltend
Domain-Investor Elliot Silver teilt auf domaininvesting.com
mit, dass airplayâ¤com zuletzt 2010 öffentlich für US$ 4.576,-
den Inhaber wechselte. Da sehen die heutigen US$ 202.000,- (ca.
EUR 185.367,-) für airplay.com schon ganz anders aus. Elliot
macht auch darauf aufmerksam, dass Apple am 30. März 2023 zahl-
reiche airplay-Domains, z.B. unter .audio, .blog, .services usw.
registriert hat. Möglicherweise ist Apple auch der Käufer von
airplay.com. Weitere interessante Zahlenspiele bietet lnvestor
.com, die zu exakt dem Preis von US$ 7.250,- (ca. EUR 6.653,-)
verkauft wurde, wie vor einem Jahr, sagt jedenfalls Raymond
Hackney auf tldinvestors.com. Die Domain seedr.com kam im März
2014 auf US$ 10.000,- (ca. EUR 7.194-) und muss sich nun mit
US$ 7.520,- (ca. EUR 6.901,-) zufriedengeben. Und citybase.com
spielte im Juni 2011 US$ 5.200,- (ca. EUR 3.611,-) ein, kann
sich jetzt aber auf US$ 7.021,- (ca. EUR 6.443,-) steigern.
Unter den Länderendungen steht die als Artificial Intelligence
vermarktete .ai (Anguilla) vorne: eve.ai kommt auf erfreuliche
US$ 10.000,- (ca. EUR 9.177,-). Die französische rugs.fr wird
mit GBP 6.500,- (ca. EUR 7.400,-) beglichen. Die deutsche En-
dung gibt schoepferkraft.de für EUR 6.000,-.
Die neuen generischen Endungen bieten lediglich eine Domain,
die es aber in sich hat: omni.network generiert EUR 18.000,-.
Die klassischen generischen Endungen schwächeln etwas und be-
gnügen sich mit jurn.org zum Preis von US$ 5.300,- (ca. EUR
4.864,-). Leider verliert optics.net mit US$ 3.000,- (ca. EUR
2.753,-) an Wert gegenüber ihrem Preis von US$ 4.000,- (ca.
EUR 3.670,-) im Mai 2017. Die vergangene Domain-Handelswoche
glänzt im Grunde nur mit airplay.com.
Länderendungen
--------------
eve.ai US$ 10.000,- (ca. EUR 9.177,-)
polymath.ai US$ 7.258,- (ca. EUR 6.660,-)
thematic.ai US$ 6.451,- (ca. EUR 5.920,-)
yield.ai US$ 5.580,- (ca. EUR 5.121,-)
ability.ai EUR 5.000,-
reports.ai US$ 4.024,- (ca. EUR 3.693,-)
brevity.ai US$ 3.755,- (ca. EUR 3.446,-)
stunning.ai US$ 2.600,- (ca. EUR 2.386,-)
startups.ai US$ 2.358,- (ca. EUR 2.164,-)
tasked.ai US$ 2.010,- (ca. EUR 1.844,-)
schoepferkraft.de EUR 6.000,-
einzahlen.de EUR 5.425,-
yourcommerce.de EUR 4.997,-
be-group.de EUR 4.500,-
mypc.de EUR 3.899,-
unternehmensplattform.de EUR 3.276,-
getzero.de EUR 2.999,-
viska.de EUR 2.990,-
greenlandscaping.de EUR 2.500,-
mein-traumurlaub.de EUR 2.500,-
illian.de EUR 2.500,-
datanexus.de EUR 2.500,-
thermenresorts.de EUR 2.290,-
efficience.eu EUR 3.599,-
forbetter.eu EUR 3.250,-
neoma.eu EUR 2.599,-
canopee.eu EUR 2.599,-
buona.eu EUR 2.599,-
hillwood.eu EUR 2.499,-
ation.eu EUR 2.150,-
servicetitan.eu US$ 2.200,- (ca. EUR 2.019,-)
rugs.fr GBP 6.500,- (ca. EUR 7.400,-)
stake.pt EUR 6.500,-
businessinsider.co.in US$ 7.000,- (ca. EUR 6.424,-)
ezâ¤to US$ 5.650,- (ca. EUR 5.185,-)
traveltech.io US$ 4.999,- (ca. EUR 4.587,-)
m3.ca US$ 2.995,- (ca. EUR 2.748,-)
polynate.co US$ 2.800,- (ca. EUR 2.569,-)
camouflage.hu EUR 2.400,-
2020.tv US$ 2.500,- (ca. EUR 2.294,-)
frenchic.fr EUR 2.099,-
Neue Endungen
-------------
omni.network EUR 18.000,-
Generische Endungen
-------------------
jurn.org US$ 5.300,- (ca. EUR 4.864,-)
russianembassy.net US$ 5.100,- (ca. EUR 4.680,-)
cpsi.org US$ 4.999,- (ca. EUR 4.587,-)
ncwd-youth.info US$ 4.950,- (ca. EUR 4.542,-)
lhi.org US$ 3.450,- (ca. EUR 3.166,-)
derby.org US$ 3.434,- (ca. EUR 3.151,-)
disasteralliance.org US$ 3.355,- (ca. EUR 3.079,-)
786.net US$ 3.201,- (ca. EUR 2.937,-)
optics.net US$ 3.000,- (ca. EUR 2.753,-)
underflow.net US$ 2.995,- (ca. EUR 2.748,-)
cultureandtourism.org US$ 2.650,- (ca. EUR 2.432,-)
buildabetterburb.org US$ 2.540,- (ca. EUR 2.331,-)
npwf.org US$ 2.507,- (ca. EUR 2.301,-)
creditunions.org US$ 2.450,- (ca. EUR 2.248,-)
hic.org US$ 2.015,- (ca. EUR 1.849,-)
longer.net US$ 2.000,- (ca. EUR 1.835,-)
fussball-livestream.org US$ 2.000,- (ca. EUR 1.835,-)
.com
-----
airplay.com US$ 202.000,- (ca. EUR 185.367,-)
speedz.com US$ 50.000,- (ca. EUR 45.883,-)
eok.com US$ 34.337,- (ca. EUR 31.510,-)
shaka.com US$ 20.318,- (ca. EUR 18.645,-)
cadia.com US$ 17.000,- (ca. EUR 15.600,-)
oriel.com US$ 14.309,- (ca. EUR 13.131,-)
toto4d.com US$ 12.000,- (ca. EUR 11.012,-)
trainin.com EUR 11.000,-
agentoto.com US$ 11.371,- (ca. EUR 10.435,-)
worg.com US$ 10.155,- (ca. EUR 9.319,-)
ht.net US$ 10.100,- (ca. EUR 9.268,-)
iwebtoolâ¤com US$ 10.000,- (ca. EUR 9.177,-)
suelos.com US$ 9.500,- (ca. EUR 8.718,-)
wsdm.com US$ 7.745,- (ca. EUR 7.107,-)
rawland.com US$ 7.553,- (ca. EUR 6.931,-)
seedr.com US$ 7.520,- (ca. EUR 6.901,-)
px-digital.com US$ 7.500,- (ca. EUR 6.882,-)
forelsket.com US$ 7.495,- (ca. EUR 6.878,-)
lnvestor.com US$ 7.250,- (ca. EUR 6.653,-)
travelbug.com US$ 7.250,- (ca. EUR 6.653,-)
citybase.com US$ 7.021,- (ca. EUR 6.443,-)
evolvement.com US$ 6.349,- (ca. EUR 5.826,-)
onbeam.com US$ 6.330,- (ca. EUR 5.809,-)
physiciansassistant.com US$ 6.200,- (ca. EUR 5.689,-)
altay.com US$ 6.099,- (ca. EUR 5.597,-)
fruitsys.com US$ 6.000,- (ca. EUR 5.506,-)
graymattersâ¤com US$ 5.450,- (ca. EUR 5.001,-)
kindwaterâ¤com US$ 4.588,- (ca. EUR 4.210,-)
Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> https://www.domain-spiegel.de
Quelle: domaininvesting.com, tldinvestors.com, thedomains.com,
sedo.de
EVENT
=========
--------------------------------------------------------------
07) Berlin - 21. @kit-Kongress im Juni 2023
--------------------------------------------------------------
Der renommierte @kit-Kongress des Bayreuther Vereins @kit fin-
det in diesem Jahr endlich wieder als Präsenzveranstaltung und
wieder in Berlin statt. Mit dabei - wie in den vergangenen Jah-
ren - ist die Fachzeitschrift "Kommunikation & Recht". Bis 14.
April 2023 gibt es noch Frühbucherrabatt.
Nach einem Jahr Pause und zweimaliger Online-Begegnung im März
2021 und April 2022 findet in diesem Jahr der Kongress des Bay-
reuther Arbeitskreis für Informationstechnologie - Neue Medien
- Recht eV (AKIT) und der juristischen Fachzeitschrift "Kommu-
nikation & Recht" der Deutscher Fachverlag GmbH als Präsenzver-
anstaltung statt. Der 21. @kit-Kongress und das 11. Forum "Kom-
munikation & Recht" erstrecken sich über zweieinhalb Tage. Von
Mittwoch, 21. Juni 2023 abends bis Freitag, 23. Juni 2023 nach-
mittags tagt der Kongress in Berlin. Am Mittwoch dürfte der
Kongress abends mit dem üblichen Get-together beginnen. Am Don-
nerstag, 22. Juni 2023, geht es richtig los mit der BegrüÃung
durch Vertreter der Veranstalter. Diesmal stehen vier groÃe
Themen im Brennpunkt: Künstliche Intelligenz, Presse-, Medien-
und Immaterialgüterrecht, Datenschutz und Verbraucherrecht,
und Verfassungsprozessrecht. Als Vortragende mit dabei sind un-
ter anderem Prof. Dr. Anna K. Bernzen (Universität Regensburg),
Dr. Senta Bingener (Deutsches Patent- und Markenamt - DPMA),
Joerg Heidrich (Heise Medien), Bernd Odörfer (BGH), Frederik
von Castell (Ãbermedien), Sarah Leischel (ProSiebenSat.1 Media
SE) und Prof. Dr. Heinrich Amadeus Wolff (BVerfG). Eine dezi-
dierte Agenda liegt für den 21. @kit-Kongress noch nicht vor.
Der 21. @kit-Kongress und das 11. Forum "Kommunikation & Recht"
finden vom 21. bis 23. Juni 2023 in den Räumlichkeiten von Goo-
gle Berlin, TucholskystraÃe 2 in 10117 Berlin statt. Die Teil-
nahmegebühren liegen zwischen EUR 50,- und EUR 699,-, je nach
Status, ob man Student ist, Vereinsmitglied oder normaler Teil-
nehmer. Bis zum 14. April 2023 besteht die Möglichkeiten, Kar-
ten zum Frühbucherrabatt von 5 Prozent zu erwerben. Eine früh-
zeitige Anmeldung wird empfohlen.
Weitere Informationen und Anmeldung zum anstehenden Kongress
unter:
> Link
Quelle: ak-it-recht.de, ruw.de, eigene Recherche
IMPRESSUM/TEAM
================
ISSN 1616-0908
RA Daniel Dingeldey
Cosimaplatz 2
12159 Berlin
http://www.domain-recht.de
mailto:dingeldey@domain-recht.de
verantwortl. für den redaktionellen Inhalt:
RA Daniel Dingeldey (Anschrift siehe oben)
Team:
Daniel Dingeldey, Rechtsanwalt Berlin
Florian Hitzelberger, Rechtsanwalt Holzkirchen
Feedback? Wir freuen uns auf Ihre eMails!
Schreiben Sie an: mailto:dingeldey@domain-recht.de
Juristische Beratung? Domain-Anwälte finden Sie hier:
http://www.domain-anwalt.de
Newsletter abbestellen? Bitte einfach hier klicken:
Link
Adressänderung?
Bitte abbestellen (siehe oben) und dann einfach neu
abonnieren unter Link
Loading...
Loading...