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Der Domain-Newsletter | Ausgabe #1168 | ISSN 1616-0908 |
http://www.domain-recht.de| Donnerstag, 18. Mai 2023 |
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Willkommen bei der 1168. Ausgabe des Domain-Newsletters!
Der Domain-Newsletter erscheint jeden Donnerstag.
Die nächste Ausgabe kommt am 25. Mai 2023.
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INHALT Ausgabe #1168
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01)...News: nTLDs - Millionen-Rabatt für .brands?
02)...News: ICANN - Neues WHOIS-Protokoll ab 2025 Pflicht
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03)...Registrierung: TLDs - Neues von .art, .ch und .org
04)...Registrierung: ChatGPT - Gefahr durch Fake-Domains
05)...Recht: UDRP - gescheitert, weil schon die Marke fehlt
06)...Handel: clockwork.xyz - ein Uhrwerk für US$ 79.888,-
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07)...Event: September - NRW IT-Rechtstag 2023 nur online
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08)...Impressum/Mediadaten
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DOMAIN-NEWS
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01) nTLDs - Millionen-Rabatt für .brands?
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Die Brand Registry Group (BRG), ein Lobbyverband für Marken-En-
dungen, hat die Internet-Verwaltung ICANN aufgefordert, auf Re-
gistrierungsgebühren in Millionen-Höhe zu verzichten. Sogenann-
te .brands könnten damit deutlich attraktiver werden.
Im Rahmen der TLD-Einführungsrunde 2012 hat ICANN erstmals die
Bewerbung von .brands zugelassen. Darunter fallen Endungen wie
.aol, .ferrari, .cartier oder .microsoft, bei denen die Domain-
Endung mit einer häufig berühmten Marke identisch ist. Wann ei-
ne .brand vorliegt, regelt die sogenannte "Specification 13";
kennzeichnend ist neben der Markeneintragung vor allem, dass
nur der Registry-Betreiber und mit ihm verbundene Unternehmen
oder Markenlizenznehmer Domains unterhalb der .brand registrie-
ren und zudem die mit der Domain verbundenen DNS-Einträge kon-
trollieren. Um ihre Markenrechte umfassend zu schützen, haben
sich daraufhin hunderte von Unternehmen um "ihre" .brand bewor-
ben und diese auch erhalten, oft aber auch ohne jede Idee, was
man damit tun soll. In der Praxis hat dies dazu geführt, dass
unter zahlreichen .brands nur eine oder allenfalls eine Hand-
voll Domain-Namen registriert ist; zudem haben zahlreiche Mar-
ken-Endungen wie .adac, .linde oder .intel ihr Registry-Agree-
ment mit ICANN schon wieder gekündigt, um die damit verbunde-
nen Kosten einzusparen.
Für Abhilfe will nun die BRG sorgen. Mit Schreiben vom 04. Mai
2023 wandte sich Crews Gore, Präsident der BRG, an Sally Cos-
terton, Interims-CEO von ICANN, und bat darum, die Fixgebühr
von US$ 25.000,- jährlich sowie die Transaktionsgebühr von US$
0,25 (Registrierung, Verlängerung oder Transfer einer Domain
mit Marken-Endung) bei mehr als 50.000 registrierten Domain-Na-
men deutlich zu reduzieren. Gore regt an, die Fixgebühr auf
US$ 5.000,- jährlich zu reduzieren für eine Registry, die über
einen "established track record of de minimis DNS abuse" ver-
fügt und maximal 5.000 Domains unter Verwaltung hat. Die Regis-
try einer .brand kenne ihre Domain-Inhaber genau und habe ein
hohes Maà an Kontrolle über die Verwendung von Domain-Namen in
ihrem TLD-Bereich. Obwohl das Modell einer .brand hunderte
oder tausende von Registrierungen zulässt, würden die meisten
.brands durchschnittlich weniger als 50 Domains verwalten. Auf-
grund der GröÃe und des geringen Risikoprofils dieser Endungen
sei das aktuelle Gebührenmodell unangemessen. Dabei verweist
Core auf vergleichbare Regelungen für Endungen wie .aero,
.museum oder .coop; dort liege die jährliche Fixgebühr bei US$
500,-, sofern weniger als 5.000 Domains registriert sind. Bei
geschätzt aktuell rund 400 .brands würde dies für ICANN Minder-
einnahmen von rund US$ 8 Mio. jährlich bedeuten. Im Gegenzug
würden .brands für Unternehmen durch reduzierte Kosten jedoch
wieder deutlich attraktiver, nicht zuletzt im Hinblick auf die
nächste Einführungsrunde. Eine offizielle Stellungnahme von
ICANN liegt bisher nicht vor.
Derweil nehmen die Arbeiten an den Details der kommenden Bewer-
bungsrunde für neue gTLDs Fahrt auf. Ein sogenanntes "small
team" von Mitgliedern der Generic Names Supporting Organizati-
on hat mit Unterstützung von ICANN-Direktoren eine Reihe von
Empfehlungen ausgearbeitet, die dem ICANN Board of Directors
helfen soll, restliche Hürden wie ein Evaluierungsprogramm für
Backend-Registrys, rundenbasierte Bewerbungen und Content-Poli-
cing aus dem Weg zu schaffen. Klarheit könnte es bereits beim
77. ICANN-Meeting geben, das vom 12. bis 15. Juni 2023 im US-
amerikanischen Washington (D.C.) stattfindet.
Das Schreiben der Brand Registry Group finden Sie unter:
>
Link
Quelle: icann.org, eigene Recherche
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02) ICANN - Neues WHOIS-Protokoll ab 2025 Pflicht
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Die Internet-Verwaltung ICANN schafft in Sachen WHOIS-Nachfol-
ger erste Fakten: bis Januar 2025 müssen alle Registries gene-
rischer Top Level Domains das "Registration Data Access Proto-
col" (RDAP) implementieren.
Anlässlich einer Sitzung vom 30. April 2023 verabschiedete das
ICANN Board of Directors eine Resolution, mit der die Organisa-
tion angewiesen wurde, die Ãnderungen des RDAP in die Basisver-
einbarung für generische Top Level Domains (Registry Agreement,
abgekürzt RA) zu implementieren. Die Ãnderungen spezifizieren
die operativen technischen Anforderungen für die Bereitstel-
lung von "Registration Data Directory Services" (RDDS) über
das RDAP zum 28. Januar 2025. Praktisch betrachtet geht es da-
rum, die Ãnderungen darzustellen, wie Registries und Registra-
re den Ãbergang vom bisherigen WHOIS, dessen technischen Spe-
zifikation, zum funktionell ähnlichen RDAP vollziehen müssen.
ICANN wertet die Verabschiedung dieser Resolution als wichti-
gen Meilenstein in der Verpflichtung gegenüber der Community,
das WHOIS-System durch Aktualisierung der zugrunde liegenden
Technologie mit dem sichereren und leistungsfähigeren RDAP zu
verbessern. Den Nutzern verspricht ICANN Zugang zu verbesser-
ten und benutzerfreundlicheren Werkzeugen, um WHOIS-Abfragen
durchzuführen, wie zum Beispiel durch das öffentlich zugängli-
che ICANN Lookup-Tool. Die Ãnderung hat dagegen keinen unmit-
telbaren Einfluss darauf, welche personenbezogenen Daten aus-
gegeben werden.
Das RDAP wurde von der Internet Engineering Task Force entwi-
ckelt und bietet viele Vorteile gegenüber dem WHOIS-Protokoll.
Zu diesen Vorteilen gehören standardisierte Abfragen, sicherer
Datenzugriff, Erweiterbarkeit, differenzierter Zugriff zum Bei-
spiel im Hinblick auf die Tiefe von Einblicken in die WHOIS-
Daten für spezifische Nutzergruppen wie Strafverfolgungsbehör-
den oder Rechtsanwälte sowie die Unterstützung der Internatio-
nalisierung von Registrierungsdaten. Die skalierbare techni-
sche Architektur wird auch alle neuen und zukünftigen Anforde-
rungen an die Funktionalität erfüllen. Der ICANN-Vorstand gab
sich daher zuversichtlich, dass diese globalen Ãnderungen die
vertraglichen Anforderungen zu einer besseren Abfrage von Re-
gistrierungsdaten für Vertragspartner und die Ãffentlichkeit
führen werden. Die kommenden 18 Monaten sollen ausreichend
Zeit darstellen, um die Umstellung vorzunehmen. Registries so-
wie Registrare bleiben ferner berechtigt, die bisherigen WHO-
IS-Dienste auch nach der Umstellung parallel zu betreiben, so-
fern sie dies wünschen. Daher spricht viel dafür, dass die Ab-
frage von Informationen zu einem Domain-Namen auch weiterhin
als WHOIS-Suche bezeichnet wird, und nicht als RDAP oder RDDS.
Weiterhin nicht abschlieÃend geklärt ist, ob, wem und wie künf-
tig angemessener Zugang zu den vormalig öffentlichen WHOIS-Da-
ten gewährt wird. Möglicherweise überlässt es ICANN dem jewei-
ligen nationalen Recht, ob und wie Domain-Registries und Regi-
strare auf Anfragen antworten dürfen und müssen. Das erspart
ICANN die Suche nach einem Modell, das mit Datenschutzregelun-
gen weltweit kompatibel ist.
Weitere Informationen finden Sie unter:
>
http://newsletter.domain-recht.de/go/12/5DSMX9WR-5DR9B6AZ-5DR7F8WX-182KCSW.html
Quelle: icann.org, eigene Recherche
DOMAIN-REGISTRIERUNG
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03) TLDs - Neues von .art, .ch und .org
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Die Schweiz expandiert: wie die .ch-Registry SWITCH mitgeteilt
hat, hat man Räumlichkeiten in der Westschweiz bezogen. Dage-
gen ist .art mit Geburtstagsfeier und glänzenden Geschäftszah-
len beschäftigt, während .org Einblick in Steuerunterlagen ge-
währt - hier unsere Kurznews.
Herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag: die neue generische Top
Level Domain .art feiert ihren 6. Geburtstag. Die auf der Isle
of Man ansässige Registry UK Creative Ideas Limited darf sich
über rund 250.000 registrierte Domains freuen, wobei der Wachs-
tumstrend seit Mai 2017 ungebrochen ist. Das bestätigt auch
ein Blick in den Bericht für das erste Quartal 2023; im Ver-
gleich zum ersten Quartal 2022 legte .art so um 27 Prozent zu.
Zudem lassen 1.276 verkaufte Premium-Domains wie word.art, pet
.art oder auction.art die Kassen der Registry klingeln, wobei
das keine Eintagsfliegen sind: die "renewal rate" bei den Pre-
mium-Domains liegt bei 80 Prozent. Daher zeigt sich die Regis-
try stolz: "This growth is supported by high-quality registra-
tions from renowned museums and art institutions, as well as
an impressive 1st-year renewal rate of 80% for premium names."
Mit einem durchschnittlichen Preis von US$ 423,- sind Premium-
Domains unter .art auch nicht abgehoben teuer. Für weiteres
Wachstum soll sorgen, dass .art-Domains in Zukunft auch im Na-
mensraum des ENS (Ethereum Name Service) verfügbar sind. Damit
ist .art die erste Domain-Endung, die sowohl im klassischen Do-
main Name System als auch als sogenannte Blockchain-Domain ver-
fügbar ist.
Die Schweizer Stiftung SWITCH, Verwalterin der offiziellen Län-
derendung .ch, hat am 02. Mai 2023 neue Räumlichkeiten in der
Westschweiz bezogen. Im EPFL Innovation Park übernimmt SWITCH
Büros für bis zu 15 Mitarbeitende. "Um unsere nationale Rolle
im Hochschulsektor besser und glaubwürdiger wahrnehmen zu kön-
nen, benötigen wir einen Standort in der Westschweiz. Die Nähe
zur Community und der direkte Austausch mit ihr sind uns sehr
wichtig", erklärt Tom Kleiber, Geschäftsführer von SWITCH. Mit
diesem Schritt sende die Stiftung ein klares Signal in die Ro-
mandie. In der Romandie wird nach Angaben von SWITCH viel in
Bildung, Forschung und Innovation investiert. Der neue Stand-
ort sei ein logischer Schritt, denn als Digitalisierungspart-
nerin von Organisationen in diesem Bereich könne sie sich vor
Ort wirkungsvoll für die Nutzung dieser Mittel zu Gunsten der
Community engagieren. Wichtige Initiativen finden sich in den
Bereichen Life-Science-Forschung, Data Science, IT-Sicherheit
und Bildung. Zudem biete der neue Standort in der Westschweiz
lokalen Talenten die Chance, sich in der Region für sinnstif-
tende Aufgaben wie die nachhaltige Nutzung von Forschungsdaten,
Cybersicherheit oder digitale Identitäten einzusetzen.
Die .org-Verwalterin Public Interest Registry (PIR) lässt wirt-
schaftlich die Hosen herunter. Aus der Steuererklärung "Return
of Organization Exempt From Income Tax" für das Jahr 2021 geht
hervor, dass der Umsatz von US$ 96,3 Mio. auf US$ 103,3 Mio.
gestiegen ist. Hauptprofiteur bleibt unverändert die Internet
Society (ISOC) als Muttergesellschaft, die sich über Zahlung
in Höhe von rund US$ 62 Mio. freuen darf. Jonathon L. Nevett,
Präsident und CEO von PIR, erhielt eine "reportable compensa-
tion" in Höhe von US$ 542.417,-; hinzu kommt ein "Estimated
amount of other compensation" in Höhe von US$ 82.705,-. Aber
auch für die irische Afilias, den Back-End-Provoder von .org,
war das Jahr 2021 lukrativ; sie erhielt US$ 15,6 Mio.; 2019 wa-
ren es allerdings noch US$ 18,3 Mio. An ICANN flossen US$ 2,77
Mio. "registry fees". Die Ausgaben für Marketing lagen mit zu-
sammen rund US$ 1,2 Mio. in einem überschaubaren Rahmen. Dass
neben den insgesamt 45 Mitarbeitern inzwischen auch 20 "emplo-
yees, agents, and independent contractors" mit Sitz in Europa
gehören, unterstreicht, dass .org über die Grenzen der USA hi-
naus längst zur internationalen Top Level Domain geworden ist.
Die "Return of Organization Exempt From Income Tax" von .org
für das Jahr 2021 finden Sie unter:
>
http://newsletter.domain-recht.de/go/12/5DSMX9WR-5DR9B6AZ-5DR7F8WY-XKWH8U.pdf
Quelle: art.art, switch.ch, domainnamewire.com
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04) ChatGPT - Gefahr durch Fake-Domains
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Mit dem ChatGPT-Hype der vergangenen Monate geht auch eine Phi-
shingwelle einher, die die euphorische Arglosigkeit zahlrei-
cher Nutzer im Hinblick auf die Hilfsmöglichkeiten dieser gros-
sen Sprachmodelle (LLM) ausnutzt. Die Abteilung Check Point Re-
search (CRP) des Sicherheitsunternehmens Check Point Software
Technologies Ltd. warnt vor ChatGTP-Fake-Websites.
In einem Blog-Eintrag warnt das Sicherheitsunternehmen Check
Point Software Technologies Ltd. vor gefälschten Websites, die
sich als solche von ChatGPT ausgeben. Es zeige sich ein An-
stieg von Malware, die über Websites verbreitet wird, die
scheinbar mit ChatGPT verbunden sind. Seit Anfang 2023 bis En-
de April waren laut Check Point Research (CRP) von 13.296 neu-
en Domains, die im Zusammenhang mit ChatGPT oder OpenAI regis-
triert wurden, 1 von 25 Domains entweder bösartig oder poten-
ziell bösartig. Es wird dabei die ChatGPT-Website imitiert, um
Benutzer zum Herunterladen bösartiger Dateien oder zur Preis-
gabe vertraulicher Informationen zu verleiten. Die Häufigkeit
dieser Angriffsversuche hat laut CRP in den letzten Monaten
stetig zugenommen. Ãblicherweise werden Nutzer über eMails auf
solche Websites gelockt. Ãber einen Link auf eine entsprechen-
de Fake-Domain werden unachtsame Nutzer auf ähnlich aussehende
Domains geführt, deren Namen den Begriff "ChatGPT" enthalten
und die auf den ersten Blick wie eine legitime oder vertrauens-
würdige Domain aussehen. Wer die Inhalte einer solchen Domain
dann nutzen möchte, muss mit den schlimmsten Folgen rechnen.
Dem Risiko, sich Malware herunterzuladen oder irgendwelche si-
cherheitsrelevanten Daten weiterzugeben, lässt sich nur durch
Vorsicht und Achtsamkeit begegnen. CRP empfiehlt, auf eine ver-
dächtige eMail mit entsprechenden Links sollte man nicht ant-
worten, geschweige denn einen Link anklicken oder eine Anlage
herunterladen und öffnen. Am besten wendet man sich an sein
unternehmensinternes Sicherheitsteam, das notwendige MaÃnahmen
ergreifen kann. Ãblicherweise ist so eine verdächtige eMail
Teil einer konzertierten Aktion. Die verdächtige eMail sollte
man dann löschen, um nicht doch noch zufällig einen Link auf
ihr anzuklicken. Bei alledem sollte man sich vergegenwärtigen,
dass Phishing-eMails im Laufe der Jahre immer besser geworden
sind, genauso wie die gefälschten Websites, auf die sie gege-
benenfalls weiterleiten.
Den Blogbeitrag von CRP findet man unter:
>
http://newsletter.domain-recht.de/go/12/5DSMX9WR-5DR9B6AZ-5DR7F8WZ-1D4QB6I.html
Quelle: checkpoint.com, eigene Recherche
DOMAIN-RECHT
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05) UDRP - Gescheitert, weil schon die Marke fehlt
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Im Dezember vergangenen Jahres scheiterte die Beschwerdeführe-
rin vor der kanadischen Schiedsstelle CIIDRC im UDRP-Verfahren
um die Domain deeded.com bereits am Nachweis der eigenen Marke
und fing sich prompt ein Reverse Domain Name Hijacking ein.
Die im Oktober 2019 gegründete Deeded Inc. aus Ontario (Kana-
da) sieht ihre Rechte durch die Domain deeded.com verletzt und
startete ein UDRP-Verfahren vor der kanadischen Schiedsstelle
CIIDRC (Canadian International Internet Dispute Resolution Cen-
tre). Die Beschwerdeführerin bietet eine Technologieplattform
für Kunden, die in Ontario und anderen Provinzen Kanadas ein
Haus kaufen, verkaufen oder refinanzieren wollen. Dazu nutzt
sie die im Januar 2020 registrierte Domain deeded.ca. Sie be-
schreibt sich selbst als Inhaberin der Anträge für die kanadi-
schen Marken "DEEDED" und "GETDEEDED". Im UDRP-Verfahren trägt
sie unter anderem weiter vor, CAD 1 Mio. in Werbung investiert
und dank ihrer Dienstleistung groÃe öffentliche Bekanntheit in
Kanada erlangt zu haben. Der Gegner, Eric Rabkin / ICSID Law-
yers LLC, hatte die Domain deeded.com im April 2022 gekauft.
Er hält entgegen, die Beschwerdeführerin habe keinen Nachweis
dafür erbracht, Inhaberin einer kanadischen Marke zu sein. Man
selber sei berechtigt, die Domain zu nutzen, da es sich bei
"deeded" um einen einfachen beschreibenden englischsprachigen
Begriff handelt und man die Domain nutzt, um Besucher auf die
Website der eigenen Immobilienrechtskanzlei zu leiten.
Der zum Entscheider bestimmte neuseeländische Jurist David L.
Kreider wies die Beschwerde ab, da die Beschwerdeführerin
nicht nachgewiesen habe, Markeninhaberin zu sein. In der Folge
stellte er ein Reverse Domain Name Hijacking (RDNH) fest (CII-
DRC Case Number: 18538-UDRP). Die Beschwerdeführerin berühme
sich lediglich, Marken in Kanada beantragt zu haben. Kreider
stellte fest, dass es in der UDRP-Rechtsprechung allgemein an-
erkannt sei, dass eine Markenanmeldung allein kein Markenrecht
darstelle. Die Beschwerdeführerin müsste umfänglich nachweisen,
gewohnheitsrechtliche Markenrechte innezuhaben. Das sei aber
schon aufgrund des beschreibenden Begriffs "deeded" fraglich,
da damit der Akt der Ãbertragung oder Abtretung durch eine
unterzeichnete Urkunde, die eine rechtliche Ãbertragung, ein
Geschäft oder einen Vertrag enthält, bezeichnet wird, wie in:
"they deeded the house to her son" ("Sie vererbten das Haus an
ihren Sohn"). Daraus ergäbe sich für die Beschwerdeführerin
eine höhere Anforderung, die markenrechtliche Unterscheidungs-
kraft zu belegen. Sie habe zwar behauptet, ihre Domain deeded
.ca entsprechend ab Januar 2020 genutzt zu haben, aber eine
Ãberprüfung der Website auf archive.org zeige, dass sie frü-
hestens am 29. Juni 2020, also sechs Monate später, aktiv war.
Sie legte keinen Nachweis vor, der zeige, wie ihre Website aus-
sah, bevor der Gegner die Domain deeded.com im April 2022 er-
worben hat. Die Investitionen in Werbung und Aktivitäten in
Social Media oder Umsätze und Einkünfte aus ihrer Tätigkeit be-
legte die Beschwerdeführerin ebenfalls nicht. Da sie keinerlei
ausreichenden und glaubwürdigen Nachweis für etwaige Marken-
rechte erbracht habe, scheitere sie bereits am ersten Element
der UDRP. Für Kreider gab es keinen Grund, die weiteren Voraus-
setzungen zu prüfen.
Allerdings schaute er sich an, ob ein Fall von RDNH vorliegt.
Wie sich im Zusammenhang mit den von der Beschwerdeführerin be-
haupteten kanadischen Markenanträgen zeige, wiesen die Einträ-
ge im "Canadian Intellectual Property Office" (Kanadisches Mar-
kenamt) unter der Rubrik "Action History" lediglich den Ein-
trag auf, wonach die Beschwerdeführerin am 05. Juli 2022 einen
"Vor-Prüfungsbrief" erhalten habe. Unter der Kommentarrubrik
finde sich jeweils der Eintrag: "Goods or Services Not Accep-
table" ("Waren und Dienstleistungen nicht akzeptabel"). Weite-
re Kommentareinträge finden sich nicht. Dies habe die Beschwer-
deführerin gegenüber dem Schiedsgericht verschwiegen. Hinzu
komme, dass die Domain bereits 2003 registriert wurde und -
wie der Akte zu entnehmen - in den letzten Jahren mehrmals zum
Verkauf stand, zuletzt am 30. November 2021, also auch noch,
nachdem die Beschwerdeführerin ihre Domain deeded.ca regis-
triert hatte. Der Gegner hatte nachgewiesen, die Domain deeded
.com am 13. April 2022 für den Betrag von CAD 17.158,65 erwor-
ben zu haben, während die Beschwerdeführerin zahlreiche andere
Domains wie deeded.homes, deeded.net und deeded.info kaufte.
Kreider bestätigte das Vorliegen eines RDNH: die Beschwerdefüh-
rerin habe den Gegner den Kosten und der Belastung eines UDRP-
Verfahrens ausgesetzt, das sie auf eine bloÃe, haltlose Be-
schwerde gründete, bei der sie unvollständige und irreführende
Beweise vorlegte, und das auch noch vertreten durch einen An-
walt. Die Beschwerdeführerin hätte wissen müssen, dass sie da-
mit nicht eines der drei Elemente der UDRP erfüllen würde. Da-
mit wies er die Beschwerde ab.
Die UDRP-Entscheidung über die Domain deeded.com finden Sie un-
ter:
>
http://newsletter.domain-recht.de/go/12/5DSMX9WR-5DR9B6AZ-5DR7F8X0-8R32D5.pdf
Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> https://www.domain-anwalt.de
Quelle: ciidrc.org, eigene Recherche
DOMAIN-HANDEL
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06) clockwork.xyz - ein Uhrwerk für US$ 79.888,-
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Die vergangene Domain-Handelswoche weist clockwork.xyz zu ei-
nem Preis von US$ 79.888,- (ca. EUR 73.638,-) als Beste aus.
Die nächsten hochdotierten Domains kommen mit Länderendungen.
Unter .com sieht es dagegen schwach aus.
Die Endung .com präsentiert eine gute Handvoll Domains im nied-
rigen fünfstelligen Bereich, angefangen mit gethobbie.com zum
Preis von US$ 31.701,- (ca. EUR 29.221,-) und quatro.com zum
Preis von US$ 30.500,- (ca. EUR 28.114,-). Sie kommt aber auch
mit taketurns.com für US$ 20.000,- (ca. EUR 18.435,-), die
sich gegenüber den im März 2009 erzielten US$ 2.000,- (ca. EUR
1.555,-) sehr stark verbessern konnte. Nicht so straff ergeht
es myjar.com mit jetzt US$ 13.450,- (ca. EUR 12.398,-) gegen-
über US$ 10.400,- (ca. EUR 8.000,-) im September 2012.
Die Länderendungen führt eine Drei-Ziffern-Domain von den Ko-
kos-Inseln an: 883.cc kommt auf US$ 55.500,- (ca. EUR
51.158,-). Ihr folgt die deutsche Endung mit der Drei-Zeichen-
Domain gov.de für EUR 30.000,-. Die montenegrinische golf.me
kommt auf US$ 8.000,- (ca. EUR 7.374,-) und verbessert sich
etwas gegenüber den US$ 7.000,- (ca. EUR 5.224,-) aus November
2011. Steigerungsfähig in allerdings kurzer Zeit zeigt sich
die kolumbianische erc.co zu US$ 7.500,- (ca. EUR 6.913,-) ge-
genüber US$ 2.000,- (ca. EUR 1.873,-) im Februar 2023.
Die höchstdotierte Domain bietet die nTLD .xyz mit clockwork
.xyz zum Preis von US$ 79.888,- (ca. EUR 73.638,-). Die Preise
unter den klassischen generischen Endungen sehen ebenfalls er-
freulich aus, mit materialesdelengua.org für US$ 15.250,- (ca.
EUR 14.057,-) an der Spitze. Die vergangene Domain-Handelswo-
che ging mehr oder weniger an .com vorbei, kann aber doch mit
gesunden Preisen unter anderen Endungen brillieren.
Länderendungen
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883.cc US$ 55.500,- (ca. EUR 51.158,-)
954.cc US$ 26.000,- (ca. EUR 23.966,-)
gov.de EUR 30.000,-
etiket.de EUR 3.964,-
non-plus-ultra.de EUR 3.690,-
truckandtrailer.de EUR 3.499,-
dgtal.de EUR 2.999,-
newtree.de EUR 2.999,-
abiteam.de EUR 2.800,-
nutzungsaenderungen.de EUR 2.500,-
curvygirl.de EUR 2.499,-
wahlversprecher.de EUR 2.000,-
christian.ai US$ 31.136,- (ca. EUR 28.700,-)
carbon.ai US$ 17.969,- (ca. EUR 16.563,-)
ediscovery.ai US$ 17.750,- (ca. EUR 16.361,-)
nimbus.ai US$ 11.050,- (ca. EUR 10.186,-)
pray.ai US$ 10.000,- (ca. EUR 9.218,-)
debug.ai US$ 7.260,- (ca. EUR 6.692,-)
camp.ai US$ 7.030,- (ca. EUR 6.480,-)
blade.ai US$ 6.121,- (ca. EUR 5.642,-)
brandable.ai US$ 6.000,- (ca. EUR 5.531,-)
armor.ai US$ 5.891,- (ca. EUR 5.430,-)
champ.ai EUR 3.800,-
tattoo.ai US$ 3.500,- (ca. EUR 3.226,-)
sales.co US$ 24.000,- (ca. EUR 22.122,-)
apostle.co US$ 9.900,- (ca. EUR 9.126,-)
erc.co US$ 7.500,- (ca. EUR 6.913,-)
golf.me US$ 8.000,- (ca. EUR 7.374,-)
lever.io US$ 7.549,- (ca. EUR 6.958,-)
webet.io EUR 6.500,-
medico.pt US$ 5.483,- (ca. EUR 5.054,-)
widget.io US$ 5.479,- (ca. EUR 5.050,-)
versatile.io US$ 4.000,- (ca. EUR 3.687,-)
ttg.us US$ 3.900,- (ca. EUR 3.595,-)
air.org.uk GBP 2.888,- (ca. EUR 3.312,-)
chain.to US$ 3.550,- (ca. EUR 3.272,-)
teag.eu EUR 3.100,-
fightclub.eu EUR 2.999,-
andrae.eu EUR 2.640,-
poultry.eu EUR 2.599,-
asee.io EUR 2.500,-
sasha.eu EUR 2.499,-
ong.ng US$ 2.000,- (ca. EUR 1.844,-)
Neue Endungen
-------------
clockwork.xyz US$ 79.888,- (ca. EUR 73.638,-)
future.dev US$ 15.000,- (ca. EUR 13.827,-)
era.app EUR 11.650,-
meanwhile.xyz US$ 6.500,- (ca. EUR 5.992,-)
playdate.app US$ 6.434,- (ca. EUR 5.931,-)
tiger.exchange US$ 3.379,- (ca. EUR 3.115,-)
query.cloud US$ 3.379,- (ca. EUR 3.115,-)
phase.bio US$ 2.500,- (ca. EUR 2.304,-)
drip.ltd US$ 2.000,- (ca. EUR 1.844,-)
vibz.app US$ 1.999,- (ca. EUR 1.843,-)
thevpn.app US$ 1.999,- (ca. EUR 1.843,-)
Generische Endungen
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hikarinoakariost.info US$ 2.875,- (ca. EUR 2.650,-)
materialesdelengua.org US$ 15.250,- (ca. EUR 14.057,-)
celebrity.net US$ 12.750,- (ca. EUR 11.753,-)
truecolorsfund.org US$ 12.250,- (ca. EUR 11.292,-)
wikimindmap.org US$ 10.092,- (ca. EUR 9.302,-)
bigsight.org US$ 9.642,- (ca. EUR 8.888,-)
millenniumvillages.org US$ 9.625,- (ca. EUR 8.872,-)
f6.net US$ 9.088,- (ca. EUR 8.377,-)
theopengamingsociety.org US$ 8.435,- (ca. EUR 7.775,-)
bitelabs.org US$ 7.300,- (ca. EUR 6.729,-)
sensory.org US$ 6.788,- (ca. EUR 6.257,-)
mathaware.org US$ 3.811,- (ca. EUR 3.513,-)
iseek.org US$ 5.751,- (ca. EUR 5.301,-)
alconsumidor.org US$ 5.200,- (ca. EUR 4.793,-)
cowboy.org US$ 5.016,- (ca. EUR 4.624,-)
americafirstpolicies.org US$ 5.000,- (ca. EUR 4.609,-)
.com
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gethobbie.com US$ 31.701,- (ca. EUR 29.221,-)
quatro.com US$ 30.500,- (ca. EUR 28.114,-)
hopesandfears.com US$ 26.800,- (ca. EUR 24.703,-)
lithographs.com US$ 25.000,- (ca. EUR 23.044,-)
taketurns.com US$ 20.000,- (ca. EUR 18.435,-)
factorylab.com US$ 18.000,- (ca. EUR 16.592,-)
popups.com US$ 17.001,- (ca. EUR 15.671,-)
twiiter.com US$ 16.999,- (ca. EUR 15.669,-)
acte.com US$ 16.555,- (ca. EUR 15.260,-)
datapipes.com US$ 15.250,- (ca. EUR 14.057,-)
compasscare.com US$ 15.000,- (ca. EUR 13.827,-)
dvla.com US$ 14.694,- (ca. EUR 13.544,-)
myjar.com US$ 13.450,- (ca. EUR 12.398,-)
renais.com US$ 12.980,- (ca. EUR 11.965,-)
growthmarketingconf.com US$ 12.350,- (ca. EUR 11.384,-)
7645.com US$ 12.250,- (ca. EUR 11.292,-)
greenelephant.com US$ 12.200,- (ca. EUR 11.246,-)
thehearth.com US$ 11.750,- (ca. EUR 10.831,-)
30033.com US$ 11.750,- (ca. EUR 10.831,-)
oceanblue.com US$ 11.700,- (ca. EUR 10.785,-)
4660.com US$ 11.516,- (ca. EUR 10.615,-)
infomail.com US$ 11.500,- (ca. EUR 10.600,-)
Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> https://www.domain-spiegel.de
Quelle: namebio.com, sedo.de, thedomains.com
EVENT
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07) September - NRW IT-Rechtstag 2023 nur online
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Der NRW IT-Rechtstag findet in diesem Jahr wieder online statt:
an drei Tagen zwischen dem 08. und dem 21. September 2023 kön-
nen Interessierte insgesamt 15 Stunden Fachfortbildung erlan-
gen. Bis 07. Juni 2023 gibt es einen Frühbucherrabatt.
Der Kölner Anwaltverein (KAV) lädt zum NRW IT-Rechtstag in 3
Modulen am 08., 15. und 21. September 2023. Das Modul-System
vom vergangenen Jahr wird - leicht abgeändert - fortgeführt,
so dass dieses Mal Teilnehmer ihre 15 Stunden Fortbildung nach
FAO an drei Terminen anstatt an zweien erarbeiten können. Die
drei Module starten jeweils um 10:00 Uhr und enden um 16:30
Uhr. Die Agenda für die Termine ist noch nicht veröffentlicht.
Die Termine kann man sich allerdings schon einmal notieren und
die Module buchen.
Der NRW IT-Rechtstag findet 2023 am 08., am 15. und am 21. Sep-
tember von jeweils 10:00 Uhr bis 16:30 Uhr statt. Die Kosten
für die Teilnahme variieren, je nach Mitgliedsstatus beim Köl-
ner Anwaltverein und ob man alle drei Tage oder lediglich ein-
zelne Module bucht. Für das einzelne Modul betragen die Kosten
zwischen EUR 99,- für KAV-Jungmitglieder und EUR 219,- für
Nicht-Mitglieder. Bucht man alle drei Module, betragen die
Kosten EUR 279,- bzw. EUR 549,-. Wer bis 07. Juni 2023 bucht,
spart zehn Prozent auf die Netto-Teilnahmegebühr. Die Online-
Veranstaltung ist für alle Endgerätesysteme über Internetbrow-
ser, ohne irgendwelche Plug-Ins zugänglich.
Weitere Informationen und Anmeldung unter:
>
Link
Quelle: koelner-anwaltverein.de
IMPRESSUM/TEAM
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ISSN 1616-0908
RA Daniel Dingeldey
Cosimaplatz 2
12159 Berlin
http://www.domain-recht.de
mailto:dingeldey@domain-recht.de
verantwortl. für den redaktionellen Inhalt:
RA Daniel Dingeldey (Anschrift siehe oben)
Team:
Daniel Dingeldey, Rechtsanwalt Berlin
Florian Hitzelberger, Rechtsanwalt Holzkirchen
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