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Der Domain-Newsletter | Ausgabe #1171 | ISSN 1616-0908 |
http://www.domain-recht.de| Donnerstag, 08. Juni 2023 |
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Willkommen bei der 1171. Ausgabe des Domain-Newsletters!
Der Domain-Newsletter erscheint jeden Donnerstag.
Die nächste Ausgabe kommt am 15. Juni 2023.
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INHALT Ausgabe #1171
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01)...News: .zip - Honeypot-Domain für Cyberkriminelle
02)...News: Statistik - Europa-ccTLDs auf Vorpandemielevel
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03)...Registrierung: TLDs - Neues von .ai, .box und .eu
04)...Recht: websec.com - aussichtsloser Streit vor WIPO
05)...Recht: UDRP - jüngere US-Marke schlägt ältere Domain
06)...Handel: biti.com - Kryptowährungsdomain für US$ 62.100,-
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07)...Event: August - APrIGF 2023 im australischen Brisbane
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08)...Impressum/Mediadaten
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DOMAIN-NEWS
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01) .zip - Honeypot-Domain für Cyberkriminelle
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Die erst im Mai 2023 gestartete Top Level Domain .zip zieht Cy-
berkriminelle magisch an: nach Einschätzung von Sicherheitsex-
perten bietet die Endung "kreative Möglichkeiten" zur Verbrei-
tung von Malware.
Im März 2023 hatte die Google-Tochter Charleston Road Registry
Inc. bekanntgeben, dass ein nTLD-Achterpack bestehend aus .esq,
.foo, .dad, .nexus, .mov, .phd, .prof und .zip im Mai 2023 sei-
nen Marktstart feiert. Für Registrierungen unter .zip warb Goo-
gle wie folgt: "Das Web bewegt sich mit hoher Geschwindigkeit,
also zeigen Sie es auch mit einer .zip-Domain. Wenn Sie Dienst-
leistungen anbieten, bei denen Geschwindigkeit von entscheiden-
der Bedeutung ist, zeigt eine .zip-URL Ihrem Publikum, dass
Sie schnell, effizient und einsatzbereit sind." Doch trotz al-
ler Geschwindkeitsvorteile waren sowohl .zip als auch .mov kri-
tisch beäugt worden, da beide nTLDs beliebten Datei-Endungen
entsprechen; .zip steht schon seit vielen Jahren für ein For-
mat für verlustfrei komprimierte Dateien. Da viele Programme
Domain-Namen automatisch in klickbare Links umwandeln, lässt
sich aber dem Link zu beispiel.zip daher nicht auf den ersten
Blick ansehen, ob es sich um eine Internetadresse oder einen
Dateinamen handelt. Ein unbedachter Klick, und schon könnten
sich selbst erfahrene Nutzer Malware auf den eigenen Rechner
laden.
Bestätigt haben sich die Bedenken bei einem Blick auf die ers-
ten registrierten Domains. Darunter finden sich Adressen wie
microsoft.zip, microsoft-windows-update.zip, microsoftteams
.zip, microsoftedgesetup.zip, microsoftinstaller.zip, chrome
updatex64.zip, browser-update.zip, firefoxinstaller.zip, dri
ver-update.zip, updatediscord.zip, urgent-update.zip, zoom-in-
staller.zip und winrar-installer.zip. In einem Blog-Post bei
medium.com weist ein Nutzer darauf hin, dass eine bekannte
Schwachstelle im Chrome-Browser ebenfalls missbraucht werden
könnte: dabei wird beispielhaft die Adresse Link
.comâkubernetesâkubernetesâarchiveârefsâtagsâ@v1271.zip zu
v1271.zip, weil der Teil vor dem @-Zeichen als Nutzerinforma-
tion behandelt wird. Der Aufruf des Links könnte dann dazu
führen, dass eine bösartige .exe-Datei startet. Bei aktuell
rund 12.500 registrierten .zip-Domains scheint das Risiko bis-
her gering, doch die Registrierung hat gerade erst begonnen.
In einer ersten Reaktion sind einige Nutzer dazu übergegangen,
für Cyberkriminelle potentiell attraktive Domains wie zum Bei-
spiel bank-statement.zip und financialstatement.zip selbst zu
registrieren und dort Warnmeldungen zu schalten, teilweise in
drastischen Worten: "There is only one correct solution to
this. It's to completely remove any and all of these egregious
filename extension TLDs with no questions asked, and punish
the people who pushed for this." Zudem kursiert die Empfehlun-
gen, die Endung .zip in Unternehmensnetzwerken pauschal zu
blockieren, bis verlässliche Informationen zu den individuel-
len Risiken vorlegen. Google selbst teilt mit, dass man be-
reits Mechanismen implementiert habe, um verdächtige Domains
zu suspendieren oder zu entfernen - und zwar über alle unter-
nehmenseigenen Top Level Domains.
Den Blog-Post bei medium.com finden Sie unter:
>
http://newsletter.domain-recht.de/go/3/5EOF8F8R-5EOASPII-5EOASPID-O5J11B8.html
Quelle: googlewatchblog.de, theregister.com
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02) Statistik - Europa-ccTLDs auf Vorpandemielevel
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Die Nachfrage nach Domains mit europäischer Endung ist auf das
Vorpandemielevel zurückgekehrt, teilt das Brüsseler CENTR mit
- und umschreibt damit vornehm, dass die Wachstumsraten bei al-
len Domain-Endungen Europas schon besser waren.
Den statistischen Eckpfeiler setzt das Council of European Na-
tional Top-Level Domain Registries (CENTR), das seinen "Global
TLD Report" für das 4. Quartal 2022 vorgestellt hat. Demnach
kann sich auch der Markt der Domain-Namen den Entwicklungen
aus "inflation, energy prices and EU regulation" nicht entzie-
hen. So liegt der "median retail price" für europäische Top Le-
vel Domains bei inzwischen EUR 10,40, was einen Anstieg von
fünf Prozent gegenüber dem Vorjahr bedeutet. Auch wenn das nur
wenige Unternehmen vom Erwerb einer Domain abhalten dürfte,
geht CENTR davon aus, dass Domain-Spekulanten preissensitiver
werden und damit das Wachstum insgesamt zurückgeht. Für Regis-
tries stellen sich damit neue Herausforderungen: "As financial
pressures continue through 2023, European registries will per-
haps more than ever need to ensure they strike the right balan-
ce between growth and market share on one side, and their com-
mitment to maintaining a secure and stable zone on the other",
so CENTR. Zudem könnte sich eine gewisse Sättigung einstellen:
auf 100 Europäer kommen inzwischen durchschnittlich 15 regis-
trierte Domains (sowohl gTLDs als auch ccTLDs). Dennoch bleibt
die "renewal quote" mit 84,3 Prozent erfreulich hoch und sta-
bil.
Wenig erfreuliches gibt es aus dem Lager der ab 2012 neu einge-
führten Domain-Endungen zu berichten. Marktführer .xyz meldet
einen Verlust von über 166.000 Domains und hat damit seit dem
Beginn des Jahres mehr als 500.000 Domains verloren. Das kann
auch das leichte Plus bei .online und .top nicht ausgleichen.
Insgesamt notieren wir aktuell 30.995.428 registrierte Domain-
Namen unter neuer Endung; Spitzenwerte von über 35 Mio. Regis-
trierungen wie im Jahr 2020 sind ein ein gutes Stück entfernt.
In den Vereinigten Arabischen Emiraten hat die Telecommunicati-
ons and Digital Government Regulatory Authority (TDRA), Verwal-
terin der Landesendung .ae, bekanntgegeben, dass im Jahr 2022
mehr als 46.000 neue .ae-Domains registriert wurden. Damit hat
die Gesamtzahl der registrierten .ae-Domains erstmals die Mar-
ke von 300.000 Domains überschritten, was einer Steigerungsra-
te von fast 20 Prozent im Vergleich zum Vorjahr entspricht. Da-
mit ist .ae die meistgenutzte nationale Domain und eine der am
schnellsten wachsenden Domains in der arabischen Region. Abdul-
rahman Al Marzouqi, Director of Policies bei TDRA, zeigt sich
stolz: "The UAE has the most developed and competitive economy
in the region, and this gives an important advantage for busi-
nesses and companies that own a .ae domain, as it enhances the
confidence of customers and partners with the organization
that owns the domain." Weiter betont er, dass man durch die
Entwicklung einer fairen Streitbeilegungspolitik dem Schutz
von Markeninhabern besondere Bedeutung beimesse. Dass eine Re-
gistrierung von .ae-Domains keinen Sitz vor Ort erfordert,
dürfte die Endung auch in Zukunft attraktiv machen.
Die aktuellen Domain-Zahlen:
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.de 17.549.628 (Vergleich zum Vormonat: + 15.543)
.at 1.511.385 (Vergleich zum Vormonat: + 2.561)
.com 161.309.528 (Vergleich zum Vormonat: - 264.532)
.net 13.132.429 (Vergleich zum Vormonat: - 39.570)
.org 10.762.292 (Vergleich zum Vormonat: + 18.102)
.info 3.754.667 (Vergleich zum Vormonat: + 10.767)
.biz 1.314.393 (Vergleich zum Vormonat: - 14.771)
.eu 3.637.401 (Vergleich zum Vormonat: - 13.505)
.xyz 4.086.947 (Vergleich zum Vormonat: - 166.915)
.online 2.666.306 (Vergleich zum Vormonat: + 66.786)
.top 2.281.961 (Vergleich zum Vormonat: + 13.310)
(Stand 01. Juni 2023)
Den aktuellen "Global TLD Report" von CENTR finden Sie unter:
> http://newsletter.domain-recht.de/go/3/5EOF8F8R-5EOASPII-56STXGOY-13K418WO.html
Aktuelle Domain-Zahlen finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de
Quelle: eigene Recherche
DOMAIN-REGISTRIERUNG
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03) TLDs - Neues von .ai, .box und .eu
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Aus ccTLD mach gTLD: Google wird .ai, die offizielle Länderen-
dung des britischen Ãberseegebietes Anguilla, künftig wie eine
generische Domain-Endung behandeln. Derweil bereitet .box den
Start der Sunrise-Phase vor, während .eu mit einer Innovation
glänzen will - hier die Kurznews.
Die Länderendung .ai (Anguilla) wird zur generischen Top Level
Domain. Wie der Suchmaschinenbetreiber Google mitteilt, wird
man .ai künftig als "generische länderspezifische Top-Level-Do-
main" behandeln. Zur Begründung heiÃt es, dass Nutzer und Web-
siteinhaber sie erfahrungsgemäà eher als generisch und nicht
als länderspezifisch ansehen. Das ist nicht das erste Mal, daÃ
Google zu diesem Mittel greift; gleiches gilt schon seit länge-
rem für .ad, .as .bz, .cc, .cd, .co, .dj, .fm, .io, .la, .me,
.ms, .nu, .sc, .sr, .su, .tv, .tk und .ws, wobei die Bewertung
nicht statisch ist und sich ändern kann. Nach Angaben von Gary
Illyes, Analyst bei Google, ändert sich dadurch nichts. "We
just added .ai to the list of generic country code top level
domains. What does this mean? In short, nothing", schrieb Il-
lyes bei Linkedin. "We wonât infer the target country from the
ccTLD so targeting Anguilla became a little harder, but then
again there are barely any .ai domains that try to do that any-
way." Wer bisher also .ai-Domains (die vor allem im Bereich
"Artifical Intelligence" beliebt sind) gemieden hat, weil man
Nachteile bei Google befürchtet hat, kann diese Bedenken jetzt
beiseite legen.
Die am 27. Oktober 2016 delegierte Domain-Endung .box will end-
lich durchstarten: wie die Verwalterin Intercap Registry Inc.
mitteilt, beginnt die Sunrise Period am 09. August 2023. Deren
Ende ist für den 12. September 2023 angesetzt, um dann am Fol-
getag in die Live-Phase überzugehen. Zu den Details der Verga-
be von .box machte Intercap bisher keine Mitteilung; auf der
Website heiÃt es, die Endung sei für "subscription boxes to
storage and more" gedacht. Technisch gilt .box nicht als unpro-
blematisch, weil sie unter anderem Nutzer des Fritzbox-Routers
vor Hürden stellt. Nutzt man die von der Fritzbox besetzte Do-
main fritz.box, dann kommt bisweilen nicht mehr die IP-Adresse
des Routers oder des gewünschten Rechners zurück, sondern die
IP-Adresse 127.0.53.53. Damit scheitern auch Zugriffe auf Win-
dows-Freigaben oder Netzwerk-Drucker. Allerdings gibt es auch
Abhilfe; über die Adresse "fritz.box.", also mit zusätzlichem
Punkt am Ende, landet man auf der internen Adresse des Routers.
Die .eu-Registry EURid hat in dem Bemühen, den Wert der Europa-
Domain für Nutzer und Unternehmen zu steigern, die maschinelle
Lernlösung "WebClass" vorgestellt. Sie teilt Webseiten in je-
der europäischen Sprache automatisch in verschiedene vordefi-
nierte Nutzungskategorien. Diese Kategorien, bekannt als "DIT"
(Domain Name Taxonomy), basieren auf wirtschaftlichen Aktivitä-
ten wie Transport, Bildung, Regierung, Gesundheit und mehr.
Bisher hat sich EURid bei der Kategorisierung auf die manuelle
Bearbeitung verlassen. Mit der Entwicklung von "WebClass" ver-
fügt man über eine kostengünstigere, effizientere und genauere
automatische Lösung. "WebClass stellt einen bedeutenden Fort-
schritt in unseren Bemühungen dar, die Nutzungsmuster der .eu-
Domain zu verstehen. Mit seiner herausragenden Leistung und
seinen automatisierten Klassifizierungsmöglichkeiten können
wir den Inhalt von Websites effizient analysieren und unseren
Partnern wertvolle Markteinblicke vermitteln", erklärt Jordi
Iparraguirre, Innovationsmanager von EURid.
Die Registrierung von .ai-Domains ist möglich zum Beispiel un-
ter:
> Link
Quelle: linkedin.com, icann.org, eurid.eu
DOMAIN-RECHT
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04) websec.com - aussichtsloser Streit vor WIPO
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Die niederländische WebSec Holdings scheiterte im Streit um
die Domain websec.com, da ihre Marke zu spät beantragt wurde.
Doch sie lieà es sich nicht nehmen, ein aussichtsloses UDRP-
Verfahren zu führen und fing sich so noch ein Reverse Domain
Name Hijacking (RDNH) ein.
Die WebSec Holdings B.V., eine im August 2020 gegründete Cyber-
sicherheitsunternehmung mit Sitz in den Niederlanden, sieht ih-
re Rechte durch die Domain websec.com verletzt und startete
ein UDRP-Verfahren vor der WIPO. Sie ist Inhaberin einer Ende
März 2022 beantragten und im September 2022 eingetragenen EU-
Marke "WEBSEC" sowie einer im Januar 2023 beantragten und im
März 2023 eingetragenen gleichlautenden US-Marke, für die sie
die Erstnutzung ab März 2020 beansprucht. Sie bietet ihre Leis-
tungen unter "WEBSEC" über die im Juni 2016 registrierte Do-
main websec.nl an. Die im April 2002 erstmals registrierte Do-
main leitet derzeit auf keine aktive Website. Der aktuelle Do-
main-Inhaber und Gegner der Beschwerde ist Marty Martin (Adapt
Partners) aus den USA. Die Beschwerdeführerin trägt unter ande-
rem vor, dem Gegner im Oktober 2020 US$ 1.000,- für die Domain
angeboten zu haben; der habe aber US$ 10.000,- gewollt. Zudem
meint sie, der Gegner betreibe lediglich SEO, aber sei nicht
auf dem Feld von Cybersecurity tätig. Der Gegner, vertreten
durch den Domain-Recht-Spezialisten John Berryhill, hält unter
anderem entgegen, die Marken der Beschwerdeführerin wurden
erst beantragt und eingetragen, nachdem der Gegner die Domain
websec.com im September 2016 erwarb. 2017 war sie auch unter
der Geschäftsbezeichnung "WebSec.com" als Unternehmen in Wake
Country, North Carolina (USA), registriert, und zwar aus-
schlieÃlich zum Zweck von SEO-Dienstleistungen. Die Beschwerde-
führerin behaupte, 2016 unter dem Namen OS.SI Consulting B.V.
tätig gewesen zu sein; tatsächlich sei diese Unternehmung erst
im Januar 2019 gegründet und von einem anderen Geschäftsführer
geleitet worden, der zu diesem Zeitpunkt auch alleiniger Ge-
sellschafter des Unternehmens war. Der Gegner habe 2017 mit um-
fangreichen Vorbereitungen begonnen, die Domain geschäftlich
zu nutzen; mit Beginn der Covid-19 Pandemie habe man die Do-
main aber nur noch für interne Zwecke genutzt. Weiter zeige
sich, dass die Website unter websec.nl der Beschwerdeführerin
im November 2016 lediglich "Dummytexte" enthielt und nicht
wirklich genutzt wurde. Und auÃerdem handele es sich bei "Web-
sec" um einen allgemeinen Begriff.
Ein Dreier-Gremium, bestehend aus dem italienischen Rechtsan-
walt Luca Barbero als Vorsitzendem sowie der US-amerikanischen
Juraprofessorin Sally M. Abel und dem niederländischen Rechts-
berater und Professor Alfred Meijboom als Beisitzenden, hatte
über die Beschwerde zu entscheiden und wies diese ab. Es bestä-
tigte zudem ein RDNH seitens der Beschwerdeführerin (WIPO Case
No. D2023-0813). Die Frage nach dem Vorliegen einer Marke der
Beschwerdeführerin beantwortete das Gremium nicht einhellig.
Abel meinte, es müsse auch die Priorität der Marke vorliegen,
was hier nicht der Fall sei, weshalb sie schon das Bestehen
des ersten Elements verneinte. Weiter stellte, diesmal einhel-
lig, das Gremium fest, dass der Gegner die Domain gutgläubig
für ein Angebot von Waren oder Dienstleistungen lange vor Grün-
dung der Beschwerdeführerin nutzte, weshalb die Beschwerdefüh-
rerin spätestens beim 2. Element der UDRP scheitere. Bei der
Frage der Bösgläubigkeit bei Registrierung und Nutzung der Do-
main, die man eigentlich nicht mehr hätte prüfen müssen, kam
das Gremium überein, dass der Gegner die Markenrechte der Be-
schwerdeführerin gar nicht hätte kennen können, als er die Do-
main erwarb und deshalb schon keine Bösgläubigkeit gegeben war.
AuÃerdem sei nicht ersichtlich, dass der Gegner die Domain ge-
zielt im Hinblick auf die Beschwerdeführerin und deren Marke
nutzte.
Das Gremium prüfte alsdann das Vorliegen eines RDNH, das es be-
stätigte. Es führte unter anderem an, dass die Beschwerdeführe-
rin, die von einem Rechtsanwalt vertreten werde, schon auf-
grund dessen um die Schwäche ihres Falles hätte wissen müssen,
weil der Gegner die Domain lange, bevor sie Inhaberin der Mar-
ke "WEBSEC" wurde, registriert hatte. Zudem habe die Beschwer-
deführerin in ihrer Beschwerde falsche Behauptungen hinsicht-
lich des Beginns ihrer geschäftlichen Tätigkeit als OS.SI Con-
sulting aufgestellt. Dies alles sprach für einen Missbrauch
des UDRP-Verfahrens, weshalb das Gremium ein RDNH feststellte
und die Beschwerde abwies.
Irritierend bei dem Fall ist, dass Abel die Beschwerde schon
am Bestehen der Marke scheitern lassen möchte, da zum Zeit-
punkt, zu dem der Gegner Inhaber der Domain wurde, die Marke
noch gar nicht existierte. Das kam auch im Streit um die Do-
main wex.com (NAF Claim Number: FA2204001991413) schon einmal
zur Sprache. Im Grunde widerspricht das aber den Regeln: es
ist ganz egal, wann die Marke angemeldet, registriert oder
erstmals genutzt wurde; es reicht völlig aus, dass sie exis-
tiert, um das 1. Element der UDRP abzuhaken. Das "Wann" spielt
erst bei der Frage der Bösgläubigkeit des Gegners bei der Regi-
strierung der Domain eine Rolle.
Die UDRP-Entscheidung über die Domain websec.com finden Sie un-
ter:
>
http://newsletter.domain-recht.de/go/3/5EOF8F8R-5EOASPII-5EOASPIF-1D0US3W.pdf
Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> https://www.domain-anwalt.de
Quelle: wipo.int, internetcommerce.org, eigene Recherche
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05) UDRP - jüngere US-Marke schlägt ältere Domain
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Dass die jüngere eingetragene Marke nicht zwingend das Nachse-
hen gegenüber einer älteren Domain haben muss, zeigt ein aktu-
elles UDRP-Verfahren um die Domain txfbins.com. Es kommt auf
die Umstände an - und den richtigen Vortrag.
Im März 2023 hat die US-amerikanische American Farm Bureau Fe-
deration, eine Interessensvertretung von Landwirten, ein UDRP-
Verfahren gegen die in Costa Rica ansässige Portfolio16 Manage-
ment Ltd. angestrengt. Gestritten wurde um txfbins.com, eine
auf den ersten Blick wenig attraktive Domain, die ihre beson-
dere Bedeutung daraus gewinnt, dass die Beschwerdeführerin be-
reits seit 1998 die Domain txfb-ins.com, also die Variante mit
Bindestrich, betreibt. Sie macht geltend, dass sie unter ande-
rem Inhaberin der US-Marke "TEXAS FARM BUREAU INSURANCE" ist,
angemeldet am 17. April 2012. Die Rechte an dieser Marke hat
die Beschwerdeführerin an das Texas Farm Bureau lizenziert.
Dem wiederum gehören eine Reihe von Versicherungsunternehmen,
über die Versicherungsleistungen für die Mitglieder angeboten
werden, darunter die 1950 gegründete Texas Farm Bureau Mutual
Insurance Company. Die Beschwerdegegnerin nahm zur Sache keine
Stellung, hatte aber einen Vorteil auf ihrer Seite: die strei-
tige Domain war bereits am 14. Januar 2000 registriert worden
und damit deutlich älter als die US-Marke der Beschwerdeführe-
rin aus dem Jahr 2012. Der Nachweis einer Bösgläubigkeit zum
Zeitpunkt der Domain-Registrierung ("has been registered and
is being used in bad faith") ist in solchen Fällen regelmäÃig
ausgeschlossen.
Doch keine Regel ohne Ausnahme, weshalb Panelist John Swinson,
Jura-Professor an der australischen University of Queensland,
letztlich doch auf Ãbertragung der Domain txfbins.com erkannt
hat (WIPO Case No. D2023-1310). Unproblematisch war, dass die
Domain eine Abkürzung der US-Marke der Beschwerdeführerin dar-
stellt, wobei "tx" für Texas, "fb" für Farm Bureau und "ins"
für "Insurance", also Versicherung, steht. Ein Recht oder be-
rechtigtes Interesse an der Domain hatte die Beschwerdegegne-
rin nicht dargetan, weshalb die Nutzung als Pay-per-Click-Web-
site den Anscheinsbeweis zu Gunsten der Beschwerdeführerin be-
gründete. Nun kam Swinson zum dritten Element der UDRP und be-
jahte, dass die Domain txfbins.com bösgläubig registriert wur-
de und verwendet wird. Zwar wurde die Domain lange vor Eintra-
gung der US-Marke registriert, aber: "However, the Complainant
has also provided evidence of longstanding use and reputation
prior to the Respondent registering the disputed domain name.
In particular, the Complainant registered and commenced use of
its domain name , which is similar to the dispu-
ted domain name, two years prior to the Respondent registering
the disputed domain name." Konkret hatte die Beschwerdeführe-
rin also dargelegt, dass ihre Markenrechte nicht erst 2012 mit
Eintragung der US-Marke begründet wurden, sondern bereits 1998
mit Inbetriebnahme der Domain txfb-ins.com und der darunter be-
findlichen Website. Das genügte, um eine Bösgläubigkeit be-
reits bei Registrierung der Domain im Jahr 2000 anzunehmen.
Die Entscheidung ist für viele Beschwerdeführer in UDRP-Verfah-
ren wertvoll, denn sie ermöglicht es einem Markeninhaber, Bös-
gläubigkeit aufgrund einer früheren Verwendung eines der strei-
tigen Domain ähnlichen Domain-Namens nachzuweisen, und zwar
auch dann, wenn er nicht nachweisen kann, dass seine eingetra-
genen Markenrechte vor Registrierung der Domain erworben wur-
den. Hier gilt es, besonders gründlich vorzutragen, damit das
Schiedsgericht den Erwerb von Markenrechten vor Markenanmel-
dung in einem staatlichen Register auch nachvollziehen kann.
Ein Grund mehr, sich in UDRP-Verfahren anwaltlich vertreten zu
lassen.
Die UDRP-Entscheidung über die Domain txfbins.com finden Sie
unter:
>
http://newsletter.domain-recht.de/go/3/5EOF8F8R-5EOASPII-5EOASPIG-1BV715Z8.pdf
Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> https://www.domain-anwalt.de
Quelle: giga.law, wipo.int, eigene Recherche
DOMAIN-HANDEL
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06) biti.com - Kryptowährungsdomain für US$ 62.100,-
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Der Markt der Kryptowährungen spielt im Markt der Domain-Namen
weiterhin eine maÃgebliche Rolle: für US$ 62.100,- (ca. EUR
57.797,-) übernahm die Finanzplattform Icrypton die Vier-Zei-
chen-Domain biti.com und setzte sich auf den Spitzenplatz der
vergangenen Handelswoche.
Icrypton, laut Eigenbeschreibung eine globale Finanzdienstleis-
tungsplattform für digitale Vermögenswerte, erweitert mit dem
Erwerb der Vier-Zeichen-Domain biti.com für US$ 62.100,- (ca.
EUR 57.797,-) das eigene Domain-Portfolio, das bisher von der
Domain icrypton.com dominiert wird. Auf der Welle der Chat-Do-
mains schwimmt die Zweitplatzierte chatplace.com mit, die EUR
25.000,- kostete, damit aber freilich nicht den achtstelligen
Bereich erreichte, zu dem chat.com kürzlich von Dharmesh Shah,
Mitgründer von Hubspot, gehandelt wurde. Ebenfalls auf Platz
zwei notieren wir ferienjob.de, die für EUR 25.000,- den Inha-
ber wechselte und nun für eine Werbekampagne von Hilfsorganisa-
tionen wie den Arbeiter-Samariter-Bund Ãsterreichs oder die
Malteser dient.
Ãberhaupt war .de vergangene Woche bei den ccTLDs besonders ge-
fragt. Bisher ungenutzt ist pflanzenroller.de, die für EUR
5.831,- zu haben war. Einen Blick wert ist meineaugenblicke.de,
die für EUR 3.570,- zum Arzneimittelhersteller Roche Pharma AG
wechselte und auf ein Fachportal verlinkt. IT rund um die Uhr
verspricht it24.de, die zwar zu EUR 3.655,- verkauft wurde, ak-
tuell aber noch keine Inhalte bereithält. Ein Schnäppchen dürf-
te dem neuen Inhaber der Domain moller.group gelungen sein; ge-
rade mal US$ 2.000,- (ca. EUR 1.861,-) kostete die vielseitig
einsetzbare Unternehmensdomain - leider aktuell ebenfalls noch
ohne Inhalte.
Kehren wir zurück zu .com, wo das US-Cybersicherheitsunterneh-
men Proficio bereit war, für prosoc.com US$ 18.000,- (ca. EUR
16.752,-) zu bezahlen und auf proficio.com weiterzuleiten. Ei-
ne sinnvolle Ergänzung sicherte sich mit keepaware.com für US$
10.000,- (ca. EUR 9.307,-) das gleichnamige Sicherheitsunter-
nehmen, das bereits über die .co-Domain verfügt und somit unbe-
absichtigte Traffic-Verluste vermeidet. Insgesamt war die ver-
gangene Handelswoche damit zwar von vielen nützlichen, aber we-
nig spektakulären Verkäufen geprägt.
Länderendungen
--------------
ferienjob.de EUR 25.000,-
pflanzenroller.de EUR 5.831,-
connect-pro.de EUR 3.690,-
it24.de EUR 3.655,-
meineaugenblicke.de EUR 3.570,-
digitaleregion.de EUR 3.500,-
vicinity.de EUR 2.999,-
gooder.de EUR 2.990,-
itzak.de EUR 2.500,-
511.de EUR 2.299,-
your-energy.de EUR 2.000,-
dce.io US$ 6.999,- (ca. EUR 6.514,-)
esim.es EUR 6.500,-
gutmann.pl EUR 6.150,-
japan.ai EUR 3.800,-
elle.ai EUR 3.800,-
financeclub.eu EUR 3.499,-
staywild.io US$ 2.995,- (ca. EUR 2.787,-)
rush.ch EUR 2.990,-
gifts.nl EUR 2.500,-
Neue Endungen
-------------
pay.rent US$ 7.000,- (ca. EUR 6.515,-)
fusion.digital US$ 2.000,- (ca. EUR 1.861,-)
moller.group US$ 2.000,- (ca. EUR 1.861,-)
Generische Endungen
-------------------
gcbl.org EUR 3.888,-
.com
-----
biti.com US$ 62.100,- (ca. EUR 57.797,-)
chatplace.com EUR 25.000,-
prosoc.com US$ 18.000,- (ca. EUR 16.752,-)
advantageplans.com US$ 15.000,- (ca. EUR 13.960,-)
metecon.com US$ 12.500,- (ca. EUR 11.634,-)
nipuna.com US$ 10.500,- (ca. EUR 9.772,-)
keepaware.com US$ 10.000,- (ca. EUR 9.307,-)
proxyking.com US$ 9.999,- (ca. EUR 9.306,-)
peopleware.com US$ 9.999,- (ca. EUR 9.306,-)
elgg.com GBP 8.100,- (ca. EUR 9.423,-)
traveltoplist.com EUR 6.999,-
plapro.com US$ 6.800,- (ca. EUR 6.328,-)
live-show.com EUR 6.100,-
econoc.com US$ 5.799,- (ca. EUR 5.397,-)
bitance.com EUR 5.500,-
ivycasino.com US$ 5.500,- (ca. EUR 5.119,-)
bringtheenergy.com US$ 4.899,- (ca. EUR 4.559,-)
projectline.com EUR 4.888,-
besenior.com EUR 4.800,-
nuanceaudio.com US$ 4.299,- (ca. EUR 4.280,-)
e-sup.com EUR 3.300,-
kpopworld.com EUR 3.150,-
ribh.com US$ 3.100,- (ca. EUR 2.885,-)
ethicals.com US$ 2.980,- (ca. EUR 2.773,-)
fastfoodsecrets.com US$ 2.500,- (ca. EUR 2.327,-)
truthclub.com US$ 2.500,- (ca. EUR 2.327,-)
Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> https://www.domain-spiegel.de
Quelle: dnjournal.com, sedo.de, thedomains.com
EVENT
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07) August - APrIGF 2023 im australischen Brisbane
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Die australische Domain-Verwaltung auDA ist Ende August Gastge-
berin für das "2023 Asia Pacific Regional Internet Governance
Forum (APrIGF)" in Brisbane (Australien). Hier treffen sich In-
teressensgruppen zum Gespräch über nicht nur regionale Fragen
der Internet Governance.
Das APrIGF, eine regionale Initiative des IGF (Internet Gover-
nance Forum) findet vom 29. bis 31. August 2023 in Brisbane im
Nordosten von Australien statt. Ãbergreifendes Thema der Veran-
staltung ist "Emerging Technologies â Is Asia Pacific Ready
for the Next Phase of the Internet?". Die Veranstaltung, bei
der asiatisch-pazifische Interessensgruppen zusammenkommen, um
über Internet Governance zu diskutieren, findet nicht nur in
Brisbane statt, sondern auch über Knotenpunkte an Orten über
die Weltregion verstreut. Die lokalen Knotenpunkte sind physi-
sche Treffpunkte, die eine Fernteilnahme am APrIGF parallel zu
den APrIGF-Sitzungen ermöglichen. Das Publikum kann die Web-
casts der Sitzungen verfolgen und Fragen stellen (per Text, Au-
dio oder Video), die von den Podiumsteilnehmern beantwortet
werden, und sich auch sonst an der Diskussion beteiligen. Darü-
ber hinaus werden die Organisatoren der Knotenpunkte ermutigt,
Debatten vor Ort zu führen, um eine lokale Perspektive auf die
in den virtuellen APrIGF-Sitzungen erörterten Themen zu disku-
tieren. Auf diese Weise spielen die Hubs eine wichtige Rolle
auf dem APrIGF. Sie sorgen unter anderem auch dafür, dass Per-
sonen, die nicht in der Lage sind, in Brisbane zu erscheinen,
teilnehmen können und gehört werden. Zudem kommen so regionale
Interessenten zusammen und lernen sich kennen, woraus sich
langfristige Kontakte entwickeln können. Dabei können dann zu-
gleich nationale, regionale und globale Fragen der Internet Go-
vernance besprochen werden, am besten noch in lokaler Sprache.
Das "2023 Asia Pacific Regional Internet Governance Forum (AP-
rIGF)" findet vom 29. bis 31. August 2023 in Brisbane im Bris-
bane Convention & Exhibition Centre, Glenelg St., South Bris-
bane QLD 4101 (Australien) und zahlreichen Hubs in der asia-
tisch-pazifischen Region statt. Die Teilnahme ist kostenfrei.
Weitere Informationen und Anmeldung unter:
> Link
Quelle: rigf.asia, eigene Recherche
IMPRESSUM/TEAM
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ISSN 1616-0908
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Cosimaplatz 2
12159 Berlin
http://www.domain-recht.de
mailto:dingeldey@domain-recht.de
verantwortl. für den redaktionellen Inhalt:
RA Daniel Dingeldey (Anschrift siehe oben)
Team:
Daniel Dingeldey, Rechtsanwalt Berlin
Florian Hitzelberger, Rechtsanwalt Holzkirchen
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