Loading...
=======================================================
Der Domain-Newsletter | Ausgabe #1172 | ISSN 1616-0908 |
http://www.domain-recht.de| Donnerstag, 15. Juni 2023 |
=======================================================
Folgen Sie uns: http://twitter.com/domainrechtde
=======================================================
Willkommen bei der 1172. Ausgabe des Domain-Newsletters!
Der Domain-Newsletter erscheint jeden Donnerstag.
Die nächste Ausgabe kommt am 22. Juni 2023.
--------------------------------------------------------------
INHALT Ausgabe #1172
--------------------------------------------------------------
01)...News: Epik - Skandal-Registrar in Schwierigkeiten
02)...News: EU - "Fair Share"-Initiative in der Kritik
--------------------------------------------------------------
03)...Registrierung: TLDs - Neues von .ga, .nowruz und .us
04)...Registrierung: SEO - die Zielgruppe bestimmt die Endung
05)...Recht: cresets.com - Warnung vor kläglichem Vortrag
06)...Handel: hdl.com - Hab Dich lieb für US$ 260.000,-
--------------------------------------------------------------
07)...Event: Hamburg - 4. IT-Juristinnen Tag im September 2023
--------------------------------------------------------------
08)...Impressum/Mediadaten
--------------------------------------------------------------
DOMAIN-NEWS
================
--------------------------------------------------------------
01) Epik - Skandal-Registrar in Schwierigkeiten
--------------------------------------------------------------
Der US-amerikanische Domain-Registrar Epik Inc. ist ins Schlin-
gern geraten: wegen Nichtzahlung von Akkredititierungsgebühren
mahnte die Internet-Verwaltung ICANN das skandalträchtige Un-
ternehmen ab. Ein Verkauf soll nun für Stabilität sorgen.
Gegründet im Jahr 2009 von Rob Monster, verstand sich Epik vie-
le Jahre als die "Schweizer Bank" unter den Domain-Registraren.
Doch spätestens im Jahr 2018 änderte sich dies, nachdem man un-
ter anderem damit begann, sozialen Netzwerken wie Gab und Par-
lor, die Zuspruch in der Alt-Right-Bewegung in den USA erfuh-
ren, eine virtuelle Heimat zu geben. 2019 übernahm man ausser-
dem nach einem Amoklauf in einem Walmart-Supermarkt in El Paso
die Domain des Imageboard 8chan; es setzt sich aus von Nutzern
erstellten Foren zusammen, in denen nationalistische, rassisti-
sche, antisemitische und frauenfeindliche Inhalte verbreitet
werden, weshalb es als rechtsradikal eingestuft wird. Monster
begründete den Schritt damals mit einem Verweis auf die Mei-
nungsfreiheit: "Freedom of speech and expression are fundamen-
tal rights in a free society. We enter into a slippery slope
when we start to limit speech that makes us uncomfortable."
Zugleich distanzierte er sich ausdrücklich vom 8chan-Geschäfts-
modell. Mit aktuell wohl weniger als 600.000 registrierten Do-
mains unter generischer Endung zählt Epik zwar nicht zu den
gröÃten, aber zu den schlagzeilenträchtigsten Registraren.
Und für die nächsten Schlagzeilen ist schon gesorgt. Wie ICANN
am 01. Juni 2023 mitteilte, wurde Epik wegen einer Verletzung
des "Registrar Accreditation Agreement" (RAA) abgemahnt. Kon-
kret lautet der Vorwurf auf das Versäumnis: "Pay past due ac-
creditation fees, as required by Section 3.9 of the RAA." Wie
hoch die ausstehenden Zahlungen sind, lässt sich der Abmahnung
nicht entnehmen. Darüber hinaus beanstandet ICANN, dass man Be-
schwerden von Kunden bekommen habe, da es Epik versäume, nicht
oder erst verspätet auf "domain name registration renewal and
transfer requests" zu antworten. Epik hat vorerst Zeit bis zum
22. Juni 2023, diese Versäumnisse zu beseitigen, andernfalls
ICANN damit beginnt, das Vertragsbeendigungsverfahren einzulei-
ten.
Offenbar um diesen drastischen Schritt zu vermeiden, vermelde-
te Epik am 08. Juni 2023, dass eine Unternehmung namens Epik
LLC die Domain Epik.com samt der dazugehörigen Domain-Manage-
ment-Plattform von der Epik Holdings Inc. erworben hat. Nähe-
re Angaben zur Käuferin gibt es bisher nicht; sie soll erst
kürzlich von einer Gesellschaft namens Registered Agents Inc.
in Wyoming gegründet worden sein, die sich nach Einschätzung
der "Washington Post" bei "oligarchs, criminals and online
scammers" beliebt gemacht hat. Zur Höhe des Kaufpreises wur-
den ebenfalls keine offiziellen Angaben gemacht, er soll bei
ca. US$ 5 Mio. liegen. Epik LLC werde sich auf die Kernfunktio-
nen der Domain-Management-Plattform konzentrieren und helfen,
Webprobleme für Epik-Kunden zu lösen. Unklar ist, ob die Käu-
ferin auch die Domains übernimmt. In der Liste der bei ICANN
akkreditierten Registrare findet sie sich bisher nicht; mögli-
cherweise ist die Akkreditierung aber auch Teil der verkauften
Vermögenswerte, so dass nun ICANN der Ãbertragung zustimmen
müsste.
In jedem Fall sieht sich ICANN aufgrund einer Vielzahl von Be-
schwerden veranlasst, eine eigene Hinweisseite für Epik-Kunden
einzurichten. Sollten zum Beispiel ihre Aufträge zur Vertrags-
verlängerung nicht ordnungsgemäà von Epik bearbeitet worden
sein oder sonst Anlass zur Annahme bestehen, dass Rechte eines
Domain-Inhabers verletzt wurden, ist es möglich, eine Beschwer-
de bei ICANN einzureichen. ICANN kann dann MaÃnahmen ergreifen,
die ungeachtet einer etwaigen Bezahlung rückständiger Gebühren
ebenfalls zum Entzug der Registrar-Akkreditierung von Epik füh-
ren können.
Die Abmahnung von ICANN gegenüber Epik finden Sie unter:
>
http://newsletter.domain-recht.de/go/15/5EYDPKRR-5EWVJVT8-5EWQU2CP-D031EH0.pdf
Die Hinweise von ICANN für Epik-Kunden finden Sie unter:
>
http://newsletter.domain-recht.de/go/15/5EYDPKRR-5EWVJVT8-5EWQU2CQ-W1S1A2P.html
Quelle: epik.com, domainnamewire.com, eigene Recherche
--------------------------------------------------------------
02) EU - "Fair Share"-Initiative in der Kritik
--------------------------------------------------------------
Kann man der EU in Sachen Internet-Regulierung noch vertrauen?
Konstantinos Komaitis vom Think-Tank Atlantic Council's Digi-
tal Forensic Research Lab (DFRLab) hat Zweifel. Im Mittelpunkt
seiner Kritik steht die "Fair Share"-Initiative der EU-Kommis-
sion.
Im Februar 2023 hatte die EU-Kommission eine inzwischen beende-
te Konsultation zur Zukunft des Sektors der elektronischen Kom-
munikation und seiner Infrastruktur gestartet. Im Mittelpunkt
steht dabei die Frage einer möglichen Beteiligung groÃer Tech-
Unternehmen wie Amazon, Google, Netflix, Microsoft oder Face-
book an den Kosten des Netzausbaus ("Fair Share"). Ziel dieser
Konsultation ist der Dialog mit allen Interessenträgern über
die potenzielle Notwendigkeit, dass alle Akteure, die vom di-
gitalen Wandel profitieren, einen fairen Beitrag zu den erfor-
derlichen Investitionen leisten. Doch während unter anderem
die Datenschutz-Grundverordnung dazu beigetragen habe, Europas
Position als de facto globale Regulierungsbehörde für das In-
ternet zu festigen, sieht Komaitis, Autor des Buches "The Cur-
rent State of Domain Name Regulation" und Panelist beim UDRP-
Schiedsgericht des Czech Arbitration Court, mit der "Fair
Share"-Initiative die Grenze erreicht. In einem Aufsatz für
das Blog des in Washington (D.C.) ansässigen Lawfare Institute
merkt er an: "Europe must not forget that no one can 'internet'
alone."
Die Politik in Europa zeige allgemeine Unzufriedenheit mit Big
Tech. In den Augen einiger Politiker würden die groÃen Techno-
logieunternehmen aus den USA Milliarden auf Kosten der europä-
ischen Bürger und Unternehmen verdienen. Doch mit der "Fair
Share"-Initiative würde die EU versuchen, Telekommunikationsun-
ternehmen ein Monopol über die Kommunikationskanäle der Nutzer
zu verschaffen. Das Internet solle wie das Telefonnetz regu-
liert werden. Das Internet sei jedoch nicht mit dem Telefon-
netz vergleichbar, seine Architektur grundlegend anders. Dezen-
tralisierung, Interoperation und offene Standards würden die
Grundlage für die Kommunikation in den Netzen bilden, und da
es kein Kontrollzentrum gibt, gäbe es auch keinen einzigen Aus-
fallpunkt. Jede Schwächung dieser Konnektivität führe zu einer
Fragmentierung und untergrabe die Offenheit des Internets. Der
europäische Vorschlag habe dennoch bereits die Aufmerksamkeit
anderer Länder auf sich gezogen; Indien, Brasilien und Vietnam
würden Gespräche über Netzneutralität führen und stellen dabei
die Funktionsweise des Zusammenschaltungsmarktes in Frage. Die
politischen Gründe sind für Komaitis rätselhaft. Es scheine
fast so, als sei die EU-Exekutive davon überzeugt, dass die di-
gitale Agenda Europas irgendwie vorankommt, wenn man sich den
Forderungen der Telekommunikationsunternehmen beuge. Zugleich
fragt Komaitis: Warum sollte jemand in Europa investieren wol-
len, wenn das Geld am Ende an einen anderen privaten Akteur
geht? Warum sollte ein (europäisches) Start-Up wachsen wollen,
wenn es am Ende sein Geld an jemand anderen gibt? Der "faire
Anteil" biete keine Anreize.
Komaitis steht mit seiner Kritik nicht allein. Bei einem Tref-
fen mit EU-Binnenmarktkommissar Thierry Breton im Mai 2023 sol-
len sich 18 Länder entweder klar gegen die Initiative ausge-
sprochen oder nach mehr Untersuchungen über potentielle Auswir-
kungen verlangt haben. Volker Wissing, Bundesminister für Digi-
tales und Verkehr, gab an: "Das freie und offene Internet ist
ein hohes Gut, das es zu schützen gilt. Jeder Bürger, jedes Un-
ternehmen muss gleichberechtigt im Netz unterwegs sein können.
Wir sind daher gegen Markteingriffe und komplizierte Beteili-
gungsmodelle." Ende Juni 2023 will die EU-Kommission einen Be-
richt vorstellen, der die Konsultation zusammenfassen soll. Ob
danach ein konkreter Gesetzesvorschlag folgt, ist derzeit noch
offen.
Den Aufsatz von Konstantinos Komaitis finden Sie unter:
>
http://newsletter.domain-recht.de/go/15/5EYDPKRR-5EWVJVT8-5EWQU2CR-FES28Z.html
Weitere Informationen zur "Fair Share"-Initiative finden Sie
unter:
>
http://newsletter.domain-recht.de/go/15/5EYDPKRR-5EWVJVT8-5EWQU2CS-1B0L1C9W.html
Quelle: lawfareblog.com, eigene Recherche
DOMAIN-REGISTRIERUNG
========================
--------------------------------------------------------------
03) TLDs - Neues von .ga, .nowruz und .us
--------------------------------------------------------------
Schwerer Schlag für den Free-Domain-Anbieter Freenom: die Re-
gierung von Gabun hat die Kontrolle über die Landesendung .ga
übernommen. Die Kontrolle zu verlieren droht dagegen die Regi-
stry von .nowruz, während die USA über mehr Datenschutz für
.us nachdenken - hier die Kurznews.
ANINF, Agentur für digitale Infrastruktur und Frequenzen der
Gabunischen Republik, hat zum 03. Juni 2023 die Verwaltung der
eigenen Landesendung .ga übernommen. Mit Unterstützung der .fr-
Verwalterin AFNIC soll dieser lange vorbereitete Wechsel dazu
führen, die Inhaber von .ga-Domains und das digitale Ãkosystem
besser zu begleiten. Die bisherige Registry Freenom, die unter
anderem mit der Verwaltung der kostenlosen .tk-Domains zu zwei-
felhaften Ruhm gekommen ist, habe der Community keinen zufrie-
denstellenden Service geboten. Hinter der Entscheidung stehe
der Bedarf des Landes als drittgröÃte Volkswirtschaft Zentral-
afrikas, verlässliche digitale Werkzeuge zur Unterstützung der
Online-Präsenz von Unternehmen, Verbänden, Institutionen und
Privatpersonen zu unterstützen. Technisch wurde der Umzug am
07. Juni 2023 vollzogen; die Rede ist von sieben Millionen Do-
mains, die betroffen sein sollen; der GroÃteil davon diene je-
doch zu Missbrauchszwecken und werde gelöscht. An den Vergabe-
regeln soll sich nichts ändern: "For all that, ANINF and the
Gabonese Internet community wish for their domain to remain
open to the entire world, and for it to be of use to all those,
whether private individuals, associations or businesses, with
an interest in or fondness for Gabon."
Die in Istanbul ansässige Asia Green IT System Bilgisayar San.
ve Tic. Ltd. Sti. (AGIT) steckt in wirtschaftlichen Schwierig-
keiten: mit Schreiben vom 05. Juni 2023 mahnte ICANN die Regi-
stry unter anderem der Top Level Domains .nowruz, .pars und
.shia wegen nicht fristgemäÃer Zahlung von Gebühren ab. Wie
hoch der ausstehende Betrag ist, teilt ICANN öffentlich nicht
mit. Ausserdem hat es AGIT versäumt, die WHOIS-Daten ordnungs-
gemäà zur Verfügung zu stellen. AGIT hat vorerst Zeit bis zum
05. Juli 2023, die Pflichtversäumnisse zu beseitigen. Andern-
falls droht die Kündigung des Registry Agreements (RA). Für
AGIT ist es bereits die zweite Abmahnung; im Mai 2019 hatte es
die Registry ebenfalls unter anderem versäumt, die geschulde-
ten Gebühren an ICANN zu bezahlen, konnte diesen Verstoà aber
rechtzeitig heilen. Für die Inhaber einer von AGIT verwalteten
Domain besteht aktuell kein Risiko; bei Ausfall einer Registry
werden die Domains regelmäÃig auf eine Nachfolgeverwalterin
übertragen. Zudem kommt .nowruz auf derzeit gerade einmal 14
registrierte Domains; die anderen AGIT-TLDs sind öffentlich
bisher noch gar nicht verfügbar.
Die US-Regierung denkt darüber nach, den Umfang von öffentlich
zugänglichen WHOIS-Informationen für die US-amerikanische Lan-
desendung .us einzuschränken. Wie aus einer Meldung der Natio-
nal Telecommunications and Information Administration (NTIA)
vom 01. Mai 2023 hervorgeht, soll ein "Accountable WHOIS Gate-
way System" eingeführt werden, das als Schnittstelle zu WHOIS-
Informationen dient. Wer sie abfragen möchte, müsste dies be-
gründen, wobei bloÃe Marketingzwecke nicht genügen. Bestimmte
Gruppen wie Strafverfolgungsbehörden erhalten zudem unmittel-
baren Zugriff, zahlreiche Dritte erst nach Prüfung der einge-
reichten Begründung. Das System zielt darauf ab, "to reduce
the potential for abuse by eliminating anonymous and unaccoun-
table access to usTLD registrant data." Nicht-personenbezoge-
ne Informationen wie der Name des zuständigen Registrars, das
Datum der Erstregistrierung und das Ablaufdatum blieben dage-
gen öffentlich einsehbar. Ob und gegebenenfalls wann dieses
System kommt, ist bisher unklar; weitere Details wird die NT-
IA erst noch veröffentlichen.
Die Abmahnung für AGIT finden Sie unter:
>
http://newsletter.domain-recht.de/go/15/5EYDPKRR-5EWVJVT8-5EWQU2CT-U5ODXM.pdf
Die Mitteilung der NTIA finden Sie unter:
>
http://newsletter.domain-recht.de/go/15/5EYDPKRR-5EWVJVT8-5EWQU2CU-6J318OV.html
Quelle: afnic.fr, icann.org, federalregister.gov
--------------------------------------------------------------
04) SEO - die Zielgruppe bestimmt die Endung
--------------------------------------------------------------
Von Google ausgehende SEO-Belange nehmen zur Zeit kein Ende:
nachdem Google in einem Paper bekanntgegeben hat, dass man die
Länderendung .ai nun als generische Top Level Domain werte,
äuÃerte sich Google-SEO-Profi John Mueller auf Reddit zu zwei
SEO-Fragen, die die Wahl der Domain-Endungen betreffen.
Ist eine .store-Domain im Vergleich zu .com oder Domains unter
Landesendungen wie .nl, .fr oder .de problematisch für die Goo-
gle-Suche oder SEO, fragte jemand im Reddit SEO-Forum und hat-
te das Glück, dass John Mueller, SEO-Spezialist von Google,
auf die Frage antwortete. Die Antwort fiel - nach unserer Ein-
schätzung - etwas kryptisch aus, sie läuft aber auf folgendes
hinaus: Grundsätzlich muss man zwischen Landesendungen (ccTLDs)
und generischen Endungen (gTLDs) unterscheiden. ccTLDs zielen
grundsätzlich auf den Markt des Landes, das sie repräsentieren,
und sind sinnvoll, wenn man dort verkaufen will. Sie funktio-
nieren aber auch, wenn man weltweit verkaufen will. Alle neuen
Endungen, so Mueller, sind gTLDs, auch wenn sie geospezifisch
lauten wie etwa .berlin. Man müsse aber auch immer die Nutzer
im Blick behalten und sich fragen, ob die auch auf einen Link
klicken werden, der ihrer Meinung nach offensichtlich für Nut-
zer in einem anderen Land bestimmt ist.
In einem weiteren Tread auf Reddit reagierte Mueller auf eine
ähnlich gelagerte Frage: Macht es einen Unterschied für SEO,
ob eine Website unter einer .com, .site oder einer anderen En-
dung eingerichtet ist? Mueller antwortet darauf, dass es aus
SEO-Sicht darauf ankommt, keine superbillige Endung zu wählen,
die überwiegend von Spammern genutzt wird.
Die Antworten auf die gestellten Fragen liegen im Bereich des
gesunden Menschenverstandes. Natürlich zielen Domains unter
Landesendungen auf das Publikum im Lande, das die Domain-En-
dung repräsentiert. Dass aber - je nach Ausgestaltung der Web-
site (benutzte Sprachen, Versandmöglichkeiten usw.) - auch in-
ternationales Publikum angesprochen wird, wird mit Aufruf ei-
ner Domain in der Regel offensichtlich. Und dass man stark für
Missbrauch genutzte Endungen für ein seriöses Angebot besser
nicht nutzt, erschlieÃt sich ebenfalls unmittelbar. Das bräuch-
te man alles nicht näher zu erklären, wäre da nicht die Google-
Suche selbst und die verbauten, sich immer wieder ändernden
Algorithmen, die unter Umständen dem gesunden Menschenverstand
hinterherhinken können. Sie sind Fluch und Segen des Internets
zugleich, und notwendig. Auch wenn aktuelle LLMs wie ChatGPT
bei Fragen mittlerweile bessere Antworten geben.
SEO-Exegesen von Google-Mitarbeiter John Mueller findet man un-
ter Reddit am besten, wenn man sein Profil aufsucht:
> Link
Quelle: reddit.com, searchenginejournal.com, eigene Recherche
DOMAIN-RECHT
===============
--------------------------------------------------------------
05) cresets.com - Warnung vor kläglichem Vortrag
--------------------------------------------------------------
In einem aktuellen UDRP-Verfahren um die Domain cresets.com bo-
ten die zwei Beschwerdeführerinnen keine Nachweise für ihre Be-
hauptungen auf. Sie scheiterten kläglich vor einem WIPO-Pane-
listen, der sich die Mühe machte, selbst zu ermitteln.
Gleich zwei Beschwerdeführerinnen, die Cresset Administrative
Services Corporation und die Cresset Partners LLC (beide USA),
stritten mit Muttakin Islam, CBG Limited aus Bangladesch um
die Domain cresets.com. Die Beschwerdeführerinnen, Anbieterin-
nen von Finanzberatungs- und Vermögensverwaltungsdienstleistun-
gen, starteten ein UDRP-Verfahren und trugen unter anderem vor,
seit 2018 die Rechte an mehreren US-Marken "CRESSET" innezuha-
ben, diese seit einigen Jahren exzessiv zu nutzen und mit ih-
nen zu werben. Der Domain-Name cresets.com sei eine typische
Vertipperdomain. Der Gegner habe die Domain registriert, um
aus der Marke "CRESSET" wirtschaftliche Vorteile zu erzielen.
Die Domain sei mit Angeboten der Unternehmung "FreeKik" oder
"FreeWeek" verlinkt. Der Gegner antwortete nicht offiziell auf
das UDRP-Verfahren, sandte aber eine eMail. In dieser teilt er
mit, dass er Inhaber der Domain ist, was er mit der Rechnung
des Registrars belegte.
Der als Panelist berufene britische Rechtsanwalt Steven A. Mai-
er wies die Beschwerde der Beschwerdeführerinnen zurück, da
ihr Vortrag keine ausreichenden Belege vorweise (WIPO Case No.
D2023-1658). Schon im Rahmen der Wiedergabe des Vortrags der
Beschwerdeführerinnen merkte Maier an: "The Panel notes, how-
ever, that the Complainants provide no further details, nor ex-
hibit any evidence, in support of their contentions made above,
whether relating to, e.g., their corporate history and profile,
customer or employee numbers, geographical areas of operation,
sales turnover, funds under management, promotional spend, in-
dustry and media recognition, or social media presence." Aller-
dings gestand Maier den Beschwerdeführerinnen zu, dass eine
Ãhnlichkeit zwischen Domain und Marke bestehe, da lediglich
ein "s" des Kennzeichens "Cresset" in der Domain cresets.com
an anderer Stelle stehe. Auf die Frage eines Rechts oder be-
rechtigten Interesses des Gegners ging er nicht ein, sondern
wandte sich gleich der Prüfung der Bösgläubigkeit des Gegners
bei Registrierung und Nutzung der Domain cresets.com zu.
Hier stellte Maier fest, dass die Beschwerdeführerinnen keiner-
lei unmittelbare Nachweise für die Behauptung, der Gegner habe
die Marke "CRESSET" gekannt, vorgelegt hätten. So hätten sie
nicht nachgewiesen, dass ihre Marke bekannt sei, insbesondere
auÃerhalb der USA. Zudem sprächen die Beschwerdeführerinnen
von einem klassischen Fall von "Typosquatting" (Vertipperdo-
mainbetrug), doch könnten die Begriffe "CRESSET" und "Cresets"
ganz unterschiedliche Bedeutungen haben, insbesondere in unter-
schiedlichen geographischen Gegenden. Maier machte sich sogar
die Mühe, informierte sich unabhängig von den Parteivorträgen
und stellte unter anderem fest, dass die Beschwerdeführerinnen
nicht Inhaberinnen der Domain cresset.com seien; die Domain ge-
höre einer Dritten. Die Beschwerdeführerinnen hätten lediglich
Domains wie cressetcapital.com und cressetpartners.com. Damit
verbiete sich jede Unterstellung, der Gegner hätte die Domain
cresets.com im Hinblick auf die Beschwerdeführerinnen und de-
ren Marke registriert, vielmehr liege ein Zufall vor. Maier
hielt es für nachvollziehbar, dass die aktuelle Website unter
cresets.com sich im Aufbau befindet oder ein steckengebliebe-
nes Projekt sei. Jedenfalls finde sich auf der Website nichts,
aus dem der Gegner auf Kosten der Beschwerdeführerinnen Kapi-
tal schlagen könne. Es finden sich keine Inhalte, die irgend-
was mit Finanzberatungs- und Vermögensverwaltungsdienstleistun-
gen zu tun haben. Unter diesen Umständen war Maier nicht davon
überzeugt, dass der Gegner seine Website zum Schein oder unter
einem Vorwand erstellt und benutzt habe, um die Marke der Be-
schwerdeführerinnen zu missbrauchen oder anderweitig Verwechs-
lungen mit dieser Marke zu verursachen. Auch die Behauptung,
die Domain sei zum Verkauf an die Beschwerdeführerinnen regis-
triert worden, überzeugte Maier nicht. Es sei eine spekulative
Behauptung, die durch nichts belegt sei. Nach alledem wies Mai-
er die Beschwerde ab, da die Beschwerdeführerinnen ihre Behaup-
tungen durch nichts belegt hatten und sie auch aufgrund der Um-
stände letztlich keinen Sinn ergaben.
Die UDRP-Entscheidung über die Domain cresets.com finden Sie
unter:
>
http://newsletter.domain-recht.de/go/15/5EYDPKRR-5EWVJVT8-5EWQU2CW-P46P67.pdf
Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> https://www.domain-anwalt.de
Quelle: wipo.int, eigene Recherche
DOMAIN-HANDEL
================
--------------------------------------------------------------
06) hdl.com - Hab Dich lieb für US$ 260.000,-
--------------------------------------------------------------
Die vergangene Domain-Handelswoche brilliert mit der Drei-Zei-
chen-Domain hdl.com zum Preis von US$ 260.000,- (ca. EUR
240.741,-). Auch andere Domains sorgen für ein gutes Preisfun-
dament.
Kate Buckley und Matt Chase (beide Lumis Group) konnten kürz-
lich die Drei-Zeichen-Domain hdl.com zum Nettopreis des Verkäu-
fers von US$ 260.000,- (ca. EUR 240.741,-) vermitteln. Was der
Escrow-Service von Lumis Group bekam, bleibt unbekannt.
Unter den Länderendungen steht die australische tree.com.au zu
US$ 34.407,- (ca. EUR 31.858,-) an erster Position. Sie konnte
sich rapide steigern: im Februar 2013 kam sie auf US$ 1.453,-
(ca. EUR 1.160,-) und knapp zwei Jahre später im Januar 2015
auf US$ 1.887,- (ca. EUR 1.595,-). Die deutsche Endung .de fin-
det ihren Eingang auf der 3. Position mit rightsdirect.de zum
Preis von EUR 8.200,-. moto.ai aus Anguilla verschlechtert
sich etwas auf US$ 3.500,- (ca. EUR 3.241,-), nachdem sie im
Januar 2017 bei US$ 3.800,- (ca. EUR 3.551,-) lag.
Die neuen generischen Endungen präsentieren sich mit digital
.digital zum Preis von US$ 15.500,- (ca. EUR 14.352,-). Die
Domain play.xyz wird jetzt von Dynadot mit US$ 5.085,- (ca.
EUR 4.708,-) angegeben. Unsererseits liegen bei der Erwähnung
der Domain im April mit dem Preis von US$ 16.533,- (ca. EUR
15.030,-) wohl gleich zwei Fehler vor: der bei namebio.com ko-
pierte Preis, und aber auch die Nennung von Swetha als Händle-
rin; die Domain war schon im April als bei Dynadot gehandelt
markiert. Die klassischen generischen Endungen weisen einige
kurze Domains zu interessanten Preisen auf. Die vergangene Do-
main-Handelswoche lebt glanzvoll aufgrund des Verkaufs von hdl
.com.
Länderendungen
--------------
tree.com.au US$ 34.407,- (ca. EUR 31.858,-)
me.tv US$ 12.450,- (ca. EUR 11.528,-)
rightsdirect.de EUR 8.200,-
ausweisdrucker.de EUR 4.500,-
lichtreklame.de EUR 4.000,-
stefanini.de EUR 3.750,-
mcreative.de EUR 2.500,-
harz-reisen.de EUR 2.099,-
openseapro.io US$ 7.500,- (ca. EUR 6.944,-)
prizm.io US$ 7.300,- (ca. EUR 6.759,-)
fitness.uk GBP 5.100,- (ca. EUR 5.966,-)
greenpeople.eu EUR 5.999,-
aaa.ai EUR 5.555,-
theordinary.cn US$ 5.600,- (ca. EUR 5.185,-)
ioa.us US$ 4.500,- (ca. EUR 4.167,-)
kits.ai EUR 3.800,-
lauer.cn US$ 3.600,- (ca. EUR 3.333,-)
moto.ai US$ 3.500,- (ca. EUR 3.241,-)
prive.ch EUR 2.990,-
uplife.ch EUR 2.000,-
Neue Endungen
-------------
digital.digital US$ 15.500,- (ca. EUR 14.352,-)
zoo.plus EUR 6.000,-
play.xyz US$ 5.085,- (ca. EUR 4.708,-)
Generische Endungen
-------------------
icra.org US$ 10.249,- (ca. EUR 9.490,-)
ejt.org US$ 8.800,- (ca. EUR 8.148,-)
jii.org US$ 8.800,- (ca. EUR 8.148,-)
splendor.org US$ 4.800,- (ca. EUR 4.444,-)
nooneleftbehind.org US$ 3.899,- (ca. EUR 3.610,-)
methadone.org US$ 3.575,- (ca. EUR 3.310,-)
digitalnova.net EUR 3.000,-
healthyweightcommit.org US$ 3.010,- (ca. EUR 2.787,-)
wildliferescue.org US$ 3.000,- (ca. EUR 2.778,-)
dreaminterpretation.org US$ 2.888,- (ca. EUR 2.674,-)
thispersondoesnotexist.net US$ 2.888,- (ca. EUR 2.674,-)
maj.org US$ 2.450,- (ca. EUR 2.269,-)
r8.org EUR 2.000,-
.com
-----
hdl.com US$ 260.000,- (ca. EUR 240.741,-)
climateers.com US$ 59.888,- (ca. EUR 55.452,-)
closdumarquis.com US$ 29.888,- (ca. EUR 27.674,-)
deepresearch.com US$ 25.000,- (ca. EUR 23.148,-)
sulamericasaude.com US$ 14.999,- (ca. EUR 13.888,-)
acmotor.com US$ 12.500,- (ca. EUR 11.574,-)
fvco.com US$ 12.500,- (ca. EUR 11.574,-)
kesch.com EUR 11.000,-
chargex.com US$ 10.000,- (ca. EUR 9.259,-)
flocus.com US$ 10.000,- (ca. EUR 9.259,-)
themagicacademy.com US$ 10.000,- (ca. EUR 9.259,-)
proxyking.com US$ 9.999,- (ca. EUR 9.258,-)
bonafi.com US$ 9.600,- (ca. EUR 8.889,-)
ultherapyprime.com US$ 9.500,- (ca. EUR 8.796,-)
omtech.com US$ 8.300,- (ca. EUR 7.685,-)
walkerstalkercon.com US$ 8.220,- (ca. EUR 7.611,-)
bigbearlake.com US$ 8.027,- (ca. EUR 7.432,-)
flexyacht.com US$ 8.000,- (ca. EUR 7.407,-)
Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> https://www.domain-spiegel.de
Quelle: dnjournal.com, sedo.de, thedomains.com
EVENT
=========
--------------------------------------------------------------
07) Hamburg - 4. IT-Juristinnen Tag im September 2023
--------------------------------------------------------------
Die Rechtsanwaltskanzleien Diercks und Härting Rechtsanwälte
veranstalten im September 2023 den 4. IT-Juristinnentag in Ham-
burg. Unter dem Thema "IT-Juristinnen Tag - Das BarCamp zu Di-
gitalisierung und Recht" sind IT-JuristInnen, Datenschutzbeauf-
tragte und IT-Secs zum Austausch geladen.
Es ist der 4. IT-Juristinnen Tag, den die Rechtsanwaltskanzlei
Diercks und Härting Rechtsanwälte veranstalten. Die diesmal im
September und in Hamburg stattfindende Veranstaltung bleibt
dem Konzept des BarCamp treu. BarCamp bedeutet, es gibt einen
Tagesablauf, aber ein Vortragsprogramm steht nicht fest, son-
dern wird von den Teilnehmenden vor Ort bestimmt. Durch den
Tag führen die Rechtsanwältinnen Marlene Schreiber und Nina
Diercks. Ziel der "Unkonferenz für IT JuristInnen, Datenschutz-
beauftragte und IT-Secs" ist unter anderem, eine Möglichkeit
zum fach- und senioritätsübergreifenden Wissentransfer und zum
entspannten Networking zu bieten. Das BarCamp beginnt - nach
dem Anmeldungsprozedere und der Eröffnung - mit einer Keynote
von Barbara Schmitz (Syndikusanwältin und Rechtsanwältin in
München), die ihren Schwerpunkt im Bereich Datenschutz hat.
Der 4. IT-Juristinnen Tag richtet sich an JuristInnen, aber
auch an Datenschutzbeauftragte und IT-Sicherheitsbeauftragte.
Der 4. "IT-Juristinnen Tag - Das BarCamp zu Digitalisierung
und Recht" findet am Freitag, den 15. September 2023 von 08:30
bis 17:30 Uhr in den Räumen der nativDigital GmbH, Stahltwiete
21 in 22761 Hamburg statt. Insgesamt ist Platz für 100 Teilneh-
merInnen (75 Tickets für Frauen, 25 für Männer). Die Tickets
kosten jeweils EUR 200,80 (zzgl. Ticketgebühr und gesetzliche
USt.). Beim Erwerb eines Tickets sind die angegebenen Regeln
zum beachten.
Weitere Informationen und Anmeldung unter:
>
Link
> Link
Quelle: diercks-digital-recht.de, eigene Recherche
IMPRESSUM/TEAM
================
ISSN 1616-0908
RA Daniel Dingeldey
Cosimaplatz 2
12159 Berlin
http://www.domain-recht.de
mailto:dingeldey@domain-recht.de
verantwortl. für den redaktionellen Inhalt:
RA Daniel Dingeldey (Anschrift siehe oben)
Team:
Daniel Dingeldey, Rechtsanwalt Berlin
Florian Hitzelberger, Rechtsanwalt Holzkirchen
Feedback? Wir freuen uns auf Ihre eMails!
Schreiben Sie an: mailto:dingeldey@domain-recht.de
Juristische Beratung? Domain-Anwälte finden Sie hier:
http://www.domain-anwalt.de
Newsletter abbestellen? Bitte einfach hier klicken:
Link
Adressänderung?
Bitte abbestellen (siehe oben) und dann einfach neu
abonnieren unter Link
Loading...
Loading...