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Der Domain-Newsletter | Ausgabe #1180 | ISSN 1616-0908 |
http://www.domain-recht.de| Donnerstag, 10. August 2023 |
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Willkommen bei der 1180. Ausgabe des Domain-Newsletters!

Der Domain-Newsletter erscheint jeden Donnerstag.
Die nächste Ausgabe kommt am 17. August 2023.

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INHALT Ausgabe #1180
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01)...News: Statistik - schwacher Juli für .com & Co.
02)...News: KI - Google macht .ai von ccTLD zur gTLD
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03)...Registrierung: TLDs - Neues von .etisalat, .nl und .web
04)...Recht: muenchen.de - BGH hebt Urteil des OLG München auf
05)...Recht: Gigalaw - UDRP-Digest für das 2. Quartal 2023
06)...Handel: bc.xyz - Coin-Domain für US$ 110.000,-
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07)...Event: DNSSEC - ICANN-Sicherheitsworkshop in Hamburg
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08)...Impressum/Mediadaten
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DOMAIN-NEWS
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01) Statistik - schwacher Juli für .com & Co.
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Ausser .de und .eu nur Nieten: die weltweit wichtigsten Top Level
Domains haben im Juli 2023 teils kräftig an Registrierungszahlen
eingebüßt. Und bald erhöht .net auch noch die Gebühren.

Quartalszahlen liefert die .com- und .net-Registry VeriSign. Dabei
dominieren zwar Finanzkennzahlen, aber auch Domains finden
regelmäßig Erwähnung. Daher wissen wir, dass zum Ende des 2.
Quartals 2023 insgesamt 174,4 Mio. .com- und .net-Domains
registriert waren. Sie teilen sich auf in 161,3 Mio. .com-Domains
und 13,1 Mio. unterhalb von .net. Das bedeutet zwar ein leichtes
Plus von 0,1 Prozent gegenüber dem 2. Quartal 2022, aber auch ein
Minus von 0,32 Mio. Domains gegenüber dem 1. Quartal 2023. Für das
Gesamtjahr 2023 erwartet VeriSign daher bei .com und .net nur noch
ein Wachstum zwischen 0 bis 1 Mio. Domains; zuvor waren es 0 bis 2,5
Mio. Die Gründe dafür sieht VeriSign vor allem in China; sowohl die
Zahl der Neuregistrierungen als auch der Transfers von .com- und
.net-Domains sei in China zurückgegangen. Kein Wachstumstreiber
dürfte sein, dass VeriSign die Einkaufspreise für Registrare bei
.net ab dem 01. Februar 2024 von US$ 9,92 auf US$ 10,91 pro Jahr und
Domain erhöht. Da passt es ins Bild, dass .net im Juli rund 60.000
Domains verloren hat; auch .com hat mit einem Verlust von knapp
275.000 Domains netto schon bessere Monate gesehen.

Bei den Länderendungen erweist sich .de als Fels in der Brandung.
Das deutsche Länderkürzel gewinnt im Juli 2023 an die 25.000
Domain-Namen netto neu hinzu. Selbst die sonst stets gut gelaunte
.at verliert leicht, wenn auch im statistisch zu vernachlässigenden
Bereich. Das kann man bei .xyz hingegen gar nicht behaupten. Waren
vor etwa einem Jahr noch mehr als 5,1 Mio. xyz-Domains registriert,
ist der Marktführer unter den nTLDs jetzt sogar unterhalb die Marke
von vier Mio. Domains gerutscht. Der Abstand zur zweitplatzierten
Endung .online bleibt zwar respektabel, dort geht es jedoch
spätestens seit Oktober 2022 beständig bergauf. Es ist nicht
ausgeschlossen, dass .online bereits mittelfristig zur beliebtesten
Top Level Domain mit neuer Endung wird.

Eine erfreuliche erste Jahreshälfte 2023 feiert die niederländische
Landesendung .nl. Wie die Registry SIDN mitteilt, gab es in den
ersten sechs Monaten über 450.000 Neuregistrierungen; allerdings
nahm auch die Zahl der Löschungen zu, so dass .nl unter dem Strich
von 6.248.710 (01. Januar 2023) auf 6.306.148 (01. Juli 2023)
kletterte. Zahlreiche Neuregistrierungen sind allerdings
Marketing-Aktionen mit vergünstigten Gebühren zu verdanken, so dass
abzuwarten bleibt, ob .nl damit nachhaltig wächst. Doch auch
Schnäppchenjäger sind bei .nl am Werk: die Zahl der Transfers von
einem Registrar zum anderen hat sich von 3,4 auf 6,1 Prozent fast
verdoppelt. Eine Erwähnung verdient hat schließlich .ir, das
offizielle Länderkürzel der Islamischen Republik Iran. Nach Angaben
des Iranian National Domain Registration Center (IRNIC) sind nunmehr
1,57 Mio. .ir-Domains registriert, davon 1,56 Mio. direkt unterhalb
von .ir. Und die Voraussetzungen für weiteres Wachstum sind günstig:
.ir-Domains können Privatpersonen und Unternehmen registrieren. Bei
Privatpersonen verlangt IRNIC allerdings eine beidseitige Kopie des
Ausweises, bei Unternehmen eine englische Ãœbersetzung des
Handelsregisterauszugs.


Die aktuellen Domain-Zahlen:
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.de 17.586.539 (Vergleich zum Vormonat: + 24.964)
.at 1.510.136 (Vergleich zum Vormonat: - 875)
.com 161.073.628 (Vergleich zum Vormonat: - 273.521)
.net 13.037.371 (Vergleich zum Vormonat: - 60.968)
.org 10.761.304 (Vergleich zum Vormonat: - 1.107)
.info 3.752.469 (Vergleich zum Vormonat: - 16.004)
.biz 1.299.736 (Vergleich zum Vormonat: - 6.462)
.eu 3.667.462 (Vergleich zum Vormonat: + 8.028)

.xyz 3.728.472 (Vergleich zum Vormonat: - 112.350)
.online 2.759.042 (Vergleich zum Vormonat: + 53.352)
.top 2.471.298 (Vergleich zum Vormonat: + 117.323)

(Stand 01. August 2023)

Aktuelle Domain-Zahlen finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de

Quelle: domainnamewire.com, sidnlabs.nl, nic.ir

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02) KI - Google macht .ai von ccTLD zur gTLD
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Der US-amerikanische Suchmaschinenhersteller Google wird die
Länderendung .ai (Anguilla) künftig als generische Top Level Domain
behandeln. Den Hype um künstliche Intelligenz dürfte dieser Schritt
weiter befeuern.

Gräbt man in der Datenbank der Internet Assigned Numbers Authority
(IANA), stößt man auf den 16. Februar 1995. An diesem Tag wurde das
Kürzel .ai delegiert und damit erstmals im Domain Name System
verfügbar. Künstliche Intelligenz (oder Englisch "Artificial
Intelligence", kurz "ai") steckte damals noch in den Kinderschuhen;
dem Schachcomputer "Deep Blue" gelang es erst 1997, den damals
amtierenden Schachweltmeister Garri Kasparow in einer Partie mit
regulären Zeitkontrollen zu schlagen. Demgemäß stand .ai seinerzeit
noch für Anguilla, ein Überseegebiet des Vereinigten Königreichs,
gelegen in den Kleinen Antillen in der Karibik. Die Endung wird noch
heute vom Government of Anguilla verwaltet und verzeichnet rund
250.000 registrierte Domains, Tendenz stark steigend: im August 2022
waren es lediglich rund 125.000 registrierte Domains. Und die
Voraussetzungen für weiteres Wachstum stehen gut: die Registrierung
von .ai-Domains ist für jedermann zu jedem beliebigen (legalen)
Zweck möglich.

Für zusätzliches Wachstum sorgt nun die Entscheidung von Google, .ai
künftig als generische Domain zu behandeln. In einer "SEO Office
hours session" meldete sich ein Nutzer mit folgender Frage: "Should
a global company use the .ai domain as their gTLD or is it
considered by Google as a ccTLD for the country of Anguilla?"
Hierauf antwortete Gary Illyes, Analyst bei Google: "As of early
June, 2023, we treat .ai as a gTLD in Google Search, so yeah, you
can use it for your global presence!" Zur Begründung heißt es
weiter, dass Nutzer und Website-Inhaber die Endung .ai
erfahrungsgemäß eher als generisch und nicht als länderspezifisch
ansehen. Das ist nicht das erste Mal, dass Google zu diesem Mittel
greift; gleiches gilt schon seit längerem für .ad, .as .bz, .cc,
.cd, .co, .dj, .fm, .io, .la, .me, .ms, .nu, .sc, .sr, .su, .tv, .tk
und .ws, wobei die Bewertung nicht statisch ist und sich ändern
kann. Nach Angaben von Illyes ändert sich dadurch nichts. "We just
added .ai to the list of generic country code top level domains.
What does this mean? In short, nothing", schrieb er bei Linkedin.
"We won’t infer the target country from the ccTLD so targeting
Anguilla became a little harder, but then again there are barely any
.ai domains that try to do that anyway." Wer bisher also .ai-Domains
gemieden hat, weil man Nachteile bei Google befürchtet hat, kann
diese Bedenken jetzt beiseite legen.

Welche Bedeutung die Abkürzung "ai" hat, unterstreicht auch ein
Domain-Deal, den der Unternehmer Elon Musk kürzlich gelandet hat.
Für eine öffentlich nicht bekannte Gegenleistung hat er die Domain
ai.com übernommen. Vormaliger Inhaber soll das US-amerikanische
Unternehmen OpenAI LP gewesen sein, das mit ChatGPT aktuell weltweit
für Schlagzeilen sorgt. Die Domain ai.com leitet derzeit auf x.ai
weiter; dort findet sich die Website der xAI Corp., ein von Musk im
März 2023 gegründetes Unternehmen mit Sitz in der San Francisco Bay
Area, das im Bereich der künstlichen Intelligenz tätig ist. Der Wert
der Domain ai.com wird mit nicht unter US$ 3,8 Mio. geschätzt.

Eine Liste aller Länderendungen, die Google als generische Top Level
Domain behandelt, finden Sie hier:
>
http://newsletter.domain-recht.de/go/13/5HDOIIAQ-5HCG7FYS-5HCG7FY3-1E2X1FA.html

Quelle: searchenginejournal.com, techcrunch.com

DOMAIN-REGISTRIERUNG
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03) TLDs - Neues von .etisalat, .nl und .web
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Da haben wir den .etisalat: die gleichnamige arabische
Telekommunikationsgesellschaft stellt die Kommunikation unter ihrer
Marken-Endung ein. Derweil läutet Afilias im Streit um .web eine
neue Runde vor einem Schiedsgericht ein, während .nl in Kürze
Privacy- und Proxy-Dienste verbietet - hier die Kurznews.

Die Emirates Telecommunications Corporation, staatliche Emiratische
Gesellschaft für Telekommunikation, trennt sich von ihrer
Marken-Endung. Mit Schreiben vom 20. Juni 2023 kündigte das
Unternehmen, das als "Etisalat" im Geschäftsverkehr bekannt ist, das
Registry-Agreement (RA) mit der Internet-Verwaltung ICANN für die
Top Level Domain .etisalat und deren internationalisiertes Pendant.
Die Kündigung ist, wie bei .brands üblich, gestützt auf Section 4.4
(b) des RA, die eine jederzeitige ordentliche Kündigung unter
Einhaltung einer Kündigungsfrist von 180 Tagen gestattet. Nähere
Angaben zu den Motiven der Kündigung machte das Unternehmen nicht,
aber sie liegen auf der Hand: seit Februar 2022 tritt man als
"etisalat by e&" oder kurz "e&" im Geschäftsverkehr auf. Mit
Ausnahme der obligatorischen nic.etisalat ist keine einzige weitere
Domain registriert, und das über sechs Jahre nach der Delegierung am
11. Mai 2017. Dabei heisst es unter nic.etisalat: "These domains
provide organized, meaningful and secure means to host content.
Furthermore, our domains provide the freedom to express in both
English and Arabic. Our digital presence is continually evolving and
we look forward to a richer world of online real estates." Damit ist
es nun vorbei.

Die Verwaltung der niederländischen Länderendung .nl steht vor einem
tiefgreifenden Einschnitt: mit Wirkung ab dem 01. Oktober 2023 ist
die Nutzung von Privacy- und Proxy-Diensten untersagt. Mit diesem
Schritt will die Registry SIDN möglichen Missbrauch verhindern.
Privacy- und Proxy-Dienste erlauben es dem Domain-Inhaber, anonym zu
bleiben, indem die Kontaktdaten des Diensteanbieters im WHOIS
eingetragen werden. SIDN betont aber die Notwendigkeit, dass die
WHOIS-Daten zum Inhaber stets korrekt seien: "After all, it's only
the person or organisation recorded as the registrant that's
entitled to SIDN's services, and can exercise the related rights.
And accurate registration data means we can make direct contact if
the need ever arises (although contact normally goes through the
registrar)." Eine modifizierte Neufassung der "General Terms and
Conditions" hat SIDN bereits auf seiner Website veröffentlicht. Wer
aktuell noch einen Privacy- und Proxy-Dienst nutzt, muss keinen
unmittelbaren Domain-Verlust befürchten, jedoch mit einer
Kontaktaufnahme durch SIDN rechnen.

Afilias Domains No. 3 Limited, bisher erfolglose Bewerberin um die
neue Top Level Domain .web, hat ein zweites "Independent Review
Process"-Verfahren gegen die Internet-Verwaltung ICANN eingeleitet.
Details hat ICANN bisher nicht veröffentlicht; fest steht aber, dass
der am 03. Mai 2023 eingeleitete "ICANN Cooperative Engagement
Process" (CEP), der zu einer gütlichen Einigung führen sollte,
beendet ist und die IRP-Beschwerde von Afilias, die mittlerweile als
Altanovo Domains Ltd. firmiert, eingereicht wurde. Ãœberraschend
kommt das IRP-Verfahren nicht; schon vor geraumer Zeit hatte Afilias
angekündigt, die Auseinandersetzungen um .web "in all available fora
whether within or outside of the United States of America"
fortzusetzen. Die kurze Dauer des CEP legt aber nahe, dass sich die
Parteien unversöhnlich gegenüberstehen. Aktuell sieht daher alles
danach aus, als würde sich die Einführung von .web und mit ihr die
Registrierung der ersten .web-Domains noch um Jahre verzögern: das
erste IRP-Verfahren dauerte knapp vier Jahre.

Die Kündigung für .etisalat finden Sie unter:
>
http://newsletter.domain-recht.de/go/13/5HDOIIAQ-5HCG7FYS-5HCG7FY4-IK81S9.pdf

Die Mitteilung von SIDN finden Sie unter:
>
http://newsletter.domain-recht.de/go/13/5HDOIIAQ-5HCG7FYS-5HCG7FY5-QP4GRV.html

Quelle: icann.org, sidn.nl

DOMAIN-RECHT
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04) muenchen.de - BGH hebt Urteil des OLG München auf
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Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Entscheidung des OLG München vom
30. September 2021 über das Online-Stadtportal muenchen.de der Stadt
München aufgehoben und zur erneuten Entscheidung zurückverwiesen.
Zwischen beiden Entscheidungen liegt das Urteil des BGH zum
Stadtportal dortmund.de, in dem es Grundlagen für die Beurteilung
von Stadtportalen und der Marktverhaltensregelung des aus der
Institutsgarantie der Presse gemäß Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG
abgeleiteten Gebots der Staatsferne der Presse aufgezeigten Rechten
und Grenzen gelegt hat.

Die Landeshauptstadt München betreibt seit 2004 ihr offizielles
Stadtportal muenchen.de. Das Portal umfasst mehr als 173.000 Seiten
und ist mit bis zu rund 2,9 Millionen Besuchen und 12 Millionen
Seitenaufrufen im Monat nach der Selbstpräsentation das mit Abstand
meistbesuchte Münchner Serviceportal und gleichzeitig eines der
erfolgreichsten deutschen Stadtportale. Die Seite vermittelt nicht
nur staatliche Publikationen, sondern berichtet in zahlreichen
Beiträgen über das gesellschaftliche Leben in München. Aus diesem
Grunde erhoben einige Münchner Zeitungsverlage gegen das Stadtportal
der Landeshauptstadt Klage vor dem Landgericht (LG) München I. Das
LG München I gab der Klage der Zeitungsverlage statt, da das Angebot
von muenchen.de in der konkret beanstandeten Form mit dem
verfassungsrechtlichen Gebot der "Staatsferne der Presse" gemäß Art.
5 GG unvereinbar und deshalb wettbewerbswidrig ist (LG München I,
Urteil vom 17.11.2020 - Az. 33 O 16274/19). Hiergegen ging die
Beklagte in Berufung zum OLG München, doch das bestätigte die
Entscheidung des Landgerichts (OLG München, Urteil vom 30.09.2021 -
Az. 6 U 6754/20). Die Beklagte ging nun in Revision zum BGH.

Der BGH hob das Urteil des OLG München auf und verwies die Sache zur
neuen Verhandlung und Entscheidung an dieses zurück (BGH, Urteil vom
13.07.2023 - Az. I ZR 152/21). Die Begründung, mit der das OLG
München angenommen hat, die von den Klägerinnen beanstandete
konkrete Verletzungsform des Stadtportals muenchen.de verstoße gegen
Marktverhaltensregeln, hielt der rechtlichen Nachprüfung nicht
stand. Das OLG München hatte die vom BGH in seiner vor gut einem
Jahr ergangenen Entscheidung zum Stadtportal dortmund.de (BGH,
Urteil vom 14. Juli 2022 - Az. I ZR 97/21) aufgestellten Grundsätze
rechtsfehlerhaft ergänzt. Es hatte bei der notwendigen
Gesamtwürdigung der Prüfung eines Verstoßes gegen das Gebot der
Staatsferne Bereiche miteinbezogen, die allein nach allgemeinen
Lauterkeitsregeln (wie zum Beispiel § 4 Nr. 4, §§ 4a, 5 Abs. 1 oder
§ 5a Abs. 4 Satz 1 UWG) hätten beurteilt werden müssen. Letztere
können nur zu einem Verbot des jeweils konkret angegriffenen
Beitrags, nicht aber der kommunalen Publikation in der konkreten
Verletzungsform insgesamt führen. So habe es im Rahmen der
Gesamtwürdigung jeweils auch darauf abgestellt, dass die
Unterrubriken "Restaurant Guides" und "Shopping Guides" sowie die
Anzeigenwerbung unabhängig von einer pressemäßigen Tätigkeit der
Beklagten nach allgemeinen Grundsätzen wettbewerbsrechtlich
unzulässig seien.

Der BGH hob die Entscheidung daraufhin auf und verwies die Sache zur
neuen Verhandlung und Entscheidung zurück an das OLG München. Dabei
wies er darauf hin, dass das OLG München nun die neue Gesetzgebung
im Lauterkeitsrecht mitberücksichtigen müsse: seiner Entscheidung
lag § 8 Abs. 3 Nr. UWG alte Fassung zugrunde. Aufgrund einer
Gesetzesänderung im Dezember 2021 müsse das OLG München nun erstmals
prüfen, ob die Klägerinnen die weiteren Voraussetzungen des § 8 Abs.
3 Nr. 1 UWG neue Fassung erfüllen. Darüber hinaus müsse das OLG
München selbstverständlich auch die mit der Entscheidung zu
dortmund.de ergangene neue Rechtsprechung des BGH berücksichtigen.
In den Entscheidungsgründen zeigt der BGH im Detail, worauf das OLG
München zu achten hat.

Die BGH-Entscheidung zum Stadtportal muenchen.de finden Sie unter:
>
http://newsletter.domain-recht.de/go/13/5HDOIIAQ-5HCG7FYS-5HCG7FY6-11EB1DBA.html

Sie finden das Urteil des OLG München zum Stadtportal muenchen.de
unter:
> http://newsletter.domain-recht.de/go/13/5HDOIIAQ-5HCG7FYS-5HCG7FY7-HNBF1F.html

Informationen zur muenchen.de Entscheidung des OLG München finden
Sie unter:
>
http://newsletter.domain-recht.de/go/13/5HDOIIAQ-5HCG7FYS-5HCG7FY8-5DQDSZ.html

Informationen zur dortmund.de Entscheidung des BGH finden Sie unter:
>
http://newsletter.domain-recht.de/go/13/5HDOIIAQ-5HCG7FYS-5G5OLSN3-QD19DF.html

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> https://www.domain-anwalt.de

Quelle: bundesgerichtshof.de, eigene Recherche

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05) Gigalaw - UDRP-Digest für das 2. Quartal 2023
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Domain-Rechtsanwalt Doug Isenberg legt seinen statistischen Bericht
zu UDRP-Entscheidung für das zweite Quartal 2023 vor. Die Anzahl der
UDRP-Verfahren übersteigt schon jetzt die Gesamtzahl des Jahres
2017.

"Gigalaw's Domain Dispute Digest Second Quartal 2023" ist ein
zwölfseitiger Report über die Entwicklung der UDRP-Verfahren in den
vergangenen drei Monaten. Isenberg wertete dafür die entschiedenen
UDRP-Verfahren aller fünf von ICANN akkreditierten
Streitbeilegungsstellen der Monate April, Mai und Juni 2023 aus.
Kernfeststellung seines Berichts ist: Bereits in der ersten Hälfte
des Jahres 2023 übersteigt die Anzahl der UDRP-Verfahren alle in
2017 geführten.

Insgesamt zählt er 2.087 UDRP-Entscheidungen (gegenüber 2.026 im 1.
Quartal 2023 und 1.786 im 2. Quartal 2022), bei denen um 4.272
Domains gestritten wurde (gegenüber 3.637 im 1. Quartal 2023 und
3.053 im 2. Quartal 2022). Das bedeutet gegenüber dem 2. Quartal
2022 einen Anstieg um 16,85 Prozent bei den Entscheidungen und 39,93
Prozent bei den Domains. Seit einem Einbruch in 2013 steigt damit
die Anzahl der Verfahren kontinuierlich an und nimmt weiterhin an
Fahrt auf. In 96,42 Prozent der Fälle wurden insgesamt 4.119 Domains
transferiert; 2,72 Prozent (116 Domains) der Beschwerden wurden
zurückgewiesen und 0,87 Prozent (37 Domains) abgebrochen. Unter den
fünf akkreditierten Streitbeilegungsstellen liegt WIPO mit 1.196
Entscheidungen (1.237 im 1. Quartal 2023) an erster Stelle, vor dem
Forum mit 609 Entscheidungen (574 im 1. Quartal 2023). Es folgen das
tschechische CAC mit 210 Entscheidungen (164 im 1. Quartal 2023),
das Arab Center for Domain Name Dispute Resolution (ADNDRC) mit 60
(44 im 1. Quartal 2023) Fällen und, als Schlusslicht, das kanadische
CIIDRC mit 13 Entscheidungen (7 im 1. Quartal 2023). Isenberg
informiert in seinem Digest weiter über die größten Fälle (HDR
Global Trading, WIPO D2023-1432 mit insgesamt 123 Domains),
differenziert den Domain-Transfer der einzelnen akkreditierten
Streitbeilegungsstellen, listet die Fälle auch nach Endungen (.com
kommt auf 3.568, .net auf 93, die erste nTLD, .shop, auf 54),
berücksichtigt ccTLD-Entscheidungen (.co liegt mit 48 vorne), gibt
die aktivsten Markeninhaber an, und geht noch auf USR-Entscheidungen
ein, deren Anzahl allerdings zurückgegangen ist.

Irritierenderweise sieht Isenberg für CIIDRC einen Anstieg von
Verfahren in Höhe von 330 Prozent gegenüber dem 1. Quartal 2023, der
angesichts der konkreten Fallzahl (für das 1. Quartal 2023 meldet er
7, jetzt 13 Entscheidungen von CIIDRC), nicht nachvollziehbar ist.
CIIDRC hat seine Arbeit für ICANN erst Ende 2018 aufgenommen und ist
noch nicht so bekannt, womit die Zahlen hier durchaus sprunghaft
ansteigen können.

Das 12-seitige "Gigalaw Domain Dispute Digest Q2/2023" gibt einen
schnellen, übersichtlichen und nachvollziehbaren Überblick über die
Entwicklung der UDRP- und USR-Verfahren im zweiten Quartal dieses
Jahres. Wir empfehlen die Lektüre.

Das Gigalaw Domain Dispute Digest Q2/2023 können Sie hier
herunterladen:
>
http://newsletter.domain-recht.de/go/13/5HDOIIAQ-5HCG7FYS-5HCG7FY9-14ZJ109F.html

Quelle: giga.law, eigene Recherche

DOMAIN-HANDEL
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06) bc.xyz - Coin-Domain für US$ 110.000,-
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Die vergangene Domain-Handelswoche erwischt .com wieder kalt und
setzt bc.xyz zum Preis von US$ 110.000,- (ca. EUR 100.917,-) an die
Spitze. Aber auch Spaniens .es mischt am Preishochreck mit.

Die Endung .com kommt diese Woche mit aiwriter.com zum Preis von US$
67.500,- (ca. EUR 61.927,-) lediglich auf den dritten Platz. Sie
liefert aber das interessante Datum, dass die Domain zydeco.com mit
jetzt US$ 10.000,- (ca. EUR 9.174,-) ihren Preis von US$ 5.600,-
(ca. EUR 4.180,-) aus dem Februar 2005 nahezu verdoppeln kann.

Kaum zu glauben ist der Aufstieg der spanischen buy.es von US$
5.000,- (ca. EUR 4.386,-) im Januar 2015 auf jetzt hervorragende EUR
85.000,-. Wieder gut vertreten ist .ai, während die deutsche Endung
.de mit notartermin.de als beste Domain auf EUR 6.000,- kommt.

Die neuen generischen Endungen brillieren mit der teuersten Domain:
die Zwei-Zeichen-Domain bc.xyz kommt auf US$ 110.000,- (ca. EUR
100.917,-), was wahrscheinlich der möglichen Kurzform für "Bitcoin"
geschuldet ist. Von der schwachen Seite zeigen sich die klassischen
generischen Endungen mit sexy.org für gerade mal EUR 6.999,-.
Interessant ist jigsawpuzzles.net zum Preis von US$ 2.450,- (ca. EUR
1.870,-) im Januar 2013, die jetzt auf US$ 4.500,- (ca. EUR 4.128,-)
kommt. Die vergangene Domain-Handelswoche zeigt sich mittelprächtig,
allerdings mit Ãœberraschungen.


Länderendungen
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buy.es EUR 85.000,-

localize.ai US$ 26.500,- (ca. EUR 24.312,-)
toy.ai EUR 15.000,-
ground.ai EUR 5.000,-
holding.ai EUR 5.000,-
deposit.ai EUR 3.800,-
intellectualproperty.ai EUR 3.800,-
naval.ai EUR 3.800,-
worth.ai EUR 3.800,-

blokhutten.nl EUR 13.000,-
kolobezky.sk EUR 12.000,-
linda.co GBP 10.000,- (ca. EUR 11.600,-)
nta.nl EUR 10.750,-
credit.us US$ 11.289,- (ca. EUR 10.357,-)
purse.eu EUR 8.250,-
web.gr EUR 6.750,-
notartermin.de EUR 6.000,-
ztl.de EUR 5.990,-
saim.de EUR 5.900,-
metaride.de EUR 4.999,-
fernio.de EUR 4.000,-
zu.do EUR 4.000,-
euromarkt.de EUR 3.900,-


Neue Endungen
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bc.xyz US$ 110.000,- (ca. EUR 100.917,-)
index.network US$ 6.700,- (ca. EUR 6.147,-)
wwww.work US$ 2.000,- (ca. EUR 1.835,-)


Generische Endungen
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sexy.org EUR 6.999,-
jigsawpuzzles.net US$ 4.500,- (ca. EUR 4.128,-)
amti.org US$ 3.500,- (ca. EUR 3.211,-)
lfi.net US$ 3.500,- (ca. EUR 3.211,-)
professional.cam US$ 2.999,- (ca. EUR 2.751,-)
trustway.net US$ 2.800,- (ca. EUR 2.569,-)
digitalinnovation.org US$ 2.488,- (ca. EUR 2.283,-)
isatis.net US$ 2.488,- (ca. EUR 2.283,-)
vero.net US$ 1.671,- (ca. EUR 1.533,-)


.com
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aiwriter.com US$ 67.500,- (ca. EUR 61.927,-)
llama2.com US$ 30.000,- (ca. EUR 27.523,-)
promo24.com US$ 25.000,- (ca. EUR 22.936,-)
stage1.com US$ 22.000,- (ca. EUR 20.183,-)
organicwines.com US$ 19.000,- (ca. EUR 17.280,-)
mediford.com US$ 13.500,- (ca. EUR 17.431,-)
dbsservices.com US$ 13.000,- (ca. EUR 11.927,-)
crayonux.com US$ 12.800,- (ca. EUR 11.743,-)
panox.com US$ 12.000,- (ca. EUR 11.009,-)
startupstack.com US$ 11.699,- (ca. EUR 10.733,-)
comop.com EUR 10.000,-
wirly.com US$ 10.250,- (ca. EUR 9.404,-)
honua.com US$ 10.000,- (ca. EUR 9.174,-)
zydeco.com US$ 10.000,- (ca. EUR 9.174,-)
networkmedia.com US$ 9.999,- (ca. EUR 9.173,-)
streamserver.com EUR 9.000,-
timestore.com US$ 9.200,- (ca. EUR 8.440,-)
luet.com US$ 9.000,- (ca. EUR 8.257,-)
regia.com US$ 8.850,- (ca. EUR 8.119,-)
showp.com US$ 8.000,- (ca. EUR 7.339,-)
roley.com US$ 6.500,- (ca. EUR 5.963,-)

Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> https://www.domain-spiegel.de

Quelle: dnjournal.com, sedo.de, thedomains.com

EVENT
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07) DNSSEC - ICANN-Sicherheitsworkshop in Hamburg
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In Zusammenarbeit mit dem ICANN Security and Stability Advisory
Committee (SSAC) plant ICANN einen "ICANN DNSSEC and Security
Workshop" anlässlich des ICANN78-Meetings in Hamburg im Oktober
2023.

Das ICANN78 Annual General Meeting findet vom 21. bis 26. Oktober
2023 als Hybrid-Veranstaltung in Hamburg statt. Einen genauen Termin
für den Workshop gibt es noch nicht, der muss noch mit ICANN
abgestimmt werden. Er soll im Rahmen eines von ICANN zur Verfügung
gestellten Zeitblocks stattfinden. Der DNSSEC- und
Sicherheits-Workshop ist seit mehreren Jahren Teil der ICANN-Treffen
und bietet sowohl erfahrenen als auch neuen Teilnehmern ein Forum,
um sich zu treffen sowie aktuelle und zukünftige
DNSSEC-Implementierungen vorzustellen und zu diskutieren. Dan York,
der das Vorhaben in einem Artikel auf circleid.com vorstellt,
verweist auf die Transkriptionen und Präsentationen vom ICANN77, die
einen Vorgeschmack darauf geben, wie so ein Workshop abläuft.
Zugleich ruft York zur Teilnahme auf, so am "Global DNSSEC
Activities Panel" und am "Security Panel", und mit Informationen zu
Implementationserfahrungen bei weiteren Panels, sowie mit Daten zu
"Best Practice"-Szenarien. Interessenten können sich bis 15.
September 2023 mit kurzen Beschreibungen ihrer Präsentationen per
eMail an dnssec-security-workshop@icann.org wenden.

Der "ICANN DNSSEC and Security Workshop" anlässlich des
ICANN78-Meetings in Hamburg im Oktober 2023 findet irgendwann
zwischen dem 21. und dem 26. Oktober 2023 statt. Der genaue Termin
steht noch nicht fest. Es wird sich um eine Hybrid-Veranstaltung
handeln. Vor Ort findet sie im CCH – Congress Center Hamburg,
Congressplatz 1 in 20355 Hamburg, statt. Die Teilnahme ist
kostenlos, eine Anmeldung notwendig.

Weitere Informationen zum Workshop unter:
>
http://newsletter.domain-recht.de/go/13/5HDOIIAQ-5HCG7FYS-5HCG7FYA-12ZG176Z.html

Quelle: circleid.com, eigene Recherche

IMPRESSUM/TEAM
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ISSN 1616-0908

RA Daniel Dingeldey
Cosimaplatz 2
12159 Berlin
http://www.domain-recht.de
mailto:dingeldey@domain-recht.de

verantwortl. für den redaktionellen Inhalt:
RA Daniel Dingeldey (Anschrift siehe oben)

Team:
Daniel Dingeldey, Rechtsanwalt Berlin
Florian Hitzelberger, Rechtsanwalt Holzkirchen


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