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Der Domain-Newsletter | Ausgabe #1220 | ISSN 1616-0908 |
http://www.domain-recht.de| Donnerstag, 30. Mai 2024 |
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Willkommen bei der 1220. Ausgabe des Domain-Newsletters!

Der Domain-Newsletter erscheint jeden Donnerstag.
Die nächste Ausgabe kommt am 06. Juni 2024.

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INHALT Ausgabe #1220
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01)...News: RDRS - WHOIS-Anfrage kann künftig Wochen dauern
02)...News: NetBeacon Institute - Neustart gegen DNS Abuse
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03)...Registrierung: TLDs - Neues von .locker, .music und .tm
04)...Registrierung: Service - Post-Auction Checklist erstellt
05)...Recht: puntoblum.com - einer flog (fast) über die UDRP
06)...Handel: humanity.org - Menschlichkeit für US$ 225.000,-
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07)...Event: Kigali - Tagesordnung für ICANN80 veröffentlicht
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08)...Impressum/Mediadaten
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DOMAIN-NEWS
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01) RDRS - WHOIS-Anfrage kann künftig Wochen dauern
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Die Zeiten blitzschneller Auskünfte zum Domain-Inhaber ist endgültig vorbei: im Anwendungsbereich des WHOIS-Nachfolgers "Registration Data Request Service" (RDRS) kann eine Antwort über zwei Wochen dauern.

Auf der Suche nach einem mit der DSGVO kompatiblen WHOIS-System zum Zugriff auf den nicht-öffentlichen Teil der WHOIS-Daten hat der RDRS am 28. November 2023 seinen zweijährigen Testbetrieb aufgenommen. Mit dem WHOIS-System vor Geltung der DSGVO ist der RDRS allerdings nicht vergleichbar. Die gesamte Kommunikation und Datenweitergabe zwischen dem Anfragenden und dem für eine Domain zuständigen Domain-Registrar erfolgt außerhalb des RDRS-Systems. ICANN hält die nicht-öffentlichen WHOIS-Daten also nicht zentral vor, sondern ermöglicht über den RDRS lediglich das Senden und Empfangen von Anfragen zu einer Domain mit generischer Top Level Domain über eine einzige Plattform. Dementsprechend fiel der erste "Registration Data Request Service (RDRS) Usage Metrics"-Report für den Zeitraum 28. November bis 31. Dezember 2023 ernüchternd aus. So nahmen damals lediglich 72 ICANN-akkreditierte Domain-Registrare an dem System teil – von aktuell insgesamt 2.815, also lediglich 2,6 Prozent. Zu Gute halten muss man allerdings, dass die teilnehmenden Registrare 53 Prozent aller Domains mit generischer Endung verwalteten. Auch die Zahl der Anfrager, die einen Account angelegt hatten, war überschaubar; sie wurde von ICANN mit 1.481 angegeben. Noch geringer ist die Zahl der Anfragen: sie lag im Dezember 2023 bei 174 und setzte sich zusammen aus 169 Standard-Anfragen und fünf erweiterten Anfragen; im Schnitt macht das bei 31 Tagen im Dezember 5,6 Anfragen pro Tag.

Seither dürfte der RDRS kaum populärer geworden sein. Die jüngsten ICANN-Zahlen aus dem "Registration Data Request Service (RDRS) Usage Metrics"-Report für den Zeitraum 01. bis 30. April 2024 zeigt zwar, dass die Zahl der teilnehmenden Domain-Registrare auf 88 gestiegen ist, wobei sie 57 Prozent aller Domains mit generischer Endung verwalten; auch die Zahl der "requestors", also der Anfrager mit ICANN-Account, hat mit nun 4.018 beachtlich zugenommen. Auf eine rasche Antwort sollten die "requestors" allerdings nicht hoffen. In jenen Fällen, in denen die Bitte um Offenlegung der WHOIS-Daten abgelehnt wurde, dauerte es von der Anfrage bis zur Antwort 11,26 Tage; wurde die Anfrage positiv beschieden, dauerte es sogar 14,09 Tage, also über zwei Wochen. Das ist mehr als doppelt so lange wie der bisherige Höchstwert von 6,92 Tagen im Februar 2024. Zu den Gründen der langen Antwortdauer schweigt sich der Report aus; es kommen also beispielweise technische Probleme in Frage, aber auch faule Registrare. Anlass zur Hoffnung gibt lediglich, dass im Gesamtzeitraum seit dem 28. November 2023 die durchschnittliche Dauer für positive Antworten bei 6,73 Tagen liegt. Wurden Anfragen abgelehnt, lag dies übrigens häufig an datenschutzrechtlichen Gründen oder weil der Antragsteller nicht genügend Informationen für eine Prüfung durch den Registrar zur Verfügung gestellt hatte; es empfiehlt sich also, die Anfrage sorgfältig und umfassend zu formulieren.

Kritisch zeigen sich auch die RDRS-Nutzer in einer Umfrage, die ICANN im Zeitraum 28. November 2023 bis 31. März 2024 durchgeführt hat. ICANN hat dazu 861 Fragebögen versandt; nur 17 oder umgerechnet 1,97 Prozent meldeten sich zurück. Sie fühlten sich teilweise allein gelassen: "Registrars should clarify what documentation is required to substantiate trademark rights when there is a strong suspicion of fraud" oder "Provide more guidance on registrar data request requirement" gaben die Teilnehmer an. Über 47 Prozent meinten, dass es extrem unwahrscheinlich sei, dass man den RDRS weiterempfehle; ebenfalls 47 Prozent zeigten sich "very dissatisfied". Ob ICANN unter diesen Bedingungen die Testphase die vollen zwei Jahre aufrechterhält, bleibt abzuwarten.

Den aktuellen "Registration Data Request Service (RDRS) Usage Metrics"-Report finden Sie unter:
>
Link

Quelle: icann.org, eigene Recherche

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02) NetBeacon Institute - Neustart gegen DNS Abuse
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Neustart für das "DNS Abuse Institute" (DNSAI): Das von der Public Interest Registry gegründete Institut firmiert künftig als NetBeacon Institute. Zugleich erweitert es sein Angebot, Missbrauch im Domain Name System ("DNS Abuse") zu bekämpfen.

Anfang des Jahres 2021 hatte die .org-Verwalterin Public Interest Registry (PIR) das DNSAI ins Leben gerufen, um die Sicherheit des eigenen Namensraumes zu verbessern. Das Institut soll sich mit der Bekämpfung von Missbrauchspraktiken des DNS durch "malware, botnets, phishing, pharming, and spam" beschäftigen. Es konzentriert sich darauf, DNS-Missbrauch zu identifizieren und zu melden, Best Practices zu etablieren, DNS-Forschung zu finanzieren und Daten auszutauschen; im Rahmen seiner Mission stellt das Institut auch kostenlose Tools und Dienste zur Verfügung. Direktor ist Graeme Bunton, zuletzt Head of Policy beim Registrar Tucows; ihm zur Seite steht Rowena Schoo, Director of Programs and Policy und vormals für das britische Office of Communications, die britische Medienaufsichtsbehörde, tätig. PIR traf mit der Gründung des DNSAI den Nerv der Zeit, denn die Internet-Verwaltung ICANN ist seit geraumer Zeit darum bemüht, das DNS als globale Ressource vor Missbrauch zu schützen. Das Institut beschäftigt sich aktuell unter anderem mit der Frage, wie DNS-Missbrauch gemessen wird, um ein einheitliches Verständnis und die Interpretation der bereitgestellten Informationen und Daten zu erleichtern.

Im Zuge dieser Mission hat sich das DNSAI nun in NetBeacon Institute umbenannt. Mit einer umfassenden Reihe von Programmen möchte das NetBeacon Institute allen Registries und Registraren Zugang zu kostenlosen innovativen Lösungen, Bildungsmöglichkeiten und Zusammenarbeit mit wichtigen Interessenvertretern aus Industrie und Cybersicherheit bieten. Genannt wird unter anderem die NetBeacon Measurement and Analytics Platform (MAP), die Initiative zur Messung von Phishing und Malware. Dazu gehört ein monatliche Analysebericht, der Registrare und Top Level Domains mit den höchsten und niedrigsten Konzentrationen böswilligen Missbrauchs identifiziert. Über "NetBeacon MAP: Dashboards" erhält man eine akademisch strenge und kostenlose Benchmarking-Metrik, die anzeigt, wie schnell Phishing und Malware von Registries und Registraren entschärft werden; zudem erhält man Details, ob eine Domain in böswilliger Absicht registriert wurde. Ferner stellt das Institut den "NetBeacon Reporter" zur Verfügung; er soll es Einzelpersonen und Organisationen ermöglichen, mutmaßlichen DNS-Missbrauch zu melden, und Registries und Registraren erleichtern, mit Missbrauchsmeldungen mit höherer Genauigkeit zu reagieren. Im zweiten Jahr seines Bestehens hat der "NetBeacon Reporter" bereits zehntausende von Meldungen bearbeitet.

"Through this renaming and expansion effort, we hope to make safety resources more accessible to a wider audience in order to grow our work and partnerships and continue to make the web a safer place", so Graeme Bunton. "We hope the new name and expanded work of the Institute will make fighting DNS Abuse more simple and accessible for all", pflichtete ihm Jon Nevett, CEO von PIR, bei. Die Dienste des NetBeacon Institute bleiben kostenfrei und finanzieren sich auch weiterhin durch die Registrierungsgebühren für .org-Domains.

Weitere Informationen finden Sie unter:
> http://newsletter.domain-recht.de/go/7/5VGOS5HQ-5VGODRXY-5VGODRXV-EFQ106H.html

Quelle: netbeacon.org, eigene Recherche

DOMAIN-REGISTRIERUNG
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03) TLDs - Neues von .locker, .music und .tm
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Dann machen wir uns alle mal ein bisschen .locker: im Juni 2024 kommt diese neue Top Level Domain auf den Markt. Derweil erhöhen sich die Gebühren für .tm-Domains drastisch, während .music auf sich warten lässt - hier unsere Kurznews.

Die New Yorker Orange Domains LLC hat den Marktstart der neuen generischen Top Level Domain .locker angekündigt. Losgehen soll es am 19. Juni 2024 mit einer Sunrise-Phase, die bis zum 20. August 2024 läuft. Sie geht über in ein "Pioneer Program", in dem besonders qualifizierte Personen, Unternehmen und Organisationen ihre .locker-Domain erhalten können. Der Live-Start für die Allgemeinheit beginnt nach derzeitigem Stand am 26. September 2024. Um die Endung .locker hatte sich ursprünglich die US-amerikanische Dish DBS Corporation beworben und den Zuschlag erhalten, um sie als .brand zu betreiben, dann aber das Interesse verloren. Der Registry-Vertrag wurde daraufhin im Januar 2024 auf Orange Domains LLC übertragen, ein Joint Venture aus Trust Machines, Tucows und Hiro Systems. Die neue Registry plant, .locker mit Anwendungen wie Kryptowährungs-Wallets kompatibel zu machen und will mit dem Bitcoin-Protokoll arbeiten, also die Grenze zum Web 3.0 überschreiten.

DotMusic Limited, Verwalterin der neuen Top Level Domain .music, hat den Live-Start der allgemeinen Registrierung verschoben. Statt wie bisher geplant am 25. Juni 2024 soll es nun erst am 08. Oktober 2024 losgehen, also rund drei Monate später. Die zusätzliche Zeit will die Registry nutzen, um prominente Vertreter der Musikindustrie zu gewinnen. Zudem teilt DotMusic mit, dass man künftig mit Shufti Pro, einem Anbieter von Identitätsprüfungen, zusammenarbeite, um die Identität der Domain-Inhaber zu verifizieren. Die beiden Unternehmen wollen damit sicherstellen, dass jede .music-Domain jenem Urheber oder jener Marke gehört, die er oder sie rechtmäßig beansprucht; insgesamt soll so ein sicheres und transparentes .music-Ökosystem geschaffen werden, in dem jeder leicht feststellen kann, wer Informationen oder Inhalte teilt. "Having a verified global music identity is the only way to streamline royalty collection and the licensing process of obtaining NILV [Name, Image, Likeness, and Voice] permission directly from the authorized source to enable proper provenance, attribution and compensation", so Constantine Roussos, CEO von DotMusic. Zu den ersten Künstlern mit eigener .music-Domain sollen Taylor Swift, Lady Gaga, Prince, Jimi Hendrix, James Brown und Whitney Houston, aber auch Uber, BMW, Rolex und Prada gehören.

Die TM Domain Registry Ltd., in London ansässige Verwalterin der Landesendung .tm des Staates Turkmenistan, dreht kräftig an der Gebührenschraube. Mit Wirkung ab dem 01. Juni 2024 steigt der Einkaufspreis für die Registrare - also nicht der Endkundenpreis - von bisher rund US$ 100,- auf künftig US$ 400,- pro Domain und Jahr an. Die erhöhten Gebühren gelten sowohl für neu registrierte .tm-Domains als auch deren Verlängerung. Der empfohlene Endkundenpreis liegt bei US$ 1.000,- pro Domain und Jahr. Allerdings erhalten die Registrare einen Nachlass, der mit der Zahl der registrierten .tm-Domains steigt. Ab elf .tm-Domains liegt er bei 15 Prozent, ab 51 .tm-Domains bei 30 Prozent und bei 100 oder mehr .tm-Domains dann bei 50 Prozent; den können sie an ihre Endkunden weitergeben. Außerdem schafft TM Domain Registry Ltd. die bisher verpflichtende Mindestregistrierungsdauer von zehn Jahren ab und wechselt zum branchenüblichen Jahresvertrag. Wer noch ein "Schnäppchen" machen will, sollte also vor dem 01. Juni den Registrierungsvertrag um zehn Jahre verlängern. Trotz ihrer offiziellen Bedeutung als ccTLD für Turkmenistan ist .tm vor allem als Abkürzung für das englische Wort "trademark" bekannt. Die Zahl der registrierten .tm-Domains liegt aktuell bei rund 1.100.

Quelle: domainincite.com, medium.com, nic.tm

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04) Service - Post-Auction Checklist erstellt
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Sie haben eine Domain günstig ersteigert und wollen sie weiterverkaufen, wissen aber nicht, was Sie als nächstes tun sollen? Der Domain-Experte Elliot Silver hat für diesen Zweck eine "Post-Auction Checklist" zusammengestellt.

Die Übertragung einer Domain samt Inhaberwechsel nach einer gewonnenen Auktion ist selbst für Spezialisten nicht immer ganz einfach. So muss der Registrierungsvertrag gekündigt und der Authentifizierungscode (Auth-Code) angefordert werden. Hat man die Domain dann endlich transferiert, will man damit aber vielleicht gleich wieder Geld verdienen und sie weiterverkaufen. Für den Domain-Investoren Elliot Silver sind solche Domain-Transfers täglich Brot. Zahlreiche seiner Domains ersteigert er möglichst günstig über Handelsplattformen wie Sedo, dan.com, Dynadot oder bei speziellen Events, um sie dann möglichst teuer weiterzuverkaufen. Hat er eine Domain ersteigert und sie in sein Domain-Portfolio umgezogen, hat er eine "Post-Auction Checklist" im Kopf, um sicherzustellen, dass ein Weiterverkauf reibungslos klappt:

- Zunächst sollte man die erworbene Domain zur eigenen Inventarliste hinzufügen. Silver führt hierzu eine Excel-Tabelle mit all seinen Domains, den bezahlten Kaufpreisen und dem Kaufjahr.

- Im nächsten Schritt recherchiert Silver vergleichbare Verkäufe und Listenpreise, um seinen "BIN price" (zu Deutsch: Sofort-Kaufen-Preis) festzulegen. In der Regel führt er diese Nachforschungen zum Teil bereits vor dem Ende einer Auktion durch und intensiviert diese Arbeit, wenn er die Auktion gewonnen hat. Für diese Recherche verwendet er NameBio und sucht auch bei GoDaddy nach sehr ähnlichen Domain-Namen, um zu sehen, wo sie preislich liegen.

- Sodann listet er die Domain auf allen Verkaufsplattformen. Im Allgemeinen stellt er alle .com-Domains auf dan.com und die nicht-.com-Domains bei Afternic ein. Parallel bietet er viele seiner Domains bei Sedo an.

- Silver rät auch, die sogenannte "Lease-to-own"-Option zu aktivieren. Dabei handelt es sich um eine Art Pachtkauf, bei welcher dem Pächter das Recht eingeräumt wird, die zunächst nur gepachtete Domain käuflich zu erwerben. Diese LTO-Option aktiviert Silver meist für Domains, die nicht im Trend liegen. Er legt die Anzahl der Monate auf der Grundlage des Preises und des Risikos fest, das seiner Meinung nach bestehen könnte, je nachdem, wie ein Käufer die Domain verwenden würde. Wenn es sich zum Beispiel um eine Krypto- oder Glücksspiel-Domain handelt, bietet er weniger Monate oder gar keine LTO-Option an.

- Ferner empfiehlt Silver, die Nameserver-Einträge zu wechseln. So stellt er sicher, dass die Domain dort aufgelöst wird, wo sie hingehört.

- Schließlich empfiehlt er, den WHOIS-Datenschutz aufheben. So kann er sicherstellen, dass Personen, die es vorziehen, direkt mit ihm in Kontakt zu treten, seine Kontaktinformationen leicht finden können.

Ob Sie alle oder einige der Tipps aus Silvers "Post-Auction Checklist" umsetzen wollen, liegt bei Ihnen. So ganz falsch kann das aber nicht sein: mit tausende von verkauften Domains für Millionen von US-Dollar zählt die von ihm gegründete Top Notch Domains LLC zu den führenden Domain-Investment-Unternehmen weltweit.

Quelle: domaininvesting.com, eigene Recherche

DOMAIN-RECHT
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05) puntoblum.com - einer flog (fast) über die UDRP
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Im Streit um die Domain puntoblum.com wäre die österreichische Julius Blum GmbH beinahe aus dem Anwendungsbereich der UDRP geflogen. Geholfen hat es nichts, das Verfahren ging trotzdem verloren.

Die Beschwerdeführerin in dem vor der WIPO geführten UDRP-Verfahren ist im Bereich Möbelbeschläge tätig und wurde vor mehr als 70 Jahren gegründet. Sie beschäftigt derzeit fast 9.500 Mitarbeiter, beliefert mehr als 120 Länder weltweit, hat Produktionsstätten in Österreich, Polen, den USA, Brasilien und China sowie 33 Tochtergesellschaften und Repräsentanzen auf der ganzen Welt. Sie ist Inhaberin mehrerer Markeneintragungen für das Zeichen "BLUM", darunter eine EU-Marke, die am 01. April 1996 angemeldet und am 02. Juni 1998 eingetragen wurde. Zudem ist sie Inhaberin der Domain blum.com. Der streitige Domain-Name puntoblum.com, dessen Inhaberin die italienische Galimberti Ferramenta Snc ist, wurde am 23. Januar 2014 registriert und leitet auf eine Website unter eshop.galimbertiferramenta.com/puntoblumcom weiter, auf der verschiedene Artikel mehrerer Marken verkauft werden, darunter Möbelbeschläge und Möbelzubehör der Beschwerdeführerin unter deren Marke "BLUM" und von angeblichen Konkurrenten der Beschwerdeführerin. Diese macht geltend, dass sie der Beschwerdegegnerin nie eine Lizenz oder eine Genehmigung erteilt habe, die Marke "BLUM" als Domain-Namen zu registrieren oder zu verwenden; die Beschwerdegegnerin verwirre die Verbraucher in unzulässiger Weise, indem sie ihnen vorgaukele, den Online-Webshop der Beschwerdeführerin für Italien erreicht haben oder sonst mit der Beschwerdeführerin verbunden zu sein. Die Beschwerdegegnerin ihrerseits ist seit 80 Jahren im Vertrieb von Hardware, Kleinteilen und technischen Artikeln tätig. Zugleich macht sie geltend, als Wiederverkäuferin unter der Bezeichnung "Punto Blum" eine langjährige Geschäftsbeziehung zur Beschwerdeführerin zu unterhalten und mit dem Status als "Punto Blum"-Reseller ausgezeichnet worden zu sein; hierzu konnte sie ein Schreiben der Beschwerdeführerin vom 28. Januar 2014 sowie weitere Korrespondenz vorlegen. Als Panelist wurde die griechische Juristin Marina Perraki berufen, die sich mit dem Vortrag der Parteien eingehend auseinandersetzte.

Noch unproblematisch war für Perraki, dass die Marke der Beschwerdeführerin und die streitige Domain täuschend ähnlich sind. Der zusätzliche Begriff "punto" (italienisch für Punkt) ändere daran nichts, da er lediglich einen Ort bezeichne, an dem die Produkte der Beschwerdeführerin verkauft werden. Das zweite UDRP-Element des Rechts oder berechtigten Interesses der Domain-Inhaberin in Bezug auf die Domain übersprang Perraki und ließ damit erkennen, dass die Beschwerde erfolglos bleiben werde. Warum, erklärte sie am dritten Tatbestandsmerkmal, wonach die streitige Domain bösgläubig registriert worden sein und verwendet werden muss. Die einzige Aufgabe des Panels sei zu beurteilen, ob der Beschwerdegegner bösgläubig gehandelt hat, nicht hingegen zu beurteilen, ob der Beschwerdegegner die Marke des Beschwerdeführers verletzt oder gegen eine Vereinbarung zwischen den beiden verstoßen hat. Die Beschwerdegegnerin sei im Streitfall der Ansicht, berechtigt zu sein, die Domain zu nutzen; dies habe sie der Beschwerdeführerin durch eine eMail an eine Person mit der eMail-Adresse @blum.com, die sie als "Marktkontakt für das Wiederverkaufssegment in Italien" bezeichnet hat, auch angezeigt. Die Beschwerdeführerin behaupte zwar, dass die Nutzung unberechtigt sei; sie habe aber nicht versucht, die von der Beschwerdegegnerin vorgelegten Argumente und Dokumente zu widerlegen, zumal in der Beschwerde selbst keine Erklärung über eine Zusammenarbeit enthalten war. Ob eine Markenrechtsverletzung vorlag, müsse das Panel nicht beurteilen; das Panel sei jedoch nicht der Ansicht, dass die Umstände klar genug seien, um festzustellen, dass die Beschwerdegegnerin die streitige Domain in böser Absicht registriert und benutzt hat.

Darüber hinaus zeigte sich die Panelistin besorgt, dass es sich um eine Situation handeln könnte, in der es einen Streit zwischen den Parteien gibt, der nicht in den Anwendungsbereich der UDRP fällt. Der Streit gehe über den relativ begrenzten "Cybersquatting"-Anwendungsbereich der UDRP hinaus und soll besser von einem zuständigen Gericht oder vielleicht in einem Schlichtungsverfahren behandelt werden. Damit wies sie Beschwerde ab. Der Streit um puntoblum.com dürfte damit aber längst nicht entschieden sein.

Die Entscheidung zu puntoblum.com finden Sie unter:
> http://newsletter.domain-recht.de/go/7/5VGOS5HQ-5VGODRXY-5VGODRXW-1AE5YWL.pdf

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> https://www.domain-anwalt.de

Quelle: eigene Recherche

DOMAIN-HANDEL
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06) humanity.org - Menschlichkeit für US$ 225.000,-
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In Zeiten wie diesen ist Menschlichkeit besonders gefragt. Das dachte sich wohl auch der Käufer von humanity.org, und dankte es mit einem Kaufpreis von US$ 225.000,- (ca. EUR 207.678,–).

Eine .org-Domain an der Spitze der vergangenen Handelswoche - das haben wir nicht oft. Bei Humanity Protocol, einem Projekt, das sich der dezentralisierten Identitätsprüfung mittels Handflächenscan widmet, hat man den Wert der passenden Domain aber erkannt und war bereit, für humanity.org einen Kaufpreis von US$ 225.000,- (ca. EUR 207.678,–) zu bezahlen. Über ausreichend Mittel scheint man zu verfügen; erst kürzlich hat das Unternehmen, das auf einen Wert von US$ 1 Mrd. geschätzt wurde, Investorengelder in Höhe von US$ 30 Mio. erhalten. Swetha Yenugula hat übrigens mitgeteilt, dass sie dem Unternehmen auch den Verkauf von humanity.xyz vermitteln wollte, doch Humanity Protocol hat abgewunken und sich letztlich für die .org-Variante entschieden.

Besonders gefragt waren dieses Mal .de-Domains. Deren teuerste war baehr.de, die für EUR 15.000,- den Inhaber wechselte und offenbar künftig einem Autohändler aus der Städteregion Aachen als kürzere und prägnantere Online-Heimat dient. fixers.de scheint hingegen für EUR 7.500,- in die Hände eines Unternehmens in Holland gegangen zu sein, das sich mit Reparaturen von Smartphones und Tablets beschäftigt. Grenzüberschreitend dürfte auch der Deal von shoepping.de zu EUR 6.500,00 gewesen sein; unter dem gleichnamigen .at-Pendant betreibt die Österreichische Post AG einen Online-Marktplatz mit regionalem Fokus. Bei den neuen Domain-Endungen taucht diesmal nur punch.casino auf, auch wenn der Kaufpreis von EUR 5.000,- kein Hauptgewinn ist.

Preislich schwach, aber immerhin mengenmäßig gut vertreten war schließlich .com. Teuerste Domain mit US$ 25.500,- (ca. EUR 23.536,–) ist astrex.com, deren Transfer aber noch nicht abgeschlossen scheint. Das Füllhorn eher verschüttet als ausgeschüttet hat cornucopias.com, die für US$ 24.888,- (ca. EUR 22.972,–) einen neuen Inhaber fand. Und nach dem bevorstehenden "Aus" von AstroTV auf jeden Fall eine Erwähnung wert ist auch cosmichealth.com mit ihrem Preis von US$ 4.900,- (ca. EUR 4.522,–), auch wenn sich dort weniger kosmische Gesundheit findet, sondern eher Privatärzte tummeln. Damit schließt sich der Kreis zur Menschlichkeit, wegen derer die vergangene Domain-Handelswoche gut in Erinnerung bleibt.


Länderendungen
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baehr.de EUR 15.000,-
fixers.de EUR 7.500,-
shoepping.de EUR 6.500,-
cloudpillow.de EUR 4.980,-
welzhofer.de EUR 4.250,-
carefitness.de EUR 3.750,-
corefin.de EUR 3.000,-
juicefast.de EUR 2.999,-
deineweiterbildung.de EUR 2.750,-
smartzone.de EUR 2.750,-
happymappy.de EUR 2.550,-
myimpulse.de EUR 2.510,-
businessbuddy.de EUR 2.500,-
securework.de EUR 2.500,-

campings.ch EUR 5.500,-
waterdrop.nz EUR 5.500,-
flacons.fr EUR 4.250,-
cuby.eu EUR 3.999,-
farmforsale.ca US$ 3.835,- (ca. EUR 3.539,–)
smartfarm.ch EUR 3.599,-
yourdomain.it EUR 3.500,-
wis.fi EUR 3.499,-


Neue Endungen
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punch.casino EUR 5.000,-


Generische Endungen
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humanity.org US$ 225.000,- (ca. EUR 207.678,–)


.com
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astrex.com US$ 25.500,- (ca. EUR 23.536,–)
cornucopias.com US$ 24.888,- (ca. EUR 22.972,–)
monthlyvitamins.com EUR 13.000,-
severus.com EUR 12.000,-
wiex.com US$ 10.750,- (ca. EUR 9.922,–)
gmoto.com US$ 10.000,- (ca. EUR 9.230,–)
amhd.com US$ 9.500,- (ca. EUR 8.768,–)
metalgroup.com US$ 7.980,- (ca. EUR 7.365,–)
aleli.com EUR 7.000,-
sibogroup.com US$ 6.750,- (ca. EUR 6.230,–)
megaglobal.com US$ 5.000,- (ca. EUR 4.615,–)
sistercircle.com US$ 5.000,- (ca. EUR 4.615,–)
cosmichealth.com US$ 4.900,- (ca. EUR 4.522,–)
happymappy.com US$ 4.900,- (ca. EUR 4.522,–)
urbanly.com GBP 3.800,- (ca. EUR 4.460,–)
blueberrytravel.com US$ 4.050,- (ca. EUR 3.738,–)
apex-it.com EUR 3.800,-
coinigo.com US$ 3.245,- (ca. EUR 2.995,–)
boodesign.com EUR 3.050,-
treasurecoastrealestate.com US$ 3.000,- (ca. EUR 2.769,–)
bible-study.com US$ 2.999,- (ca. EUR 2.768,–)
evort.com US$ 2.900,- (ca. EUR 2.676,–)
kpap.com US$ 2.500,- (ca. EUR 2.307,–)
designcall.com US$ 2.500,- (ca. EUR 2.307,–)
ivorystory.com US$ 2.500,- (ca. EUR 2.307,–)
force-business.com EUR 2.250,-
inclusivebenefits.com US$ 2.000,- (ca. EUR 1.846,–)
contexted.com US$ 2.000,- (ca. EUR 1.846,–)

Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> https://www.domain-spiegel.de

Quelle: sedo.de, thedomains.com, eigene Recherche

EVENT
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07) Kigali - Tagesordnung für ICANN80 veröffentlicht
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Das Programm für das 80. Treffen der Internet-Verwaltung ICANN in Kigali, der Hauptstadt Ruandas, steht: Der Schwerpunkt liegt dieses Mal im Bereich Policy, Beratung und technische Arbeit.

Vom 10. bis zum 13. Juni 2024 trifft sich die Community zum 80. ICANN-Meeting, das dieses Mal im afrikanischen Kigali stattfindet. Das zweite Meeting eines Jahres wird traditionell als "Policy Forum" abgehalten und widmet sich vor allem der Entwicklung des ICANN-Regelwerks. Es ist vom Rahmen her meist kleiner als andere Meetings, hat eine verkürzte Tagesordnung, keine öffentlichen Foren und keine Vorstandssitzungen. Die Tagesordnung verspricht jedoch erhebliche Spannung. So ist für den 10. Juni 2024 eine 90-minütige Diskussionsrunde des Governmental Advisory Committee (GAC) zum Thema "New gTLD Program Next Round" angesetzt. Auch am 11. Juni 2024 ist die kommende Einführungsrunde ein Thema, wenn es um "At-Large Collaboration in the New gTLD Program Outreach and Engagement Plan" geht. Weitere interessante Tagesordnungspunkte sind unter anderem "Strengthening Multistakeholder Voices in Internet Governance", "GAC Discussions on DNS Abuse and WHOIS", "GNSO: Registrars and ICANN: Good RDRS Requests" und "ccNSO: How ccTLDs Contribute to a Better World".

ICANN80 findet vom 10. bis 13. Juni 2024 im Kigali Convention Centre (KCC), Rwanda Development Board (RDB), KG 220 St, Kigali, Gishushu / Kigali in Ruanda statt. Die Teilnahme ist kostenfrei, eine vorherige Registrierung aber verpflichtend und für alle Teilnehmer vor Ort nur noch bis zum 07. Juni 2024 möglich; ein etwaig notwendiger "invitation letter" für ein Visum kann über die ICANN-Website beantragt werden. Parallel steht allen Interessierten eine virtuelle Teilnahme an der Veranstaltung offen.

Weitere Informationen finden Sie unter:
> http://newsletter.domain-recht.de/go/7/5VGOS5HQ-5VGODRXY-5VGODRXX-JGTJD0.html

Quelle: icann.org

IMPRESSUM/TEAM
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ISSN 1616-0908

Daniel Dingeldey
Gautinger Straße 10
82319 Starnberg
http://www.domain-recht.de
mailto:dingeldey@domain-recht.de

verantwortl. für den redaktionellen Inhalt:
Daniel Dingeldey (Kontaktdaten siehe oben)

Team:
Daniel Dingeldey, Rechtsanwalt Berlin
Florian Hitzelberger, Rechtsanwalt Holzkirchen


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