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Der Domain-Newsletter | Ausgabe #1236 | ISSN 1616-0908 |
http://www.domain-recht.de| Donnerstag, 19. September 2024 |
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Willkommen bei der 1236. Ausgabe des Domain-Newsletters!

Der Domain-Newsletter erscheint jeden Donnerstag.
Die nächste Ausgabe kommt am 26. September 2024.

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INHALT Ausgabe #1236
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01)...News: nTLDs - Russland geht auf Konfrontation zu ICANN
02)...News: M&A - Dan.com wird bei Afternic eingegliedert
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03)...Registrierung: TLDs - Neues von .doge, .mobi und .nl
04)...Recht: UDRP - Organisationsversagen bei aSWEEV Co.
05)...Recht: Interview - WIPO-Chef steht INTA Rede und Antwort
06)...Handel: Weiter, weiter - US$ 550.000,– für continue.com
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07)...Event: Oktober - Markenrechtsseminar der INTA in München
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08)...Impressum/Mediadaten
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DOMAIN-NEWS
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01) nTLDs - Russland geht auf Konfrontation zu ICANN
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Die Russische Föderation geht in Konfrontation zur Internet-Verwaltung: im Rahmen einer Stellungnahme zum nTLD-Programm fordert die russische Regierung ICANN dazu auf, sich unabhängiger von den USA zu machen.

Seit dem 24. Juli 2024 hatte die Öffentlichkeit Gelegenheit, zu Formulierungsvorschlägen von ICANN betreffend die Unterstützung von Bewerbern um eine neue Top Level Domain (Next Round Applicant Support Program, kurz ASP) und die Evaluierung von Registry Service Providern (RSP) Stellung zu nehmen. Während das ASP finanzielle und nicht-finanzielle Unterstützung für berechtigte Unternehmen im Rahmen einer nTLD-Bewerbung vorsieht, soll im RSP überprüft werden, ob ein Provider über die technischen Qualifikationen zum Betreiben einer Top Level Domain verfügt; beide Teile sollen dann in das Bewerberhandbuch aufgenommen werden. In aller Regel hält sich die Zahl der eingehenden Stellungnahmen in Grenzen, so auch diesmal; insgesamt meldet ICANN vier Einsendungen vom At-Large Advisory Committee (ALAC), der Registrars Stakeholder Group (RrSG), der Registries Stakeholder Group (RySG) und einer weiteren Person namens Paul McGrady, die sämtlich kleinere Änderungsvorschläge übermittelten. Ganz am Ende findet sich dann aber eine Stellungnahme, die von der Russischen Föderation eingereicht wurde und die mit dem eigentlichen Thema der Anhörung wenig zu tun hat; trotz Ablauf der Frist zur Stellungnahme wurde sie von ICANN berücksichtigt.

In der Einleitung hebt Russland hervor, dass sich das Internet zu einem mächtigen Medium entwickelt habe, um Menschen auf der ganzen Welt miteinander zu verbinden. Sein Nutzen erstrecke sich auf Bereiche wie Bildung, Forschung und Wirtschaft, was es zu einem unverzichtbaren Werkzeug im täglichen Leben mache. Einer der wichtigsten Aspekte des Internets sei seine Inklusivität, um Barrieren abzubauen und die Gleichberechtigung zu fördern. Damit unvereinbar sei die von jedem Bewerber im Rahmen des nTLD-Programms geforderte Erklärung, alle geltenden Gesetze und Vorschriften einzuhalten, "including those economic, financial, and trade restrictions imposed, administered or enforced by the U.S. government, including but not limited to those administered by the Office of Foreign Assets Control (OFAC) of the U.S. Department of the Treasury (“Economic Sanctions”)". Man möchte daher auf zwei Probleme hinweisen, zum einen die Abhängigkeit ICANNs von Entscheidungen einer einzelnen nationalen Regierung, zum anderen die Beschränkungen des Zugangs zum nTLD-Programm für einige Bewerber, was gegen den Grundsatz des diskriminierungsfreien Zugangs und der Inklusivität verstoße. ICANN sei daher in der Pflicht, Maßnahmen zu ergreifen, um die Risiken eines diskriminierungsfreien Zugangs zum nTLD-Programm zu minimieren. Kein einzelner Staat oder keine Gruppe von Staaten solle das Recht haben, in den Betrieb kritischer Internet-Infrastrukturen und/oder die Aktivitäten von ICANN einzugreifen, einschließlich der Mechanismen zur rechtlichen Regulierung der Aktivitäten von ICANN. Alle Teilnehmer des Internet-Ökosystems hätten das Recht, unabhängig von jeglichem staatlichen Einfluss mit ICANN zusammenzuarbeiten. Sie hätten außerdem ein Recht auf unparteiische Streitbeilegung. Diese Rechte müssten gewahrt werden. Russland rufe ICANN deshalb dazu auf, Vorschläge auszuarbeiten, die die Abhängigkeit ICANNs von einem einzelnen Staat – also den USA – verringern können und Maßnahmen vorzusehen, welche die Einbeziehung und gleichberechtigte Beteiligung von Bewerbern aus allen Ländern gewährleisten.

Zuvor war bekannt geworden, dass das "Ministry of Digital Development, Communications and Mass Media of the Russian Federation" bei ICANN wegen der Suspendierung von .aero-Domains interveniert hat. Die in den USA ansässige .aero-Registry Societe Internationale de Telecommunications Aeronautique (SITA) nimmt seit dem 10. November 2023 keine Registrierungen oder Verlängerungen mehr von Domain-Inhabern entgegen, wenn sie ihren Sitz in der Russischen Föderation haben. Grundsätzlich sollen Domain-Registrierungsdienste von den im Zuge des russischen Angriffskriegs in der Ukraine verhängten Sanktionen ausgenommen sein, doch einige Registries und Registrare fürchten wohl den langen Arm der US-Regierung. Der Krieg ist damit endgültig auch im Domain Name System angekommen.

Die Stellungnahme der Russischen Föderation finden Sie unter:
> http://newsletter.domain-recht.de/go/11/60RGREJI-60O1LOPW-60OA48NV-WB3TES.pdf

Quelle: icann.org, eigene Recherche

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02) M&A - Dan.com wird bei Afternic eingegliedert
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Aus zwei mach eins: die beiden Domain-Handelsplattformen Afternic und Dan.com werden in Kürze verschmelzen. Die Eröffnung neuer Kundenkonten unter dan.com ist seit dem 12. September 2024 nicht mehr möglich.

Gestartet 2013 in Amsterdam unter Gründer Reza Sardeha, hat sich Dan.com rasch zu einem beliebten Marktplatz für registrierte Domain-Namen entwickelt. Als innovativ galt insbesondere die Einführung des Modells des "Mietkaufs", besser bekannt als "lease to own". Dabei kann der Käufer einer Domain deren Kaufpreis monatlich zu vorab festgelegten Konditionen bezahlen, anstatt diesen zu Beginn in einer Summe entrichten zu müssen; zudem erhält er die Flexibilität, die von ihm gewünschte Domain sofort nutzen zu können. Ist die letzte Rate bezahlt, wird die Domain dann endgültig auf den Käufer übertragen und er kann sie zu einem Registrar seiner Wahl umziehen. Weitere Dienstleistungen rund um den Domain-Handel wie "Custom Checkout Link", "Custom Lander" und "Ownership Verification" ergänzten dieses Angebot. Das Interesse der Konkurrenz ließ nicht lange auf sich warten; im Juni 2022 gab Dan.com die Übernahme durch GoDaddy bekannt, der Kaufpreis soll bei US$ 71,4 Mio. gelegen haben. Mit dem Secondary Domain Market war GoDaddy damals bereits bestens vertraut, nachdem man im Herbst 2013 die Handelsplattform Afternic übernommen hatte; die Höhe dieses Kaufpreises ist öffentlich nicht bekannt.

Nach zweijähriger Vorbereitung folgt nun der nächste logische Schritt, Dan.com und Afternic verschmelzen. Am 12. September 2024 veröffentlichte Dan.com einen Migrationsplan, der damit beginnt, dass seit diesem Tag keine neuen Kundenkonten mehr eröffnet werden können, sondern stattdessen empfohlen wird, sich unter afternic.com anzumelden. In Kürze folgt der Start eines "Migration Center", das den Kunden die Optionen "Self-migration", "Auto-migration" oder "Opt-out" lässt – letzteres bedeutet den freiwilligen Abschied und beispielsweise den Umzug zu anderen Handelsplattformen wie sedo.de. Wer aktuell noch eine "lease to own" über Dan.com laufen hat, wird im November 2024 ohne gegenteilige Erklärung ebenfalls zu Afternic übertragen. Wer sich hingegen aktuell noch in Vertragsverhandlungen befindet, sollte sich sputen, um nicht durch den Plattformtransfer Nachteile zu erleiden: "For a smooth process, we recommend concluding all active negotiations as soon as you can." heißt es in den FAQs, die Dan.com veröffentlicht hat.

In der Domain Name Industry setzt sich damit der Trend zur Konsolidierung fort, der letztlich dazu führen soll, dass sich die Welt der Domains stabilisiert. Zugleich wird die Marktmacht von GoDaddy aber immer größer. Das Unternehmen verwaltet mit über 62 Mio. registrierten Domain-Namen für 21 Mio. Kunden deutlich mehr Internetadressen als jeder andere Registrar weltweit. Zudem erbringt man Registry-Dienstleistungen für rund 30 nTLDs, darunter .vip mit aktuell 1,1 Mio. registrierten Domains. Ob und gegebenenfalls wie sich die erneute Konzentration auf die Preise und Gebühren auswirkt, bleibt abzuwarten.

Die FAQs von Dan.com finden Sie unter:
> http://newsletter.domain-recht.de/go/11/60RGREJI-60O1LOPW-60OA48NW-CO9JWK.html

Quelle: dan.com, eigene Recherche

DOMAIN-REGISTRIERUNG
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03) TLDs - Neues von .doge, .mobi und .nl
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Peinliche Panne bei .mobi: durch einen Wechsel der WHOIS-Domain war es möglich, Hackern Zugriff auf sensible Daten zu eröffnen. Derweil hat D3 Global Inc. angekündigt, sich bei ICANN um .doge bewerben zu wollen, während die Niederlande ihr Streitschlichtungsverfahren erweitern – hier unsere Kurznews.

Das dürfte dem Automobilkonzern Stellantis, Inhaber der US-amerikanischen Automarke Dodge, gar nicht gefallen. Das in Las Vegas ansässige Start-Up D3 Global Inc. hat angekündigt, in Zusammenarbeit mit dem "Own The Doge"-Netzwerk die Top Level Domain .doge anzubieten. Die Partnerschaft solle es der Doge-Gemeinschaft ermöglichen, Doge-Fans im Internet und Web3 die Möglichkeit zu geben, sich der Gemeinschaft anzuschließen. Die Endung .doge wird vorerst ausschließlich als Web3-Domain angeboten; allerdings hat D3 angekündigt, sich auch bei ICANN um die Zuteilung im klassischen Domain Name System bemühen zu wollen, sobald sich das Bewerbungsfenster öffnet: "Once the .doge TLD is approved by ICANN, the organization that manages and maintains the Internet's core infrastructure, the D3 network will allow for real and interoperable .doge domains to be used across the traditional Internet and Web3." Damit scheint ein Konflikt mit der ähnlich klingenden Top Level Domain .dodge, die vormals zu Gunsten der FCA US LLC delegiert war, vorprogrammiert. Allerdings wurde die Marken-Endung bereits im Jahr 2019 freiwillig zurückgegeben und daher wieder aus der Root Zone gelöscht; ob Stellantis nun vorsorglich eine erneute Bewerbung plant, wird sich zeigen.

Ein Anfängerfehler mit erheblichem Schadenspotential ist der .mobi-Registry Identity Digital Limited unterlaufen. Hackern von WatchTowr war aufgefallen, dass die Domain für den WHOIS-Server von .mobi gewechselt hatte, von whois.dotmobiregistry.net zu whois.nic.mobi. Die nun ungenutzte Domain dotmobiregistry.net hatte die Registry im Dezember 2023 auslaufen lassen, so dass sich die Hacker sie für US$ 20,– schnappten. Am Freitag, den 30. August 2024, haben sie sodann einen WHOIS-Server unter whois.dotmobiregistry.net eingerichtet, um zu sehen, ob es zu Anfragen kommt. Das Ergebnis war aus Sicht der Hacker verblüffend: bis zum 04. September 2024 gab es 2,5 Mio. Anfragen, darunter von verschiedenen Mailservern unter .gov und .mil. Vor allem aber stellte man fest, dass zahlreiche Zertifizierungsstellen, die für die Ausstellung von TLS/SSL-Zertifikaten für Domains wie google.mobi und microsoft.mobi zuständig sind, über den Mechanismus der "Domain Email Validation" den WHOIS-Server nutzten, um die Inhaber einer Domain zu ermitteln und festzustellen, wohin die Überprüfungsdaten zu senden sind. "Effectively, we had inadvertently undermined the CA process for the entire .mobi TLD", so die Hacker. Wer eine Domain auslaufen lässt, sollte sich also wirklich sicher sein, dass er sie nicht mehr benötigt.

Die .nl-Verwalterin SIDN hat die Regeln für das außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren überarbeitet. Vom Anwendungsbereich umfasst sind seit dem 01. September 2024 nun auch geographische Herkunftsangaben, die nach niederländischem Recht ausdrücklich geschützt sind. So ist zum Beispiel die Bezeichnung "Gouda Holland" künftig als geschützte geographische Angabe für eine bestimmte Käsesorte abgedeckt. Sie genießt im Rahmen des Streitschlichtungsverfahrens damit den gleichen Schutz wie eine eingetragene Marke. Die Aufnahme solcher Angaben nimmt eine bevorstehende Gesetzesänderung in den Niederlanden vorweg. Des Weiteren wurde klargestellt, dass der Inhaber einer streitigen Domain nicht geändert werden kann, bis das Verfahren abgeschlossen ist. Ein solcher Abschluss kann auch darin liegen, dass die Parteien einen Vergleich schließen oder wenn ein Gericht rechtskräftige Entscheidung getroffen hat. Schließlich hat man die Bezeichnung der Registry, "Foundation for Internet Domain Registration in the Netherlands", durch SIDN B.V. ersetzt. Der Grund dafür ist, dass die Registry mit Wirkung zum 01. Januar 2023 verschiedene Aktivitäten, darunter den Betrieb von .nl, an ihre Tochtergesellschaft SIDN B.V. übertragen hat; daher liegen alle Registrierungsverträge nun dort. In der Sache selbst ergeben sich dadurch keine Änderungen.

Weitere Informationen zu der .mobi-Panne finden Sie unter:
> http://newsletter.domain-recht.de/go/11/60RGREJI-60O1LOPW-60OA48NX-8FRR6K.html

Weitere Informationen zu den Änderungen bei .nl finden Sie unter:
> http://newsletter.domain-recht.de/go/11/60RGREJI-60O1LOPW-60OA48NY-FN785S.html

Quelle: prnewswire.com, theregister.com, sidn.nl

DOMAIN-RECHT
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04) UDRP - Organisationsversagen bei aSWEEV Co.
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Im Streit um die Domain asweev.com scheiterte die aSWEEV Co. an fehlendem Vortrag und zugleich an schlechtem Domain-Management: Frisch gegründet, hatte sie es versäumt, die passende .com-Domain zu registrieren.

Die im Bereich Elektrofahrzeuge tätige aSWEEV Co. mit Sitz in den USA sieht ihre Rechte durch die Domain asweev.com verletzt und startete ein UDRP-Verfahren vor The Forum. Sie fügte eine auf den 29. Mai 2024 datierende Gründungsurkunde bei und trägt vor, sie habe am 30. Mai 2024 beim US-Patent- und Markenamt (USPTO) eine Absichtserklärung zur Verwendung der Marke ("Intent-to-Use Trademark") "ASWEEV" eingereicht. Zudem betreibe sie unter der Domain asweev.co ihre Website, was sie mit einem Screenshot belegt, die sie, neben anderen Marketingmaßnahmen, dafür nutze, ihre Marke im Handel, der Öffentlichkeit und bei Investoren bekannt zu machen. Die Domain asweev.com sei zum Verwechseln mit ihrer Marke "ASWWEV" ähnlich, der Gegner habe kein Recht oder berechtigte Interessen an der Domain asweev.com und er habe sie bösgläubig registriert und nutze sie auch bösgläubig. Der Gegner registrierte die Domain asweev.com am 30. Mai 2024 und bietet sie zum Verkauf an; zum Verfahren meldete er sich nicht. Zur Entscheiderin wurde die als Rechtsberaterin und Mediatorin im Recht geistigen Eigentums tätige US-amerikanische Volljuristin Sandra J. Franklin berufen.

Franklin wies die Beschwerde ab, da die Beschwerdeführerin nicht eines der drei Elemente des UDRP-Verfahrens erfüllte (Forum, Claim Number: FA2408002112107). Sie beschränkte sich bei der Beurteilung des Rechtsstreits auf den unwidersprochenen Vortrag der Beschwerdeführerin. Franklin sah schon das erste Element, das Vorliegen einer Marke der Beschwerdeführerin, nicht erfüllt. Dem Vortrag der Beschwerdeführerin mangele es an wichtigen Informationen und Belegen. So trage sie nicht vor und belege auch nicht, wann sie ihre Website eingerichtet hat und wie viele Besucher der Seite es gibt. Weiter trage sie nichts über ihre Werbeausgaben oder Medien, die über sie berichten, vor, um so die Wahrnehmung in der Öffentlichkeit zu belegen. Die Beschwerdeführerin berufe sich auf frühere UDRP-Fälle, in denen die jeweiligen Beschwerdeführer ihre Bekanntheit bei Verbrauchern mit Beweisen belegen konnten; sie selbst lege aber keine Beweise vor. Es müsse sich erst noch zeigen, ob die Beschwerdeführerin Markenrechte durch kommerzielle Nutzung ihres Angebots erlangt. Die Absichtserklärung zur Verwendung der Marke kann als Hinweis gelten. Allerdings ist das Datum der Anmeldung identisch mit dem Datum der Domain-Registrierung. Diese Tatsache, neben der Abwesenheit von Beweisen, veranlasste Franklin zu der Feststellung, dass die Markenanmeldung in diesem Fall nicht wirklich zur Kenntnis genommen wurde. Sie sehe die genutzte günstige Gelegenheit der Registrierung der Domain durch den Gegner, doch obliege es der Beschwerdeführerin, ihren Fall darzulegen und die Rechte an der Marke "ASWEEV" zu beweisen. Die Beschwerdeführerin habe nicht einmal ausdrücklich Rechte des "Common Law" geltend gemacht, geschweige denn nachgewiesen. Franklin stellte fest, dass die Beschwerdeführerin ihrer Beweislast nicht nachgekommen ist. Sie habe damit die Anforderungen der UDRP nicht erfüllt, weshalb die Beschwerde scheitere. Franklin stellte fest, die Beschwerdeführerin habe keines der drei Elemente der UDRP erfüllt, weshalb sie beschied, dass die Domain asween.com beim Gegner verbleibe.

Der Fall ist wieder ein Beispiel für schlechtes Domain-Management. Die neu gegründete Unternehmung versäumte es, sich rechtzeitig die gewünschte .com-Domain zu sichern. Noch am Tag der Gründung, am 29. Mai 2024, hätte sie die Domain asweev.com registrieren können. Schon da wäre es knapp gewesen. Es ist nicht haltlos, anzunehmen, der Gegner, der ohne ordentlichen Namen blieb, aber seinen Sitz in Hong Kong hat, habe die Eingänge beim USPTO im Blick gehabt und auf die "Markenanmeldung" der Beschwerdeführerin reagiert. Diese hingegen registrierte die von ihr genutzte Domain asweev.co erst am 27. Juni 2024, womit ihr fadenscheiniger Vortrag noch schwächer wird. Franklin hatte sich einen Blick auf das WHOIS an dieser Stelle erspart, jedenfalls nichts dazu in ihrer Entscheidung geäußert. Alles in allem kann man jedweder Unternehmung nur anraten, frühzeitig, idealerweise vor Gründung, die notwendigen Domains zu registrieren (oder zu kaufen). Wenn die Unternehmung dann steht, sollte allerdings auch gleich ein WHOIS-Update erfolgen und die Unternehmung als Inhaber eingetragen werden – und nicht eine Person wie der Webdesigner, einer der Gründer oder sonst ein hilfreicher Geist.

Die UDRP-Entscheidung über die Domain asweev.com finden Sie unter:
> http://newsletter.domain-recht.de/go/11/60RGREJI-60O1LOPW-60OA48NZ-1CDS16S.htm

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> https://www.domain-anwalt.de

Quelle: adrforum.com, eigene Recherche

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05) Interview - WIPO-Chef steht INTA Rede und Antwort
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Die International Trademark Association (INTA) führte mit dem Chef der Internet Dispute Resolution Section der WIPO, Brian Beckham, ein Gespräch über unter anderem die UDRP und ihre Zukunft.

Beckham ist seit 2007 bei der World Intellectual Property Organization (WIPO), zunächst beim Arbitration and Mediation Center, seit 2014 als Chef der Internet Dispute Resolution Section, wo er ein Team von 30 Mitarbeitern leitet, das an UDRP-Verfahren arbeitet. Im Gespräch geht Beckham unter anderem auf die Entwicklungen im UDRP-Umfeld ein und verdeutlicht die Divergenz zwischen UDRP und dem Verhalten von Cybersquattern. Die UDRP sei seit ihrem Bestehen unverändert, allerdings werden es immer mehr Verfahren. So hätten sich die rund 2.000 Fälle im Jahr 2007 überwiegend mit Pay-per-Click Werbung beschäftigt und es gab einige Fälle, in denen Cybersquatter Markeninhaber zu erpressen versuchten. Die Methoden der Cybersquatter haben sich aber im Laufe der Jahre geändert. Ein paar Pay-per-Click Fälle gäbe es noch, doch heutzutage sehe man mehr Fälle mit hohen Risiken für Markeninhaber, zum Beispiel wenn ein Markenname mit einem Branchenbegriff oder einem Begriff wie "login", "HR" oder "careers" kombiniert wird. So würden gelegentlich Cybersquatter ordentliche Subdomains wie "hr.domain.tld" als Domain "hrdomain.tld" registrieren. Für betroffene Unternehmen könne das recht unangenehm werden. Fälle im Bereich der nicht autorisierten Wiederverkäufer oder der Erbringung von Dienstleistungen machen es den Markeninhabern auch nicht leichter: Beckham erklärt, in der Vergangenheit, als es noch weniger ausgefeilte Websites gab, war es für einen Markeninhaber einfacher, festzustellen, ob jemand seine Marke fair nutzt oder ob er eine Grenze überschreitet und bei den Verbrauchern den falschen Eindruck erweckt, dass er von der Marke autorisiert sei, obwohl das nicht der Fall ist. Mit der zunehmenden Verfügbarkeit von Tools für die Erstellung von Websites wird es für Markeninhaber immer schwieriger, dies zu kontrollieren. Auf die Überarbeitung der UDRP von ICANN angesprochen, macht Beckham klar: "We have long said: if it ain’t broke, don’t fix it. And the UDRP is quite remarkable in that it was the first consensus policy that ICANN adopted. It’s been working well ever since."

Auf genutzte Technologien angesprochen, teilt Beckham mit, dass mittlerweile auch AI-Komponenten zum Einsatz kommen. Diese werden derzeit genutzt, um das interne Verfahrensmanagementsystem zu unterstützen. Bei WIPO hofft man, den Prozess so weit wie möglich zu rationalisieren und zu automatisieren, so dass die manuelle Dateneingabe entfällt und man sich ganz auf die rechtlichen Mehrwerte konzentrieren könne. AI sei dieser Tage unausweichlich. Man findet deren Einsatz in Schriftsätzen der Parteien. Wo zum Beispiel vom Gegner früher einfache Erklärungen wie "meine Katze heißt so, darum der Domain-Name" kamen, würden heute umfangreiche rechtliche Ausführungen geliefert, was die Bearbeitung der Verfahren für Panelisten erschwere. Mit AI Argumentationen in Stellungnahmen zu gestalten, funktioniere heute schon recht gut. Der Einsatz von AI bei der Generierung von Entscheidungen funktioniere – noch – nicht, aber könnte zukünftig möglich werden.

Im weiteren Verlauf des Gesprächs geht Beckham näher auf die Überarbeitung der UDRP und die Anforderungen der neuen nTLD-Runde ein. Thema sind auch die Zusammenarbeit zwischen INTA und WIPO sowie Mediationsangebote seitens WIPO, die man als Markeninhaber kennen sollte. Alles in allem gibt Beckham informative Einblicke in die Hintergrundarbeit der WIPO, die ihre Arbeitsstrukturen an den Wandel der Zeit anpasst.

Sie finden das Interview mit Brian Beckham unter:
> http://newsletter.domain-recht.de/go/11/60RGREJI-60O1LOPW-60OA48O0-C22JR.html

Quelle: inta.org

DOMAIN-HANDEL
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06) Weiter, weiter - US$ 550.000,– für continue.com
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Die vergangene Domain-Handelswoche setzt sich von der Vorwoche ab mit zwar nur drei Domains im sechsstelligen Preisbereich, aber dafür in höheren Preisregionen. So kommt continue.com auf US$ 550.000,– (ca. EUR 500.000,–).

Der Preis von US$ 550.000,– (ca. EUR 500.000,–) für continue.com bringt die Domain aktuell auf Rang fünf der Jahresbestenliste, auf der sie neben rural.com rangiert. Es folgen diese Woche cancel.com mit US$ 300.000,– (ca. EUR 272.727,–) und riki.com mit US$ 130.000,– (ca. EUR 118.182,–). Die Domain carolinarealestate.com kommt auf sehr erfreuliche US$ 40.000,– (ca. EUR 36.364,–) und verbessert sich so sehr deutlich im Laufe der vergangenen 18 Jahre, denn im Dezember 2006 lag sie bei lediglich US$ 2.000,– (ca. EUR 1.505,–).

Unter den Länderendungen steht die US-amerikanische giga.us mit US$ 15.000,– (ca. EUR 13.636,–) auf der ersten Position. Die europäische Domain cloudtech.eu kommt auf EUR 3.200,– und verbessert sich gegenüber den US$ 2.000,– (ca. EUR 1.754,–), die sie im Januar 2015 erzielte.

Die neuen generischen Endungen bieten überwiegend .law- und .vip-Domains. Die beste war energy.law für US$ 10.000,– (ca. EUR 9.091,–). Die klassischen generischen Endungen zeigen den zerstörten Traum eines Domain-Investments: sexe.org erzielte im Juni 2008 US$ 151.400,– (ca. EUR 97.627,–), nun steht sie da mit einem Preis von EUR 3.000,–. Nicht so schlimm erging es snakes.net, die im Mai 2011 auf US$ 4.999,– (ca. EUR 3.496,–) kam und sich jetzt mit US$ 2.000,– (ca. EUR 1.818,–) begnügt. Die vergangene Domain-Handelswoche bietet die positiven wie die negativen Seiten des Domain-Handels und ist dabei eine der besten des Jahres bisher.


Länderendungen
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giga.us US$ 15.000,– (ca. EUR 13.636,–)

efficient.vc US$ 7.500,– (ca. EUR 6.818,–)
candle.vc US$ 3.500,– (ca. EUR 3.182,–)

tweed.de EUR 5.500,–
lasan.de EUR 3.000,–
vital24.de EUR 2.750,–
laluna.de EUR 2.599,–
fitnext.de EUR 2.500,–
team-freiheit.de EUR 2.499,–
baurechtler.de EUR 2.380,–
handly.de EUR 2.380,–
soda-tauschen.de EUR 2.000,–

piq.me US$ 4.640,– (ca. EUR 4.218,–)
friendship.ai US$ 4.600,– (ca. EUR 4.182,–)
lucius.co US$ 4.000,– (ca. EUR 3.636,–)
cloudtech.eu EUR 3.200,–
apecs.eu EUR 2.999,–
tvc.ch EUR 2.990,–
capitan.eu EUR 2.599,–
corn.fi EUR 2.499,–
idiart.fr EUR 2.499,–
health.ar EUR 2.399,–
xcloud.eu EUR 2.380,–
orca.re EUR 2.000,–
dollarrentacar.eu US$ 2.732,– (ca. EUR 2.484,–)


Neue Endungen
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energy.law US$ 10.000,– (ca. EUR 9.091,–)
og.law US$ 8.000,– (ca. EUR 7.273,–)
jb.law US$ 5.000,– (ca. EUR 4.545,–)

fa.vip US$ 7.000,– (ca. EUR 6.364,–)
i9.vip US$ 7.000,– (ca. EUR 6.364,–)
oke.vip US$ 6.000,– (ca. EUR 5.455,–)
8847vip US$ 2.750,– (ca. EUR 2.500,–)

hi.garden US$ 6.400,– (ca. EUR 5.818,–)
exit.club US$ 6.000,– (ca. EUR 5.455,–)
456.club US$ 3.349,– (ca. EUR 3.045,–)
are.gay US$ 2.600,– (ca. EUR 2.364,–)
strong.club US$ 2.500,– (ca. EUR 2.273,–)


Generische Endungen
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super.net US$ 15.556,– (ca. EUR 14.142,–)
vk.org EUR 10.555,–
gi.biz US$ 8.000,– (ca. EUR 7.273,–)
shareme.net US$ 7.823,– (ca. EUR 7.112,–)
sciencenode.org US$ 7.500,– (ca. EUR 6.818,–)
startups.africa EUR 5.000,–
penniesforpeace.org US$ 5.350,– (ca. EUR 4.864,–)
rho.org US$ 5.266,– (ca. EUR 4.787,–)
contemporary.org US$ 5.250,– (ca. EUR 4.773,–)
emi.org US$ 4.788,– (ca. EUR 4.353,–)
tsc.org US$ 4.000,– (ca. EUR 3.636,–)
sexe.org EUR 3.000,–
snakes.net US$ 2.000,– (ca. EUR 1.818,–)


.com
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continue.com US$ 550.000,– (ca. EUR 500.000,–)
cancel.com US$ 300.000,– (ca. EUR 272.727,–)
riki.com US$ 130.000,– (ca. EUR 118.182,–)
carolinarealestate.com US$ 40.000,– (ca. EUR 36.364,–)
vva.com US$ 35.999,– (ca. EUR 32.726,–)
laud.com US$ 33.503,– (ca. EUR 30.457,–)
idfpr.com US$ 30.007,– (ca. EUR 27.279,–)
sunvie.com US$ 28.000,– (ca. EUR 25.455,–)
thesilo.com US$ 25.000,– (ca. EUR 22.727,–)
frederic.com US$ 24.125,– (ca. EUR 21.932,–)
cryptoescrowbank.com EUR 19.000,–
pglobal.com US$ 20.000,– (ca. EUR 18.182,–)
sosmath.com US$ 18.802,– (ca. EUR 17.093,–)
7675.com US$ 18.500,– (ca. EUR 16.818,–)
karisma.com US$ 17.501,– (ca. EUR 15.910,–)
seanjohn.com US$ 16.111,– (ca. EUR 14.646,–)
899bet.com US$ 16.000,– (ca. EUR 14.545,–)
signatureroom.com US$ 15.555,– (ca. EUR 14.141,–)
carolinacommercial.com US$ 15.000,– (ca. EUR 13.636,–)
dealtrack.com US$ 15.000,– (ca. EUR 13.636,–)
maxhost.com US$ 15.000,– (ca. EUR 13.636,–)
onlywin.com EUR 13.000,–

Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> https://www.domain-spiegel.de

Quelle: dnjournal.com, sedo.de, thedomains.com, eigene Recherche

EVENT
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07) Oktober - Markenrechtsseminar der INTA in München
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Die International Trademark Association (INTA) lädt wieder einmal zu einem Seminar nach München. Das "2024 Seminar for Paralegals" am 02. Oktober 2024 wird von der Maiwald GmbH unterstützt.

Das INTA-Seminar Anfang Oktober 2024 findet in den Räumlichkeiten des Marken- und Patentamts in München statt. Es richtet sich an Rechtsanwalts- und Patentanwaltsfachangestellte und Markensachbearbeiter. Die Moderation übernimmt Susanne Ferstl (INTA, Maiwald GmbH). Das Seminar startet am 02. Oktober 2024 um 09:00 Uhr. Als Referierende sind mit dabei Martin Sebele (DPMA), der ein Update zu Markenklassifizierungen bietet, Dr. Senta Bingener (DPMA), die das Metaverse aufgreift, Qiangqiang Li (WIPO), der sich jüngsten Entwicklungen des Madrider Systems und der Online-Dienste, Statistiken über internationale Anmeldungen und Unregelmäßigkeiten sowie Einreichung und Verwaltung internationaler Registrierungen widmet, Susanna Heurung (Maiwald), die einen Blick auf die Entwicklung der neuen Markenformen wirft, Prof. Dr. Maximilian Kinkeldey (Grünecker), der fragt, wohin die Reise der Plattformhaftung im Markenrecht geht, und weiteren. Zwischen den Vorträgen bleibt Zeit für Fragen. Die Veranstaltung endet um kurz vor 17:00 Uhr und gibt dann Raum für Gespräche.

Das INTA-Seminar findet am 02. Oktober 2024 von 09:00 bis 16:50 Uhr in den Räumlichkeiten des Deutschen Marken- und Patentamts, Zweibrückenstraße 12 in 80331 München statt. Es ist Platz für 400 Teilnehmende. Die Teilnahme ist kostenlos. Anmeldeschluss ist der 24. September 2024. Es gibt leichte Snacks und Erfrischungen.

Weitere Informationen und Anmeldung unter:
> Link

Quelle: inta.org, dpma.de

IMPRESSUM/TEAM
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ISSN 1616-0908

Daniel Dingeldey
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82319 Starnberg
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verantwortl. für den redaktionellen Inhalt:
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