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Der Domain-Newsletter | Ausgabe #1250 | ISSN 1616-0908 |
http://www.domain-recht.de| Donnerstag, 16. Januar 2025 |
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Willkommen bei der 1250. Ausgabe des Domain-Newsletters!

Der Domain-Newsletter erscheint jeden Donnerstag.
Die nächste Ausgabe kommt am 23. Januar 2025.

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INHALT Ausgabe #1250
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01)...News: Vorratsdaten - Bundesregierung will neu prüfen
02)...News: Statistik - Gewinner und Verlierer 2024
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03)...Registrierung: TLDs - Neues von .ie, .nowruz und .wallet
04)...Recht: cripto.com - Klage bei laufendem UDRP-Verfahren
05)...Recht: UDRP – Playboy erstreitet playboy.ai vor Forum
06)...Handel: bestodds.com - Domain-King erlöst US$ 1,025 Mio.
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07)...Event: Januar - Open-Talk von eco zu "NIS2 – Was tun?"
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08)...Impressum/Mediadaten
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DOMAIN-NEWS
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01) Vorratsdaten - Bundesregierung will neu prüfen
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War zuletzt eigentlich nur noch die Speicherdauer streitig, hat sich die Bundesregierung in Sachen Vorratsdaten nun wieder offen für weitere Diskussionen gezeigt. Das legen Äußerungen eines Regierungssprechers nahe.

Drei Gesetzesentwürfe liegen den Abgeordneten des Bundestages zur Neuregelung der Speicherung von Vorratsdaten vor. Der Gesetzentwurf der CDU/CSU-Fraktion "zur Verbesserung der Verbrechensaufklärung – Einführung einer Mindestspeicherung von IP-Adressen und Wiederherstellung der Funkzellenabfragemöglichkeit" (Drucksache 20/13366), der Gesetzentwurf der FDP-Fraktion "zur Einführung einer Sicherungsanordnung für Verkehrsdaten in der Strafprozessordnung" (Drucksache 20/14022) und ein Gesetzentwurf des Bundesrates "zur Einführung einer Mindestspeicherung von IP-Adressen für die Bekämpfung schwerer Kriminalität" (Drucksache 20/13748). Während der FDP-Entwurf nach dem Scheitern der Ampel-Koalition kaum noch Erfolgsaussichten hat, unterscheiden sich die beiden anderen Gesetzesentwürfe im Wesentlichen in der Speicherdauer; die Länderkammer will die nationalen Regelungen der Vorratsdatenspeicherung auf eine einmonatige – statt wie die von der Union geforderte dreimonatige – Speicherung von IP-Adressen samt eventuell vergebener Port-Nummern begrenzen. Aktuell liegen die Gesetzesentwürfe in den Ausschüssen des Bundestages; dabei hat der Rechtsausschuss die Federführung inne.

Diese Position galt als gefestigt. Auf der Regierungspressekonferenz vom 30. Dezember 2024 hatte die stellvertretende Regierungssprecherin Christiane Hoffmann die "rechtssichere Speicherpflicht von IP-Adressen" betont; sie sei im Kampf gegen Kriminalität und Terrorismus essenziell und vom Europäischen Gerichtshof nicht nur für zulässig, sondern für erforderlich erklärt worden. "Aber die Position ist, dass wir eine rechtssichere Speicherpflicht von IP-Adressen brauchen", so Hoffmann. Die Kehrtwende folgte am 03. Januar 2025. Nach Angaben von heise.de, die sich auf den zweiten stellvertretenden Regierungssprecher Wolfgang Büchner stützen, beabsichtige die Bundesregierung "eine gute Lösung"; die Gespräche der Bundesregierung seien jedoch "offenkundig nicht abgeschlossen". Möglicherweise war die Äußerung von Hoffmann nicht mit den Fraktionen der Regierungsparteien im Bundestag und auch nicht mit allen Ministerien abgesprochen. Welche Änderungen im Raum stehen, sagte Büchner nicht. Der Koalitionsvertrag von 2021 sah keine Pflichtspeicherung vor, die eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung bedeuten würde. Stattdessen sollte "rechtssicher, anlassbezogen und durch richterlichen Beschluss gespeichert werden können."

Derweil bekräftigte eco – Verband der Internetwirtschaft eV seine Kritik an der umstrittenen Maßnahme. "Die anlasslose massenhafte Speicherung privater IP-Adressen ist grundrechtswidrig und verstößt gegen EU-Recht. Das hat der Europäische Gerichtshof bereits im Jahr 2022 entschieden und wurde vom Bundesverwaltungsgericht im Jahr 2023 bestätigt", sagte eco-Vorstandsvorsitzender Oliver Süme. Sie bringe darüber hinaus regelmäßig keinen Mehrwert bei der Strafverfolgung im Zusammenhang mit den Sachverhalten, in denen sie gebetsmühlenartig immer wieder gefordert werde. "Ich empfehle der aktuellen Bundesregierung daher, sich an dieses Urteil sowie die im Koalitionsvertrag festgehaltene Position zu halten und erneute jahrelange gerichtliche Auseinandersetzungen und damit verbundenen Rechtsunsicherheiten so zu vermeiden", so Süme weiter.

Den Gesetzesentwurf der CDU/CSU-Fraktion finden Sie unter:
> http://newsletter.domain-recht.de/go/0/6810E682-67Z0GA3N-660DGG75-LJY6T9.pdf

Den Gesetzesentwurf des Bundesrates finden Sie unter:
> http://newsletter.domain-recht.de/go/0/6810E682-67Z0GA3N-660DGG76-13E7LQT.pdf

Quelle: heise.de, eco.de, eigene Recherche

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02) Statistik - Gewinner und Verlierer 2024
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Zum Auftakt des neuen Jahres blicken wir nicht nur auf die Entwicklung der Registrierungszahlen im Dezember 2024 zurück, sondern präsentieren Ihnen einen Rückblick auf die letzten zwölf Monate.

Mit weitem Abstand bleibt .com Branchenkönig, doch der Absturz beschleunigt sich. So stand der Zeiger im Jahr 2022 noch mit einem Netto-Zugewinn von rund einer halben Million Domains im grünen Bereich, seither geht es aber bergab. 2023 sauste .com um fast 900.000 Domains nach unten, im Jahr 2024 waren es nun sogar mehr als 3,3 Millionen Domains. Fragt man nach den Ursachen, zählen die sinkende Nachfrage aus China sowie die Versuche der Gebührenoptimierung großer Domain-Registrare dazu. Ebenfalls genannt werden die Nachwirkungen der Corona-Pandemie. Covid-19 beschleunigte für viele Unternehmen den Wechsel in die Online-Welt; Unternehmen registrierten massenhaft Domains, um ihre digitale Präsenz rascher als geplant aufzubauen, so dass es zu einem Vorzieheffekt kam. Und es gibt einen ganz banalen Grund: Es gibt nur eine begrenzte Anzahl von Unternehmen, die eine eigene Website benötigen. Auch wenn sich Domainer und Domain-Registrare etwas anderes wünschen, scheint bei rund 160 Millionen .com-Domains eine gewisse Marktsättigung eingetreten zu sein. Bei den übrigen sogenannten "legacy TLDs" fällt allein .org aus dem Rahmen, die nach einem Plus von rund 90.000 Domains im Jahr 2023 im Jahr 2024 nun um sogar über 270.000 Domains zulegen kann.

Eine gewisse Sättigung scheint auch bei der deutschen Landesendung .de eingetreten zu sein. Gab es 2023 noch einen Zuwachs von über 233.000 Domains, waren es in den vergangenen zwölf Monaten netto nur rund 6.000 Domains mehr. Eine ähnliche Tendenz vermeldet das österreichische Länderkürzel .at, das im Gegensatz zu .de zwar sogar rund 22.000 Domains verliert, insgesamt betrachtet aber stabil bleibt. Das gilt auch für die Europa-Domain .eu, die mit einem Minus von rund 12.000 Domains abschneidet, was bei insgesamt über 3,6 Millionen .eu-Domains aber kaum ins Gewicht fällt. Nahezu gleichauf liegt .info, die im Jahr 2024 unter dem Strich auf dem Vorjahresniveau verharrt.

Erhebliche Bewegung verzeichnen hingegen die neu eingeführten Top Level Domains. An der Spitze thront erneut .xyz, die weit über 600.000 Registrierungen hinzugewinnen kann und das Jahr 2024 mit knapp unter 4,4 Millionen Domains beschließt. Dahinter folgt mit .shop aber bereits der Aufsteiger des Jahres; nahezu unglaubliche 1,4 Millionen Domains kann die Einkaufsendung netto hinzugewinnen und sich auf Platz zwei der Jahresendabrechnung katapultieren. Damit rutscht .online trotz eines Zuwachses von über 250.000 Registrierungen auf Platz drei ab. Aber es geht noch weitaus schlimmer – erinnert sich jemand an .icu? 2021 mit 4.935.339 Domains noch mit weitem Abstand die erfolgreichste neue Domain-Endung, notiert sie mittlerweile mit 441.938 nurmehr auf Platz 19 der nTLD-Rangliste.


Die aktuellen Domain-Zahlen:
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.de 17.659.405 (Vergleich zum Vorjahr: + 6.502)
.at 1.482.916 (Vergleich zum Vorjahr: - 22.909)
.com 156.304.293 (Vergleich zum Vorjahr: - 3.315.567)
.net 12.743.093 (Vergleich zum Vorjahr: - 380.315)
.org 11.048.055 (Vergleich zum Vorjahr: + 271.897)
.info 3.651.056 (Vergleich zum Vorjahr: + 2.070)
.biz 1.232.591 (Vergleich zum Vorjahr: - 28.977)
.eu 3.635.401 (Vergleich zum Vorjahr: - 12.325)

.xyz 4.370.891 (Vergleich zum Vorjahr: + 638.849)
.shop 3.935.514 (Vergleich zum Vorjahr: + 1.424.468)
.online 3.541.052 (Vergleich zum Vorjahr: + 253.015)

(Stand 01. Januar 2025)

Aktuelle Domain-Zahlen finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de

Quelle: eigene Recherche

DOMAIN-REGISTRIERUNG
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03) TLDs - Neues von .ie, .nowruz und .wallet
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Das Dauerdrama um .nowruz ist beendet: die Internet-Verwaltung ICANN hat sämtliche Verträge mit der in Turbulenzen geratenen Registry gekündigt. Derweil hat Irlands .ie eine öffentliche Anhörung gestartet, während sich reges Interesse an einer neuen Domain-Endung .wallet abzeichnet – hier unsere Kurznews.

Das Department of the Environment, Climate and Communications der irischen Regierung hat am 17. Dezember 2024 eine öffentliche Anhörung für die Verwaltung der Landesendung .ie gestartet. Ziel der Konsultation ist es, die wichtigsten Anforderungen und Grundsätze zu definieren, die von der .ie-Registry als Teil der Telekommunikationsinfrastruktur übernommen werden müssen. Sie teilt sich in die vier Bereiche "The .ie ccTLD Manager’s roles and responsibilities", "Governance and management of the .ie ccTLD", "Stakeholder engagement" und "Future risks to the security and stability of .ie". Während die irische Regierung bis vor einigen Jahren wenig Interesse an .ie gezeigt hat, war sie in den letzten Jahren auf internationalen Foren wie dem IGF und bei ICANN stärker präsent, um letztlich über "terms of endorsement" mehr Einfluss zu nehmen. "This endorsement agreement will aim to set out the core principles, shared by the parties, and provide safeguards around the management of the .ie registry", so das Ministerium. Die Frist für die Einreichung von Stellungnahmen endet am Freitag, den 14. Februar 2025 um 17.30 Uhr.

Die Internet-Verwaltung ICANN hat die Registry-Verträge mit der in Istanbul ansässigen Asia Green IT System Bilgisayar San. ve Tic. Ltd. Sti. gekündigt. Betroffen sind die generischen Top Level Domains .nowruz, .pars, .shia, .tci sowie eine internationalisierte Top Level Domain. Bereits im Juli 2024 war Asia Green wegen diverser Vertragsverstöße von ICANN abgemahnt worden; so soll Asia Green die vertragliche Verpflichtung für Ausfallzeiten des Registration Data Directory Service nicht erfüllt und es versäumt haben, die monatlichen Reports rechtzeitig zu übermitteln sowie Gebühren zu bezahlen. Deshalb wurde .nowruz, unter der aktuell zehn Domains registriert sind, in das Notfallprogramm Emergency Back-End Registry Operator (EBERO) aufgenommen; zum EBERO-Manager wurde die .uk-Registry Nominet bestimmt. Zur Begründung der Kündigung verweist ICANN auf die Nichteinhaltung eines vertraulichen "term sheet" vom 25. Oktober 2025 durch die Registry. Die Zukunft von .nowruz ist aktuell noch offen. "ICANN will conduct an assessment and make its determination regarding whether or not to transition operation of the .nowruz gTLD to a successor registry operator", so ICANN.

Das Bewerbungsfenster um neue generische Top Level Domains öffnet sich zwar voraussichtlich erst im 2. Quartal 2026, das Tauziehen um einzelne Endungen hat aber längst begonnen. Vor dem "US District Court for the District of Delaware" befinden sich Scott Florcsk, Inhaber von Wallet Inc., und der Web3-Domain-Anbieter Unstoppable Domains Inc. in einer Auseinandersetzung um .wallet. Florcsk, der selbst .wallet-Domains vermarktet, wird dabei von Namecheap finanziell unterstützt. Nach einer Reihe von Rechtsstreitigkeiten blieb nur noch eine Forderung übrig: Florcsk verlangte die Feststellung, dass er durch den Verkauf von .wallet-Domains keine Markenrechte von Unstoppable Domains verletzen würde. Unstoppable Domains hatte sich jedoch bereits verpflichtet, Florcsk nicht wegen Verletzung geistiger Rechte an .wallet zu verklagen, und erklärte sich bereit, diese Verpflichtung auf Registries und Registrare auszuweiten. Aus Sicht von Unstoppable Domains war damit die Klage auf Feststellung hinfällig. Florcsk wollte hingegen sicherstellen, dass Unstoppable Domains nicht auch wegen anderer Domain-Endungen klagt. In einer Entscheidung vom 06. Januar 2025 folgte das Gericht der Ansicht von Unstoppable Domains und stellte fest, dass das von Florcsk angestrebte Feststellungsurteil nur für .wallet gelte. Dass es damit im nächsten Jahr bei ICANN mehrere Bewerbungen um .wallet geben wird, darf man getrost unterstellen.

Weitere Informationen zur Konsultation bei .ie finden Sie unter:
> http://newsletter.domain-recht.de/go/0/6810E682-67Z0GA3N-67Y86SOV-13FIRVP.html

Das Urteil zu .wallet finden Sie unter:
> http://newsletter.domain-recht.de/go/0/6810E682-67Z0GA3N-67Y86SOW-15T6138H.pdf

Quelle: gov.ie, icann.org, domainnamewire.com

DOMAIN-RECHT
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04) cripto.com - Klage bei laufendem UDRP-Verfahren
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Beim US District Court von Arizona hat die estländische Domdevelo OÜ eine Feststellungsklage erhoben, weil ihre Domain cripto.com durch die chinesische Foris Limited mit Sitz in Hong Kong, Inhaberin der Domain crypto.com, bei der WIPO Gegenstand einer UDRP-Beschwerde wegen Markenverletzung ist.

Die UDRP-Beschwerde von Foris Limited ging bei WIPO am 26. November 2024 ein. In der Folge wurde, wie in UDRP-Verfahren üblich, die streitbefangene Domain, in diesem Falle cripto.com, gesperrt. Die Sperrung hat zur Folge, dass die Domain-Inhaberin an den Inhalten und der Inhaberschaft der Domain nichts mehr verändern und sie also nicht voll nutzen kann. Unter anderem hat dies die Domdevelo OÜ dazu bewogen, am 20. Dezember 2024 über ihre Rechtsanwälte (unter anderem Domain-Anwalt John Berryhill) beim zuständigen Gericht in Arizona Klage zu erheben. Die Klage richtet sich auch auf die Feststellung, dass keine Markenrechtsverletzung seitens Domdevelo OÜ gegenüber Foris Limited vorliegt. In der Klageschrift heißt es unter anderem, die Beschwerdeführerin im UDRP-Verfahren sei gar nicht Markeninhaberin der im November und Dezember 2023 eingetragenen Marken, auf die sie sich beziehe. Die Marken gehörten der Foris Technology Pte Ltd. aus Singapur, die nicht Partei des UDRP-Verfahrens sei. Die Marken seien im Übrigen erst 22 Jahre, nachdem die Domain im September 2002 erstmals registriert wurde, und zwei Jahre, nachdem die Klägerin die Domain im November 2021 für US$ 74.976,– gekauft hatte, registriert worden. Weiter seien Versuche der Beklagten, die Wort-/Bild-Marke und die Wort-Marke "CRYPTO.COM" zu registrieren, gescheitert, weil diese im Falle der Beklagten beschreibend sei. Eine Markenrechtsverletzung läge auch nicht für die Marke "CRYPTO.COM ARENA" der Beklagten vor, da weder diese die Marke noch die Klägerin den Begriff nutze.

Die klagende Domdevelo OÜ sieht ihren Anspruch auf den Lanham Act, 15 U.S.C §§ Section 1114(2)(D)(v) & 1125(a) gestützt als gerechtfertigt, der unter anderem einem Registranten, dem der Verlust seiner Domain nach der UDRP droht, einen Anspruch auf Unterlassung und auf Rückgabe der Domain gewährt, wenn er nachweisen kann, dass er den ACPA (Anticybersquatting Consumer Protection Act) einhält. Im UDRP-Verfahren behauptet die die Beschwerde führende Beklagte, Inhaberin von beim USPTO eingetragenen Marken zu sein, was aber gar nicht zutreffe. Sollte die Beklagte da aber Recht erhalten und aufgrund der UDRP-Entscheidung die Domain auf die Beschwerdeführerin transferiert werden, würde die Klägerin nachhaltig geschädigt und es gäbe kein ordentliches Rechtsmittel, um der Entscheidung entgegenzutreten. Schon jetzt beantragte die Klägerin hier auch Schadensersatzansprüche aufgrund des ACPA und die Feststellung, dass die Beklagte keine Markenrechte an der Domain cripto.com habe, die Klägerin berechtigte Inhaberin der Domain ist, dass die Beklagte rechtswidrig in die Domain-Registrierung der Klägerin eingreife und ihr die Kosten des Verfahrens und der Anwälte aufzuerlegen sind.

Das bereits am 26. November 2024 gestartete UDRP-Verfahren ist nach wie vor anhängig. Ob in Kürze eine Entscheidung fällt oder das Verfahren ausgesetzt ist, bis der District Court of Arizona entschieden hat, ist derzeit unklar.

Sie finden die Klageschrift unter:
> http://newsletter.domain-recht.de/go/0/6810E682-67Z0GA3N-67Y86SOX-UN6134F.pdf

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> https://www.domain-anwalt.de

Quelle: domainnamewire.com, eigene Recherche

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05) UDRP – Playboy erstreitet playboy.ai vor Forum
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Playboy stellte der Domain playboy.ai nach und war erfolgreich. Die Domain wurde erst im November 2017 registriert. Playboy hätte bereits damals Inhaber der Domain sein können, wenn eine ordentliche Domain-Strategie verfolgt worden wäre. Das Know-How ist bei dem bereits seit 1994 im Internet präsenten Unternehmen vorhanden, aber die aufstrebende Landesendung von Anguilla scheinen die Verantwortlichen bei Playboy nicht auf dem Schirm gehabt zu haben.

Die Playboy Enterprises International Inc. sieht ihre Markenrechte durch die Domain playboy.ai verletzt. Sie fragte im Oktober 2024 über einen Broker beim chinesischen Domain-Inhaber an, ob die Domain zu verkaufen sei. Der reagierte auf diese Anfrage nicht. Also startete Playboy Ende November 2024 ein UDRP-Verfahren bei The Forum. Kurz darauf meldete sich der Domain-Inhaber und teilte mit, für zehn Mio. chinesische Yuan (etwa EUR 1.334.000,–) könne die Domain erworben werden. Playboy trägt als Beschwerdeführerin vor, seit 1954 Inhaberin einer eingetragenen Marke "Playboy" zu sein. Der Gegner habe die Domain playboy.ai im September 2017 registriert und sei unter dem Namen nicht bekannt, habe keine entsprechende Marke noch sei er berechtigt, die Marke der Beschwerdeführerin zu nutzen. Dem Gegner müsse klar gewesen sein, dass die Domain vernünftigerweise an niemanden anderen als die Beschwerdeführerin verkäuflich sei. Sie beantragte die Übertragung der Domain. Der Gegner hielt unter anderem entgegen, er verfolge mit der Domain ein kommerzielles Projekt zum Thema "Little Boy Playing", bei dem mit Unterstützung durch künstliche Intelligenz und LLMs die Bedürfnisse von Kindern erfüllt werden. "Playboy" sei zudem die wörtliche Übersetzung des chinesischen Begriffs für "playing boy" (spielender Junge). Den hohen Preis für die Domain habe er angegeben, damit ein potentieller Käufer vom Kauf Abstand nimmt. Schließlich handele es sich bei "Playboy" um einen Begriff, der auf die 1829 entstandene Bezeichnung "the good life of the rich" zurückgehe.

Der zum Entscheider bestimmte neuseeländische Jurist David L. Kreider bestätigte die Beschwerde von Playboy (The Forum Claim Number: FA2411002127176). Nachdem er Englisch als Verfahrenssprache festgelegt hatte, stellte Kreider fest, dass Domain und Marke zum Verwechseln ähnlich seien und die Beschwerdeführerin damit das erste Element der UDRP erfüllt habe. Den Anscheinsbeweis zu Gunsten der Beschwerdeführerin sah er bei der Frage nach einem Recht oder berechtigten Interesse des Gegners an der Domain playboy.ai erbracht. Der Gegner hingegen habe keine vernünftige Erklärung und keine Belege für seine Behauptung, die Domain als "Domain für die Zukunftsträume von Kindern" im Zusammenhang mit KI nutzen zu wollen, vorgelegt, und wie dies in Zusammenhang mit der Wörterbuchdefinition von "Playboy" steht. Zudem legte er keine Unterlagen vor wie etwa Korrespondenz, Geschäftspläne, Website-Skizzen, Finanzierungsrechnungen usw., die seine behaupteten Absichten belegten. Kreider hielt die Behauptungen des Gegners für nicht glaubhaft und den Gegner selbst für nicht glaubwürdig. Auch bei der Frage der Bösgläubigkeit lag die Sache für Kreider klar auf der Hand: die Umstände deuten darauf hin, dass die Domain bösgläubig registriert wurde allein in der Absicht, sie an den Markeninhaber zu verkaufen. Das ergäbe sich aus dem Domain-Namen selbst, der mit der Marke der Beschwerdeführerin identisch ist, und der Unterscheidungskraft der Marke. Die Erklärungen des Gegners, einen außerordentlich hohen Preis für die Domain genannt zu haben, um Käufer abzuhalten, hielt Kreider für unglaubhaft und nicht ernst zu nehmen. Der Gegner begründete den Preis nicht nur damit, Käufer wegen des Preises vom Kauf abzubringen, sondern auch damit, zu erfahren, wer hinter der Kaufanfrage stecke, "es für die Kinder tun zu wollen", die Domain persönlich nutzen zu wollen und das an sein Herz gewachsene ursprüngliche Projekt nicht zu verraten. Die Bösgläubigkeit des Gegners zeigte sich für Kreider auch darin, dass er durch die Domain-Registrierung die Beschwerdeführerin der Möglichkeit beraubte, ihrerseits die ihrer Marke entsprechende Domain zu registrieren, und er zugleich darauf zielte, die zu begünstigen, die mit der Beschwerdeführerin in Wettbewerb stehen. Damit lagen alle Elemente der UDRP vor. Kreider gab der Beschwerde statt und bestätigte den Transfer von playboy.ai auf die Beschwerdeführerin.

Der Fall erinnert Markeninhaber wieder einmal, im Rahmen ihrer Domain-Strategie die Augen offen zu halten. Die Domain playboy.ai wurde im November 2017 registriert. Zu diesem Zeitpunkt hatte die Endung von Anguilla noch nicht eine so hohe Bedeutung. Doch die Abkürzung "AI" ist bereits seit Jahrzehnten gängig und bekannt. Die Vermarktung der Domain-Endung .ai begann einige Jahre vor 2017. Wir vermerkten erstmals den Verkauf einer .ai-Domain (x.ai für US$ 3.000,–, ca. EUR 2.174,–) im Oktober 2013 und berichteten im Februar 2017 ausführlich über die Endung .ai und ihre Vermarktung als Endung für "artificial intelligence". Spätestens wenn das Internet über bestimmte Domain-Endungen zu raunen beginnt, müssen die zuständigen Stellen in Unternehmen sich der Sache annehmen, um sich hinterher langwierige Auseinandersetzungen zu ersparen.

Die UDRP-Entscheidung über die Domain playboy.ai finden Sie unter:
> http://newsletter.domain-recht.de/go/0/6810E682-67Z0GA3N-67Y86SOY-D9712E7.htm

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> https://www.domain-anwalt.de

Quelle: adrforum.com, eigene Recherche

DOMAIN-HANDEL
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06) bestodds.com - Domain-King erlöst US$ 1,025 Mio.
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Die vergangenen Domain-Handelswochen bereiten einen erfreulichen Abschluss des Jahres 2024 und einen guten Start ins neue Jahr. Dabei steht mit der Landesendung von Anguilla (.ai) ein verlässlicher Spieler vorn, zu dem sich beeindruckend die neue Endung .bet gesellt, die aber beide von einer .com-Domain überragt werden.

Domain-King Rick Schwartz verkaufte am Jahresende 2024 die Domain bestodds.com zum Preis von US$ 1.025.000,– (ca. EUR 985.577,–), womit er Platz 4 der Bestenliste für dieses Jahr erreicht. Zweitteuerste .com-Domain ist cursor.com mit US$ 399.999,– (ca. EUR 384.614,–), die sich damit um mehr als das 13-fache seit September 2004 steigerte: damals erzielte sie US$ 30.000,- (ca. EUR 24.300,-). Ähnlich, wenn auch nicht in der Höhe des Preises, ergeht es coreresources.com, die auf US$ 39.000,– (ca. EUR 37.500,–) kommt, nachdem sie im Juli 2007 bei nur US$ 3.388,– (ca. EUR 2.458,–) lag. Im November 2011 kostete doyen.com US$ 2.370,– (ca. EUR 1.755,-), jetzt verbessert sie sich auf GBP 29.999,– (ca. EUR 35.734,–).

Die Länderendungen werden wieder von .ai, dem Kürzel von Anguilla, nach vorne gebracht mit girlfriend.ai zum Preis von US$ 274.610,– (ca. EUR 264.048,–), die sich gegenüber den im März 2024 erzielten US$ 170.000,– (ca. EUR 156.845,–) nochmals verbessert. boyfriend.ai kommt auf US$ 230.000,– (ca. EUR 221.154,–) und macht einen außergewöhnlichen Sprung von den im Februar 2022 erzielten US$ 1.504,- (ca. EUR 1.326,-). Aber es muss nicht immer .ai sein: ready.co schafft es von US$ 3.470,– (ca. EUR 2.552,–) im Oktober 2010 auf jetzt US$ 75.000,– (ca. EUR 72.115,–).

Die neuen generischen Endungen sind auch nicht faul und bieten mit bet.bet zum Preis von US$ 600.000,– (ca. EUR 576.923,–) die zweitteuerste Domain der vergangenen Wochen. Erstmals erwähnt, aber seinerzeit noch nicht abgeschlossen, ist der Verkauf von green.earth für EUR 82.000,– im Juli 2022; jetzt scheint die Sache perfekt zu sein. Raymond Hackney hatte bereits im Mai 2024 über den Kauf der Zwei-Zeichen-Domain qr.app für US$ 79.499 berichtet, der jetzt bei dnjournal.com berücksichtigt wird. Die klassischen generischen Endungen kommen auch nicht schlecht weg: Die Zwei-Zeichen-Domain ab.org bringt es auf US$ 75.000,– (ca. EUR 72.115,–). Die Drei-Zeichen-Domain vas.net kommt auf US$ 13.532,-, lag im Dezember 2020 noch bei US$ 2.501,- (ca. EUR 2.067,-) und davor im Dezember 2010 bei US$ 3.000,- (ca. EUR 2.256,-). Die vergangenen Domain-Handelswochen bieten erfreuliche Zahlen zur Jahreswende.


Länderendungen
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girlfriend.ai US$ 274.610,– (ca. EUR 264.048,–)
boyfriend.ai US$ 230.000,– (ca. EUR 221.154,–)
please.ai US$ 200.000,– (ca. EUR 192.308,–)
articulate.ai US$ 95.000,– (ca. EUR 91.346,–)
advice.ai US$ 80.000,– (ca. EUR 76.923,–)
raspberry.ai US$ 60.000,– (ca. EUR 57.692,–)
maggie.ai US$ 40.000,– (ca. EUR 38.462,–)
arva.ai US$ 30.000,– (ca. EUR 28.846,–)
starburst.ai US$ 30.000,– (ca. EUR 28.846,–)
ani.ai US$ 30.000,– (ca. EUR 28.846,–)
ispace.ai US$ 30.000,– (ca. EUR 28.846,–)
rey.ai US$ 30.000,– (ca. EUR 28.846,–)
virgil.ai US$ 30.000,– (ca. EUR 28.846,–)
obot.ai US$ 23.911,– (ca. EUR 22.991,–)
precog.ai US$ 23.911,– (ca. EUR 22.991,–)

ready.co US$ 75.000,– (ca. EUR 72.115,–)
space.co.uk GBP 35.000,– (ca. EUR 41.691,–)
hype.gg US$ 40.000,– (ca. EUR 38.462,–)
shipsy.au US$ 22.888,– (ca. EUR 22.008,–)
farizonauto.co.uk US$ 20.000,– (ca. EUR 19.231,–)
sicore.de EUR 13.000,–
reachforthecrown.cn US$ 8.500,– (ca. EUR 8.173,–)
elude.in EUR 7.000,–
vfb.nl EUR 6.500,–
allcon.de EUR 6.500,–
bolia.cn US$ 6.800,– (ca. EUR 6.538,–)
irongate.vc US$ 6.000,– (ca. EUR 5.769,–)
mystar.in GBP 5.000,– (ca. EUR 5.956,–)
laptop.uk GBP 4.650,– (ca. EUR 5.540,–)
payment.me US$ 5.250,– (ca. EUR 5.048,–)
eventgenius.co.uk GBP 3.500,– (ca. EUR 4.165,–)
456.tv US$ 5.000,– (ca. EUR 4.808,–)
essentia.ch CHF 4.000,– (ca. EUR 4.260,–)


Neue Endungen
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bet.bet US$ 600.000,– (ca. EUR 576.923,–)
people.love US$ 255.000,– (ca. EUR 245.192,–)
stable.xyz US$ 100.000,– (ca. EUR 96.154,–)
green.earth EUR 82.000,–
qr.app US$ 79.499,– (ca. EUR 76.441,–)
universal.xyz US$ 60.000,– (ca. EUR 57.692,–)
newton.xyz US$ 55.000,– (ca. EUR 52.885,–)
brain.dev US$ 27.988,– (ca. EUR 26.912,–)
spectral.xyz US$ 20.933,– (ca. EUR 20.128,–)
rwa.art US$ 20.000,– (ca. EUR 19.231,–)
fortress.app US$ 19.499,– (ca. EUR 18.749,–)
avatar.one US$ 15.289,– (ca. EUR 14.701,–)
lux.network US$ 10.437,– (ca. EUR 10.036,–)
retouch.app US$ 10.000,– (ca. EUR 9.615,–)


Generische Endungen
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ab.org US$ 75.000,– (ca. EUR 72.115,–)
dreamhomelottery.org US$ 30.000,– (ca. EUR 28.846,–)
vas.net US$ 13.532,– (ca. EUR 13.012,–)
riggs.org US$ 13.125,– (ca. EUR 12.620,–)
sylke.org EUR 6.999,–
kredittkort.org US$ 6.969,– (ca. EUR 6.701,–)
cognito.org US$ 6.500,– (ca. EUR 6.250,–)
cityfitness.org US$ 3.888,– (ca. EUR 3.738,–)
regional.net US$ 2.999,– (ca. EUR 2.884,–)
superego.org US$ 2.488,– (ca. EUR 2.392,–)
unx.org US$ 2.200,– (ca. EUR 2.115,–)
chameleonclub.net US$ 2.151,– (ca. EUR 2.068,–)


.com
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bestodds.com US$ 1.025.000,– (ca. EUR 985.577,–)
cursor.com US$ 399.999,– (ca. EUR 384.614,–)
betz.com US$ 240.000,– (ca. EUR 230.769,–)
mindsprint.com US$ 150.000,– (ca. EUR 144.231,–)
tachat.com EUR 100.000,–
paycard.com US$ 100.000,– (ca. EUR 96.154,–)
comind.com EUR 59.000,–
dreamhomelottery.com US$ 60.000,– (ca. EUR 57.692,–)
cryptowin.com US$ 60.000,– (ca. EUR 57.692,–)
iqai.com GBP 35.000,– (ca. EUR 41.691,–)
coreresources.com US$ 39.000,– (ca. EUR 37.500,–)
businessjets.com US$ 32.000,– (ca. EUR 30.769,–)
doyen.com GBP 29.999,– (ca. EUR 35.734,–)
landoftomorrow.com US$ 29.888,– (ca. EUR 28.738,–)
tpj.com EUR 14.001,–
officeai.com US$ 12.000,– (ca. EUR 11.538,–)
kingsauto.com US$ 11.230,– (ca. EUR 10.798,–)
wellandable.com US$ 9.888,– (ca. EUR 9.508,–)

Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> https://www.domain-spiegel.de

Quelle: dnjournal.com, sedo.de, thedomains.com

EVENT
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07) Januar - Open-Talk von eco zu "NIS2 – Was tun?"
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eco – Verband der deutschen Internetwirtschaft eV lädt zu einem kurzen Online-Gespräch am 22. Januar 2025 zum Thema NIS2. Nachdem der Gesetzgeber die Norm nicht rechtzeitig in nationales Recht umgesetzt hat, stellen sich Unternehmen Fragen, die in der eco-Veranstaltung behandelt werden.

Bereits im vergangenen Jahr 2024 sollte die EU-Richtlinie NIS2 zur "Cybersicherheit" zum 18. Oktober 2024 in deutsches Recht umgesetzt werden, was aber nicht klappte. Auch hat es die Bundesregierung nicht geschafft, das Gesetz in der aktuellen Legislaturperiode auf den Weg zu bringen. Nichtsdestotrotz steht die Norm vor der Tür und zugleich klopfen die EU-Staaten, die eine fristgerechte Umsetzung der EU-Richtlinie zustande gebracht haben, zumindest schon bei Domain-Registraren an.

In der von eco organisierten Veranstaltung am 22. Januar 2025 werden Philipp Ehmann, Dr. Jens Eckhardt und Ulrich Plate die Frage behandeln, wie Unternehmen mit der aktuell unklaren Rechtssituation umgehen können. Die Referenten gehen in der Veranstaltung ein auf die Frage: Sollen Unternehmen damit beginnen, die organisatorischen und technischen Sicherheitsmaßnahmen, die die NIS2 fordert, umzusetzen? Zumal die Richtlinie seit 2023 in Kraft ist und klar formuliert, was zu tun ist. Oder können die Unternehmen noch abwarten, bis ein nationales Umsetzungsgesetz verabschiedet ist?

Der eco eV Open Talk "NIS2 – Was tun?" findet am 22. Januar 2025 von 15:00 Uhr bis 16:30 Uhr online via Microsoft Teams statt. Die Teilnahme ist kostenlos, eine Anmeldung notwendig.

Weitere Informationen und Anmeldung unter:
> Link

Quelle: eco.de

IMPRESSUM/TEAM
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ISSN 1616-0908

Daniel Dingeldey
Gautinger Straße 10
82319 Starnberg
http://www.domain-recht.de
mailto:dingeldey@domain-recht.de

verantwortl. für den redaktionellen Inhalt:
Daniel Dingeldey (Kontaktdaten siehe oben)

Team:
Daniel Dingeldey, Rechtsanwalt Berlin
Florian Hitzelberger, Rechtsanwalt Holzkirchen


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