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Der Domain-Newsletter | Ausgabe #1272 | ISSN 1616-0908 |
> http://www.domain-recht.de| Donnerstag, 19. Juni 2025 |
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Willkommen bei der 1272. Ausgabe des Domain-Newsletters!
Der Domain-Newsletter erscheint jeden Donnerstag.
Die nächste Ausgabe kommt am 26. Juni 2025.
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INHALT Ausgabe #1272
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01)...News: nTLDs - US-Regierung will weniger neue Endungen
02)...News: DNS4EU - EU hat ersten eigene DNS-Resolver
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03)...Registrierung: TLDs - Neues von .be, .buzz und .co
04)...Recht: Thermomix - Vorwerk verbrennt sich an tm7.com
05)...Recht: Schweden - LichtBlick im Streit um .se-Domain
06)...Handel: Münzhandel - youcoin.com zählt US$ 198.000,â
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07)...Event: September - eco eV lädt zu den ISD 2025
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08)...Impressum/Mediadaten
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DOMAIN-NEWS
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01) nTLDs - US-Regierung will weniger neue Endungen
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Die US-Regierung steht der Einführung einer Vielzahl neuer generischer Top Level Domains reserviert gegenüber: über den ICANN-Regierungsbeirat Governmental Advisory Committee (GAC) drängt man auf eine zahlenmäÃige Begrenzung.
Das GAC gilt innerhalb des Multi-Stakeholder-Modells der Internet-Verwaltung als die Stimme der Regierungen und zwischenstaatlichen Organisationen. Die Hauptaufgabe besteht darin, ICANN in Fragen der öffentlichen Ordnung zu beraten, insbesondere in Fällen, in denen es zu Berührungspunkten zwischen den Aktivitäten ICANNs und nationalen Gesetzen oder internationalen Vereinbarungen kommen kann. Ãffentlich geschieht dies in der Regel durch Communiqués, also amtliche Verlautbarungen, welche die Meinung des GAC widerspiegeln; darüber hinaus nutzen die nationalen Regierungen aber auch die ICANN-Meetings, um sich zu positionieren. Insoweit lieà eine Aussage aufhorchen, die Susan Chalmers von der National Telecommunications & Information Administration (NTIA), die dem US-Wirtschaftsministerium untergeordnet ist, beim ICANN-Meeting in Prag am 09. Juni 2025 fallen lieÃ. Wörtlich sagte sie: "The United States has some reservations about the next round of new gTLDs. Specifically we have concerns that expanding the DNS too broadly can lead to more spam and DNS abuse for everyone on the internet. Our concerns are not for a next round in general to be clear. We see value in certain categories of applications such as for geo-TLDs and for internationalized domain names. In some cases it makes sense to add new strings to the DNS, but in light of the global phishing problem (which we will learn more about tomorrow) and similar concerns the United States is of the view that we should not expand the DNS too broadly. As the GAC did in 2013 we must consider how to limit the expansion appropriately to take into account public interest impacts." Die USA widersetzen sich also nicht generell einer weiteren nTLD-Einführungsrunde, fordern aber zahlenmäÃige Beschränkungen, um DNS-Missbrauch einzudämmen.
In ähnlicher Form findet sich diese Empfehlung auch im Entwurf des GAC-Communiqués wieder, das derzeit kursiert. Dort heiÃt es: "Before new strings are added to the DNS as a result of the next round, further work on DNS Abuse is needed to stem the increasing cost to the public of phishing, malware, botnets, and other forms of DNS Abuse." Die Problematik "DNS Abuse" könnte daher zum Hebel für das GAC werden, aktiv in das nTLD-Programm einzugreifen. Ganz überraschend kommt die Forderung nicht; auch im Jahr 2011 unter US-Präsident Barack Obama forderte das GAC ein Vetorecht bei der Entscheidung über die Zulassung neuer Domain-Endungen. Und bei den zahlenmäÃigen Beschränkungen könnte es nicht bleiben. Das GAC spricht sich dafür aus, das Problem der massenhaften Registrierung bösartiger Domains anzugehen und dabei die Domain-Registrare stärker in die Verantwortung zu nehmen. Das zielt auch ab auf Registries, die ihre Domains zu Spottpreisen auf den Markt werfen und so die missbräuchliche Nutzung von Domains wesentlich erleichtern.
Unterdessen wurde bekannt, dass die von ICANN initiierten Programme zur wirtschaftlichen Unterstützung von nTLD-Bewerbern bisher auf wenig Interesse stoÃen. Ãber das Applicant Support Program (ASP), das zeitlich zur Hälfte abgelaufen ist, konnten bis zu 45 qualifizierte Bewerber einen Rabatt von bis zu 85 Prozent auf ihre Bewerbungsgebühren erhalten, nach derzeitigem Stand also ein Nachlass von rund US$ 200.000,â je Bewerber. Bisher eingereicht wurden 40 Anträge (davon 15 aus den USA, die aufgrund des wirtschaftlich starken Umfelds kaum Aussicht auf Erfolg haben), von denen bisher lediglich vier Anträge die finale Phase erreicht haben; die weit überwiegende Zahl der Anträge befindet sich in der Entwurfsphase, so dass völlig offen ist, ob sie die finale Phase erreichen. Und selbst die finale Phase bietet keine Sicherheit, dass es letztlich zu einer Bewerbung kommt. Vor allem das geringe Interesse aus wirtschaftlich vergleichsweise schwachen Regionen wie Lateinamerika und der Karibik überrascht. Ob das auf ein allgemein geringes Interesse am nTLD-Programm hinweist, werden wir erst nach Ãffnung des Bewerbungsfensters erfahren; das soll nach derzeitigem Stand im April 2026 der Fall sein.
Quelle: icann.org, eigene Recherche
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02) DNS4EU - EU hat ersten eigene DNS-Resolver
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Die EU hat ab sofort ihren eigenen DNS-Resolver: das von der Agentur der Europäischen Union für Cybersicherheit (ENISA) unterstützte Sicherheitsinfrastrukturprojekt "DNS4EU" hat seinen regulären Betrieb aufgenommen.
Am 12. Januar 2022 hatte die "European Health and Digital Executive Agency" (HaDEA) eine Ausschreibung für den ersten europäischen rekursiven DNS-Resolver veröffentlicht. Erklärtes Ziel war es, eine Alternative zu den marktbeherrschenden öffentlichen DNS-Resolvern aus den USA anzubieten und somit die digitale Souveränität der EU durch einen privaten und unabhängigen europäischen DNS-Resolver zu gewährleisten. Vereinfacht ausgedrückt, ist ein DNS-Resolver ein Softwaremodul, dass auf dem Rechner eines DNS-Teilnehmers installiert ist. Es hilft dem Internetnutzer dabei, Domains in numerische IP-Adressen aufzulösen. DNS-Resolver wissen, anders als etwa Access-Provider, jedoch nie, woher die Anfragen kommen. Bisher haben häufig Internet Service Provider (ISP) die DNS-Resolver betrieben. Doch in den letzten Jahren wurde es kommerziell immer interessanter, die riesigen Datenströme der Nutzer auszuwerten. Auch der Suchmaschinen-Dienst Google bietet einen solchen DNS-Resolver an, schon allein deshalb, um diese Daten auszuwerten und keine Konkurrenz durch ISPs aufkommen zu lassen. AuÃerdem blicken Nationalstaaten mit wachsendem Interesse darauf, wie und vor allem wo ihre Bürger online sind. Anders als die privaten Anbieter versprach DNS4EU aber, transparent zu sein, sich strikt an die DSGVO zu halten, den Grundsätzen des konzeptionsbedingten Datenschutzes und der datenschutzfreundlichen Voreinstellungen zu entsprechen sowie Teil der Europäischen Industrieallianz für Daten und Cloud 63 zu sein.
Seit wenigen Tagen ist "DNS4EU" nun online. Das Projekt wird von einem internationalen Konsortium geleitet, das aus privaten Cybersicherheitsunternehmen, CERTs und akademischen Einrichtungen aus zehn Ländern der EU besteht. Leiter des Konsortiums ist das Cybersicherheitsunternehmen Whalebone. Weitere Mitglieder des Konsortiums sind CZ.NIC, CVUT, Time.lex, deSEC, HUN-REN, ABILAB, NASK und DNSC; assoziierte Partner sind F-SECURE, CESNET, das bulgarische Ministerium für elektronische Verwaltung sowie Centro Nacional de Ciberseguranca aus Portugal. DNS4EU stellt verschiedene Dienstleistungen zur Verfügung: Endbenutzer und Personen, die einen kostenlosen Dienst mit grundlegendem DNS-Sicherheitsschutz nutzen möchten, können auf einen öffentlichen DNS-Resolver zurückgreifen; zudem gibt es Angebote für Behörden und für Telekommunikationsunternehmen. Auf der Website joindns4.eu wird in einer Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Konfiguration der DNS-Einstellungen erklärt, wie die Einrichtung in Betriebssystemen wie Windows, macOS, Linux und Android erfolgt. DNS4EU filtert dabei nach eigenen Angaben auch "bösartigen" Datenverkehr heraus; versucht ein mit dem DNS4EU-Resolver verbundenes Gerät auf eine bösartige Domain zuzugreifen (z. B. um Malware zu aktivieren oder auf eine betrügerische Website zuzugreifen), wird es gestoppt und der durch die Bedrohung verursachte Schaden verhindert. Für die Filterlisten bedient sich DNS4EU nach eigenen Angaben öffentlicher Listen wie der Bon-Apetit-Liste pornographischer Domains und der Werbe-Blockliste Goodbyeads.
Dass solche Filterlisten theoretisch auch auf andere missliebige Angebote erweitert werden können, liegt auf der Hand, so dass der Schritt angefangen bei der Sperre aller Porno-Angeboten über terroristische Inhalte bis hin zu Urheberrechtsverletzungen nicht weit ist. Die Betreiber betonen jedoch, dass DNS4EU der EU-Kommission keine Zensurmöglichkeiten bietet. Dies würde den Zielen des Projekts, die digitale Souveränität zu stärken, zuwiderlaufen. Die EU erhalte auch keinen Zugriff auf Konfigurationen oder Daten; der Dienst sei freiwillig und kein Weg zur Zensur, sondern ein Weg zu mehr Datenschutz und mehr Internetsicherheit und -souveränität für Europa.
Weitere Informationen finden Sie unter:
> http://newsletter.domain-recht.de/go/6/6G0J2XVG-6FXYKRAB-6FYG4854-17TV3Z2.html
Quelle: joindns4.eu, heise.de, eigene Recherche
DOMAIN-REGISTRIERUNG
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03) TLDs - Neues von .be, .buzz und .co
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Nach 15 Jahren wechselt Kolumbiens Länderendung .co das Pferd: statt GoDaddy soll es künftig ein Konsortium mit Beteiligung von Team Internet in technischer Hinsicht richten. Derweil reagiert Belgiens .be auf die NIS-2, während .buzz das Marketing verstärkt â hier unsere Kurznews.
DNS Belgium, Verwalterin der belgischen Länderendung .be, hat die Allgemeinen Geschäftsbedingungen geändert. Die Ãnderung erfolgt in Umsetzung der Richtlinie über MaÃnahmen für ein hohes gemeinsames Cybersicherheitsniveau in der gesamten EU (Network and Information Security 2, kurz: NIS-2). So erhalten Domain-Inhaber mehr Kontrolle über die im WHOIS angezeigten Kontaktdaten, sprich: der Umfang der angezeigten Daten wird reduziert. Darüber hinaus wurde spezifiziert, wer einen Antrag auf Zugriff zu den Kontaktdaten des Domain-Inhabers stellen kann. DNS Belgium betont, dass es sich nicht um gröÃere inhaltliche Ãnderungen handelt, sondern lediglich um eine notwendige Aktualisierung, um sicherzustellen, dass die Inhaber von .be-Domains über die Regeln für die Registrierung und Verwaltung informiert sind. Die neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten am 16. September 2025 in Kraft. Sie gelten für alle aktuellen Inhaber einer .be-Domain und für alle, die eine neue .be-Domain registrieren.
Die in Conway (US-Bundesstaat Arizona) ansässige DOTSTRATEGY CO., Registry der Top Level Domain .buzz, will sich neue Märkte erschlieÃen. Helfen soll dabei eine Partnerschaft mit der Luxemburger Shortdot SA, die mit .sbs, .bond, .icu, .cfd und .cyou bereits fünf Top Level Domains verwaltet. Die Endung .buzz kommt aktuell auf rund 400.000 registrierte Domains; Shortdot SA gelang mit .sbs sogar schon der Sprung über die Marke von 1,1 Mio. Registrierungen. Mit der Expertise von Shortdot SA in der Skalierung von Domain-Endung soll die Zusammenarbeit auch .buzz neue Dynamik und mehr Sichtbarkeit verleihen. "We're excited to bring .buzz into our Registry Services Program", sagte Lars Jensen, CEO und Gründer von ShortDot SA. "This extension has always stood for energy, excitement, and expression-values that align perfectly with the way the internet is evolving. Through our marketing and operational support and global registrar network, we look forward to unlocking fresh opportunities for .buzz." Im Rahmen der Partnerschaft wird ShortDot SA mit seinen 400 akkreditierten Domain-Registraren die Vertriebs- und Marketingaktivitäten von .buzz überwachen und dabei eng mit DOTSTRATEGY CO. zusammenarbeiten. Markeninhaber sollten daher eine präventive Registrierung prüfen.
Rückschlag für GoDaddy: das erfolgsverwöhnte Registry- und Registrarunternehmen mit Sitz in Scottsdale (US-Bundesstaat Arizona) hat den Vertrag zur technischen Verwaltung der kolumbianischen Länderendung .co verloren. Wie das Colombian Ministerio de Tecnologias de la Informacion y las Comunicaciones (MINTIC) bekanntgab, wird .co künftig von Consórcio Equipo PuntoCo, einer Partnerschaft zwischen der Londoner Team Internet und der kolumbianischen Central Comercializadora de Internet (CCI), verwaltet. Der Vertrag hat eine Laufzeit von vorerst zehn Jahren. Der Wechsel dürfte vor allem finanzielle Gründe haben, denn er steigert die Einnahmen für das Ministerium von 81 auf 92 Prozent der Bruttoeinnahmen. Zu den erfolglosen Bietern gehören im Ãbrigen Identity Digital und die Unión Temporal Radix TRS. GoDaddy hatte den Vertrag als Backend-Registry zuvor 15 Jahre inne. Die Zahl der registrierten .co-Domains bewegt sich bei über drei Millionen, wobei .co nicht als ccTLD, sondern als kürzere und damit attraktivere Alternative zu .com weltweit vermarktet wird. "Winning the .co mandate is a milestone moment for Team Internet. It strengthens our position as a global leader in domain infrastructure and affirms our capability to manage nationally critical internet assets with trust, stability, and innovation", so Michael Riedl, CEO von Team Internet.
Quelle: dnsbelgium.be, newswire.com, mintic.gov.co
DOMAIN-RECHT
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04) Thermomix - Vorwerk verbrennt sich an tm7.com
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Immer wieder berichten wir von den UDRP-Verfahren von Vorwerk, die mal zu Gunsten des Haushaltsgeräteunternehmens und mal zu dessen Nachteil ausgehen. Im Streit um die Domain tm7.com war das WIPO-Gremium der Ansicht, dass Vorwerk ganz schlecht beraten war: es stellte Reverse Domain Name Hijacking fest.
Beschwerdeführerin ist die schweizerische Vorwerk International AG, Tochter der 1883 gegründeten deutschen Vorwerk & Co. KG und Teil der Vorwerk Group, die Haushaltsgeräte herstellt und vertreibt. Sie ist seit 1993 Inhaberin zahlreicher Marken, darunter die Marke "THERMOMIX", und seit 2019 auch Inhaberin diverser Marken, die den Bestandteil "TM6" enthalten. AuÃerdem ist sie Inhaberin der Marke "TM7", die auf einer im Februar 2024 beantragten deutschen Marke beruht, die im Juni 2024 als internationale Marke eingetragen wurde. Vorwerk sieht ihre Marken durch die Domain tm7.com verletzt. Unter anderem trägt sie als Beschwerdeführerin im UDRP-Verfahren vor der WIPO durch ihre Anwälte vor, die Domain werde zu kommerziellen Zwecken genutzt. Sie verweist hinsichtlich etwaiger Rechte auch auf die seit 1996 geschäftlich genutzte Bezeichnung "Thermomix TM21". Die Domain tm7.com hat ihr Inhaber Xu Liju aus China bereits 2001 registriert und seitdem zum Verkauf angeboten. Es gibt keine Hinweise, dass er sie zu anderen Zwecken genutzt hat. Er hält im UDRP-Verfahren entgegen, als Domain-Handler habe er die Domain 2001 registriert, weil sie kurz und prägnant ist und das Akronym für vielerlei Zwecke genutzt werden könne. Er habe mehrere Domains dieser Form registriert. Das Zeichen "TM7" werde von zahlreichen Unternehmen genutzt. Seinerzeit wusste er von der Beschwerdeführerin nichts. Die von der Beschwerdeführerin verwendete Nummerierung für ihre Produkte sei nicht fortlaufend: vor der Registrierung der Domain tm7.com verwendete sie lediglich das Zeichen "TM21"; die Nummernfolge "TM5", "TM6" und "TM7" verwendet sie erst seit 2014. Weiter machte der Gegner auf einige fehlerhafte Behauptungen in der Beschwerde aufmerksam, die auf eine ungeschickte Verwendung von Copy & Paste oder künstlicher Intelligenz zurückzuführen seien. Das aus drei Fachleuten bestehende WIPO-Panel war besetzt mit Matthew S. Harris als Vorsitzendem, dem Brüsseler Rechtsanwalt Flip Jan Claude Petillion sowie dem US-Rechtsanwalt Steven M. Levy als Beisitzer.
Das Dreiergremium wies die Beschwerde von Vorwerk ab und stellte ein Reverse Domain Name Hijacking (RDNH) fest (WIPO Case No. D2025-1260). Dass die Beschwerdeführerin Inhaberin der Marke "TM7" und die Domain mit dieser identisch ist, stellte das Gremium unproblematisch fest, zumal auch der Gegner dies zugestanden hatte. Auf die Frage eines Rechts oder berechtigten Interesses des Gegners an der Domain ging das Gremium nicht näher ein, da das Ergebnis der Prüfung der Bösgläubigkeit die Prüfung überflüssig mache. Hier ging das Gremium die einzelnen Marken durch, auf die sich die Beschwerdeführerin berief. Klar war da, dass die Marke "THERMOMIX" und die Domain tm7.com ganz unähnlich sind und das Argument der Beschwerdeführerin nicht greift. Im Hinblick auf die Nutzung des Zeichens "TM21" folgte das Gremium der Argumentation des Gegners, wonach er 2001 aus dem Zeichen nicht hätte schlieÃen können, dass die Beschwerdeführerin später das Zeichen "TM7" als Marke beantragen würde. Das Gremium erklärt vertiefend, warum es den einzelnen Behauptungen der Beschwerdeführerin nicht folgt. Weiter stützt sich das Gremium auf die Ziffern 3.8.1 und 3.8.2 des WIPO Overview 3.0, in denen geregelt ist, unter welchen Umständen die Registrierung einer Domain vor einer Marke gleichwohl als bösgläubig behandelt wird. Keiner der Fälle lag für den Gegner vor, der die Domain 24 Jahre vor der Marke "TM7" registriert hatte. Es bestätigte, dass keine Bösgläubigkeit auf Seiten des Gegners vorlag.
Alsdann prüfte das Gremium, ob der Beschwerdeführerin ein RDNH vorzuwerfen ist. Das konnte es bestätigen. Dabei verwies es besonders auf deren Rechtsvertreter, die ihrerseits UDRP-Erfahrung haben und hätten wissen müssen, dass unter den gegebenen Umständen das Verfahren ohne jede Erfolgsaussicht sei. Gerade die ungereimten Hinweise in der Beschwerdeschrift auf den "OKI Data"-Test, der hier ganz unpassend sei, wie auch auf die Marken "THERMOMIX" und "VORWERK" und die unbewiesene Behauptung, der Gegner würde die Domain für Produkte verwenden, die mit denen der Beschwerdeführerin im Wettbewerb stehen, sprachen für die vom Gegner vermutete unangemessene Verwendung von Copy & Paste. Das Gremium ging so weit, zu erklären: "⦠the lack of care with which the Complaint has been prepared reflects poorly on the Complainantâs legal advisers." Aus diesen Gründen sah das Gremium die Voraussetzung eines Missbrauchs des UDRP-Verfahrens als gegeben an. Es wies die Beschwerde ab und bestätigte RDNH durch die Beschwerdeführerin.
Die UDRP-Entscheidung über die Domain tm7.com finden Sie unter:
> http://newsletter.domain-recht.de/go/6/6G0J2XVG-6FXYKRAB-6FYG4855-TIG1AQJ.pdf
Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> https://www.domain-anwalt.de
Quelle: wipo.int, eigene Recherche
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05) Schweden - LichtBlick im Streit um .se-Domain
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Die deutsche LichtBlick SE nutzte ein Verfahren nach der Streitbeilegungsordnung für .se-Domains, um die schwedische Domain lichtblick.se zu erlangen. Da diese mit Werbung zu Stromerzeugern gepflastert war, war das Verfahren erfolgreich.
Das deutsche Energieunternehmen LichtBlick SE wandte sich in einem Verfahren nach der Streitbeilegungsordnung für .se-Domains wegen der Domain lichtblick.se an die WIPO. Die Beschwerdeführerin sah die Rechte an ihrer 2009 eingetragenen EU-Marke und ihrer 2016 eingetragenen internationalen Wortmarke "LichtBlick â die Zukunft der Energie" verletzt. Auf der mit der Domain lichtblick.se gekoppelten Website befanden sich Werbelinks zu Energieanbietern â unter anderen die Beschwerdeführerin â, mit denen der Gegner Gewinne erwirtschaften wollte. Die dabei genutzte schwedische Endung .se, die als Abkürzung für "Societas Europaea" (SE), die Rechtsform der Beschwerdeführerin, verstanden werden könne, trage mit zur Verwirrung von Internetnutzern bei. Inhaber der Domain lichtblick.se ist ein Georgier, dessen Name aus der Entscheidung entfernt wurde. Er meldete sich nicht zur Sache. Als Entscheider kam der schwedische Rechtsanwalt Peter Hedberg zum Zuge.
Hedberg bestätigte in einer kurzgehaltenen Entscheidung die Beschwerde (WIPO Case No. DSE2025-0012). Die Domain lichtblick.se entspreche dem Element "LichtBlick" der Marken der Beschwerdeführerin, weshalb dieses Element des Verfahrens erfüllt sei. Alsdann prüfte er die Bösgläubigkeit des Gegners, wobei die Streitbeilegungsordnung für .se-Domains lediglich vorsieht, dass die Bösgläubigkeit bei Registrierung oder Nutzung der Domain vorlegen muss und nicht beides zugleich, wie es die UDRP vorsieht. Hier habe der Domain-Inhaber sich zur Beschwerde nicht geäuÃert, so dass es weder Informationen noch Erklärungen zu der Tatsache gibt, warum die Werbung unter der Domain zu finden ist und warum er die Domain registriert hat. Unter diesen Umständen, stellte Hedberg fest, sei anzunehmen, dass die Domain vom Gegner in böser Absicht registriert und benutzt werde. Weiter prüfte Hedberg, ob der Gegner irgendwelche Rechte oder berechtigte Interessen an der Domain hat. Auch hier galt: da der Gegner auf die Beschwerde nicht reagiert hat, gibt es keine Erklärung oder Begründung dafür, warum er ein Recht an dem Domain-Namen haben sollte. Hedberg stellte demgemäà fest, dass der Domain-Inhaber kein Recht oder berechtigtes Interesse an der Domain hat. Er bestätigte die Beschwerde der Lichtblick SE und entschied auf Ãbertragung der Domain.
Die Entscheidung gibt einen schönen Hinweis für Unternehmen der Rechtsform "Societas Europaea" (SE): Die schwedische Länderendung .se kann als Abkürzung für "Societas Europaea" verstanden werden. Es scheint für SE-Gesellschaften sinnvoll zu überprüfen, ob deren Firma unter .se bereits registriert ist, durch sich selbst oder Dritte, und wozu die Domain genutzt oder vielleicht missbraucht wird.
Die UDRP-Entscheidung über die Domain lichtblick.se finden Sie unter:
> http://newsletter.domain-recht.de/go/6/6G0J2XVG-6FXYKRAB-6FYG4856-1574FPN.pdf
Informationen zur Internetstiftelsens "alternativa tvistlösningsförfarande" finden Sie unter:
> http://newsletter.domain-recht.de/go/6/6G0J2XVG-6FXYKRAB-6FYG4857-1DM9EXB.html
Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> https://www.domain-anwalt.de
Quelle: wipo.int, eigene Recherche
DOMAIN-HANDEL
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06) Münzhandel - youcoin.com zählt US$ 198.000,â
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Die vergangene Domain-Handelswoche bietet mit youcoin.com zum Preis von US$ 198.000,â (ca. EUR 173.684,â) eine einzelne Domain im sechsstelligen Preisbereich.
Die teuerste Domain der Woche ist youcoin.com zum Preis von US$ 198.000,â (ca. EUR 173.684,â), die sich stark gegenüber ihrem Preis von EUR 70.000,â aus April 2016 verbessert. Die Domain ksoft.com verbessert sich ebenfalls von US$ 3.156,â (ca. EUR 2.438,â) im August 2014 auf jetzt US$ 29.995,â (ca. EUR 26.311,â). Anders erging es der Drei-Zeichen-Domain lvn.com, die im Mai 2016 noch für EUR 50.000,â den Inhaber wechselte; sie bescheidet sich jetzt mit US$ 20.756,â (ca. EUR 18.207,â).
Unter den Länderdomains steht wieder eine Domain von Anguilla vorne: parity.ai erzielt US$ 49.500,â (ca. EUR 43.421,â). Der nächstbeste Wert liegt mit der französischen basalt.fr zum Preis von EUR 8.500,â deutlich darunter.
Die neuen generischen Endungen werden lediglich von banana.link mit ihrem Preis von US$ 7.000,â (ca. EUR 6.140,â) vertreten. Die klassischen generischen Endungen bieten indigenous.org zum Preis von US$ 16.588,â (ca. EUR 14.551,â) als Beste. Die Domain artemis.net kommt nur noch auf US$ 2.906,â (ca. EUR 2.549,â), im Juli 2008 lag sie noch bei US$ 5.700,â (ca. EUR 3.609,â). Bei der Domain hotspot.net ist der Verlust noch deutlicher: im Mai 2012 kam sie auf EUR 9.000,â, jetzt wurde sie für US$ 2.824,â (ca. EUR 2.477,â) gehandelt. Die vergangene Domain-Handelswoche war eine ruhige Angelegenheit, ohne herausragende Höhen und Tiefen.
Länderendungen
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parity.ai US$ 49.500,â (ca. EUR 43.421,â)
oqu.ai US$ 3.000,â (ca. EUR 2.632,â)
basalt.fr EUR 8.500,â
mod.me US$ 5.000,â (ca. EUR 4.386,â)
soundsgood.de EUR 3.620,â
energymetering.de EUR 3.500,â
defensetech.de EUR 3.499,â
wärmerückgewinnung.de EUR 3.499,â
botella.es EUR 3.000,â
wget.nl EUR 3.000,â
kidstarter.de EUR 2.999,â
blooket.io US$ 2.889,â (ca. EUR 2.534,â)
sportuhren.de EUR 2.800,â
greenxmoney.de EUR 2.749,â
digitalsecrets.de EUR 2.749,â
sleeply.de EUR 2.749,â
arteria.eu EUR 2.599,â
qsec.eu EUR 2.599,â
quantify.fr EUR 2.650,â
popmart.nl EUR 2.500,â
360it.de EUR 2.500,â
pepins.fr EUR 2.499,â
redwing.eu EUR 2.499,â
711.es EUR 2.380,â
dynamiq.de EUR 2.380,â
explorado.de EUR 2.380,â
healthuniversity.de EUR 2.380,â
lagertraum.de EUR 2.380,â
nala.es EUR 2.350,â
molino.de EUR 2.350,â
coregroup.de EUR 2.200,â
brandup.ch EUR 2.000,â
711.fr EUR 2.000,â
sheinvests.de EUR 2.000,â
say.ca US$ 2.100,â (ca. EUR 1.842,â)
affair.co.uk US$ 2.302,â (ca. EUR 2.019,â)
rides.co.uk US$ 1.553,â (ca. EUR 1.362,â)
everton.co.uk US$ 1.418,â (ca. EUR 1.244,â)
campervans.uk US$ 1.116,â (ca. EUR 979,â)
Neue Endungen
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banana.link US$ 7.000,â (ca. EUR 6.140,â)
Generische Endungen
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indigenous.org US$ 16.588,â (ca. EUR 14.551,â)
swf.org US$ 11.008,â (ca. EUR 9.656,â)
rjc.org US$ 9.088,â (ca. EUR 7.972,â)
wtp.org US$ 8.000,â (ca. EUR 7.018,â)
srn.org US$ 6.599,â (ca. EUR 5.789,â)
menstoppingviolence.org US$ 5.099,â (ca. EUR 4.473,â)
noce.org US$ 4.852,â (ca. EUR 4.256,â)
americanhospice.org US$ 4.211,â (ca. EUR 3.694,â)
fcic.org US$ 3.750,â (ca. EUR 3.289,â)
noisefree.org US$ 3.475,â (ca. EUR 3.048,â)
blacksea-commission.org US$ 3.433,â (ca. EUR 3.011,â)
surinameembassy.org US$ 3.333,â (ca. EUR 2.924,â)
unpan.org US$ 2.908,â (ca. EUR 2.551,â)
artemis.net US$ 2.906,â (ca. EUR 2.549,â)
56k.net EUR 2.500,â
vulcan.org US$ 2.838,â (ca. EUR 2.489,â)
hotspot.net US$ 2.824,â (ca. EUR 2.477,â)
nsnetwork.org US$ 2.290,â (ca. EUR 2.009,â)
pinco.net EUR 2.000,â
.com
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youcoin.com US$ 198.000,â (ca. EUR 173.684,â)
edc.com US$ 72.500,â (ca. EUR 63.596,â)
playid.com US$ 60.000,â (ca. EUR 52.632,â)
safes.com US$ 59.388,â (ca. EUR 52.095,â)
debridge.com US$ 50.999,â (ca. EUR 44.736,â)
alti.com US$ 46.000,â (ca. EUR 40.351,â)
xms.com US$ 45.000,â (ca. EUR 39.474,â)
ksoft.com US$ 29.995,â (ca. EUR 26.311,â)
superpoker.com US$ 25.027,â (ca. EUR 21.954,â)
nationalpublicdata.com US$ 23.000,â (ca. EUR 20.175,â)
kalon.com US$ 21.043,â (ca. EUR 18.459,â)
lvn.com US$ 20.756,â (ca. EUR 18.207,â)
powerlaw.com US$ 20.000,â (ca. EUR 17.544,â)
lakehavasu.com US$ 19.250,â (ca. EUR 16.886,â)
freewins.com US$ 17.500,â (ca. EUR 15.351,â)
spacecenter.com US$ 16.088,â (ca. EUR 14.112,â)
theglobe.com US$ 15.869,â (ca. EUR 13.920,â)
casagrande.com US$ 15.032,â (ca. EUR 13.186,â)
tucan.com US$ 13.550,â (ca. EUR 11.886,â)
comer.com US$ 13.166,â (ca. EUR 11.549,â)
inventorspot.com US$ 13.044,â (ca. EUR 11.442,â)
thecoromandel.com US$ 12.500,â (ca. EUR 10.965,â)
childcustody.com US$ 12.249,â (ca. EUR 10.745,â)
maisons.com US$ 11.055,â (ca. EUR 9.697,â)
nathalie.com US$ 10.600,â (ca. EUR 9.298,â)
glassrock.com US$ 10.599,â (ca. EUR 9.297,â)
Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> https://www.domain-spiegel.de
Quelle: dnjournal.com, sedo.de, thedomains.com
EVENT
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07) September - eco eV lädt zu den ISD 2025
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Der eco - Verband der deutschen Internetwirtschaft eV lädt vom 15. bis 16. September 2025 zu den Internet Security Days 2025 in das RheinEnergieSTADION in Köln. Die Fachkonferenz bietet Spaà an der IT-Sicherheit. Die Agenda für die Veranstaltung nimmt langsam Form an.
Die Internet Security Days (ISD) des eco - Verband der deutschen Internetwirtschaft eV finden regelmäÃig seit 2011 statt und sind einer der wichtigsten nationalen Treffpunkte für IT-Sicherheits-Expert*innen, Sicherheitsverantwortliche und Anwenderunternehmen. Neben den aktuellen Branchenthemen aus IT-Sicherheit, Computersicherheit, Datensicherheit und Datenschutz nehmen die ISD drei Themenschwerpunkte in den Blick: Cyberresilienz, sichere eMail und sichere digitale Infrastrukturen. Als Referenten kommen unter anderem Claudia Plattner (Präsidentin des BSI), Arne Allisat (1&1 Mail & Media Applications SE), Florian Bierhoff (BSI), Dr. Thomas King (DE-CIX Group AG), Daniel Sieveke (Staatssekretär Nordrhein-Westfalen) und Carsten Meywirth (BKA). Das BSI bietet im Rahmen der Veranstaltung einen Workshop zur eMail-Sicherheit für Unternehmen an. Jetzt gibt es erste Einblicke in die Agenda der Veranstaltung. So wird der BSI-Workshop mit dem Titel "E-Mail-Sicherheit für Unternehmen â Von der Compliance zum Wettbewerbsvorteil" am Nachmittag des 15. September 2025 stattfinden, bei dem auf moderne Sicherheitstechnologien wie DMARC, DANE, DNSSEC und TLS eingegangen und unter anderem die Auswirkung der NIS2-Richtlinie nachgezeichnet wird. Am 16. September 2025 wird um 09:15 Uhr Claudia Plattner die Eröffnungs-Keynote zum Thema "Sichere E-Mail" halten. Es schlieÃt sich ein Kurzvortrag und eine Paneldiskussion an. Daniel Sieveke kommt im Laufe des Vormittags in seiner Keynote auf das Thema "Sichere digitale Infrastrukturen" zu sprechen; auch hier schlieÃt sich ein Kurzvortrag und eine Paneldiskussion an. Nach der Mittagspause spricht Carsten Meywirth über Cyberresilienz, worauf zwei Kurzvorträge folgen. Die sich zu dem Thema anschlieÃende Podiumsdiskussion beginnt nach einer Kaffeepause. Parallel zu den Vorträgen und Diskussionsrunden gibt es am 16. September 2025 auf der "Tech Stage" unterschiedliche Deep Dives zu den Themen.
Die Internet Security Days 2025 von eco eV finden vom 15. bis 16. September 2025 im RheinEnergieSTADION (Tribüne Ost), Aachener StraÃe 999 in 50933 Köln statt. Die Ticketpreise für die Teilnahme liegen derzeit (bis 30. Juni 2025) zwischen EUR 329,â bis EUR 499,â je nach Status (eco-Vorteil).
Weitere Informationen und Anmeldung unter:
> Link
Quelle: eco.de, eigene Recherche
IMPRESSUM/TEAM
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ISSN 1616-0908
Daniel Dingeldey
Gautinger StraÃe 10
82319 Starnberg
> http://www.domain-recht.de
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verantwortl. für den redaktionellen Inhalt:
Daniel Dingeldey (Kontaktdaten siehe oben)
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Daniel Dingeldey, Rechtsanwalt Berlin
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