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Der Domain-Newsletter | Ausgabe #1273 | ISSN 1616-0908 |
> http://www.domain-recht.de| Donnerstag, 26. Juni 2025 |
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Willkommen bei der 1273. Ausgabe des Domain-Newsletters!
Der Domain-Newsletter erscheint jeden Donnerstag.
Die nächste Ausgabe kommt am 03. Juli 2025.
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INHALT Ausgabe #1273
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01)...News: AfriNIC - Weg für die Vorstandswahlen ist frei
02)...News: NIS-2 - AG KRITIS legt neuen Referentenentwurf vor
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03)...Registrierung: TLDs - Neues von .au, .music und .ng
04)...Recht: Doppelpack - Markeninhaber gehen mit RDNH baden
05)...Handel: Dan.com - Handelsbörse verlässt den Domain-Markt
06)...Handel: Das GroÃe Los - 45.com spielt US$ 1,8 Mio. ein
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07)...Event: Early Bird - Rabatt für die Domain Days Dubai
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08)...Impressum/Mediadaten
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DOMAIN-NEWS
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01) AfriNIC - Weg für die Vorstandswahlen ist frei
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Die Internet-Verwaltung ICANN hat sich in die Vorstandswahlen beim skandalumwitterten African Network Information Centre (AfriNIC) eingeschaltet: Trotz eines gerichtlichen Eilantrages sollen die Wahlen wie geplant stattfinden.
Seit dem Jahr 2020 befindet sich AfriNIC in einer existenzbedrohenden Situation, nachdem man im Streit um die Vergabe von IP-Adressen im begehrten Format IPv4 in eine juristische Auseinandersetzung mit der auf den Seychellen ansässigen Cloud Innovation Ltd. (CI) geraten war. Zur Auflösung dieser Situation hat der Oberste Gerichtshof von Mauritius am 12. Februar 2025 Gowtamsingh Dabee von der Kanzlei GD Riches zum Insolvenzverwalter von AfriNIC ernannt. Dabee wurde angewiesen, bis zum 23. Juni 2025 Wahlen zur Neubestellung des AfriNIC-Vorstands zu planen und durchzuführen. Nach einer "nomination period" im Mai 2025 hat die elektronische Abstimmung bereits am 18. Juni 2025 begonnen; zudem soll am 23. Juni 2025 eine persönliche Abstimmung im Hennessy Park Hotel auf Mauritius stattfinden. Von den ursprünglich insgesamt 58 Nominierten sind 41 Wahlkandidaten übriggeblieben; acht davon sollen letztlich das künftige AfriNIC Board of Directors bilden. Doch der Weg dahin bleibt steinig. So hat zunächst die Tanzania Internet Service Providers Association (TISPA) versucht, vor dem Supreme Court of Mauritius (Commercial Division, Az. SC/COM/WRT/000435/2025) im Wege der einstweiligen Verfügung eine Verlegung der Wahlen zu erwirken; der Verband sah die Einhaltung eines ordnungsgemäÃen Verfahrens nicht gewährleistet. Nach einem Zwischenerfolg für TISPA hat der Supreme Court den Antrag mittlerweile aber zurückgewiesen.
Den gleichen Weg wie TISPA ist auch ICANN gegangen. Wie die Internet-Verwaltung mitteilt, hat man sich auf Grundlage von Section 210 des Insolvency Act 2009 am 19. Juni 2025 an den Supreme Court gewandt, um ein zügiges, faires und transparentes Wahlverfahren sicherzustellen, das Stabilität und Vertrauen in die Geschäftsleitung von AfriNIC wieder herstellen sollte. Insbesondere sollte der Insolvenzverwalter den AfriNIC-Mitgliedern vollständige Transparenz im Hinblick auf den Eintrag eines Mitglieds â nämlich CI â in die Akte der Abteilung für Unternehmens- und Geschäftsregistrierung von Mauritius verschaffen, das Nomination Committee für seine verbleibenden Aufgaben neu besetzen und eine öffentliche Dokumentation und Bewertung der AbhilfemaÃnahmen bereitstellen, die zur Abmilderung negativer Auswirkungen auf die Wahl erforderlich sind. Der Ausgang des Verfahrens lässt sich allerdings nur mit viel Wohlwollen wie in einer Pressemitteilung mit der Ãberschrift "ICANN Obtains Successful Court Ruling" bezeichnen, denn juristisch ist ICANN bereits aus formalen Gründen gescheitert. In einem "Communiqué on behalf of Afrinic and its Receiver" teilen AfriNIC und der Insolvenzverwalter gemeinsam mit, dass ICANN schon gar nicht klagebefugt ("locus standi") sei, denn ICANN ist kein AfriNIC-Mitglied. Gleichwohl verpflichtete sich der Insolvenzverwalter, eine Mitteilung herauszugeben, in der er die Mitglieder über eine fehlerhafte Registrierung von CI als eingetragenes AfriNIC-Mitglied informiert. Das wiederum beruht auf einem Fehler der Behörden auf Mauritius und war AfriNIC nicht anzulasten. So ganz zeigte sich ICANN daher auch nicht zufrieden: "While the Court's ruling addresses key aspects of membership clarity, ICANN remains concerned about the overall integrity of the election process", so die Netzverwaltung.
Damit können die Vorstandswahlen bei AfriNIC nach derzeitigem Stand wie geplant stattfinden. Das Ergebnis stand bei Redaktionsschluss noch nicht fest, zudem sind Anfechtungen der Wahl nicht ausgeschlossen, sondern wahrscheinlich. Umso wichtiger könnte das "RIR Governance Document" werden, das die vier RIRs und ihr Spitzengremium, die Number Resource Organisation (NRO), entwickeln. Der Entwurf verlangt, dass alle RIRs "den laufenden Betrieb und die Stabilität des Internet Number Registry Systems sicherstellen und nicht in einer Weise arbeiten oder versagen, die diese Stabilität gefährdet"; ferner soll ausdrücklich festgeschrieben werden, dass jede RIR finanziell stabil und abhängig sein muss sowie auf gemeinnütziger Basis arbeitet. Formal beschlossen wurde das Dokument bisher nicht.
Das "Communiqué on behalf of Afrinic and its Receiver" finden Sie unter:
> http://newsletter.domain-recht.de/go/10/6GBUGOH5-6GA4RELJ-6GA4REL1-EFN1DNT.pdf
Quelle: theregister.com, eigene Recherche
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02) NIS-2 - AG KRITIS legt neuen Referentenentwurf vor
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Die Arbeitsgruppe Kritische Infrastrukturen (AG KRITIS) hat einen überarbeiteten Referentenentwurf zum NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz (NIS2UmsuCG) veröffentlicht. Für die Domain Name Industry ergeben sich keine Ãnderungen.
Im Frühjahr 2018 hat sich die AG KRITIS erstmals zusammengefunden, um Ideen und Anregungen zur Erhöhung der Resilienz und Sicherheit kritischer Dienstleistungen von Betreibern kritischer Infrastrukturen im Sinne des Gemeinwohls zu entwickeln. Die Arbeitsgruppe besteht aus über 40 Fachleuten und Experten, die sich mit kritischen Infrastrukturen gemäà der Legaldefinition in § 2 Abs. 10 BSI-Gesetz beruflich beschäftigen, zum Beispiel durch Planung, Aufbau, Betrieb sowie Beratung, Forschung oder Prüfung der beteiligten Systeme und Anlagen. Ihr Ziel ist es, die Versorgungssicherheit der deutschen Bevölkerung zu erhöhen, indem man die Kapazitäten des Staates zur Bewältigung von GroÃschadenslagen, die durch Cyberangriffe hervorgerufen wurden, ergänzt und erweitert; die Arbeitsgruppe ist dabei nach eigenen Angaben unabhängig von Staat, Verwaltung oder wirtschaftlichen Interessen. Im Fall der NIS-2 setzt sich die AG KRITIS aktiv dafür ein, im Sinne der zivilgesellschaftlichen Transparenz öffentlich gewordene Referentenentwürfe zur Verfügung zu stellen. Aktuell hat man nun den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung mit dem Bearbeitungsstand 02. Juni 2025 veröffentlicht.
Die wohl wichtigste Ãnderung findet sich in § 28 des Entwurfes, der in Abs. 1 besonders wichtige Einrichtungen und in Abs. 2 wichtige Einrichtungen definiert und dabei auf die Geschäftstätigkeit abstellt. Im neu formulierten Abs. 3 heiÃt es nun: "Bei der Zuordnung zu einer der Einrichtungsarten nach den Anlagen 1 und 2 können solche Geschäftstätigkeiten unberücksichtigt bleiben, die im Hinblick auf die gesamte Geschäftstätigkeit der Einrichtung vernachlässigbar sind." Eine nur geringfügige Nebentätigkeit in einem der genannten Geschäftsbereiche soll also nicht dazu führen, dass der Status einer (besonders) wichtigen Einrichtung begründet wird. Eine kleine Ãnderung gab es auch im Bereich der Unterrichtungspflichten nach § 35; demnach müssen im Fall eines erheblichen Sicherheitsvorfalls auf Anweisung des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) die Empfänger der Dienste von betroffenen Einrichtungen und nicht â wie zuvor â nur KRITIS-Betreiber unverzüglich informiert werden. Manuel Atug, Gründer und Sprecher der AG KRITIS, zeigte sich dennoch unzufrieden. Die wesentlichen Kritiken der AG KRITIS aus einer schriftlichen Stellungnahme zum Referentenentwurf des NIS2UmsuCG vom 02. Oktober 2024 hätten unveränderte Gültigkeit. Darin bemängelt die AG KRITIS unter anderem die Aufhebung der Einschränkungen auf konkrete erhebliche Gefahren für die Anordnung von MaÃnahmen gegenüber Anbietern von Telekommunikationsdiensten, den Wegfall von jährlichen statistischen Meldevorschriften der Geheimdienste für unterdrückte Informationsweitergabe an das BSI sowie den Wegfall der Berücksichtigung der Zivilgesellschaft vor dem Erlassen von Rechtsverordnungen.
Auch wenn es sich lediglich um einen überarbeiteten Referentenentwurf handelt, darf man davon ausgehen, dass es zu keinen grundlegenden Ãnderungen mehr kommt. Die Zeit drängt: Die EU-Kommission hat bereits ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen der fehlenden Umsetzung der NIS-2 eingeleitet. Wäre der neu formierten schwarz-roten Regierung an einer radikalen Ãberarbeitung gelegen gewesen, wäre diese wohl längst erfolgt.
Den Referentenentwurf zum NIS2UmsuCG finden Sie unter:
> http://newsletter.domain-recht.de/go/10/6GBUGOH5-6GA4RELJ-6GA4REL2-9QQYS5.pdf
Die Stellungnahme der AG KRITIS finden Sie unter:
> http://newsletter.domain-recht.de/go/10/6GBUGOH5-6GA4RELJ-6GA4REL3-1BSF1Z.pdf
Quelle: kritis.info, heise.de, eigene Recherche
DOMAIN-REGISTRIERUNG
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03) TLDs - Neues von .au, .music und .ng
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Musik in den Ohren aller Domain-Spekulanten: für einen begrenzten Zeitraum können .music-Domains von jedermann ersteigert werden. Derweil richtet sich Australiens .au strategisch neu aus, während Nigerias .ng den Datenschutz in den Vordergrund stellt â hier unsere Kurznews.
Die australische au Domain Administration (auDA) hat ihren Strategieplan für die Jahre 2026 bis 2030 veröffentlicht. Er beruht auf den vier Säulen "Trust", "Capability", "Innovation" und "Impact", um den sicheren und zuverlässigen Betrieb von .au weiterhin zu gewährleisten. Zur Steigerung des Vertrauens wird auDA die automatisierte Validierung der Registrierung ausbauen; Inhaber einer .au-Domain müssen sich also verstärkt darauf einstellen, dass die WHOIS-Daten überprüft werden. Zudem möchte man einen "online identity service" entwickeln, der mit dem digitalen ID-System der australischen Regierung kompatibel ist. Auch KI darf nicht fehlen, um die Integrität des Namensraumes zu verbessern. Auf globaler Ebene setzt sich auDA aktiv für das Multi-Stakeholder-Modell der Internet Governance ein, das inklusiv, konsensbasiert, transparent und rechenschaftspflichtig sein muss. "This strategy highlights our commitment to innovation and collaboration. Iâm confident this new approach will see the .au become well recognised as Australiansâ preferred online identity and a key enabler of Australiaâs digtal economy", so auDA-CEO Bruce Tonkin. Der Strategieplan tritt am 01. Juli 2025 in Kraft.
Die auf Zypern ansässige DotMusic Limited, Verwalterin der Top Level Domain .music, hat die Registrierungsbeschränkungen leicht gelockert. Grundsätzlich verlangt die Registry von jedem Inhaber einer .music-Domain, dass er über eine nachweisbare Verbindung zur "global music community" verfügt. Um dies sicherzustellen, ist unter anderem eine Verifizierung unter id.music erforderlich, um eine .music-Domain uneingeschränkt nutzen zu können; damit soll der Spekulation und dem Identitätsdiebstahl vorgebeugt werden. Allerdings gibt es ab sofort auch Ausnahmen für so genannte "service names", die erleichtert registrierbar sind. Sie werden ausschlieÃlich im Rahmen einer Auktion vergeben und bestehen zumeist aus generischen Begriffen wie zum Beispiel ai.music, digital.music, licensing.music, publishing.music, streaming.music oder track.music; die Anfangsgebote liegen zwischen US$ 199,â und US$ 299,â pro Domain. Den Auftakt macht ein "Platinum Auction Event", der bis zum 29. Juni 2025 läuft; anschlieÃend folgen vier weitere Auktionsrunden von jeweils fünf Tagen Dauer. Die vollständige Liste der zu ersteigernden Domains kann man unter auction.music herunterladen. Den Registrierungszahlen kann die Auktion nicht schaden. Zwar sollen bisher rund 30.000 .music-Domains registriert worden sein, genutzt werden davon aber bisher lediglich ca. 8.100 Domains.
Die Wellen der europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) haben Afrika erreicht. Wie die Nigeria Internet Registration Association (NiRA), Verwalterin der nigerianischen Länderendung .ng, mitteilt, ist es Domain-Inhabern seit dem 16. Juni 2025 möglich, ihre persönlichen Daten â wie Namen, eMail-Adresse, Telefonnummern und Postanschriften â vor der öffentlichen Sichtbarkeit in der WHOIS-Datenbank zu schützen. Stattdessen erscheint beim Aufruf der Hinweis "data redacted". NiRA will damit die Privatsphäre der Nutzer in den Vordergrund rücken, unerwünschte Kontaktaufnahmen vermeiden und Spam reduzieren. Wichtige technische Informationen wie Nameserver-Einträge sowie Registrierungs- und Ablaufdaten bleiben jedoch sichtbar. Um berechtigten Auskunftsanfragen nachzukommen, hat NiRA zudem einen Mechanismus implementiert, über den WHOIS-Abfragen auch von Strafverfolgungsbehörden über den Domain-Registrar möglich bleiben. Bei alldem wird eine Infrastruktur genutzt, die bereits Datenschutzprotokolle für EU-Bürger unterstützt und im Einklang mit dem nigerianischen Data Protection Act (NDPA) steht. "At NiRA, we are committed to safeguarding the privacy of our registrants and fostering a secure online environment. This free service reflects our dedication to data protection, public trust, and the continued growth of the .ng country code Top-Level Domain (ccTLD)", so NiRA-Präsident Adesola Akinsanya.
Weitere Informationen zum "Strategic Plan" von auDA finden Sie unter:
> http://newsletter.domain-recht.de/go/10/6GBUGOH5-6GA4RELJ-6GA4REL4-LGN9QU.html
Weitere Informationen zur Registrierung von "service names" unter .music finden Sie unter:
> Link
Quelle: auda.org.au, domainnamewire.com, nira.org.ng
DOMAIN-RECHT
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04) Doppelpack - Markeninhaber gehen mit RDNH baden
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Heute schauen wir uns zwei UDRP-Entscheidungen an, die den jeweiligen Beschwerdeführern ein Reverse Domain Name Hijacking (RDNH) bescherten. In beiden Fällen waren vorausgegangene Kaufverhandlungen gescheitert. Gestritten wurde vor der WIPO um die Domain watertimer.com und vor dem Forum um die Domain eveli.com.
watertimer.com (WIPO Case No. D2025-1642)
Im Streit um die Domain watertimer.com standen sich der Kolumbianer Felipe Ospina und die thailändische Prempracha Dmello gegenüber. Der Beschwerdeführer verwies auf eine im April 2025 eingetragene kolumbianische Marke "WATER TIMER EVERY DROPS MATTERS" sowie zwei in Kanada und den USA bisher lediglich beantragte Marken "WATER TIMER", ferner auf die eigene Domain watertimer.co, auf der er bisher lediglich eine Anmeldeseite betreibt. Im Februar 2025 kontaktierte er den Gegner und bot ihm US$ 500,â für die Domain watertimer.com. Das lehnte der Domain-Inhaber ab. Im UDRP-Verfahren hielt er entgegen, die Domain nach jahrelangen Verhandlungen seit 2019 im Februar 2023 für US$ 4.120,â gekauft zu haben; ursprünglich wurde die Domain im November 2001 registriert.
Als Entscheider war der italienische Jurist und Lehrbeauftragte Edoardo Fano eingesetzt, der die Beschwerde abwies und RDNH feststellte (Case No. D2025-1642). Die Markenähnlichkeit bestätigte er. Die Frage eines Rechts oder berechtigten Interesses des Gegners an der Domain lieà er offen, weil deren Beantwortung angesichts der folgenden Prüfung der Bösgläubigkeit nicht notwendig sei. Es gab aus seiner Sicht keine Hinweise, dass der Gegner beim Kauf der Domain auf den Beschwerdeführer und seine Marke zielte. Der Gegner kaufte die Domain im Februar 2023 und damit lange, bevor die älteste Marke des Beschwerdeführers beantragt wurde. Fano stellte zudem in öffentlichen Quellen fest, dass die Unternehmung des Beschwerdeführers erst im April 2024 gegründet wurde, also mehr als ein Jahr nach dem Domain-Kauf des Gegners. Damit war die Beschwerde gescheitert.
Fano ging aber weiter, und prüfte und bestätigte ein RDNH. Der Beschwerdeführer hätte aufgrund der zeitlichen Abfolge und Umstände wissen können oder müssen, dass er eine Bösgläubigkeit des Gegners gegenüber dem Beschwerdeführer nicht hätte beweisen können. Zudem sei es gang und gäbe, bei Verfahren, in denen sich herausstellt, dass der Beschwerdeführer nach einem erfolglosen Ankaufsversuch ein UDRP-Verfahren startet, dies wegen Missbrauchs des UDRP-Verfahrens in die Feststellung eines RDNH mündet. Damit wies Fano die Beschwerde ab; er entschied, dass die Domain beim Inhaber bleibt und der Beschwerdeführer ein RDNH begangen hat.
eveli.com (Claim Number: FA2505002156311)
Einige Besonderheiten weist der Streit um die Domain eveli.com auf. Im Streit standen Mengjia Li (Eve Li) aus Thailand und zhou zong wen aus China. Obwohl die Domain eveli.com über einen chinesisch-sprachigen Vertrag registriert ist, war man sich einig, dass Englisch Verfahrenssprache sein soll. Die Beschwerdeführerin Mengjia Li behauptete, in der Juweliersbranche seit 2005 unter dem Namen "Eve Li" bekannt zu sein, unter dem sie ihr Geschäft auf eveli.co.uk betreibt. Sie ist seit 2025 Inhaberin der Marke "EVE LI FINE JEWELLERY". Beide Seiten hatten von August 2022 bis Februar 2023 über die Domain eveli.com verhandelt, was aber bei der Preismarke von RMB 34.500,â (etwa US$ 4.800,â) daran scheiterte, dass die Beschwerdeführerin mit einem UDRP-Verfahren drohte. Das startete sie dann auch. Der Gegner zhou zong wen erklärte, die Domain im März 2005 und damit lange vor Eintragung der Marke der Beschwerdeführerin registriert zu haben. Die Website der Domain enthalte keinerlei mit Schmuck in Beziehung stehende Inhalte.
Der zum Entscheider bestimmte neuseeländische Jurist David L. Kreider wies die Beschwerde ab und stellte ein RDNH der Beschwerdeführerin fest (Forum Claim Number: FA2505002156311). Er vermochte den Angaben der Beschwerdeführerin keine Gewohnheitsrechte an der Marken "EVELI" zu entnehmen. Es gäbe zwar eine eMail der Beschwerdeführerin aus dem Jahr 2005, bei der es sich aber um ein Bewerbungsformular für die Aufnahme in die Juwelenschule handelte, in dem die Beschwerdeführerin unter ihrem eigenen Namen, Mengjia Li, die eMail-Adresse "evedandan@hotmail,com" für die Kontaktaufnahme und ihren Namen Mengjia Li angegeben hat. Der Nachname Li taucht aber nicht in der eMail-Adresse auf. Der Name "EVE LI" tauche erstmals 2012, also 16 Jahre nach Domain-Registrierung auf, die Marke "EVE LI FINE JEWELLERY" erstmals im Oktober 2024, als 19,5 Jahre nach Domain-Registrierung. Die Beschwerdeführerin konnte keine Bösgläubigkeit auf Seiten des Gegners nachweisen, weshalb Kreider die Beschwerde abwies.
In der Folge prüfte er RDNH. Hier stellt er fest, dass die Beschwerdeführerin sich selbst vertritt und nicht durch einen Rechtsbeistand vertreten ist. Sie habe wiederholt auf ihre "Androhung rechtlicher Schritte" und "Drohung mit einem UDRP-Verfahren" gegen den Gegner verwiesen und zugegeben, diese Drohungen ausgesprochen zu haben, als ihre Versuche, den Kauf der Domain auszuhandeln, scheiterten. Kreider sah im Gesamtverhalten der Beschwerdeführerin, dass das UDRP-Verfahren hier ein typischer Fall von "Plan B" war, ein von der Beschwerdeführerin kalkulierter Weg, dem Gegner die Domain zu nehmen, wobei sie wusste, dass sie nach der UDRP kein legitimes Recht dazu hatte. Kreider bestätigte das RDNH.
Die UDRP-Entscheidung über die Domain watertimer.com finden Sie unter:
> http://newsletter.domain-recht.de/go/10/6GBUGOH5-6GA4RELJ-6GA4REL6-6AZ13PH.pdf
Die UDRP-Entscheidung über die Domain eveli.com finden Sie unter:
> http://newsletter.domain-recht.de/go/10/6GBUGOH5-6GA4RELJ-6GA4REL7-15HCH5D.htm
Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> https://www.domain-anwalt.de
Quelle: wipo.int, adrforum.com, eigene Recherche
DOMAIN-HANDEL
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05) Dan.com - Handelsbörse verlässt den Domain-Markt
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Die Domain-Handelsplattform Dan.com schlieÃt nun endgültig die Tore. Nutzer können noch bis 27. Juni 2025 ihre Daten herunterladen, ehe der Zugang gesperrt wird.
Wie Dan.com im unternehmenseigenen medium.com-Account am 18. Juni 2025 mitteilte, wird das Angebot abgeschaltet. Dan.com-Kunden haben nur noch bis 27. Juni 2025 Zeit, für sie wichtige Daten wie Domain-Namenslisten, ihre Domain-Verkäufe und steuerrelevante Dokumente herunterzuladen. Das Ende der innovativen Domain-Handelsbörse war abzusehen, nachdem GoDaddy sie 2022 gekauft hatte.
Gestartet 2013 in Amsterdam, hatte sich Dan.com unter Gründer Reza Sardeha schnell zu einem beliebten Marktplatz für registrierte Domain-Namen entwickelt. Als innovativ galt unter anderem die Einführung des Modells "lease to own" (LTO â zu Deutsch: Mietkauf). Käufer können dabei eine Domain kaufen und den Kaufpreis monatlich zu vorab festgelegten Konditionen bezahlen, aber die Domain sofort nutzen. Mit Zahlung der letzten Kaufpreisrate geht dann die Domain in die Inhaberschaft des Käufers über. Weitere Dienstleistungen rund um den Domain-Handel wie "Custom Checkout Link", "Custom Lander", "Self-Brokerage" und "Transaction Assurance Engine" ergänzten dieses Angebot.
Die Ãbernahme durch GoDaddy gab Dan.com im Juni 2022 bekannt; der Kaufpreis soll bei US$ 71,4 Mio. gelegen haben. Von da an wurden die Ideen und Methoden von Dan.com in die GoDaddy-Handelsbörse Afternic integriert. Seit dem 12. September 2024 war die Eröffnung neuer Kundenkonten unter dan.com nicht mehr möglich, Afternic und Dan.com verschmolzen. Nun also kommt das Ende der innovativen Domain-Handelsbörse, die dank ihrer Kunden zum "catalyst for change" wurde. Das Team von Dan.com erklärt in seinem Abschiedsposting auf medium.com, man arbeite weiter an innovativen Projekten innerhalb von GoDaddy.
Domain-Investor Elliot Silver bedauert das Ende von Dan.com und macht sich Gedanken über die Zukunft der Domain dan.com. Dazu gibt es noch keine Verlautbarung seitens GoDaddy. Der Verkauf der Domain wäre sicher nicht die beste Lösung â wenn auch eine lukrative. Für viele Domains dürften noch die Nameserver von Dan.com eingetragen sein, und darüber hinaus gibt es sicher reichlich Links, die auf die Domain weisen. In den Händen Dritter könnte dies zur missbräuchlichen Nutzung führen. Silver spekuliert auf eine Weiterleitung auf Afternic oder GoDaddy oder auf den Artikel von Dan.com auf Medium.
Sie finden den Abschiedsartikel von Dan.com unter:
> http://newsletter.domain-recht.de/go/10/6GBUGOH5-6GA4RELJ-6GA4REL8-8EXIZ9.html
Quelle: medium.com, domaininvesting.com, eigene Recherche
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06) Das GroÃe Los - 45.com spielt US$ 1,8 Mio. ein
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Die vergangene Domain-Handelswoche bringt nicht nur zahlreiche hohe Preise, sondern auch Stoff für weitere Preisentwicklungen. Das gilt auch für 45.com, die auf US$ 1.800.000,â (ca. EUR 1.562.988,â) kommt.
An erster Stelle diese Woche und an vierter Stelle der bisherigen Jahresbestenliste 2025 stellt sich die Zwei-Ziffern-Domain 45.com zum Preis von US$ 1.800.000,â (ca. EUR 1.562.988,â) ein. Im Dezember 2011 ging 45.com für US$ 280.000,â (damals ca. EUR 213.740,â) an einen chinesischen Käufer. Nicht so gut erging es dollars.com, die bei US$ 500.000,â (ca. EUR 434.163,â) liegt: im Juli 2007 erzielte sie nämlich US$ 650.000,â (ca. EUR 471.700,â), wurde allerdings im Februar 2009 nur noch mit EUR 302.500,â gehandelt. Viel besser sieht es für die drei folgenden Domains aus: homebattery.com startete im April 2015 mit lediglich US$ 2.800,â (ca. EUR 2.593,â) und kommt jetzt auf US$ 75.000,â (ca. EUR 65.125,â). Die Domain piara.com lag im Januar 2006 bei US$ 2.250,â (ca. EUR 1.880,â) und brachte jetzt US$ 71.000,â (ca. EUR 61.651,â). Nicht ganz so groÃe Sprünge macht megascan.com, die im Juli 2009 nur US$ 800,â (ca. EUR 576,â) kostete und jetzt immerhin US$ 9.995,â (ca. EUR 8.679,â) erzielte.
Unter der Länderendungen steht, wie könnte es zur Zeit anders sein, eine Domain aus Anguilla an erster Stelle: rank.ai kommt auf US$ 200.000,â (ca. EUR 173.665,â). Ihr folgt estate.ai mit US$ 100.000,â (ca. EUR 86.833,â), die sich so innerhalb eines Jahres deutlich im Preis verbessert: im Juli 2024 kam sie auf US$ 31.501,â (ca. EUR 29.168,â).
Die neuen generischen Endungen liefern wieder nur eine Domain: programmatic.media zum Preis von US$ 3.000,â (ca. EUR 2.605,â). Die klassischen generischen Endungen sind nicht stark und werden von der Drei-Zeichen-Domain qeg.org mit US$ 8.499,â (ca. EUR 7.380,â) angeführt. Die vergangene Domain-Handelswoche war exzeptionell mit einer Domain im sieben- und drei Domains im sechsstelligen US$-Bereich.
Länderendungen
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rank.ai US$ 200.000,â (ca. EUR 173.665,â)
estate.ai US$ 100.000,â (ca. EUR 86.833,â)
arbiter.ai US$ 60.000,â (ca. EUR 52.100,â)
hazel.ai US$ 50.000,â (ca. EUR 43.416,â)
mermaid.ai US$ 46.375,â (ca. EUR 40.269,â)
vit.ai US$ 45.410,â (ca. EUR 39.431,â)
modem.ai US$ 44.000,â (ca. EUR 38.206,â)
teammate.ai US$ 44.000,â (ca. EUR 38.206,â)
ona.ai US$ 30.000,â (ca. EUR 26.050,â)
uka.ai US$ 2.000,â (ca. EUR 1.737,â)
affine.io EUR 15.000,â
stock.co US$ 10.000,â (ca. EUR 8.683,â)
lookfantastic.eu US$ 9.500,â (ca. EUR 8.249,â)
hot-tub.co.uk GBP 6.000,â (ca. EUR 7.000,â)
livre.fr EUR 6.000,â
993.tv US$ 5.291,â (ca. EUR 4.594,â)
fofa.so US$ 5.000,â (ca. EUR 4.342,â)
pkl.io US$ 4.540,â (ca. EUR 3.942,â)
puugid.ee EUR 3.599,â
scoreboard.com.br US$ 3.500,â (ca. EUR 3.039,â)
lavilla.ca US$ 3.312,â (ca. EUR 2.876,â)
lobbe.eu EUR 2.599,â
finanza.be EUR 2.599,â
medialab.ch EUR 2.380,â
jel.li EUR 2.380,â
myrun.eu EUR 2.000,â
beacon.cn US$ 2.200,â (ca. EUR 1.910,â)
silkroad.cn US$ 1.538,â (ca. EUR 1.335,â)
webdesign-hamburg.de EUR 5.000,â
healf.de EUR 3.500,â
headhuntingforthebest.de EUR 3.488,â
werkstadt.de EUR 2.995,â
posture.de EUR 2.985,â
ohotel.de EUR 2.785,â
gamban.de EUR 2.749,â
novelcrafter.de EUR 2.749,â
myseeds.de EUR 2.500,â
mietkoeche.de EUR 2.490,â
immobilienspiel.de EUR 2.380,â
dividends.de EUR 2.380,â
epna.de EUR 2.380,â
onya.de EUR 2.200,â
lufttechnik24.de EUR 2.000,â
elfbarvape.de EUR 2.000,â
runna.de EUR 2.000,â
Neue Endungen
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programmatic.media US$ 3.000,â (ca. EUR 2.605,â)
Generische Endungen
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qeg.org US$ 8.499,â (ca. EUR 7.380,â)
osmg.org US$ 4.999,â (ca. EUR 4.341,â)
invests.net US$ 2.800,â (ca. EUR 2.431,â)
socialmath.org US$ 2.620,â (ca. EUR 2.275,â)
harvestcitychurch.org US$ 2.490,â (ca. EUR 2.162,â)
symmetric.org US$ 2.000,â (ca. EUR 1.737,â)
.com
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45.com US$ 1.800.000,â (ca. EUR 1.562.988,â)
dollars.com US$ 500.000,â (ca. EUR 434.163,â)
homebattery.com US$ 75.000,â (ca. EUR 65.125,â)
piara.com US$ 71.000,â (ca. EUR 61.651,â)
solx.com US$ 43.000,â (ca. EUR 37.338,â)
urn.com US$ 39.500,â (ca. EUR 34.299,â)
aspora.com US$ 35.000,â (ca. EUR 30.391,â)
ventoo.com US$ 33.900,â (ca. EUR 29.436,â)
wda.com US$ 32.150,â (ca. EUR 27.917,â)
tolion.com US$ 30.000,â (ca. EUR 26.050,â)
vabon.com US$ 19.000,â (ca. EUR 16.498,â)
cumu.com US$ 12.050,â (ca. EUR 10.463,â)
megascan.com US$ 9.995,â (ca. EUR 8.679,â)
willoughby.com US$ 9.010,â (ca. EUR 7.824,â)
wanb.com US$ 8.999,â (ca. EUR 7.814,â)
galaxy77.com US$ 8.799,â (ca. EUR 7.640,â)
threerivers.com US$ 8.027,â (ca. EUR 6.970,â)
everhold.com EUR 7.500,â
tripeye.com US$ 7.000,â (ca. EUR 6.078,â)
citrotech.com GBP 5.000,â (ca. EUR 5.836,â)
moviebias.com US$ 6.500,â (ca. EUR 5.644,â)
witting.com US$ 6.500,â (ca. EUR 5.644,â)
Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> https://www.domain-spiegel.de
Quelle: tldinvestors.com, sedo.de, thedomains.com, eigene Recherche
EVENT
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07) Early Bird - Rabatt für die Domain Days Dubai
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Im Oktober 2025 finden zum dritten Mal die "Domain Days Dubai" (DDD) statt. Der Vorverkauf von Karten zu "Early Bird"-Preisen endet in Kürze.
Nach dem Erfolg in den vorangegangenen Jahren finden die "Domain Days Dubai" vom 22. bis 23. Oktober 2025 nun zum dritten Mal und diesmal etwas früher als die Jahre zuvor statt. Die DDD waren ursprünglich als Geschäftsevent auf die Region Mittlerer Osten und Afrika (Middle East and Africa, MEA) ausgerichtet. Mittlerweile ist dem Gründer und Organisator der DDD, Munir Badr, klar, dass die Wurzeln der Domain-Name-Branche global sind und die DDD sich zu einer weiteren wichtigen Branchenveranstaltung entwickelt haben. Die zweitägige Konferenz bringt Experten wie Domain-Investoren, Registrare, Registries, Monetization & Traffic-Fachleute, Web3-Domain-Anbieter, Web Hosting/Cloud Provider, SaaS-Anbieter, Sicherheitsspezialisten und Interessierte aus der ganzen Welt zusammen, um die neuesten Trends in der Branche zu diskutieren. Badr erklärte gegenüber Ron Jackson von dnjournal.com, in diesem Jahr wolle man noch gröÃer werden, mit mehr kuratierten Inhalten, tiefergehenden technischen Themen und stärkeren B2B-Networking-Aspekten â und das alles unter Beibehaltung der für Dubai typischen Gastfreundschaft. Die Ankündigung der Veranstaltung erfolgt in diesem Jahr früher. Badr begründet das gegenüber Jackson, weil um diese Zeit mehrere gleichartige Konferenzen im Wettbewerb stehen, wolle man die Zeit und Aufmerksamkeit der Teilnehmer frühzeitig auf sich lenken. Inhalte der Konferenz und ob â wie im vergangenen Jahr â eine Domain-Auktion stattfinden wird, lässt sich der Website zur Veranstaltung bisher nicht entnehmen.
Die "Domain Days Dubai" 2025 finden vom 22. bis 23. Oktober 2025 â wie gehabt â im Marriott Resort Palm Jumeirah, Dubai 444W+J75 Palm West Beach Palm, Jumeirah Road, The Palm Jumeirah, Dubai (Vereinigte Arabische Emirate) statt. Teilnehmende zahlen aktuell den "Early Bird"-Tarif für das VIP-Ticket von US$ 299,50 und für das Standard-Ticket von US$ 199,50. Die Preise erhöhen sich Ende Juni 2025.
Weitere Informationen und Anmeldung unter:
> Link
Quelle: domaindays.com, dnjournal.com, eigene Recherche
IMPRESSUM/TEAM
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ISSN 1616-0908
Daniel Dingeldey
Gautinger StraÃe 10
82319 Starnberg
> http://www.domain-recht.de
mailto:dingeldey@domain-recht.de
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Daniel Dingeldey (Kontaktdaten siehe oben)
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Daniel Dingeldey, Rechtsanwalt Berlin
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