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Der Domain-Newsletter | Ausgabe #1274 | ISSN 1616-0908 |
> http://www.domain-recht.de| Donnerstag, 03. Juli 2025 |
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Willkommen bei der 1274. Ausgabe des Domain-Newsletters!
Der Domain-Newsletter erscheint jeden Donnerstag.
Die nächste Ausgabe kommt am 10. Juli 2025.
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INHALT Ausgabe #1274
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01)...News: AfriNIC-Chaos - laufende Vorstandswahl annulliert
02)...News: SIDN - ICANN hat nTLD-Einführung optimiert
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03)...Registrierung: TLDs - Neues von .ch, .hn und .paris
04)...Registrierung: UA - IDN-Report sieht kaum Wachstum
05)...Recht: UDRP - auch beim 2. Anlauf auf dem Holzweg
06)...Handel: carbonenergy.com - Energie für US$ 400.000,â
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07)...Event: Köln - NRW IT-Rechtstag im September und Oktober
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08)...Impressum/Mediadaten
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DOMAIN-NEWS
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01) AfriNIC-Chaos - laufende Vorstandswahl annulliert
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Das Chaos beim African Network Information Centre (AfriNIC) hält an: wie der Insolvenzverwalter Gowtamsingh Dabee mitteilte, wurden die bereits laufenden Vorstandswahlen annulliert. Nun soll der Oberste Gerichtshof von Mauritius entscheiden.
Auf Weisung des Obersten Gerichtshofs von Mauritius und nach monatelanger Vorbereitung hatte Dabee am 18. Juni 2025 mit den Vorstandswahlen für AfriNIC begonnen. Von den ursprünglich insgesamt 58 Nominierten sind 41 Wahlkandidaten übriggeblieben; acht davon sollen letztlich das künftige AFRINIC Board of Directors bilden. Doch die Wahlen standen von Anfang an unter keinem guten Stern. So hat die Tanzania Internet Service Providers Association (TISPA) versucht, im Wege der einstweiligen Verfügung eine Verlegung der Wahlen zu erwirken; der Verband sah die Einhaltung eines ordnungsgemäÃen Verfahrens nicht als gewährleistet, scheiterte aber. Auch die Internet-Verwaltung ICANN blieb mit einem Eilantrag erfolglos, weil sie schon gar nicht klagebefugt war. In einem Schreiben vom 25. Juni 2025 an Dabee legte ICANN-CEO Kurt Lindqvist nun nochmals nach. "However, due to the shocking allegations and complaints of conduct surrounding the AFRINIC Board of Directors election, with this letter ICANN is formally putting AFRINIC on notice that a compliance review may well be necessary", so Lindqvist. ICANN habe Berichte von AfriNIC-Mtgliedern erhalten, die behaupten, die bei der Wahl vorgelegten Vollmachten seien betrügerisch erlangt worden und die in ihrem Namen eingereichten Vollmachten nicht autorisiert gewesen. Ein Wahlprozess, der Möglichkeiten für betrügerisches Verhalten und Wahlfälschung biete, gebe Anlass zu unmittelbaren und ernsten Bedenken. Zu guter Letzt intervenierte auch das Ministry of Information and Communication Technologies (ICT) von Mauritius. Im Zentrum standen auch dort Berichte über gefälschte Vollmachten, die angeblich an ausländische Staatsangehörige â insbesondere Ruander â verteilt worden sein sollen, um diesen zu ermöglichen, ohne Genehmigung im Namen von AfriNIC-Mitgliedern abzustimmen.
Nun hat auch der Insolvenzverwalter kapituliert. Er habe von mehreren Interessensgruppen Rückmeldungen und Bedenken hinsichtlich möglicher UnregelmäÃigkeiten bei der Wählerdokumentation erhalten. Diese Bedenken seien den zuständigen Behörden zur Untersuchung gemeldet worden. "Our shared priority is clear: upholding the core principles of transparency, fairness, and the best interests of AfriNIC and its entire membership. To safeguard these principles and ensure the unquestionable legitimacy of our organisation, I have made the necessary decision to forthwith annul the current election process", so Dabee in einem Kommuniqué vom 26. Juni 2025. Gleichzeitig kündigte er an, Stabilität und Kontinuität in dieser kritischen Phase gewährleisten zu wollen. Zu diesem Zweck beantragte er beim Obersten Gerichtshof von Mauritius eine zeitlich begrenzte Verlängerung seines Mandats, um die ordnungsgemäÃe Organisation und Durchführung neuer, vollständig verifizierter Wahlen unter Einbeziehung aller Beteiligten innerhalb eines angemessenen Zeitrahmens doch noch zu ermöglichen; genauere Angaben zum zeitlichen Ablauf machte er nicht. Dabee rief stattdessen zu aktivem Engagement und Zusammenarbeit auf, um die Stärke und Glaubwürdigkeit von AfriNIC aufrechtzuerhalten. Er sei fest entschlossen, das Problem transparent und fair zu lösen.
Nach einem Bericht von lexpress.mu finden derzeit Konsultationen mit der Generalstaatsanwaltschaft von Mauritius statt, um die strafrechtlichen Möglichkeiten der Regierung zu prüfen. Das ICT habe bereits den Polizeipräsidenten wegen organisierten Betrugs informiert und fordere erhöhte Wachsamkeit am Flughafen. Die Zukunft der Führung von AfriNIC und möglicherweise auch seine institutionelle Legitimität hängen nun vom Obersten Gerichtshof von Mauritius sowie den nationalen Behörden ab; das letzte Kapitel ist hier noch nicht geschrieben.
Die Mitteilung des Insolvenzverwalters finden Sie unter:
> http://newsletter.domain-recht.de/go/12/6GN22001-6GKT0343-6GL0CVSN-BXZ125T.html
Das Schreiben von ICANN finden Sie unter:
> http://newsletter.domain-recht.de/go/12/6GN22001-6GKT0343-6GL0CVSO-V0BJQN.pdf
Quelle: theregister.com, eigene Recherche
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02) SIDN - ICANN hat nTLD-Einführung optimiert
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Das geplante Einführungsverfahren für neue generische Top Level Domains bietet potentiellen Bewerbern erhebliche Vorteile gegenüber dem Verfahren aus dem Jahr 2012. Zu diesem Ergebnis kommt die niederländische SIDN nach einer ersten Prüfung des Bewerberhandbuchs (Applicant Guidebook, kurz: AGB).
Am 30. Mai 2025 hat das Programm zur Einführung neuer generischer Top Level Domains mit der Veröffentlichung des ersten vollständigen Entwurfes des Bewerberhandbuchs einen wichtigen Meilenstein erreicht. Seither kann jeder potentielle Bewerber auf vorläufig 395 Seiten nachlesen, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um sich neben der Zahlung einer Antragsgebühr von US$ 227.000,â (verschiedene weitere Gebühren können den Gesamtbetrag erheblich weiter in die Höhe treiben) mit Erfolg um die Zuteilung einer gewünschten Domain-Endung zu bemühen. Nach Einschätzung der .nl-Verwalterin SIDN bringt das geplante Bewerbungsverfahren im Vergleich zur Einführungsrunde aus dem Jahr 2012 nach derzeitigem Stand gleich mehrere Vorteile für die Bewerber mit sich. Der erste und wohl wichtigste: jeder Bewerber soll eine Ersatz-Endung benennen können. Im Jahr 2012 war eines der gröÃten Risiken für die Antragsteller, dass es für die gewünschte Domain-Endung einen oder mehrere Mitbewerber gab. Diese Mehrfachbewerbungen wurden zum Teil erst sehr spät im Bewerbungsprozess abgelehnt, nachdem bereits erhebliche Kosten angefallen waren. Um das zu vermeiden, wird das geänderte Bewerbungsverfahren voraussichtlich zulassen, dass man eine alternative Zeichenkette benennt und dem Bewerber so die Möglichkeit gibt, auf diese Alternative auszuweichen, um eine Konkurrenzsituation zu vermeiden. Diese Regelung erhöht zugleich die Wahrscheinlichkeit, dass eine Bewerbung erfolgreich ist und verringert das Risiko, dass ein Bewerber viel Zeit und Geld vergeblich investiert.
In technischer Hinsicht sollen die Bewerber davon profitieren, dass der von ihnen ausgewählte Registry Service Provider (RSP), der technische Dienstleistungen rund um den Betrieb einer Top Level Domain erbringt, von ICANN lediglich einmal überprüft wird. Bisher musste sich der RSP im Rahmen jeder einzelnen Bewerbung zertifizieren lassen, was ebenfalls Zeit und Geld gekostet hat. Aktuell gibt es über 30 solcher Unternehmen wie Identity Digital Inc., GoDaddy Registry oder CentralNic, die zum Teil mehrere hundert nTLDS verwalten. Ebenfalls positiv bewertet SIDN, dass das Bewerberhandbuch klare Meilensteine wie den "reveal day" definiert, an dem ICANN darüber informiert, wer welche Domain-Endung beantragt hat; dadurch ist auch klar geregelt, wann man sich gegen einzelne Entscheidungen wenden muss. SchlieÃlich hat ICANN aus Sicht von SIDN auch alles dafür getan, um Spekulanten ohne ernsthaftes Interesse vom Verfahren auszuschlieÃen; alle Bewerber müssten nachweisen, dass sie die beantragte Domain-Endung tatsächlich nutzen wollen. Bewerbungen, die rein spekulativ sind oder lediglich darauf abzielen, Wettbewerber zu verärgern, würden abgelehnt. Gleiches gilt für Community-Bewerber ohne berechtigte Repräsentation eines bestimmten Nutzerkreises; wer behauptet, sich im Namen einer bestimmten Gemeinschaft zu bewerben, müsse strenge Dokumentationsanforderungen und Bewertungskriterien erfüllen. Ferner seien private Auktionen unter den Bewerber ebenfalls verboten.
Die Ãffentlichkeit hat vorerst Zeit bis zum 23. Juli 2025, den Entwurf des AGB zu kommentieren; es sind also noch einige Ãnderungen zu erwarten, bis die Endfassung des Bewerberhandbuchs vorliegt. Da die Endfassung mindestens vier Monate vor der Eröffnung des Bewerbungsfensters vorliegen soll und letzteres für April 2026 angekündigt ist, könnte es also noch bis Jahresende 2025 dauern, bis verbindliche Klarheit herrscht.
Den Entwurf des Bewerberhandbuchs finden Sie unter:
> http://newsletter.domain-recht.de/go/12/6GN22001-6GKT0343-6FMB3P1I-8V3EPF.pdf
Quelle: sidn.nl, icann.org, eigene Recherche
DOMAIN-REGISTRIERUNG
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03) TLDs - Neues von .ch, .hn und .paris
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Führungswechsel bei SWITCH: die .ch-Registry wird zum Jahresende ihren Managing Director Tom Kleiber verlieren. Derweil setzt .paris verstärkt auf die technischen Dienste von AFNIC, während der Rechtsstreit um .hn-Domains aus Honduras erleichtert wird â hier unsere Kurznews.
Die Stiftung SWITCH muss sich einen neuen Managing Director suchen. Wie die .ch- und .li-Registry mitteilte, übernimmt Tom Kleiber nach fünf erfolgreichen Jahren eine neue Herausforderung und wird daher die Stiftung per Ende 2025 verlassen. Kleiber wechselt zum 01. Januar 2026 zum IT-Dienstleister Aveniq und wird dort die Stelle als CEO antreten. "Es war für mich ein Privileg mit so vielen talentierten und engagierten Mitarbeitenden zusammenzuarbeiten und gemeinsam mit ihnen den Schweizer Hochschulen und Forschungsinstitutionen zu dienen", so Tom Kleiber. In seiner Zeit bei SWITCH hat Tom Kleiber wesentlich dazu beigetragen, die strategische Ausrichtung der Stiftung zu schärfen, neue Lösungen wie SWITCH Cloud voranzutreiben und SWITCH als agile, lernende Organisation weiterzuentwickeln. Ein besonderes Anliegen war ihm die Förderung der digitalen Souveränität der Hochschul-Community. Alexandre Gachet, Präsident der Stiftung SWITCH, betonte: "Dank des grossen Engagements von Tom Kleiber hat sich SWITCH zu einem wichtigen und gut aufgestellten Asset für die weitere Digitalisierung des Bildungsraums Schweiz entwickelt." Die Suche nach einem Nachfolger für Kleiber ist im Gange.
Die World Intellectual Property Organization (WIPO) teilt mit, dass sich die Schiedsgerichtsordnung für Streitigkeiten um .hn-Domains (Honduras) geändert hat. Künftig genügt es, wenn der Beschwerdeführer nachweist, dass die Registrierung oder die Nutzung einer .hn-Domain bösgläubig erfolgt; bisher mussten beide Merkmale â wie bei der UDRP â kumulativ erfüllt sein. Des Weiteren wird darauf verzichtet, dass die Parteien ihre Schriftsätze und Anlagen in Papierform einreichen; es genügt also die rein elektronische Abwicklung. Ferner liegt die Zuständigkeit für zivilgerichtliche Verfahren bei den zuständigen Gerichten von Honduras; das wurde klargestellt. Die geänderte "PolÃtica de solución de controversias en materia de nombres de dominio para .HN" ist bereits im Mai 2025 in Kraft getreten. Die Registrierung von .hn-Domains ist dabei "unrestricted", also unabhängig von einem Sitz vor Ort möglich. Die Zahl der Schiedsgerichtsverfahren vor der WIPO ist dennoch überschaubar; obwohl die WIPO .hn bereits 2009 in ihr Angebot aufgenommen hat, führt die Entscheidungsdatenbank bisher lediglich erst ein Verfahren um die Domain temu.hn; dieses wurde zu Gunsten der beiden Markeninhaber entschieden und die Domain transferiert.
Die City of Paris, Verwalterin der Städte-Domain .paris, hat den Back-End Registry-Vertrag mit der französischen AFNIC verlängert. Nach einer öffentlichen Ausschreibung bekräftigte die Stadt Paris ihr Vertrauen in die .fr-Verwalterin, die .paris bereits seit dem Jahr 2014 in technischer Hinsicht betreut. Im Rahmen der Vertragsverlängerung wird AFNIC sich künftig zusätzlich um die Kommunikation und die Förderung von .paris kümmern sowie die Entwicklung von Initiativen zur Förderung ihrer Nutzung durch Unternehmen und Privatpersonen erweitern, sprich den Ausbau der Vermarktung. Man darf also damit rechnen, dass .paris an öffentlicher Präsenz gewinnt. Aktuell sind nach einem starken Einbruch im Herbst 2023 rund 20.000 .paris-Domains registriert. Ob die Vertragsverlängerung mit AFNIC zu Ãnderungen an den Registrierungsbedingungen führt, bleibt abzuwarten; derzeit steht .paris Einzelpersonen, Unternehmen und Organisationen mit geographischen, kulturellen oder emotionalen Verbindungen zu Paris offen, um ihre Verbundenheit mit der französischen Hauptstadt online zu zeigen.
Quelle: switch.ch, wipo.int, afnic.fr
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04) UA - IDN-Report sieht kaum Wachstum
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Der jüngste IDN-Marktbericht zeigt, dass die weltweite Einführung von internationalisierten Domain-Namen (IDNs) trotz zwei Jahrzehnten Infrastrukturentwicklung und politischer Unterstützung nur langsam voranschreitet. Das Projekt der Universal Acceptance (UA) hat noch einen weiten Weg vor sich.
Der "IDN Market Report 2025" basiert auf Daten von 365 Top Level Domains, davon 66 Länderendungen und 299 generische Endungen, und auf einer von Januar bis April 2025 durchgeführten Umfrage, die sich an Registries, Registrare und Interessierte aus der Domain-Branche richtete. Aus der Studie ergibt sich ein stagnierendes Wachstum von IDN-Registrierungen im Jahr 2024: die Werte waren im Median sowohl bei den länderspezifischen TLDs (-0,9 %) als auch bei den gTLDs (-5,5 %) negativ. Die europäischen ccTLDs waren besonders betroffen: 19 von 28 verzeichneten Rückgänge. Dabei werden von 79 Prozent der ccTLDs, die traditionell das lateinische Alphabet (ASCII) nutzen, auch IDN-Registrierungen angeboten. Wobei man im Blick halten muss, dass es allein 100 internationalisierte ccTLDs gibt, die grundsätzlich IDNs unterstützen. Bei den gTLDs gibt es etwa 800 Endungen mit lateinischem Alphabet, von denen 78 Prozent IDNs unterstützen. Diese werden ergänzt von ungefähr 90 internationalisierten gTLDs, die IDNs grundsätzlich anbieten. Die IDN-Registrierungen sind nach wie vor stark konzentriert, wobei nur zehn Top Level Domains etwa 75 % aller IDNs weltweit ausmachen: An erster Stelle steht die russische Endung .ÑÑ mit 761.000 Registrierungen, gefolgt von .com (754.000), .de (637.000), .cn (537.000) und der chinesischen .ä¸å½ (185.000).
Die Umfrage in der Domain-Industrie zeigt, dass der Bekanntheitsgrad von IDNs in allen Regionen begrenzt bleibt. In Asien sowie in Nord- und Südamerika ist der Bekanntheitsgrad geringer als in Teilen Europas. Die Studie führt den Rückgang von Registrierungen und die mangelnde Bekanntheit auf weiterhin bestehende technische Kompatibilitätsprobleme, ein geringes öffentliches Bewusstsein, festgefahrene Nutzergewohnheiten (die Domains mit lateinischer Schrift bevorzugen) und eine allgemeine Wahrnehmung von geringem Wert der IDNs zurück. Was die technische Unterstützung betrifft, so unterstützten die meisten Registries inzwischen IDN-Registrierungen, doch gibt es noch Lücken bei den Backend-Systemen, der Unterstützung von eMail und der Anzeige von IDNs in zwei Formaten. Keine ccTLD garantiere die Unterstützung von eMail-Adressen mit internationalen Skripten (EAI).
Es zeigt sich auch mangelnde Motivation innerhalb der Domain-Industrie. So habe etwa ein Drittel der befragten Registries in den letzten Jahren nicht aktiv für IDNs geworben. Wenn Anstrengungen unternommen wurden, so betrafen sie in erster Linie Marketing, Aufklärung und Rabatte. Auf dem amerikanischen Kontinent zeige sich vielversprechendes Engagement durch Initiativen zur Universal Acceptance und die Bildung neuer Gruppen wie die Latin Diacritics working group (Arbeitsgruppe für Ergänzungszeichen im lateinischen Alphabet). Die Macher des Reports sehen Hoffnung für die Entwicklung von IDNs und eine Verbesserung der UA in der kommenden gTLD-Bewerbungsrunde, die 2026 startet. Sie sei eine wichtige Gelegenheit, das Wachstum wieder anzukurbeln und die öffentliche Wahrnehmung zu steigern. Der Wechsel von ICANNs Universal Acceptance Steering Group zur Coalition for Digital Impact weckt ebenfalls Hoffnung, dass neue Richtungen und Strategien zur Ãberwindung der seit langem bestehenden Akzeptanzhindernisse der Branche etabliert werden können. Die Aussichten sind insgesamt vorsichtig optimistisch.
Den IDN Market Report 2025 findet man unter:
> http://newsletter.domain-recht.de/go/12/6GN22001-6GKT0343-6GL0CVSP-JN6150.html
Quelle: idnworldreport.eu, eigene Recherche
DOMAIN-RECHT
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05) UDRP - auch beim 2. Anlauf auf dem Holzweg
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Das finnische Unternehmen Lämpöpuuyhdistys Ry ging zwei Jahre, nachdem es einen UDRP-Streit um die Domain thermowood.com verloren hatte, erneut gegen die selben Gegner vor, da sich Neues ergeben hatte. Auch diesmal scheiterte es vor der WIPO.
Bereits 2023 versuchte Lämpöpuuyhdistys Ry die Domain thermowood.com in einem UDRP-Verfahren vor der WIPO zu erstreiten â erfolglos. Lämpöpuuyhdistys Ry, eine Non-Profit Organisation, die die International ThermoWood Association betreut, ist Inhaberin der im August 1998 angemeldeten und 2000 eingetragenen EU-Marke "THERMOWOOD". Die Marke lizensiert sie an Unternehmen, die besondere Holzprodukte herstellen und dann die Marke in Zusammenhang zu den Produkten nutzen dürfen. Im April 2023 stellte Lämpöpuuyhdistys Ry fest, dass die Domain thermowood.com, die von etwa 2014 an bis mindestens 2022 geparkt war und später bei Dan.com zum Verkauf stand, auf eine Website leitete, auf der â unter Nutzung der Marke "THERMOWOOD" â Baumaterialien aus Holz angeboten wurden. Unter anderem fand sich das Logo "THERMOWOOD Powered by Novawood Technology" auf der Seite. Gegner des UDRP-Verfahrens waren die US-amerikanischen Unternehmen Global Forest Lumber Company LL und Blue Lake Lumber LLC, die beide Anderson Giovanni da Rocha gehören, wobei Global Forest Lumber die Domain für da Rochas Unternehmen hält; Blue Lake Lumber ist für den Import von Nutzholz zuständig. Aus einem im Verfahren vorgelegten Vertragsanhang ergab sich, dass Blue Lake Lumber offizieller Vertriebshändler von Novawood-Produkten unter dem Namen "Novawood USA" und berechtigt ist, "THERMOWOOD"-Produkte unter dem Novawood-Warenzeichen zu importieren und zu verkaufen.
Der als Entscheider berufene australische Rechtsanwalt und Lehrbeauftragte Warwick A. Rothnie wies die Beschwerde damals ab (WIPO Case No. D2023-4796). Er sah lediglich die Markenähnlichkeit gegeben. Er überging die Prüfung eines Rechts oder berechtigten Interesses der Gegner an der Domain und widmete sich gleich der Frage der Bösgläubigkeit. Eine Bösgläubigkeit auf Seiten der Gegner vermochte er nicht festzustellen, da nach allgemeinen Grundsätzen die Verwendung eines Domain-Namens, der einer Marke entspricht, nur dann eine Markenrechtsverletzung darstellt, wenn die Verwendung der Marke verletzend ist. Hier verfügte der Nutzer über eine Lizenz, die die Verwendung der Marke erlaubt, weshalb die Registrierung und Verwendung der Marke in einem Domain-Namen keine Verletzung der Marke darstellte, es sei denn, die Lizenz selbst sehe eine Beschränkung einer solchen Verwendung vor. Da das nicht der Fall war, wies Rothnie die Beschwerde zurück. Weiter prüfte er ein Reverse Domain Name Hijacking (RDNH), das er bestätigte, da die Beschwerdeführerin wohl nicht sämtliche Informationen zur Sache, die sich aus der Kommunikation mit Novawood als Lizenzgeber ergibt, vorgetragen oder sie nicht weiter nachgefragt hatte.
Nun, zwei Jahre später, startete Lämpöpuuyhdistys erneut ein UDRP-Verfahren gegen dieselben Gegner und wiederum um die Domain thermowood.com. Die Beschwerdeführerin beruft sich auf neue "rechtserhebliche Tatsachen" seit der ersten Entscheidung, die die erneute Beschwerde rechtfertigten. In dem üblicherweise zwischen der Beschwerdeführerin und Lizenznehmern geschlossenen Lizenzvertrag sei eine Klausel enthalten, wonach die Lizenznehmer weder Marken noch Domains, Handelsnamen oder Symbole, die die Marken der Vereinigung, enthalten, registrieren dürfen. Sollte doch eine Registrierung vorliegen, so sei die, in Absprache mit der International ThermoWood Association, zu löschen oder an ihn sie übergeben. Novawood schloss mit Blue Lake Lumber am 01. Juni 2023 einen Vertrag, der Blue Lake Lumber als exklusiven Händler von Novawood in Nordamerika und der Karibik bestimmte. Anders als es der Lizenzvertrag zwischen der Beschwerdeführerin und Novawood vorsah, erteilte Novawood Blue Lake Lumber die Erlaubnis zur Verwendung der "THERMOWOOD"-Marke der Beschwerdeführerin für die Dauer des Vertrages an Stellen, an denen es notwendig sein kann, für das Produkt zu werben, einschlieÃlich, aber nicht beschränkt auf Websites. Die neue Entwicklung ergäbe sich nun aus dem Umstand, dass Novawood den Vertrag mit Blue Lake Lumber zum 01. Oktober 2024 gekündigt habe. Der Geschäftsführer von Blue Lake Lumber protestierte gegen die Kündigung und führte diese auf eine Einflussnahme der Beschwerdeführerin zurück, weil die das UDRP-Verfahren 2023 verloren habe. Die Domain thermowood.com zeigt weiterhin eine Blue Lake Lumber geführte Website, auf der "THERMOWOOD"-Produkte angeboten und das ThermoWood-Association-Logo angezeigt werden. Die Beschwerdeführerin meint, weil der Vertrag zwischen Novawood und Blue Lake Lumber beendet sei und die weiteren Informationen zu den verschieden Verträgen zeigten, dass Novawood unberechtigt Lizenzen weitergegeben habe, spräche all dies für den Ausgang des UDRP-Verfahrens zu ihren Gunsten. Die Gegner, unter anderem Blue Lake Lumber, tragen unter anderem vor, der Vertrag sei nicht ordentlich gekündigt und man mache weiter Geschäfte mit Novawood; die vertraglichen Regelungen der Beschwerdeführerin sprächen nicht gegen die Nutzung der Marke im Domain-Namen, soweit über die Domain "THERMOWOOD"-Produkte gehandelt würden. SchlieÃlich tragen sie vor, die Domain, die jahrelang zum Verkauf gestanden habe, erworben zu haben, als sie Händler für "THERMOWOOD"-Produkte wurden. Sie beantragten die Feststellung von RDNH.
Nun war ein Dreiergremium, bestehend aus W. Scott Blackmer, Alissia Shchichka und Rodrigo Azevedo, am Start, das die Beschwerde abermals zurückwies (WIPO Case No. D2025-1372). Es bestätigte wieder die Markenähnlichkeit und ging auf die Rechte der Gegner ein. Letztere verneinte es allerdings, weil die Gegner keinen Nachweis dafür erbrachten, dass sie aktuell die Lizenzregelungen der Beschwerdeführerin einhielten. AuÃerdem sei völlig unklar, wer die Website tatsächlich betreibe und die Gegner erklärten Aspekte ihrer Website nicht, die mit dem "Oki Data"-Test, auf den sie sich zur Verteidigung beziehen, unvereinbar zu sein scheinen. Die Beschwerdeführerin hingegen vermochte nicht klar zu argumentieren, warum die Nutzung der Marke "THERMOWOOD" im Domain-Namen bis zur Vertragskündigung zum 01. Oktober 2024 unrechtmäÃig gewesen sein soll; den Lizenzvereinbarungen der Beschwerdeführerin lasse sich jedenfalls kein eindeutiges Verbot einer Nutzung in einer Domain entnehmen. Und zu Beginn des Vertriebsverhältnisses scheinen die Gegner die Marke "THERMOWOOD" wohl in angemessener Weise genutzt zu haben. Das Gremium kam zu dem Schluss, dass in diesem Fall die Gegner die Domain thermowood.com rechtmäÃig registriert und zunächst ausschlieÃlich in Verbindung mit der Vertriebstätigkeit für "THERMOWOOD"-Produkte verwendet haben. Wenn die Gegner diese Grenzen seither überschritten haben, können Rechtswege der Beschwerdeführerin sich an anderer Stelle als der UDRP eröffnen. Damit wies das Gremium die Beschwerde ab. Ein RDNH prüfte es kurz an, stellte aber keinen Verstoà seitens der Beschwerdeführerin fest, da die neuen Tatsachen tatsächlich ein weiteres Verfahren rechtfertigten.
Die aktuelle UDRP-Entscheidung über die Domain thermowood.com finden Sie unter:
> http://newsletter.domain-recht.de/go/12/6GN22001-6GKT0343-6GL0CVSQ-PSGXG1.pdf
Die UDRP-Entscheidung von 2023 über die Domain thermowood.com finden Sie unter:
> http://newsletter.domain-recht.de/go/12/6GN22001-6GKT0343-6GL0CVSR-C2HTS6.pdf
Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> https://www.domain-anwalt.de
Quelle: wipo.int, eigene Recherche
DOMAIN-HANDEL
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06) carbonenergy.com - Energie für US$ 400.000,â
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Die vergangene Domain-Handelswoche bietet wieder Hochpreisiges, wenn auch in kleineren Dosen als in der Vorwoche. Beste Domain ist carbonenergy.com mit US$ 400.000,â (ca. EUR 344.828,â).
Der Preis von US$ 400.000,â (ca. EUR 344.828,â) für carbonenergy.com reicht gerade so für Platz 12 der Jahresbestenliste 2025 soweit. Die Domain crossfire.com macht schnelle Sprünge und liegt aktuell bei einem Preis von US$ 125.000,â (ca. EUR 107.759,â); vor nur zehn Wochen, im April 2025, kam sie auf lediglich US$ 18.000,â (ca. EUR 15.929,â) und konnte sich also in kürzester Zeit massiv steigern. Die Drei-Zeichen-Domain cm8.com kommt auf US$ 22.880,â (ca. EUR 19.724,â), nachdem sie im Juli 2012 bei US$ 2.050,â (ca. EUR 1.646,â) lag. Nicht so stark verbesserte sich rr66.com seit März 2017 von US$ 2.500,â (ca. EUR 2.381,â) auf aktuell US$ 5.000,â (ca. EUR 4.310,â).
Unter den Länderendungen bleibt das Bild unverändert: Anguilla liegt an erster Stelle, diesmal mit interiordesign.ai zum Preis von US$ 75.000,â (ca. EUR 64.655,â). Als hochgradig steigerungsfähig erweist sich champ.ai, deren Preis im Mai 2023 noch bei EUR 3.800,â lag und jetzt US$ 49.000,â (ca. EUR 42.241,â) erreichte. Bewegt ist die britische Zwei-Zeichen-Domain ya.co.uk, die sich von US$ 3.713,â (ca. EUR 3.375,â) im Februar 2016 über US$ 2.500,â (ca. EUR 1.838,â) im Oktober 2016 auf jetzt US$ 6.799,â (ca. EUR 5.861,â) hangelte.
Die neuen generischen Endungen sind wieder nur marginal vertreten, mit neko.fun zum Preis von US$ 7.999,â (ca. EUR 6.896,â) an erster Stelle. Die klassischen generischen Endungen bieten deutlich mehr und immerhin mbtest.org zum Preis von US$ 20.350,â (ca. EUR 17.543,â) als Aushängeschild. Die vergangene Domain-Handelswoche war nicht überbordend, aber erfreulich.
Länderendungen
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interiordesign.ai US$ 75.000,â (ca. EUR 64.655,â)
daft.ai US$ 70.000,â (ca. EUR 60.345,â)
trains.ai US$ 70.000,â (ca. EUR 60.345,â)
champ.ai US$ 49.000,â (ca. EUR 42.241,â)
i8.ai US$ 2.100,â (ca. EUR 1.810,â)
bier.nl US$ 40.000,â (ca. EUR 34.483,â)
roc.de EUR 15.000,â
havoc.de EUR 14.950,â
karaca.de EUR 7.000,â
expertenmarkt.de EUR 3.215,â
vonhaus.de EUR 3.019,â
diehanse.de EUR 2.749,â
foty.de EUR 2.749,â
txn.io EUR 15.000,â
bier.be US$ 10.000,â (ca. EUR 8.621,â)
lawyer.co US$ 10.000,â (ca. EUR 8.621,â)
valkyrie.vc US$ 8.500,â (ca. EUR 7.328,â)
wax.co.uk US$ 7.753,â (ca. EUR 6.684,â)
maison.co EUR 6.000,â
ya.co.uk US$ 6.799,â (ca. EUR 5.861,â)
logo.mx EUR 5.000,â
workwear.fr EUR 3.799,â
soccerway.us US$ 4.000,â (ca. EUR 3.448,â)
omnitechit.eu EUR 3.200,â
wot.ch EUR 2.950,â
datasolutions.be EUR 2.499,â
sublimes.fr EUR 2.499,â
Neue Endungen
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neko.fun US$ 7.999,â (ca. EUR 6.896,â)
wild.art US$ 3.250,â (ca. EUR 2.802,â)
act.link US$ 1.500,â (ca. EUR 1.293,â)
Generische Endungen
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mbtest.org US$ 20.350,â (ca. EUR 17.543,â)
ufwc.org US$ 9.000,â (ca. EUR 7.759,â)
ukpolitical.info US$ 6.600,â (ca. EUR 5.690,â)
operationcomfort.org US$ 3.200,â (ca. EUR 2.759,â)
aliens.org US$ 3.000,â (ca. EUR 2.586,â)
bartley.org US$ 2.490,â (ca. EUR 2.147,â)
lifehouseministries.org US$ 2.490,â (ca. EUR 2.147,â)
ombudsman.net US$ 1.875,â (ca. EUR 1.616,â)
josh.art US$ 1.625,â (ca. EUR 1.401,â)
biglizards.net US$ 1.325,â (ca. EUR 1.142,â)
.com
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carbonenergy.com US$ 400.000,â (ca. EUR 344.828,â)
crossfire.com US$ 125.000,â (ca. EUR 107.759,â)
bedroom.com US$ 87.600,â (ca. EUR 75.517,â)
adios.com US$ 75.000,â (ca. EUR 64.655,â)
healthandwellness.com US$ 49.500,â (ca. EUR 42.672,â)
shall.com US$ 45.000,â (ca. EUR 38.793,â)
cm8.com US$ 22.880,â (ca. EUR 19.724,â)
claimhealth.com US$ 19.888,â (ca. EUR 17.145,â)
liveelevated.com US$ 19.888,â (ca. EUR 17.145,â)
getmany.com US$ 14.999,â (ca. EUR 12.930,â)
clinicaladvisory.com US$ 14.888,â (ca. EUR 12.834,â)
cashondelivery.com US$ 13.500,â (ca. EUR 11.638,â)
tilma.com US$ 11.500,â (ca. EUR 9.914,â)
hellolease.com US$ 6.800,â (ca. EUR 5.862,â)
joyhome.com US$ 6.500,â (ca. EUR 5.603,â)
conciergelabs.com US$ 6.300,â (ca. EUR 5.431,â)
yourtrip.com US$ 5.294,â (ca. EUR 4.564,â)
bahisguncel.com US$ 5.000,â (ca. EUR 4.310,â)
sensecoin.com US$ 5.000,â (ca. EUR 4.310,â)
rr66.com US$ 5.000,â (ca. EUR 4.310,â)
Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> https://www.domain-spiegel.de
Quelle: dnjournal.com, sedo.de, thedomains.com
EVENT
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07) Köln - NRW IT-Rechtstag im September und Oktober
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Der 15. NRW IT-Rechtstag findet in diesem Jahr wieder online statt: an drei Tagen zwischen dem 18. September und dem 02. Oktober 2025 können Interessierte insgesamt 15 Stunden Fachfortbildung erlangen. Die Agenda ist noch nicht vollständig.
Der Kölner Anwaltverein (KAV) lädt zum NRW IT-Rechtstag in drei Modulen am 18. und 24. September 2025 sowie am 02. Oktober 2025. Das Modul-System der vergangenen Jahre wird fortgeführt, Teilnehmer*innen können 15 Stunden Fortbildung nach FAO an drei Terminen erarbeiten. Die drei Module erstrecken sich jeweils über den ganzen Tag. Die Programmpunkte der Module sind noch nicht vollständig. Für das Modul 1 sind vier Vorträge geplant, wobei am Nachmittag Rechtsanwalt Prof. Dr. Malte Grützmacher (LL.M) aus Hamburg unter dem Titel "Data Act Live" einen Blick auf Standardverträge aus der Praxis wirft, und Rechtsanwältin Michaela Witzel aus München sich mit dem Thema Künstliche Intelligenz beschäftigt. Die vier Vorträge für das Modul 2 stehen bereits fest; unter anderem spricht Prof. Dr. Indra Spiecker gen Döhmann (LL.M.) aus Köln über Ãberregulierung im Datenschutz und Datenrecht, und Rechtsanwalt Dr. Carsten Föhlisch, ebenfalls aus Köln, über Trends im E-Commerce Recht. Das Programm des 3. Moduls steht ebenfalls fest. RiOLG Dr. Christian Hoppe aus Köln stellt in zwei Sessions die aktuelle Rechtsprechung im IP & IT-Recht vor. Rechtsanwalt Guido Asshoff (LL.M.) aus Köln kümmert sich um die privatrechtliche Durchsetzung des Datenrechts, und die Rechtsanwälte Sascha Kremer und David Buchholz zeigen, was es mit KI-Verordnung, Urheberrecht/Model Release Verträgen und Datenschutz auf sich hat.
Der NRW IT-Rechtstag findet 2025 am 18. und 24. September sowie am 02. Oktober 2025 tagsüber statt. Die Kosten für die Teilnahme variieren, je nach Mitgliedsstatus beim Kölner Anwaltverein und ob man alle drei Tage oder lediglich einzelne Module bucht. Für das einzelne Modul betragen die Kosten zwischen EUR 149,â für KAV-Jungmitglieder und EUR 249,â für Nicht-Mitglieder. Bucht man alle drei Module, betragen die Kosten EUR 375,â bzw. EUR 625,â. Die Online-Veranstaltung ist für alle Endgerätesysteme über Internetbrowser ohne irgendwelche Plug-Ins zugänglich.
Weitere Informationen und Anmeldung unter:
> Link
Quelle: davit.de, eigene Recherche
IMPRESSUM/TEAM
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ISSN 1616-0908
Daniel Dingeldey
Gautinger StraÃe 10
82319 Starnberg
> http://www.domain-recht.de
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verantwortl. für den redaktionellen Inhalt:
Daniel Dingeldey (Kontaktdaten siehe oben)
Team:
Daniel Dingeldey, Rechtsanwalt Berlin
Florian Hitzelberger, Rechtsanwalt Holzkirchen
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