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Der Domain-Newsletter | Ausgabe #1275 | ISSN 1616-0908 |
> http://www.domain-recht.de| Donnerstag, 10. Juli 2025 |
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Willkommen bei der 1275. Ausgabe des Domain-Newsletters!
Der Domain-Newsletter erscheint jeden Donnerstag.
Die nächste Ausgabe kommt am 17. Juli 2025.
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INHALT Ausgabe #1275
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01)...News: AfriNIC - Vorstandswahl für September angesetzt
02)...News: Statistik - Wegwerf-Domains Risiko für ICANN?
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03)...Registrierung: TLDs - Neues von .cn, .es und .pt
04)...Recht: OLG Braunschweig - Impressumspflicht in anwalt.de
05)...Recht: nTLDs - ICANN beauftragt ICC mit Schiedsverfahren
06)...Handel: sword.com - schneidiger Preis von US$ 1,5 Mio.
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07)...Event: ICANN84 - Oman-Meeting nach Irland verlegt
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08)...Impressum/Mediadaten
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DOMAIN-NEWS
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01) AfriNIC - Vorstandswahl für September angesetzt
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Die Suche nach einem Vorstand für das African Network Information Centre (AfriNIC) geht in die nächste Runde: Insolvenzverwalter Gowtamsingh Dabee teilte mit, dass die Neuwahlen nun am 30. September 2025 stattfinden sollen. Derweil erhöht ICANN den Druck.
In einem Kommuniqué vom 26. Juni 2025 hatte der vom Obersten Gerichtshof von Mauritius eingesetzte Dabee bekanntgegeben, dass die bereits laufende Vorstandswahl annulliert wurde. Auslöser waren Berichte über gefälschte Vollmachten, die angeblich an ausländische Staatsangehörige â insbesondere Ruander â verteilt worden sein sollen, um diesen zu ermöglichen, ohne Genehmigung im Namen von AfriNIC-Mitgliedern abzustimmen. Gleichzeitig beantragte der Insolvenzverwalter bei Gericht eine Verlängerung der Frist für die Durchführung von Neuwahlen, um die ordnungsgemäÃe Organisation und Durchführung neuer, vollständig verifizierter Wahlen unter Einbeziehung aller Beteiligten innerhalb eines angemessenen Zeitrahmens doch noch zu ermöglichen. Damit hatte Dabee offenbar Erfolg. In einem Blog-Post gab er bekannt, dass er dem Gericht die zugrundeliegenden Fakten und Bedenken dargelegt habe, die eine Annullierung erforderlich gemacht hätten. Der Oberste Gerichtshof gab dem Antrag statt und hat nach Prüfung der vorgelegten Informationen eine auÃerordentliche Verlängerung gewährt. Als neuer Termin für die Durchführung der Wahlen und die Neubesetzung des AfriNIC-Vorstands wurde der 30. September 2025 festgelegt. Weitere Einzelheiten sollen bekanntgeben werden, sobald sie verfügbar sind.
Neues Ungemach droht Dabee jedoch von der Internet-Verwaltung ICANN. In einer ungewöhnlich scharf formulierten eMail vom 03. Juli 2025 forderte ICANN-CEO Kurtis Lindqvist den Insolvenzverwalter zu konstruktiver Zusammenarbeit auf. "It is urgent and critical that AFRINIC maintain a more proactive and productive relationship with ICANN", so Lindqvist. "It is time to stop avoiding AFRINICâs broader responsibilities and to act in ways that restore trust." Die bloÃe Annullierung der Wahl beantworte viele Fragen nicht und biete keine Gewährleistung, dass AfriNIC die Unterstützung seiner Mitglieder sicherstellt, für eine unparteiische und gleichberechtigte Behandlung sorgt und unabhängig von unlauterem Einfluss agiert. Lindqvist erwähnt dabei ausdrücklich, dass Dabee selbst eine gefälschte Vollmacht entdeckt habe. ICANN bleibe dabei, dass der Wahlprozess unter dem Eindruck übermäÃigen Einflusses eines Mitglieds durchgeführt worden sei; namentlich erwähnt wird die auf den Seychellen ansässige Cloud Innovation Ltd., die auf den Verleih von IPv4-Adressen spezialisiert ist und sich über den Hongkonger IP-Adresshändler Lu Heng seit Jahren einen millionenschweren Streit mit AfriNIC liefert. Zudem behalte man sich das Recht einer Compliance-Prüfung von AfriNIC vor. Dabee sei verpflichtet, sämtliche Unterlagen, elektronischen Aufzeichnungen, Mitteilungen, Daten und sonstige relevante Materialien zum gesamten Wahlprozess sorgfältig aufzubewahren. Das Versäumnis, solche Aufzeichnungen aufzubewahren, werde als Zeichen mangelnder Kooperationsbereitschaft angesehen.
AbschlieÃend drohte Lindqvist nochmals damit, alle fünf Regional Internet Registries zu verpflichten, ihre Registrierungsdaten regelmäÃig bei vertrauenswürdigen Anbietern zu hinterlegen. Damit spielt er auf das "RIR Governance Document" an, das die vier RIRs und ihr Spitzengremium, die Number Resource Organisation (NRO), entwickeln. Ãber ein Entwurfsstadium ist das Dokument bisher aber nicht hinausgekommen.
Die Mitteilung des Insolvenzverwalters Gowtamsingh Dabee finden Sie unter:
> http://newsletter.domain-recht.de/go/7/6GXVIAKI-6GWCJ6XL-6GWCJ6X7-VPFCKE.html
Das Schreiben von ICANN finden Sie unter:
> http://newsletter.domain-recht.de/go/7/6GXVIAKI-6GWCJ6XL-6GWCJ6X8-NOE1D7D.pdf
Quelle: eigene Recherche
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02) Statistik - Wegwerf-Domains Risiko für ICANN?
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Der Aufwind für die Kommerzendung hält an: auch im Juni 2025 kann .com deutlich sechsstellig an Registrierungen zulegen. Derweil finden sich einmal mehr Beweise, dass der Aufwärtstrend so mancher nTLD auf bloÃem Marketing beruht â und damit ICANN in die Bredouille bringt.
Anfang Juni 2025 titelten wir an dieser Stelle ".com im Kommen" und konnten gar nicht ahnen, wie recht wir damit hatten. Nach einem Plus von rund 55.000 Domains im April 2025 und weiteren über 250.000 Domains im Mai 2025 waren es im Juni 2025 unter dem Strich knapp 430.000 neue .com-Domains netto. Worauf die plötzliche Nachfrage zurückzuführen ist, ist noch unklar; für Aufklärung dürfte erst die nächste Ausgabe des Domain Name Industry Brief der .com-Registry VeriSign sorgen. Eine Sogwirkung für den deutschsprachigen Markt können wir jedenfalls nicht feststellen; sowohl die deutsche .de als auch die österreichische .at verändern sich nur im homöopathischen Bereich. Auch .net und .org verharren mit sehr geringen Verlusten nahezu auf der Stelle, dafür kann .info gut zulegen und wieder über die Marke von vier Millionen registrierten Domains springen. Die einstmals beliebte Business-Domain .biz fristet dagegen immer mehr ein Schattendasein. Mit aktuell nur rund 1,2 Mio. Domains wird sie von zahlreichen nTLDs inzwischen deutlich ausgestochen.
Im Lager der nTLDs hat sich der Branchenblogger Kevin Murphy (domainincite.com) durch die Zone Files gewühlt und einmal mehr Belege dafür gefunden, dass ein sprunghafter Anstieg der Registrierungszahlen meist darauf zurückzuführen ist, dass die Registry eine Werbeaktion durchführt und zehntausende maschinengenerierter Wegwerf-Domains registriert werden. So konnten .watch, .yachts, .autos, .irish, .boats und .qpon im Vergleich zu Ende Mai 2025 jeweils um 50 bis 73 Prozent zulegen. Sieht man sich .autos näher an, die zu Preisen von unter US$ 2,â pro Domain auf den Markt geworfen wurde, gab es über 51.000 Domains in der Zonendatei vom 01. Juli 2025, die nicht in der Datei vom 01. Juni 2025 enthalten waren, darunter "Schätze" wie yqtsfg.autos, rgwydp.autos und l2xnnu7.autos. Sicherheitsexperten vermuten, dass diese Domains in erster Linie für Spam, Phishing und anderen DNS-Missbrauch verwendet werden. Und das könnte sich nach Ansicht Murphys für ICANN zunehmend zum Problem entwickeln, da die Netzverwaltung unter Druck steht, gegen massenhafte missbräuchliche Registrierungen vorzugehen. Derartige Wachstumsgeschichten (und die damit für die Branche generierten Umsätze) könnten daher früher oder später der Vergangenheit angehören.
Aus dem Land der aufgehenden Sonne hat die Japan Registry Services Co. Ltd. Gutes zu berichten. Per 01. Juni 2025 überschritt die Zahl der registrierten .jp-Domains die Marke von 1,8 Mio. Von den aktuell 1.800.706 registrierten Domains entfallen 1.225.596 auf Second Level Domains direkt unterhalb von .jp, weitere 563.977 sind unter einer der offiziellen generischen Subdomains wie .co.jp registriert; schlieÃlich sollen auch die 11.133 Domains mit Präfektur-Endung wie .tokyo.jp nicht unerwähnt bleiben. Das gegenteilige Bild bietet die belgische Länderendung .be. Wie die Registry DNS Belgium mitteilt, waren am 01. Juli 2025 exakt 1.703.980 .be-Domains registriert. Damit setzt sich der Abwärtstrend fort, der im Winter 2022/2023 eingeläutet wurde. "It is easier for companies to maintain an Instagram page than an entire website" erklärt Philip Du Bois, General Manager von DNS Belgium, die Entwicklung. Mit einer im Herbst startenden Kampagne möchte DNS Belgium die Bedeutung einer eigenen Domain für Unternehmen betonen. "After all, you are then subject to changes from those players and even geopolitical decisions. Your own web address offers independence", so Du Bois.
Die aktuellen Domain-Zahlen:
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.de 17.595.793 (Vergleich zum Vormonat: + 130)
.at 1.485.137 (Vergleich zum Vormonat: - 344)
.com 157.921.777 (Vergleich zum Vormonat: + 429.377)
.net 12.565.970 (Vergleich zum Vormonat: - 5.346)
.org 11.216.967 (Vergleich zum Vormonat: - 9.263)
.info 4.020.805 (Vergleich zum Vormonat: + 68.637)
.biz 1.217.745 (Vergleich zum Vormonat: - 1.346)
.eu 3.613.990 (Vergleich zum Vormonat: - 12.305)
.xyz 5.424.881 (Vergleich zum Vormonat: + 335.150)
.top 5.354.033 (Vergleich zum Vormonat: + 497.540)
.shop 4.057.953 (Vergleich zum Vormonat: - 57.417)
(Stand 01. Juli 2025)
Quelle: domainincite.com, jprs.co.jp, eigene Recherche
DOMAIN-REGISTRIERUNG
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03) TLDs - Neues von .cn, .es und .pt
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Phishing-Attacken mit .es-Domains: die spanische Länderendung hat sich zum aktuellen Liebling von Cyberkriminellen entwickelt. Derweil gewährt China Einblick in die Entwicklung von Domain-Namen im Reich der Mitte, während Portugals .pt gegen Online-Kindesmissbrauch vorgeht â hier die Kurznews.
Das China Internet Network Information Center (CNNIC), Verwalterin der chinesischen Länderendung .cn, hat den "55th Statistical Report on Chinaâs Internet Development" veröffentlicht. Demnach betrug die Gesamtzahl der in der Volksrepublik registrierten Domain-Namen zum Ende des Jahres 2024 exakt 33.019.905. Davon entfielen 20.823.037 auf Domains unterhalb der Endung .cn, 7.047.974 auf .com- und weitere 590.181 auf .net-Domains. Die Anzahl der Domains mit neuer Endung wird mit 3.640.877 angegeben. Sieht man sich nur die .cn-Domains an, dominieren Adressen direkt unterhalb der Top Level Domain; auf sie entfallen 12.417.282 Registrierungen. Im Anschluss folgen die Subdomains .com.cn (3.878.437), .adm.cn (2.406.924) und .net.cn (1.089.050). Doch an der Verlässlichkeit der Zahlen bestehen Zweifel. So hat die .com-Registry VeriSign den Rückgang bei .com-Domains unter anderem mit der stark sinkenden Nachfrage aus China begründet. Nach den Angaben von CNNIC ist die Zahl der .com-Domains in der zweiten Jahreshälfte 2024 aber lediglich um 395.401 Domains zurückgegangen; derartige Veränderungen verzeichnet .com sonst gelegentlich in einem Monat.
Der US-amerikanische Computersicherheitsdienst Cofense vermeldet einen massiven Anstieg der Nutzung von spanischen .es-Domains für Phishing. Nach den Recherchen der Sicherheitsexperten sei eine 19-fache Zunahme bösartiger Kampagnen festzustellen, die von .es-Domains aus gestartet werden. 99 Prozent der Angriffe konzentrieren sich dabei auf das Phishing von Anmeldeinformationen; das restliche Prozent betrifft die Verbreitung von Remote Access Trojanern (RATs) wie ConnectWise RAT, Dark Crystal und XWorm. Häufig vorkommende eMails drehen sich um Arbeitsplatzangelegenheiten, beispielsweise um Anfragen der Personalabteilung oder zum Erhalt von Dokumenten. Die Nachrichten sind zudem sprachlich oft gut formuliert und bestehen nicht aus Einzeilern. Cofense wollte keine Vermutungen darüber anstellen, warum es die Cyberkriminellen ausgerechnet auf .es-Domains abgesehen haben. "If one threat actor or threat actor group were taking advantage of .es TLD domains then it is likely that the brands spoofed in .es TLD campaigns would indicate certain preferences by the threat actors that would be different from general campaigns delivered by a wide variety of threat actors with varying motives, targets, and campaign quality" so Cofense. "This was not observed, making it likely that abuse of .es TLD domains is becoming a common technique among a large group of threat actors rather than a few more specialized groups."
Associação DNS.PT, Registry der portugiesischen Länderendung .pt, verschärft den Kampf gegen die Verbreitung von Kinderpornographie im Internet. Zu diesem Zweck ist man der Internet Watch Foundation (IWF) beigetreten, einer â nach eigenen Angaben â weltweit führenden Organisation im Kampf gegen sexuellen Kindesmissbrauch im Internet. Diese strategische Partnerschaft soll die Fähigkeit von .pt stärken, proaktiv auf die Verbreitung von "Child Sexual Abuse Material" über .pt-Domains zu reagieren. Zum Einsatz kommen künftig beispielsweise "Domain Alerts", die Echtzeitwarnungen ausgeben, sobald die IWF bestätigte Bilder oder Videos von sexuellem Kindesmissbrauch unterhalb von .pt-Domains findet. Diese Erkennungsfunktion sei unerlässlich, um auf Anfrage der Behörden Domains zu sperren und illegale Inhalte zu entfernen. Besonders effektiv ist laut IWF die "TLD Hopping List"; sie zielt auf die kriminellen Websites ab, die nach Identifikation durch die IWF im Internet "herumhüpfen", um aktiv zu bleiben. Dabei handelt es sich um Angebote, die offline genommen werden, nur um wenig später wieder aufzutauchen, oft mit demselben Inhalt und demselben Namen, aber unter einer anderen Top Level Domain. Associação DNS.PT ist eine von mehreren Registries, die mit der IWF zusammenarbeiten; erst kürzlich hatte sich Domain.me, Registry der montenegrinischen Länderendung .me, den Diensten der Stiftung angeschlossen.
Den "55th Statistical Report on Chinaâs Internet Development" finden Sie unter:
> http://newsletter.domain-recht.de/go/7/6GXVIAKI-6GWCJ6XL-6GWCJ6X9-D6K1BY.pdf
Quelle: cnnic.com.cn, theregister.com, pt.pt
DOMAIN-RECHT
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04) OLG Braunschweig - Impressumspflicht in anwalt.de
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Das OLG Braunschweig hat in einer aktuellen Entscheidung im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens Aspekte der Auffindbarkeit und Erreichbarkeit eines Internet-Impressums geklärt.
In dem Verfahren stritten ein beim Bundesamt für Justiz eingetragener qualifizierter Wirtschaftsverband gegen eine Rechtsanwältin, die auf der Plattform anwalt.de zu geschäftlichen Zwecken einen Internetauftritt vorhält, von dem auf ihre eigene Homepage verwiesen wird. Auf der Plattform selbst hatte sie im Dezember 2024 kein Impressum vorgehalten, sondern die Startseite ihrer Website verlinkt, auf der ein Besucher bis ans Ende der Seite scrollen musste, um das dort verlinkte Impressum öffnen zu können; in dem waren alle erforderlichen Angaben enthalten. Die Verfügungsklägerin hatte die Verfügungsbeklagte abgemahnt und dann ein einstweiliges Verfügungsverfahren vor dem Landgericht Göttingen gestartet. Das wies den Antrag auf Erlass einer einstweilige Verfügung zurück. Die Verfügungsklägerin legte Berufung ein, womit die Sache vor das Oberlandesgericht Braunschweig kam.
Das OLG Braunschweig gab der Berufung statt und änderte das Urteil des LG Göttingen ab. Der Verfügungsbeklagten wurde aufgegeben, ein leicht erkennbares, unmittelbar erreichbares und ständig verfügbares Impressum zu unterhalten (OLG Braunschweig, Urteil vom 28.05.2025 â Az. 2 U 16/25). Das OLG Braunschweig stellte unter anderem fest, dass die Anbieterkennzeichnung der Verfügungsbeklagten im Rahmen ihrer Internetpräsenz auf anwalt.de gegen § 5a Abs. 1 UWG i. V. m. § 5 Abs. 1 DDG verstöÃt. Zunächst sei ein Angebot auf einer Plattform als eigenständiger digitaler Dienst zu qualifizieren, weshalb es unabhängig vom Betreiber der Plattform eine eigene Anbieterkennzeichnung enthalten müsse. Weiter seien hier die geforderten Informationen nicht leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar gewesen, wie dies von § 5 Abs. 1 DDG gefordert werde. Da sich die erforderlichen Angaben nicht auf der Startseite befänden, gehöre zur leichten Erkennbarkeit, dass der Anbieter für weiterführende Links Bezeichnungen wählt, die verständlich sind und sich dem Nutzer ohne Weiteres erschlieÃen, wie "Kontakt" und "Impressum". Die Verfügungsbeklagte habe auf ihrer Internetpräsenz unter anwalt.de weder ein Impressum vorgehalten noch sie mit einem zur Anbieterkennzeichnung führenden Link mit den Begriffen "Kontakt" oder "Impressum" versehen, sondern dort lediglich unter der Ãberschrift "Kontaktdaten" diverse Informationen dargestellt, darunter einen Link zu ihrer Website. Aus diesem Link ergäbe sich für einen verständigen Internetnutzer die Information, dass die Verfügungsbeklagte eine weitere Internetseite unterhält, ohne dass dies dem Nutzer den Schluss nahelegen würde, dort überhaupt weitergehende Daten zur Anbieterkennzeichnung zu finden, die über die auf der Seite anwalt.de gegebenen hinausgehen. Damit sei aber keine leichte Erkennbarkeit für eine Anbieterkennung gegeben.
Weiter sei auch keine unmittelbare Erreichbarkeit gegeben, da zum Erreichen der Anbieterkennung zu viele Zwischenschritte notwendig seien. Dass ein Nutzer nach einem Impressum suchen muss und ihm dabei eine gewisse Aktivität abverlangt wird, schlieÃe eine unmittelbare Erreichbarkeit zwar noch nicht aus, doch müssen die Angaben dann zumindest ohne langes Suchen auffindbar sein. Das sei hier aber nicht der Fall. Ein Nutzer werde nach dem Anklicken des Links auf der Seite anwalt.de auf der sich dann öffnenden Webseite der Verfügungsbeklagten als erstes auf den als "Kontakt" bezeichneten Link in der Kopfzeile der Startseite klicken und sodann feststellen, dass ihn dies nur zu einer Seite mit Kontaktdaten und einem Kontaktformular geführt hat. In der Folge müsse sich der Nutzer dann auf die Suche nach dem Impressum machen. Der Link zum Impressum finde sich aber erst nach "sechsseitigem" Scrollen auf der Longpage-Website der Verfügungsbeklagten und müsse dann angeklickt werden, um die geforderten Daten zu erhalten. Der Link "Impressum" sei nach dem Wechsel auf die Website der Verfügungsbeklagten nicht effektiv optisch wahrnehmbar, da er sich am Seitenende der Longpage-Website befinde. Hingegen springe der Link "Kontakt" beim Besuch der Seite unmittelbar ins Auge und leite einen Besucher der Seite auf der Suche nach dem Impressum fehl. Das Scrollen des Bildschirms auf der Suche nach dem Impressum sei einem Nutzer mit durchschnittlichen Kenntnissen zuzutrauen und zuzumuten. Hier müsste ein Nutzer aber über mehr als sechs Bildschirmseiten scrollen, um den Link zum Impressum zu erreichen. In der Gesamtbetrachtung sei das zu viel, um noch von einer unmittelbaren Erreichbarkeit sprechen zu können. SchlieÃlich bleibe auch unklar, auf welche Website sich das Impressum beziehe: auf die Seite auf der Plattform anwalt.de oder auf die Homepage der Verfügungsbeklagten. Zudem müsse auszuschlieÃen sein, dass ein Nutzer über den "Domainwechsel" verwirrt werde und er das Impressum gedanklich nicht der Ausgangsseite zuordne.
Im Weiteren prüfte das OLG Braunschweig noch das von der Verfügungsbeklagten erst in der Berufung und damit verspätet vorgebrachte Argument, dass auf dem Cookie-Layer ihrer Website ein Link zum Impressum vorhanden sei. Doch auch das lies das OLG Braunschweig nicht gelten, einerseits weil der Vortrag verspätet war, andererseits weil Nutzer üblicherweise bei Cookie-Consent-Tools nicht nach einem Impressumslink schauten, sondern vielmehr diese als störend empfänden und reflexartig wegklickten. Darüber hinaus bestätigte das OLG Braunschweig das Vorliegen aller Voraussetzungen des einstweiligen Verfügungsverfahrens, gab der Berufung der Verfügungsklägerin statt und erlegte der Verfügungsbeklagten die Kosten auf.
Das Urteil des OLG Braunschweig zum Impressum finden Sie unter:
> http://newsletter.domain-recht.de/go/7/6GXVIAKI-6GWCJ6XL-6GWCJ6XA-9HX396.html
Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> https://www.domain-anwalt.de
Quelle: wolterskluwer-online.de
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05) nTLDs - ICANN beauftragt ICC mit Schiedsverfahren
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Die International Chamber of Commerce (ICC) hat am 03. Juli 2025 mitgeteilt, dass man von ICANN erneut mit der Bearbeitung von Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Registrierung neuer generischer Domains oberster Stufe (gTLDs) beauftragt wurde.
Das Bewerberhandbuch von ICANN sieht auch im Rahmen der zweiten Einführungsrunde neuer generischer Domain-Endungen ein Schutzverfahren hinsichtlich der von den new gTLDs ausgehenden Rechts- und Interessenverletzungen vor, das so genannte "Objection Filing". Geregelt ist das Verfahren unter Ziffer 3.5.9 "Appeals Filing and Processing" im Applicant Guide Book (AGB). Wie jetzt bekannt wurde, wird â wie bereits bei der ersten groÃen Einführungsrunde 2012 â die International Chamber of Commerce (ICC) die Verfahren verwalten, in denen über die Einsprüche in erster Instanz und in der Berufung entschieden wird. Dabei will die ICC aus den Erfahrungen mit der Verwaltung von Fällen schöpfen, die sich im Rahmen der ersten groÃen Einführungsrunde ergaben. Die ICC überwacht dabei alle Phasen des Verfahrens, einschlieÃlich der administrativen Ãberprüfung von Einsprüchen, der Ernennung von Sachverständigengremien, der Prüfung von Entwürfen für Sachverständigengutachten und der Festsetzung von Verfahrenskosten.
Ein solches Verfahren führt zu einer verbindlichen Expertenentscheidung und wird vom "ICC International Centre for ADR" (kurz "Zentrum") gemäà seinem Regelwerk und dem AGB, dem ICANN Dispute Resolution Procedure und dem ICANN Objection Appeals Procedure verwaltet. Das Zentrum aktualisiert derzeit seine Regeln für Sachverständige mit der Erstellung eines speziellen Anhangs, der sich mit den finanziellen Aspekten sowohl der erstinstanzlichen als auch der Berufungsverfahren befasst. Den Parteien eines von der ICC verwalteten Verfahrens steht es offen, ihre Streitigkeiten durch direkte Verhandlungen oder Mediation beizulegen, wobei sie auch dabei von der umfangreichen Erfahrung des Zentrums mit der Verwaltung von Verfahren nach den ICC-Mediationsregeln profitieren.
Die ICC kann tatsächlich auf eine Menge Erfahrung aus der letzten Einführungsrunde zurückgreifen. Namhafte Verfahren drehten sich um Endungen wie .amazon (in drei verschiedenen Zeichensystemen), .charity (in zwei unterschiedlichen Zeichensystemen bei drei Bewerbern, C-O), .health (vier Bewerber), .medical, .merck und .patagonia. Die ICC selbst hält eine Liste aller Verfahren aus der ersten Bewerbungsrunde parat.
Eine komplette Liste der ICC-Verfahren findet man unter:
> http://newsletter.domain-recht.de/go/7/6GXVIAKI-6GWCJ6XL-6GWCJ6XB-96812YK.html
Quelle: iccwbo.org, eigene Recherche
DOMAIN-HANDEL
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06) sword.com - schneidiger Preis von US$ 1,5 Mio.
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Die vergangene Domain-Handelswoche bringt mit sword.com zum Preis von US$ 1.500.000,â (ca. EUR 1.274.134,â) wieder einen herausragenden Domain-Kauf. Darüber hinaus gab es weitere hochpreisige Geschäfte.
Der Verkauf von sword.com zum Preis von US$ 1.500.000,â (ca. EUR 1.274.134,â) beschert der Domain zurzeit Platz 4 der Jahresbestenliste 2025. In dieser Woche wurde bekannt, dass die 2021 verkaufte joyy.com seinerzeit für US$ 150.000,â verkauft wurde; im Juni 2014 lag der Preis noch bei US$ 1.025,â. Aktuelle Werte verknüpft mit früheren Preisen bieten receptive.com mit jetzt US$ 55.000,â (ca. EUR 46.718,â) gegenüber US$ 2.900,â (ca. EUR 1.973,â) aus dem September 2009. Auch bloated.com konnte sich von US$ 4.999 (ca. EUR 4.030,â) im Januar 2018 auf jetzt US$ 20.000,â (ca. EUR 16.988,â) verbessern.
Unter den Länderendungen, wie könnte es anders sein, steht .ai mit gleich zwei Domains vorne: cloud.ai kommt auf US$ 600.000,â (ca. EUR 509.654,â) und mini.ai auf EUR 100.000,â. Die generischen Top Level Domains bieten die sagenhafte my.bet zum Preis von US$ 150.000,â (ca. EUR 127.413,â) und die klassischen generischen Endungen liefern die Ein-Zeichen-Domain r.org für fabelhafte US$ 375.000,â (ca. EUR 318.534,â) sowie forward.org mit US$ 100.000,â (ca. EUR 84.942,â). Letztere lag im Februar 2022 bei lediglich US$ 9.138,â (ca. EUR 8.016,â). negotiation.org kommt aktuell auf EUR 8.000,â und verbessert sich gegenüber den US$ 1.350,â (ca. EUR 1.227,â) aus dem Oktober 2015. Ebenso, wenn auch nicht so sprunghaft, ergeht es nudge.org mit aktuell US$ 8.500,â (ca. EUR 7.220,â) gegenüber US$ 2.688,â (ca. EUR 2.084,â) im April 2010. Die vergangene Domain-Handelswoche war mehr als ansehnlich.
Länderendungen
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cloud.ai US$ 600.000,â (ca. EUR 509.654,â)
mini.ai EUR 100.000,â
oad.ai US$ 15.000,â (ca. EUR 12.741,â)
threefold.ai US$ 14.960,â (ca. EUR 12.707,â)
mein-beruf.de EUR 9.500,â
chickenking.de EUR 3.900,â
airdog.de EUR 2.975,â
onlinetradingcampus.de EUR 2.749,â
verlieben24.de EUR 2.300,â
bio-hotel.de EUR 2.000,â
vimtech.de EUR 2.000,â
addresses.uk GBP 5.000,â (ca. EUR 5.786,â)
julian.at EUR 3.799,â
brin.co US$ 3.050,â (ca. EUR 2.591,â)
shade.ch EUR 2.999,â
scw.eu EUR 2.599,â
confirmo.eu EUR 2.599,â
clearway.eu EUR 2.500,â
mt.org.uk GBP 2.000,â (ca. EUR 2.315,â)
Neue Endungen
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my.bet US$ 150.000,â (ca. EUR 127.413,â)
milo.app EUR 5.000,â
Generische Endungen
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r.org US$ 375.000,â (ca. EUR 318.534,â)
forward.org US$ 100.000,â (ca. EUR 84.942,â)
zama.org EUR 35.000,â
negotiation.org EUR 8.000,â
nudge.org US$ 8.500,â (ca. EUR 7.220,â)
h4x0r.org US$ 4.888,â (ca. EUR 4.152,â)
sex69.net US$ 3.799,â (ca. EUR 3.227,â)
cancerinsurance.org US$ 3.499,â (ca. EUR 2.972,â)
cleanenergycouncil.org US$ 2.988,â (ca. EUR 2.538,â)
.com
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sword.com US$ 1.500.000,â (ca. EUR 1.274.134,â)
mrbet.com EUR 50.000,â
receptive.com US$ 55.000,â (ca. EUR 46.718,â)
distinguish.com US$ 39.000,â (ca. EUR 33.127,â)
searchparty.com US$ 35.000,â (ca. EUR 29.730,â)
degames.com US$ 29.988,â (ca. EUR 25.472,â)
bloated.com US$ 20.000,â (ca. EUR 16.988,â)
arepas.com US$ 16.500,â (ca. EUR 14.015,â)
higym.com US$ 15.599,â (ca. EUR 13.250,â)
eightsix.com EUR 15.000,â
wase.com US$ 11.500,â (ca. EUR 9.768,â)
airleap.com US$ 11.495,â (ca. EUR 9.764,â)
wartburg.com US$ 10.000,â (ca. EUR 8.494,â)
nixbet.com US$ 9.995,â (ca. EUR 8.490,â)
betzed.com US$ 9.995,â (ca. EUR 8.490,â)
atwm.com US$ 9.500,â (ca. EUR 8.070,â)
x-core.com US$ 9.000,â (ca. EUR 7.645,â)
wildpaws.com US$ 8.000,â (ca. EUR 6.795,â)
richt.com US$ 7.900,â (ca. EUR 6.710,â)
cidg.com US$ 7.500,â (ca. EUR 6.371,â)
ekox.com US$ 7.500,â (ca. EUR 6.371,â)
Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> https://www.domain-spiegel.de
Quelle: tldinvestors.com, sedo.de, thedomains.com, eigene Recherche
EVENT
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07) ICANN84 - Oman-Meeting nach Irland verlegt
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Die Internet Corporation for Assigned Names and Numbers (ICANN) hat am 30. Juni 2025 bekanntgegeben, dass das ICANN84 Annual General Meeting, das ursprünglich in Muscat (Oman) stattfinden sollte, nun nach Dublin (Irland) verlegt wurde.
Grund für die kurzfristige Verlegung des Austragungsortes von Oman nach Irland sind die jüngsten Entwicklungen im Nahen Osten und die damit einhergehenden Flugunterbrechungen sowie die sich abzeichnenden zeitlichen Verzögerungen bei der Planung der Versammlung. Während sich der Ort für das Annual General Meeting von Muscat (Oman) zu Dublin (Irland) ändert, bleibt es bei der vorgegebenen Zeit: das Meeting wird wie angekündigt vom 25. bis 30. Oktober 2025 stattfinden.
Die weltweite Erreichbarkeit und Reisesicherheit ist für den Erfolg der ICANN-Meetings von entscheidender Bedeutung, da an jeder öffentlichen ICANN-Versammlung Teilnehmer aus über 150 Ländern anwesend sind. Oman bleibt ein sicheres Gastgeberland, aber die jüngsten Ereignisse im regionalen Luftraum hätten zu Sperrungen und Flugunterbrechungen geführt. Wegen der damit verbundenen Unsicherheiten hat ICANN beschlossen, das ICANN84-Meeting zu verlegen. Die Alternative wäre eine reine Online-Veranstaltung gewesen. In der Ankündigung dankt ICANN den Partnern im Oman, insbesondere der Regulierungsbehörde für Telekommunikation (TRA), für ihren unermüdlichen Einsatz bei der Vorbereitung des Meetings und das Verständnis für die Ãnderung des Veranstaltungsortes.
ICANN will in Kürze eine Seite mit häufig gestellten Fragen (FAQs) auf der Website zu dem Meeting veröffentlichen, um Fragen zu Reisearrangements, Hotels, Unterkünften, Terminplanung und anderen meetingbezogenen Themen zu beantworten.
Die Anmeldung für das vom 25. bis 30. Oktober 2025 in Dublin (Irland) stattfindende ICANN84-Meeting wird in Kürze geöffnet, und weitere Informationen werden zu gegebener Zeit bekannt gegeben unter:
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Quelle: icann.org, eigene Recherche
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