Herzlich willkommen Do zum IWR-Pressedienst.
-------------------------------------------------------------------


Lesen Sie nun eine Original-Pressemitteilung des Herausgebers: EE.SH -
Netzwerkagentur Erneuerbare Energien Schleswig-Holstein /
Wirtschaftsförderungsgesellschaft Nordfriesland mbH, Husum!


Düngeverordnung und Biogasanlagen-Betrieb

- Mehr Dokumentation und höhere Lagerkapazitäten: Auslegung und Folgen der
neuen VO

Husum / Osterrönfeld (iwr-pressedienst) - Im Juni dieses Jahres trat eine
neue Düngeverordnung in Kraft, die unter anderem eine genauere
Düngebedarfsermittlung und eine Stickstoffobergrenze für alle organischen
Düngemittel – also auch für Gärreste - vorsieht und dadurch auch
Betreiber von Biogasanlagen betrifft. Der Fachverband Biogas und die
Netzwerkagentur Erneuerbare Energien Schleswig-Holstein EE.SH hatten deshalb
zu einer Informationsveranstaltung in das Gebäude des Fachbereichs
Agrarwirtschaft der Fachhochschule (FH) Kiel in Osterrönfeld eingeladen.
Knapp 100 Teilnehmer verfolgten die Präsentationen.

Dr. Uwe Schleuß vom schleswig-holsteinischen Landwirtschaftsministerium
fasste die Neuerungen in der Düngeverordnung zusammen. Es handelt sich um ein
Bundesgesetz, doch einzelne Punkte müssen durch neue Landesverordnungen
geregelt werden. Unter anderem werden derzeit „rote Gebiete“ ausgewiesen,
in denen das Problem des Stickstoff- und Phosphatüberschusses im Boden
besonders massiv ist. Betriebliche Anpassungen seien erforderlich, gab er den
Zuhörern mit auf den Weg.

Dazu gehört unter anderem die Erweiterung der Güllelager, wie Rechtsanwalt
Dr. Helmut Loibl ausführte. Schon jetzt müsse die Lagerkapazität für sechs
Monate ausreichen, ab 2020 wegen erweiterter Ausbringungs-Sperrfristen für
neun Monate.

Auf die Bedeutung der Bodenstruktur wies Prof. Dr. Conrad Wiermann, Professor
für Pflanzenernährung und Bodenkunde der FH Kiel, hin. Ein durch
Erntefahrzeuge verdichteter Boden nehme noch weniger Nährstoffe auf. Deshalb
seien zusätzliche Maßnahmen notwendig, um die Düngemittelverwertung zu
verbessern.

Dr. Udo Müller-Thomsen von der Ingenieurgemeinschaft für Landwirtschaft und
Umwelt IGLU stellte anhand von Berechnungen des Stickstoffverbrauchs einzelner
Ackerfrüchte vor, wie sich die vorgeschriebene Obergrenze von 170 kg
Stickstoff pro Hektar in der Praxis einhalten lässt.

Hans-Ulrich Martensen vom Fachverband Biogas wies in seinem Fazit darauf hin,
dass er die ständig zunehmenden Dokumentationspflichten für eine besonders
große Hürde bei der Umsetzung der Düngeverordnung hält.


Download Pressefoto:
https://www.iwrpressedienst.de/bilddatenbank/ee-sh/8f18f_Biogas_Tim_Siegert.jpg


Husum / Osterrönfeld, den 05. Dezember 2017


Veröffentlichung und Nachdruck honorarfrei; ein Belegexemplar an EE.SH -
Netzwerkagentur Erneuerbare Energien Schleswig-Holstein /
Wirtschaftsförderungsgesellschaft Nordfriesland mbH wird freundlichst
erbeten.


Achtung Redaktionen: Für Fragen steht Ihnen gerne zur Verfügung

Pressekontakt:
Dr. Matthias Hüppauff
Mail: mailto:info@ee-sh.de


EE.SH - Netzwerkagentur Erneuerbare Energien Schleswig-Holstein
Projektträger:
Wirtschaftsförderungsgesellschaft Nordfriesland mbH
Schloßstraße 7
25813 Husum

Internet: http://www.ee-sh.de


---------------------------------------------------------------------
In der Energie-Pressedatenbank unter https://www.iwrpressedienst.deund
http://www.windbranche.derecherchierbar
---------------------------------------------------------------------


An-, Um-, oder Abmeldungen unter Link