Sehr geehrter Herr Do, als wären die Herausforderungen für Unternehmer mit den Vorgaben für E-Kassen aus der „Kassenrichtlinie 2010“ ab dem neuen Jahr nicht schon groß genug, hat nun die Politik nochmal nachgelegt: mit dem neuen Gesetz gegen Manipulationen an elektronischen Aufzeichnungen. Heißt: weiter erhöhte Anforderungen für Mensch und Maschine. Im Interesse Ihrer Mandanten sollten Sie sich bereits jetzt genauer über Fristen, Pflichten und Sanktionen informieren. Unser Newsletter zeigt Ihnen auf, ab wann die neuen Regeln jeweils greifen! Viel Vergnügen beim Lesen wünscht Ihnen Christoph Finkenzeller Online-Redakteur |