Falls Ihnen dieser Newsletter nicht korrekt oder nur teilweise angezeigt wird, klicken Sie bitte hier. | | Handwerk kompakt - Ausgabe 18/2024 vom 05. September 2024 |
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E-Rechnung ab 2025 verpflichtend | So bereiten Sie sich optimal vor | Ab 2025 wird die E-Rechnung zum Standard. In unserem Web-Seminar am 1. Oktober erfahren Sie, welche rechtlichen und technischen Vorgaben zu beachten sind und welchen Nutzen, die digitale Bearbeitung für Ihren Betrieb haben kann. | |
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Termine, Fristen, Gesetze | Änderungen im September 2024: Corona-Hilfen, Abgase, Warntag | Für Autos gilt eine neue Abgasnorm. Hausbesitzer müssen ihre Heizung optimieren. Und: Die Schlussabrechnung für die Corona-Hilfen muss eingereicht werden. Diese und weitere Änderungen sind im September 2024 wichtig. | |
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Alte Boiler & Co. | So entsorgen Sie fachgerecht | Im Zuge von Sanierungsprojekten werden regelmäßig Boiler und Warmwasserspeicher durch neue Technik ersetzt. Wie Altgeräte umweltschonend zu entsorgen sind, regelt das Elektro- und Elektronikgeräte-Gesetz (ElektroG). | |
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Steuervorschriften | Faltblatt: Was für Rechnungen gilt | Eine Rechnung muss nachvollziehbar sein, für Kunden, aber auch für das Finanzamt. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks hat die gesetzlichen Mindestanforderungen in kompakter Form zusammengefasst. | |
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| Aktuelle Veranstaltungen und Termine | |
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Bei Kunden-Angriffen | Stark auftreten statt schwach rechtfertigen | Zu gern verfallen wir in Rechtfertigungen, wenn wir mit Anschuldigungen seitens des Kunden konfrontiert werden. Warum das nichts bringt und wie Sie bewusst und deeskalierend reagieren. | |
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Vorbereitung und Tipps | Aufgepasst: So läuft eine Betriebsdurchsuchung ab | Auch ein Handwerksbetrieb ist vor einer Betriebsdurchsuchung nicht geschützt. Wenn Polizei oder Zoll vor der Tür stehen, kann es schnell stressig werden. Das sollten Sie vorab wissen, inklusive Checkliste. | |
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Schriftlich und elektronisch | Fahrtenbuch führen: Dos und Don´ts | Wenn ein Unternehmer ein Fahrtenbuch führt, muss er einige Regeln beachten, damit es bei einer Prüfung durch das Finanzamt keine Probleme gibt. Welche das sind, was häufige Fehler sind und wie bereits vor der Prüfung Rechtssicherheit geschaffen werden kann. | |
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| Handwerk kompakt-Archiv | Impressum | Handwerkskammer Reutlingen Hindenburgstraße 58, 72762 Reutlingen Telefon: 07121 2412-0 Telefax: 07121 2412-400 E-Mail: handwerk@hwk-reutlingen.de Internet: www.hwk-reutlingen.de
Rechtsform Körperschaft des öffentlichen Rechts
Vertretungsberechtigte Präsident Harald Herrmann Hauptgeschäftsführerin Christiane Nowottny (Anschrift wie oben)
Inhaltlich verantwortlich gemäß § 18 Abs. 2 Medienstaatsvertrag (MStV) Christiane Nowottny, Hauptgeschäftsführerin |
Zuständige Aufsichtsbehörde Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg, Neues Schloss, Schlossplatz 4, 70173 Stuttgart
Redaktion Sonja Madeja / Udo Steinort Telefon: 07121 2412-123 Telefax: 07121 2412-412 E-Mail: presse@hwk-reutlingen.de
Handwerk kompakt erscheint in Zusammenarbeit mit Holzmann Medien GmbH & Co. KG, Gewerbestraße 2, 86825 Bad Wörishofen. |
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