, es hätte so schön sein können – ein paar Tage vor der Einführung des E-Rezepts legt die Testregion Schleswig-Holstein eine Vollbremsung hin. Nach Ansicht der nördlichsten Landesdatenschützer ist die elektronische Übermittlung mittels E-Mail und SMS nicht sicher. Für die Authentifizierung werden u.a. 2D-Codes verwendet, deren Versand derzeit weder Ende-zu-Ende-verschlüsselt noch anderweitig abgesichert ist. Die sichere Übertragung via Gematik-App kann noch nicht flächendeckend genutzt werden, da aufgrund des Chipmangels noch nicht alle Gesundheitskarten das dafür benötigte NFC-Verfahren unterstützen. Und last but not least gäbe es noch die KIM-Methode (Kommunikation in der Medizin), mit der eine Praxis einen QR-Code über eine verschlüsselte E-Mail-Adresse direkt an eine Apotheke übermitteln könnte. Derzeit werden zwar Arztpraxen, nicht aber den Apotheken die Kosten dafür erstattet – die wenigsten Apotheken besitzen also eine solche KIM-Adresse. Es ist schon fast satirisch zu verstehen, wenn die Kassenärztliche Vereinigung vor einer Übermittlung des ausgedruckten E-Rezeptes per Fax warnt. Datenschutztechnisch ebenfalls unzulässig würde dieser Weg das E-Rezept nun wirklich ad absurdum führen. Eine spannende Newsletter-Lektüre wünscht Ihnen, Ute Häußler Redakteur:in medical design |