Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) kündigte kürzlich die Einführung einer vorausgefüllten Steuererklärung an und nannte sie "Easy Tax". Alles kalter Kaffee, meint unsere Steuerexpertin Maike Backhaus – doch lesen Sie selbst: Nachricht 1.
Was bei Steuern im Jahr 2022 tatsächlich neu ist für Familien, Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Immobilienbesitzer, steht in unserer dritten Nachricht.
Die Sachbezugswerte für freie Verpflegung und freie Unterkunft für 2022 stehen fest. Der Wert dieser Sachbezüge ist als geldwerter Vorteil zu versteuern. Wie hoch diese Sachbezüge sein dürfen, lesen Sie in Nachricht 4.
Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) kündigte kürzlich in der Presse die Einführung einer vorausgefüllten Steuererklärung an. Davon steht auch etwas im Koalitionsvertrag der Ampel-Regierung. Außerdem gibt es das Modell bereits seit 2014 elektronisch und seit der Steuererklärung für 2019 sogar auf Papier.
Zu Jahresbeginn gibt es regelmäßig Steueränderungen für Familien, Arbeitnehmer und Immobilieneigentümer sowie Arbeitgeber und Selbstständige. Wir haben die wichtigsten Neuerungen zusammengestellt.
Die Sachbezugswerte für freie Verpflegung und freie Unterkunft werden jedes Jahr an die Entwicklung der Verbraucherpreise angepasst. Inzwischen stehen die Werte für 2022 fest.
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