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Sehr geehrte Damen und Herren,

beraten Sie bei Testamenten, Erb- und Eheverträgen? Dann wissen Sie um die Möglichkeit der amtlichen Verwahrung. Aber wann können Ihre Mandanten Urkunden wieder herausverlangen? Vorsicht ist bei Erbverträgen geboten, die mit eherechtlichen Regelungen - z.B. zum Güterstand - kombiniert sind. Das OLG Frankfurt hat hierfür eine Herausgabe abgelehnt. Das kann für einige Komplikationen sorgen - sogar ein aufgehobener Erbvertrag kann eröffnet und bekannt gegeben werden. Erfahren Sie mehr in unserem Newsletter!

Viel Vergnügen beim Lesen wünscht Ihnen

Ihre Deubner-Redaktion

 
 
 
 
  Erb- und Eheverträge: Herausgabeanspruch bei amtlicher Verwahrung?  
 
 

Ein Erbvertrag, der nur Verfügungen von Todeswegen enthält, kann später aus der amtlichen Verwahrung herausverlangt werden. Wird aber mit dem Erbvertrag eine weitere vertragliche Verpflichtung wie z.B. ein Ehevertrag verbunden, besteht kein Anspruch auf Herausgabe dieser Urkunde. Dies gilt auch, wenn der kombinierte Vertrag später aufgehoben wurde. Das hat das OLG Frankfurt entschieden.

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  Gratis-Download: Die neuen amtlichen Formulare für die Zwangsvollstreckung  
 
 

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Wir liefern Ihnen die neuen Pflichtformulare für die Zwangsvollstreckung – einfach über das Formular unten kostenlos anfordern und anschließend auf unserer übersichtlichen Download-Seite alle acht Formulare herunterladen. Zusätzlich steht Ihnen dort – ebenfalls gratis – unser Experten-Ratgeber „Die 10 häufigsten Fehler in der Zwangsvollstreckung” als PDF zur Verfügung.

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  Öffentlicher Dienst: Startgutschriftenregelung bestätigt  
 
 

Der BGH hat mit einem Grundsatzurteil den jahrelangen Streit über die Zusatzversorgung von Beschäftigten im öffentlichen Dienst geklärt. Die Bundesrichter bestätigten die Wirksamkeit der im März 2018 erneut geänderten Startgutschriftenregelung der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) für rentenferne Versicherte. Damit hat die jüngste tarifvertragliche Vereinbarung Bestand.

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  Masernimpfung: Gesundheitsamt darf Zwangsgeld androhen  
 
 

Gesundheitsämter dürfen für den Schulbesuch den Nachweis einer Masernimpfung fordern und für den Fall, dass ein Nachweis von den Eltern nicht vorgelegt wird, ein Zwangsgeld androhen. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden. Insbesondere lag nach dem Gericht kein Vollstreckungshindernis darin, dass eine Impfung angeblich dem Willen der Kinder widerspreche. 

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  Polizeigebühren für „Klimakleber“?  
 
 

Die Berliner Polizei darf vorläufig keine Gebühren von Demonstrierenden der Klimabewegung, die sich auf der Straße festkleben, dafür verlangen, dass sie die Klebeverbindung auflöst und die Personen vom Ort wegträgt. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin in einem Eilverfahren entschieden. Bereits gezahlte Gebühren müssen von der Polizei vorerst zurückgezahlt werden.

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