| ein wichtiges Thema ist in der Praxis die Frage, wann und unter welchen Voraussetzungen ein Ehrenamtler bei Unfällen unter dem Versicherungsschutz der Berufsgenossenschaft steht. Ausgangspunkt dieser Überlegungen ist, dass ehrenamtlich Tätige in einem Verein grundsätzlich nicht über die Berufsgenossenschaft gesetzlich unfallversichert sind. Aber es gibt eine Ausnahme. Lesen Sie hierzu mehr in unserem heutigen Newsletter! Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihrer Vereinsarbeit! Ihre Redaktion www.verein-aktuell.de
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Ehrenamt und Unfallversicherungsschutz:
Wann unterliegt ein Ehrenamtler dem Unfallversicherungsschutz über die Berufsgenossenschaft? Zum Beitrag >
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Sind auch Tagesmitgliedschaften in Vereinen zulässig?
Ein gemeinnütziger Luftsportverein hatte in seiner Satzung zu den Arten von Mitgliedschaften u.a. aufgenommen, dass „auch Tagesmitglieder und Gastflieger oder Interessenenten eine Kurzzeitmitgliedschaft erwerben können“. Zum Beitrag >
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Neue Hürden bei Vereinsanmeldungen?
Die Anmeldung eines neugegründeten Vereins, dessen Satzung auf die Verfolgung gemeinnütziger Zwecke verweist, kann zurückgewiesen werden, wenn nicht gleichzeitig mit der Anmeldung der Gemeinnützigkeits-Anerkennungsbescheid des Finanzamtes vorgelegt wird. Zum Beitrag >
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Jugendreisen: Zweckbetrieb oder steuerschädlicher wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb?
Soweit ein Sportverein regelmäßig mit einer Partnerorganisation Jugendbegegnungen mit verbundener Reisetätigkeit anbietet, sind diese Einnahmen für diese Reisen im steuerschädlichen wiG zu verbuchen. Zum Beitrag >
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Steuern sparen mit „Finanznerd“ Simon Neumann | Keine Angst mehr vor der Steuererklärung! Mit den Tipps von „Finanznerd“ und Finanz-TV-Experte Simon Neumann erstellst Du einfach und schnell Deine Steuererklärung 2024 und bekommst zudem mehr erstattet. Weniger Aufwand, mehr Geld zurück.
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