Sollte der Newsletter nicht korrekt angezeigt werden, klicken Sie bitte hier
Montag, 13. Mai 2024
Verfassungsschutz darf AfD als rechtsextremen Verdachtsfall einstufen
Damit bestätigt das Gericht ein früheres Urteil des Verwaltungsgerichts Köln. Der Verfassungsschutz darf die Partei damit weiterhin mit nachrichtendienstlichen Mitteln beobachten.