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Lieber Sammlerfreund,

„Einigkeit und Recht und Freiheit für das deutsche Vaterland! Danach lasst uns alle streben, brüderlich mit Herz und Hand! Einigkeit und Recht und Freiheit sind des Glückes Unterpfand: Blüh im Glanze dieses Glückes, blühe, deutsches Vaterland!“

Das Deutschlandlied – auch Lied der Deutschen genannt – feierte 2016 sein 175-jähriges Jubiläum! Es wurde von August Heinrich Hoffmann von Fallersleben am 26. August 1841 gedichtet und im selben Jahr in Hamburg erstmals öffentlich gesungen. Die 1797 von Joseph Haydn komponierte Melodie war ursprünglich die offizielle, österreichische Kaiserhymne und Kaiser Franz II. gewidmet. Nach dem Zweiten Weltkrieg verboten die Amerikaner kurzfristig das Singen des Deutschlandliedes.
Der erste Bundespräsident, Theodor Heuss, bemühte sich vergeblich, den Deutschen eine andere Hymne schmackhaft zu machen. Bundespräsident Richard von Weizsäcker stellte dann in den 90er Jahren fest: „Die 3. Strophe des Liedes der Deutschen von Hoffmann von Fallersleben mit der Melodie von Joseph Haydn ist dieNationalhymne für das deutsche Volk.“ Die anderen beiden Strophen kann man ungestraft singen – aber dann singt man nicht die Nationalhymne …

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Mit freundlichen Grüßen
Ihr

Dr. Michael Göde
Geschäftsleitung
 
 
 
 
 
     
 
 
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