Einfhrung gestaffelter Zuschsse im Einbruchschutz
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| Presseerklrung der KfW Bankengruppe vom 19.09.2017 Einfhrung gestaffelter Zuschsse im Einbruchschutz |
| 20 % Zuschuss fr Investitionen bis zu 1.000 EUR
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| 10 % Zuschuss fr weitere Investitionen ber 1.000 EUR
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| Verbesserte Frderung insbesondere fr kleinere Vorhaben
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| Mit dem Zuschussprogramm „Altersgerecht Umbauen“ frdert die KfW auch Manahmen zum Einbruchschutz von Hauseigentmern (Ein- und Zweifamilienhuser sowie Eigentumswohnungen) und Mietern. Ab sofort gelten beim Einbruchschutz gestaffelte Zuschsse. Die ersten 1.000 EUR der frderfhigen Investitionskosten werden nun mit 20 % (vorher 10 %) bezuschusst. Fr alle zustzlichen frderfhigen Kosten, die ber 1.000 EUR hinausgehen, wird weiterhin ein Zuschuss von 10 % gewhrt. Diese neue gestaffelte Frderung gilt pro Antragsteller und Gebude.
Bundesbauministerin Barbara Hendricks: „Die hohe Nachfrage nach unseren Zuschssen zeigt, dass es beim Einbruchschutz einen groen Bedarf gibt. Wir haben die Zuschussfrderung deshalb weiter verbessert. Wir wollen privaten Hauseigentmern und vor allem auch Mietern durch hhere Zuschsse knftig noch strker dabei helfen, auch kleinere Einbruchschutzmanahmen in den eigenen vier Wnden durchzufhren.“
Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizire: „Der Einbruch in die eigenen vier Wnde ist fr die Betroffenen ein massiver Eingriff, der hufig zu anhaltender Verunsicherung und ngsten fhrt. Neben dem materiellen Schaden ist die Verletzung von Privat- und Intimsphre die oftmals mindestens ebenso bedeutende Beeintrchtigung. Gegen Wohnungseinbruch hilft auch Eigenvorsorge. Dabei helfen wir. Das Frderprogramm wird stark nachgefragt und wirkt. Wir wollen Mieterinnen und Mieter noch strker untersttzen. Dies erreichen wir mit der Einfhrung gestaffelter Zuschsse.“
„Mit der Neuerung der KfW-Zuschussfrderung fr den Einbruchschutz wollen wir die Attraktivitt von kleinvolumigen Investitionsmanahmen weiter steigern“, sagt Dr. Ingrid Hengster, Vorstandsmitglied der KfW Bankengruppe. „Bereits mit geringen Betrgen knnen Eigentmer und Mieter ihre Wohnungen und Huser gegen Einbruch sinnvoll schtzen. Dies wird nun durch die gestaffelte Zuschussregelung betont."
Antrge mssen vor Vorhabensbeginn ber das KfW-Zuschussportal gestellt werden. Die Mindestinvestitionssumme zur Antragsstellung liegt bei 500 EUR. Die Manahmen mssen durch ein Fachunternehmen des Handwerks ausgefhrt werden und werden bis zu einem Investitionsvolumen von max. 15.000 EUR pro Wohneinheit bezuschusst.
Seit November 2015 gewhrt die KfW im Auftrag des Bundesministeriums fr Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) Zuschsse fr einbruchhemmende Manahmen. Bis zum 30.06.2017 wurden ber 120.000 Wohneinheiten gefrdert.
Bei der Antragsstellung ist zuknftig eine Sperrfrist zu beachten, um eine breite Frderung von Einbruchschutzmanahmen fr viele Bauherren zu ermglichen: Daher knnen bereits einmal gefrderte Investoren erneute Zuschussantrge fr Baumanahmen am gleichen Gebude erst 12 Monate nach der ersten Frderzusage stellen.
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Fragen von Journalisten beantwortet: Sybille Bauernfeind Stellv. Pressesprecherin Telefon: +49 69 7431 2038 E-Mail: Sybille Bauernfeind
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Die KfW ist eine Anstalt ffentlichen Rechts und wird durch den Vorstand Dr. Ulrich Schrder (Vorsitzender), Dr. Gnther Brunig (Stellv. Vorsitzender), Dr. Ingrid Hengster, Dr. Norbert Kloppenburg, Bernd Loewen und Dr. Stefan Pei vertreten. Verwaltungsrat: Bundesminister Dr. Wolfgang Schuble (Vorsitzender) Wenn Sie diesen Newsletter zuknftig nicht mehr erhalten wollen, klicken Sie bitte hier. |
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| Headermotiv: Quelle: KfW / Urheber/Fotograf: Jens Steingsser Portrait: Quelle: KfW / Urheber/Fotograf: Gaby Gerster
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