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7. April 2020

Sehr geehrte Damen und Herren,

Finanzierungsprobleme mit den Banken, das "Schwarze Brett" als Akquisehelfer, der "Farming-Flyer", Mietstundungen und die Entwicklungen auf den Immobilienmärkten sind einige der zahlreichen Themen, die IVD-Mitglieder im digitalen Stammtisch miteinander diskutieren. Einige Stammtische stehen Ihnen hier als Aufzeichnung zur Verfügung.

Weitere Termine:
  • 8. April, 16 Uhr: Corona-Zeit für die Geldwäscheprävention nutzen
  • 9. April, 14 Uhr: Verwalten in der Krise: Von Homeoffice bis Mietforderungsmanagement
  • 14. April, 16 Uhr: Rechts- und Steuerprobleme
Anmelden können Sie sich per Mail bei Nathalie Boensch (nbm@ivd.net) unter Angabe Ihrer Mitgliedsnummer.

Liebe Grüße
Ihr IVD-Bundesverband

Themen

  1. Mitglieder im Gespräch mit… Jürgen Michael Schick
  2. Empfehlung des IVD im Umgang mit dem CORONA-Virus für Verwalter
  3. Merkblätter und das Musteranschreiben an die Mieter
  4. Die Corona-Krise und ihre Auswirkungen auf den deutschen Immobilienmarkt - eine erste Einschätzung
  5. Neue Vorlagen, Muster und Handlungsempfehlungen
  6. Antrag auf Stundung der Steuern und Herabsetzung der Vorauszahlungen
  7. VBG: Zahlungserleichterungen für von der Coronavirus-Pandemie betroffene Unternehmen
  8. Umfrage zur Elektromobilität
  9. Neue Webseite in 48 Stunden
  10. Webinarangebot im Überblick

1. Mitglieder im Gespräch mit… Jürgen Michael Schick

Auch wir haben neue Formate für uns entdeckt und möchten diese nutzen, um noch besser mit Ihnen in Kontakt zu bleiben. Lassen Sie uns reden! Am 22. April zwischen 14:30 und 15:30 Uhr stellt sich IVD-Präsident Jürgen Michael Schick Ihren Fragen. Zu der Video-Sprechstunde können sich alle Mitglieder anmelden.

Ihre Fragen können Sie schon jetzt einreichen an: info@ivd.net

Wir freuen uns auf Sie!
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Tipp: AIZ Interview lesen und direkt beraten lassen 0202-564-3765

2. Empfehlung des IVD im Umgang mit dem CORONA-Virus für Verwalter

Wohnungseigentümerversammlung dürfen derzeit grundsätzlich nicht durchgeführt werden. Sofern hierzu bereits eingeladen wurde, muss abgesagt werden, sofern die Versammlung in den maßgeblichen Zeitraum fällt. Bei der Absage oder Verschiebung sollte der Grund (Corona-Pandemie/unklare Risikobewertung) benannt werden. Sofern die Versammlung grundsätzlich im Anschluss wieder erlaubt ist, sollten vorbehaltlich weiterer behördlicher Anordnungen (Ausgangssperre, Kontaktverbot etc.) einige Aspekte berücksichtigt werden.
👉🏻Exklusiv für IVD-Mitglieder: Durchführung von Wohnungseigentümerversammlungen
Expertentipp:

Am Donnerstag um 14 Uhr findet unter der Leitung der Fachreferentin für Immobilienverwaltung im IVD, RAin Annett Engel-Lindner, für IVD-Mitglieder ein Video-Stammtisch zum Thema: "Verwalten in der Krise: Von Homeoffice bis Mietforderungsmanagement" statt. Themen sind u.a. Mietstundungen, Mietausfälle, Kurzarbeit etc. Anmelden können Sie sich unter Angabe Ihrer Mitgliedsnummer bei Nathalie Boensch (nbm@ivd.net). Die Plätze sind begrenzt. Zugangsdaten erhalten Sie Donnerstagfrüh.
Mieter müssen auch weiterhin ihre Miete pünktlich bezahlen. Trotz der Corona-Krise haben sie kein Recht, die Leistung zu verweigern. Auch ein Anspruch auf Stundung besteht nicht. Wenn sie die Miete nicht vertragsgemäß zahlen, geraten sie in Verzug und müssen Verzugszinsen zahlen. Lesen Sie hier mehr zu den Auswirkungen des neuen Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der Corona-Krise und verwenden Sie gern auch unser „Musteranschreiben an Mieter“ zur Aufklärung über die Rechtslage.
👉🏻Exklusiv für IVD-Mitglieder: Stundung, Mietverweigerung, Kündigungsverbot
👉🏻Exklusiv für Mitglieder: Corona-Musterschreiben an Mieter
Die Corona-Krise hat massive Auswirkungen auf die Wirtschaft. Aber anders als in der Finanzkrise 2007/2008 ist das Problem heute nicht die Überschuldung von Privathaushalten, Banken oder Staaten. Auch gibt es keine strukturellen Veränderungen auf Seiten der Nachfrage nach Industrie- und Konsumgütern sowie Dienstleistungen. Das Kontaktverbot während der jetzigen Corona-Krise unterbricht die normalen Wirtschaftskreisläufe. Das hat Auswirkungen sowohl auf die private und geschäftliche Nachfrage.

Dazu kommt eine starke Verunsicherung darüber, wie es weitergeht. Die Folgen der Corona-Krise sind längst nicht abzusehen. Die große Sorge vieler ist, dass Liquiditätsengpässe zu einer Kettenreaktion führen könnten. Das würde uns in eine wirkliche Nachfrage- und Wirtschaftskrise stürzen.

Die gute Nachricht: In einer solche Situation, die zu Turbulenzen auf den Kapitalmärkten führt, sind Immobilien – und ganz besonders Wohnimmobilien – eine sichere Anlage. Wohnimmobilien sind weniger volatil als Aktien. Dadurch, dass der Staat und die Europäische Union sehr viel Geld in die Wirtschaft pumpen, wird sich die Immobilie mehr denn je als wertstabile Anlageform bewähren. Und: Langfristig gesehen wird noch mehr Geld im Markt sein, das Anlageziele sucht.
👉🏻Eine Einschätzung zu den Auswirkungen auf Wohnimmobilien, Büroimmobilien, Einzelhandel und Gewerbe
Folgende (aktualisierte) Handlungsempfehlungen finden Sie ab sofort im Mitgliederbereich:
  1. Fatale Zusagen bei Gewerbraummietverhältnissen, von RA Dr. Gerald Kallenborn, Fachanwalt für Miet- und WEG-Recht
  2. Empfehlung des IVD im Umgang mit dem Coronavirus - Update vom 07.04.2020
  3. Merkblatt: Mietzahlungen in der Corona Krise
👉🏻Alle Informationen finden Sie auf unserer Corona-Themenseite
Das Bundesfinanzministerium hat die Finanzämter angewiesen, über Anträge auf Herabsetzung der Vorauszahlungen und Stundung fälliger Steuern großzügig zu entscheiden. Die Regelung gilt für bereits fällige und bis zum 31.12.2020 fällig werdende Steuern. Sie gilt damit auch für Nachzahlungen aufgrund einer Betriebsprüfung. Begünstigte Steuerarten sind die Körperschaft-, Einkommen- und Umsatzsteuer. Für die Lohnsteuer gilt die Regelung nicht, weil es sich um eine Abzugssteuer handelt, für die es ein gesetzliches Stundungsverbot gibt.

Für die Gewerbesteuer gilt das die Anweisung nicht, weil für diese Steuerart die Gemeinden zuständig sind. Aufgrund der gleichlautenden Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom 19. März 2020 kann man jedoch beim Finanzamt einen Antrag auf Herabsetzung des Gewerbesteuermessbetrages zum Zwecke der Anpassung der Vorauszahlungen stellen. Anträge auf Stundung oder Erlass der Steuer müssen an das Steueramt der Gemeinde gerichtet werden. Lediglich, wenn in dem Ihrem Bundesland (bzw. Stadtstaat) die Festsetzung und Erhebung der Gewerbesteuer nicht den Gemeinden übertragen ist, ist auch hierfür das Finanzamt zuständig.
7. VBG: Zahlungserleichterungen für von der Coronavirus-Pandemie betroffene Unternehmen
Die Coronavirus-Pandemie und die getroffenen Maßnahmen zu deren Eindämmung führen bei einer Vielzahl von Mitgliedsunternehmen der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) zu einer angespannten Wirtschaftssituation. Aufgrund dieser besonderen Lage bietet die VBG Möglichkeiten zur Entlastung der Mitgliedsunternehmen in Form von Zahlungserleichterung für die Beiträge an, wie zum Beispiel Stundung und Ratenzahlung.

Sofern Ihr Unternehmen aus wirtschaftlichen Gründen Beiträge nicht in einer Summe zur Fälligkeit begleichen kann, haben Sie die Möglichkeit, einen Antrag auf Ratenzahlung/Stundung zu stellen. 
👉🏻Weitere Informationen
8. Umfrage zur Elektromobilität
Welchen Bedingungen stellt sich ein Unternehmen im noch jungen Markt der Elektromobilität? Welche Vertriebswege sind hierfür die erfolgversprechendsten im B2B-Bereich? 

Im Rahmen einer Bachelorarbeit an der Hochschule Esslingen wird eine Umfrage zur Bewertung der Vertriebswege im Ladeinfrastrukturmarkt durchgeführt. Mithilfe der Ergebnisse können B2B-Unternehmen sich kundenorientierter ausrichten.

Der Online-Fragebogen benötigt lediglich fünf Minuten zur Bearbeitung. 

Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
👉🏻Zur Umfrage
9. Neue Webseite in 48 Stunden
Die meisten Geschäfte bleiben geschlossen und die eigene Unternehmenswebseite gewinnt noch mehr an Bedeutung. Für alle, die sich jetzt um ihre digitale Visitenkarte kümmern wollen oder müssen, bietet unser Kooperationspartner web4business Neukunden innerhalb von 48 Stunden eine Basis-Webseite, um Ihr Geschäft darüber fortführen zu können. Spezielle Einrichtungskosten fallen nicht an, die monatlichen Kosten in Höhe von 29,90 Euro entfallen bis zum 31. Dezember 2020.
👉🏻Mehr Infos
Webinarangebot des IVD im Überblick

14.04.2020, EIA Webinar, Bewerten nach der Maklerformel, Andreas Habath
14.04.2020, EIA Webinar, Wertexpertise für Makler, Andreas Habath
15.04.2020, Webinar, Bewerten nach der Maklerformel, Andreas Habath
16.04.2020, Webinar, Bewertungsirrtümer- und wie Sie diese vermeiden, Andreas Habath
16.04.2020, Webinar, Das neue Maklerrecht 2020, RA Sven R. Johns
20.04.2020, EIA Webinar, Mietpreisbremse: Neuregelungen und aktuelle Rechtsprechung, Dr. Christian Osthus
20.04.2020, EIA Webinar, Geldwäschegesetz: Vorbereitung auf die behördliche Überprüfung – was ist zu beachten?, Dr. Christian Osthus
21.04.2020 Webinar, Mit professionellem Beschwerdemanagement das eigene Marketing flankieren und negative Bewertungen vermeiden, Prof. Stephan Kippes
22.04.2020, Webinar, Digitaler Darwinismus - Was wir von erfolgreichen Proptech Maklern lernen können!, Florentino Trezek
23.04.2020, Webinar, Onlinewertermittlung - Vorsicht Falle! Andreas Habath
27.04.2020, EIA Webinar, Neuregelung Teilung der Maklerprovision, Dr. Christian Osthus
27.04.2020, EIA Webinar, Bauunterlagen sichten, beurteilen, ergänzen, Katrin Valerius
27.04.2020, Webinar, Der Zukunftsmakler Persönlichkeit statt Marketing, Andreas Habath
30.04.2020, Webinar, Was Immobilienmakler zu den AGB unbedingt wissen müssen, RA Sven R. Johns
30.04.2020, Webinar, Körpersprache – Für den 1. Eindruck gibt es keine 2. Chance, Evelyn-Nicole Lefèvre-Sandt
04.05.2020, Webinar, Rechtsfragen des Auftritts in sozialen Netzwerken & Co, RA Sven R. Johns
04.05.2020, Webinar, Marketing bei Restantenwohnungen – Crash-Kurs für Bauträger und den Immobilienvertrieb, Prof. Stephan Kippes
04.05.2020, Webinar, Objektbranding in der Immobilienpraxis – Wohn- und Gewerbeimmobilien professionell zur Marke machen, Prof. Stephan Kippes
04.05.2020,Webinar, On-Site-Marketing – am Bauträgerobjekt maximale Werbewirkung generieren, Prof. Stephan Kippes
07.05.2020, Webinar, Argumentationshilfen für Provisionsmodelle, Thomas Brunner
07.05.2020, Webinar, Widerrufsrecht, RA Sven R.Johns
11.05.2020, EIA Webinar, Verkehrssicherungspflichten – Gefahren für Verwalter, Dr. Keno Zimmer
11.05.2020, EIA Webinar, Die Kündigung wegen Zahlungsverzugs, Dr. Keno Zimmer
12.05.2020, Webinar, Aktuelle Rechtsprechung zum Maklerrecht, WEG, Mietrecht im Überblick, RA Sven R. Johns
18.05.2020, EIA Webinar, ENEV aktuell – Was muss ich als Makler beachten?, Rudolf Koch
18.05.2020, EIA Webinar, Achtung Geldwäsche – Was muss ich tun?, Rudolf Koch
18.05.2020, Webinar, Exposés erstellen – Hinweise, Rechtstipps und andere Themen rund um das Maklerrecht, Sven R. Johns
21.05.2020, Webinar, Argumentationshilfen für Provisionsmodelle, Thomas Brunner
22.05.2020, Webinar, Gibt es auch Farming bei Verwaltungen zur Akquisition von Beständen?, Prof. Stephan Kippes
22.05.2020, Webinar, Crash-Kurs Verkaufsschilder als Akquise- und Vermarktungstool, Prof. Stephan Kippes
25.05.2020, EIA Webinar, Tierhaltung in der Mietwohnung – sind Tierhaltungsklauseln für die „Katz“?, Dr. Keno Zimmer
25.05.2020, EIA Webinar, Betriebskostenabrechnung: Das Auskunfts- und Einsichtsrecht des Mieters in Abrechnungsbelege, Dr. Keno Zimmer
27.05.2020, Webinar, Immobilienwerbung und DSGVO, RA Sven R. Johns
28.05.2020, Webinar, Datenschutz und Immobilienvermittlung, RA Sven R. Johns
28.05.2020, Webinar, Was ist die optimale Verwaltungssoftware?, Jörg Wirtz
28.05.2020, Webinar, Tagesaktuelle Themen der Immobilienwirtschaft, Rainer Hummelsheim
02.06.2020, EIA Webinar, Informationspflichten des Maklers, Rudolf Koch
02.06.2020, EIA Webinar, Schimmelbefall in Gebäuden, Detlev Becker
04.06.2020, Webinar, Das neue Maklerrecht 2020, RA Sven R. Johns
15.06.2020, EIA Webinar, Haftungsrisiken des Maklers beim Verkauf von Immobilien, Dr. Gerald Kallenborn
16.06.2020, Webinar, Eigentümerversammlung – An- und Abwesenheiten, Beschlussfassung, RA Sven R. Johns

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