| | Sehr geehrte Damen und Herren,
Finanzierungsprobleme mit den Banken, das "Schwarze Brett" als Akquisehelfer, der "Farming-Flyer", Mietstundungen und die Entwicklungen auf den Immobilienmärkten sind einige der zahlreichen Themen, die IVD-Mitglieder im digitalen Stammtisch miteinander diskutieren. Einige Stammtische stehen Ihnen hier als Aufzeichnung zur Verfügung.
Weitere Termine: - 8. April, 16 Uhr: Corona-Zeit für die Geldwäscheprävention nutzen
- 9. April, 14 Uhr: Verwalten in der Krise: Von Homeoffice bis Mietforderungsmanagement
- 14. April, 16 Uhr: Rechts- und Steuerprobleme
Anmelden können Sie sich per Mail bei Nathalie Boensch (nbm@ivd.net) unter Angabe Ihrer Mitgliedsnummer.
Liebe Grüße Ihr IVD-Bundesverband |
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Auch wir haben neue Formate für uns entdeckt und möchten diese nutzen, um noch besser mit Ihnen in Kontakt zu bleiben. Lassen Sie uns reden! Am 22. April zwischen 14:30 und 15:30 Uhr stellt sich IVD-Präsident Jürgen Michael Schick Ihren Fragen. Zu der Video-Sprechstunde können sich alle Mitglieder anmelden.
Ihre Fragen können Sie schon jetzt einreichen an: info@ivd.net
Wir freuen uns auf Sie! |
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Wohnungseigentümerversammlung dürfen derzeit grundsätzlich nicht durchgeführt werden. Sofern hierzu bereits eingeladen wurde, muss abgesagt werden, sofern die Versammlung in den maßgeblichen Zeitraum fällt. Bei der Absage oder Verschiebung sollte der Grund (Corona-Pandemie/unklare Risikobewertung) benannt werden. Sofern die Versammlung grundsätzlich im Anschluss wieder erlaubt ist, sollten vorbehaltlich weiterer behördlicher Anordnungen (Ausgangssperre, Kontaktverbot etc.) einige Aspekte berücksichtigt werden. |
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Expertentipp:
Am Donnerstag um 14 Uhr findet unter der Leitung der Fachreferentin für Immobilienverwaltung im IVD, RAin Annett Engel-Lindner, für IVD-Mitglieder ein Video-Stammtisch zum Thema: "Verwalten in der Krise: Von Homeoffice bis Mietforderungsmanagement" statt. Themen sind u.a. Mietstundungen, Mietausfälle, Kurzarbeit etc. Anmelden können Sie sich unter Angabe Ihrer Mitgliedsnummer bei Nathalie Boensch (nbm@ivd.net). Die Plätze sind begrenzt. Zugangsdaten erhalten Sie Donnerstagfrüh. |
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Mieter müssen auch weiterhin ihre Miete pünktlich bezahlen. Trotz der Corona-Krise haben sie kein Recht, die Leistung zu verweigern. Auch ein Anspruch auf Stundung besteht nicht. Wenn sie die Miete nicht vertragsgemäß zahlen, geraten sie in Verzug und müssen Verzugszinsen zahlen. Lesen Sie hier mehr zu den Auswirkungen des neuen Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der Corona-Krise und verwenden Sie gern auch unser „Musteranschreiben an Mieter“ zur Aufklärung über die Rechtslage. |
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Die Corona-Krise hat massive Auswirkungen auf die Wirtschaft. Aber anders als in der Finanzkrise 2007/2008 ist das Problem heute nicht die Überschuldung von Privathaushalten, Banken oder Staaten. Auch gibt es keine strukturellen Veränderungen auf Seiten der Nachfrage nach Industrie- und Konsumgütern sowie Dienstleistungen. Das Kontaktverbot während der jetzigen Corona-Krise unterbricht die normalen Wirtschaftskreisläufe. Das hat Auswirkungen sowohl auf die private und geschäftliche Nachfrage.
Dazu kommt eine starke Verunsicherung darüber, wie es weitergeht. Die Folgen der Corona-Krise sind längst nicht abzusehen. Die große Sorge vieler ist, dass Liquiditätsengpässe zu einer Kettenreaktion führen könnten. Das würde uns in eine wirkliche Nachfrage- und Wirtschaftskrise stürzen.
Die gute Nachricht: In einer solche Situation, die zu Turbulenzen auf den Kapitalmärkten führt, sind Immobilien – und ganz besonders Wohnimmobilien – eine sichere Anlage. Wohnimmobilien sind weniger volatil als Aktien. Dadurch, dass der Staat und die Europäische Union sehr viel Geld in die Wirtschaft pumpen, wird sich die Immobilie mehr denn je als wertstabile Anlageform bewähren. Und: Langfristig gesehen wird noch mehr Geld im Markt sein, das Anlageziele sucht. |
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Das Bundesfinanzministerium hat die Finanzämter angewiesen, über Anträge auf Herabsetzung der Vorauszahlungen und Stundung fälliger Steuern großzügig zu entscheiden. Die Regelung gilt für bereits fällige und bis zum 31.12.2020 fällig werdende Steuern. Sie gilt damit auch für Nachzahlungen aufgrund einer Betriebsprüfung. Begünstigte Steuerarten sind die Körperschaft-, Einkommen- und Umsatzsteuer. Für die Lohnsteuer gilt die Regelung nicht, weil es sich um eine Abzugssteuer handelt, für die es ein gesetzliches Stundungsverbot gibt.
Für die Gewerbesteuer gilt das die Anweisung nicht, weil für diese Steuerart die Gemeinden zuständig sind. Aufgrund der gleichlautenden Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom 19. März 2020 kann man jedoch beim Finanzamt einen Antrag auf Herabsetzung des Gewerbesteuermessbetrages zum Zwecke der Anpassung der Vorauszahlungen stellen. Anträge auf Stundung oder Erlass der Steuer müssen an das Steueramt der Gemeinde gerichtet werden. Lediglich, wenn in dem Ihrem Bundesland (bzw. Stadtstaat) die Festsetzung und Erhebung der Gewerbesteuer nicht den Gemeinden übertragen ist, ist auch hierfür das Finanzamt zuständig. |
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Die Coronavirus-Pandemie und die getroffenen Maßnahmen zu deren Eindämmung führen bei einer Vielzahl von Mitgliedsunternehmen der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) zu einer angespannten Wirtschaftssituation. Aufgrund dieser besonderen Lage bietet die VBG Möglichkeiten zur Entlastung der Mitgliedsunternehmen in Form von Zahlungserleichterung für die Beiträge an, wie zum Beispiel Stundung und Ratenzahlung.
Sofern Ihr Unternehmen aus wirtschaftlichen Gründen Beiträge nicht in einer Summe zur Fälligkeit begleichen kann, haben Sie die Möglichkeit, einen Antrag auf Ratenzahlung/Stundung zu stellen. |
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Welchen Bedingungen stellt sich ein Unternehmen im noch jungen Markt der Elektromobilität? Welche Vertriebswege sind hierfür die erfolgversprechendsten im B2B-Bereich?
Im Rahmen einer Bachelorarbeit an der Hochschule Esslingen wird eine Umfrage zur Bewertung der Vertriebswege im Ladeinfrastrukturmarkt durchgeführt. Mithilfe der Ergebnisse können B2B-Unternehmen sich kundenorientierter ausrichten.
Der Online-Fragebogen benötigt lediglich fünf Minuten zur Bearbeitung.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung! |
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Die meisten Geschäfte bleiben geschlossen und die eigene Unternehmenswebseite gewinnt noch mehr an Bedeutung. Für alle, die sich jetzt um ihre digitale Visitenkarte kümmern wollen oder müssen, bietet unser Kooperationspartner web4business Neukunden innerhalb von 48 Stunden eine Basis-Webseite, um Ihr Geschäft darüber fortführen zu können. Spezielle Einrichtungskosten fallen nicht an, die monatlichen Kosten in Höhe von 29,90 Euro entfallen bis zum 31. Dezember 2020. |
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Webinarangebot des IVD im Überblick
14.04.2020, EIA Webinar, Bewerten nach der Maklerformel, Andreas Habath 14.04.2020, EIA Webinar, Wertexpertise für Makler, Andreas Habath 15.04.2020, Webinar, Bewerten nach der Maklerformel, Andreas Habath 16.04.2020, Webinar, Bewertungsirrtümer- und wie Sie diese vermeiden, Andreas Habath 16.04.2020, Webinar, Das neue Maklerrecht 2020, RA Sven R. Johns 20.04.2020, EIA Webinar, Mietpreisbremse: Neuregelungen und aktuelle Rechtsprechung, Dr. Christian Osthus 20.04.2020, EIA Webinar, Geldwäschegesetz: Vorbereitung auf die behördliche Überprüfung – was ist zu beachten?, Dr. Christian Osthus 21.04.2020 Webinar, Mit professionellem Beschwerdemanagement das eigene Marketing flankieren und negative Bewertungen vermeiden, Prof. Stephan Kippes 22.04.2020, Webinar, Digitaler Darwinismus - Was wir von erfolgreichen Proptech Maklern lernen können!, Florentino Trezek 23.04.2020, Webinar, Onlinewertermittlung - Vorsicht Falle! Andreas Habath 27.04.2020, EIA Webinar, Neuregelung Teilung der Maklerprovision, Dr. Christian Osthus 27.04.2020, EIA Webinar, Bauunterlagen sichten, beurteilen, ergänzen, Katrin Valerius 27.04.2020, Webinar, Der Zukunftsmakler Persönlichkeit statt Marketing, Andreas Habath 30.04.2020, Webinar, Was Immobilienmakler zu den AGB unbedingt wissen müssen, RA Sven R. Johns 30.04.2020, Webinar, Körpersprache – Für den 1. Eindruck gibt es keine 2. Chance, Evelyn-Nicole Lefèvre-Sandt 04.05.2020, Webinar, Rechtsfragen des Auftritts in sozialen Netzwerken & Co, RA Sven R. Johns 04.05.2020, Webinar, Marketing bei Restantenwohnungen – Crash-Kurs für Bauträger und den Immobilienvertrieb, Prof. Stephan Kippes 04.05.2020, Webinar, Objektbranding in der Immobilienpraxis – Wohn- und Gewerbeimmobilien professionell zur Marke machen, Prof. Stephan Kippes 04.05.2020,Webinar, On-Site-Marketing – am Bauträgerobjekt maximale Werbewirkung generieren, Prof. Stephan Kippes 07.05.2020, Webinar, Argumentationshilfen für Provisionsmodelle, Thomas Brunner 07.05.2020, Webinar, Widerrufsrecht, RA Sven R.Johns 11.05.2020, EIA Webinar, Verkehrssicherungspflichten – Gefahren für Verwalter, Dr. Keno Zimmer 11.05.2020, EIA Webinar, Die Kündigung wegen Zahlungsverzugs, Dr. Keno Zimmer 12.05.2020, Webinar, Aktuelle Rechtsprechung zum Maklerrecht, WEG, Mietrecht im Überblick, RA Sven R. Johns 18.05.2020, EIA Webinar, ENEV aktuell – Was muss ich als Makler beachten?, Rudolf Koch 18.05.2020, EIA Webinar, Achtung Geldwäsche – Was muss ich tun?, Rudolf Koch 18.05.2020, Webinar, Exposés erstellen – Hinweise, Rechtstipps und andere Themen rund um das Maklerrecht, Sven R. Johns 21.05.2020, Webinar, Argumentationshilfen für Provisionsmodelle, Thomas Brunner 22.05.2020, Webinar, Gibt es auch Farming bei Verwaltungen zur Akquisition von Beständen?, Prof. Stephan Kippes 22.05.2020, Webinar, Crash-Kurs Verkaufsschilder als Akquise- und Vermarktungstool, Prof. Stephan Kippes 25.05.2020, EIA Webinar, Tierhaltung in der Mietwohnung – sind Tierhaltungsklauseln für die „Katz“?, Dr. Keno Zimmer 25.05.2020, EIA Webinar, Betriebskostenabrechnung: Das Auskunfts- und Einsichtsrecht des Mieters in Abrechnungsbelege, Dr. Keno Zimmer 27.05.2020, Webinar, Immobilienwerbung und DSGVO, RA Sven R. Johns 28.05.2020, Webinar, Datenschutz und Immobilienvermittlung, RA Sven R. Johns 28.05.2020, Webinar, Was ist die optimale Verwaltungssoftware?, Jörg Wirtz 28.05.2020, Webinar, Tagesaktuelle Themen der Immobilienwirtschaft, Rainer Hummelsheim 02.06.2020, EIA Webinar, Informationspflichten des Maklers, Rudolf Koch 02.06.2020, EIA Webinar, Schimmelbefall in Gebäuden, Detlev Becker 04.06.2020, Webinar, Das neue Maklerrecht 2020, RA Sven R. Johns 15.06.2020, EIA Webinar, Haftungsrisiken des Maklers beim Verkauf von Immobilien, Dr. Gerald Kallenborn 16.06.2020, Webinar, Eigentümerversammlung – An- und Abwesenheiten, Beschlussfassung, RA Sven R. Johns
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