Was ist bei der einrichtungsbezogenen Impfpflicht zu beachten? Unser Webinar liefert Antworten.
LAMBERTUS
Sehr geehrter Herr ,

bis zum 15. März müssen Mitarbeitende in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen nach § 20a IfSG eine Impfung gegen das Coronavirus, einen Genesenennachweis oder ein ärztliches Attest, dass sie nicht geimpft werden können, vorweisen. Als Arbeitgeber müssen Sie die Nachweise kontrollieren und evtl. damit umgehen, dass Mitarbeitende sich weigern, einen entsprechenden Nachweis vorzulegen bzw. sich impfen zu lassen. In diesem schwierigen, auch politisch hoch umstrittenen Spannungsfeld, wird Ihnen unser Webinar zur einrichtungsbezogenen Impflicht mit zwei erfahrenen Referent:innen (Jutta Schwerdle, Fachanwältin für Arbeitsrecht und Christian Wäldele, Fachanwalt für Arbeitsrecht) einen Überblick über die arbeitsrechtlichen Auswirkungen und damit eine rechtssichere Argumentations- und Handlungsgrundlage geben. Daneben besteht auch die Gelegenheit zu Rückfragen und Austausch im moderierten Chat.
Schwerpunkte sind u.a.:

  • Persönlicher und betrieblicher Anwendungsbereich
  • Prüfung und Meldung von Nachweisen bei sog. „Bestandsbeschäftigten“/Datenschutz
  • Rolle des Gesundheitsamtes/Betretungsverbot, Tätigkeitsverbot
  • Arbeitsrechtliche Konsequenzen
  • Eigenkündigungen der Mitarbeitenden
  • Neueinstellungen und Nachweispflichten
  • Beteiligungsrechte der Mitarbeitervertretungen

Termine: 23. Februar 2022 (10.00 bis 12.00 Uhr)
Teilnahmegebühr: 179,- Euro zzgl. MwSt
Jetzt anmelden.

Noch ein Hinweis: In Heft 4 der neuen caritas, das am 28. Februar erscheint, gibt es zur einrichtungbezogenen Impfpflicht ein Interview mit Norbert Beyer (Bereichsleitung Unternehmenspolitik und Arbeitsrecht, Referatsleiter Arbeits-und Tarifrecht). Die neue caritas ist die kompetente und zuverlässige Informationsquelle des Deutschen Caritasverbandes.

Die Fünfte Pflegekommission hat am 5. Februar 2022 ein Ergebnis erzielt und eine Erhöhung der Mindestentgelte vorgeschlagen. Bis zum 1. Dezember 2023 ist eine Steigerung der Mindestentgelte für Pflegehelferinnen und Pflegehelfer auf 14,15 Euro vorgesehen. Das Mindestentgelt für Pflegkräfte mit mindestens einjähriger Ausbildung steigt auf 15,25 Euro. Fachkräfte profitieren von einem Anstieg der Stundenvergütung auf 18,25 Euro. Die Steigerung um bis zu 18,5 Prozent erfolgt in drei Schritten. Zusammen mit dem noch von der Vierten Pflegekommission für den 1. April 2022 beschlossenen Erhöhungsschritt steigen die Mindestentgelte um bis zu 22 Prozent. Die Kommission sieht auch eine Verbesserungen beim Urlaub vor: Beschäftigte in der Pflege haben bei einer Fünf-Tage-Woche künftig mindestens 29 bezahlte Tage Erholungsurlaub pro Jahr. Die Regelung hat eine Laufzeit von 21 Monaten.
- Presseinfo der Dienstgeber
- Presseinfo der Dienstnehmer


Die RK Ost hat Ihren Beschluss zur Änderung der Anlagen 5 und 31-33 redaktionell überarbeitet. Sie können den Beschlusstext ebenso wie den nun vorliegenden Beschlusstext der RK BW zur Corona Sonderzahlung nach Anlage 21a der AVR unten herunterladen.

Viele Grüße aus Freiburg

Ihre
             
Petra Itschert
Geschäftsführung | Lambertus-Verlag GmbH
Tel +49(0)761.36825-25 | Fax +49(0)761.36825-33

Themenübersicht
 
Neues aus der Bundeskommission und den Regionalkommissionen
 
Präsenzseminare und Webinare 2022 | Fachwissen vertiefen – aktuell und praxisorientiert
 
Neues aus der Bundeskommission und den Regionalkommissionen
 
AVR-Online und Zusatzmaterialien
 
Der Freiburger Kommentar zur MAVO einschließlich KAGO
 
Der Praxiskommentar zum Arbeitsrecht der Caritas - inklusive kostenloser digitaler Version
 
Die AVR-Loseblattausgabe
 
Neues aus der Bundeskommission und den Regionalkommissionen
 
Bundeskommission
Am 16.12.21 tagte die Bundeskommission digital. Folgende drei Beschlüsse sind im Rahmen dieser Sitzung gefasst worden:
  • Beschluss zu einem Fahrplan für die Reform der Anlage 2 AVR
  • Beschluss zu einer Corona-Sonderzahlung für Lehrkräfte (Anlagen 21 und 21a AVR)
  • Beschluss zu Verweisen auf Anlage 7 AVR in den Anlagen 31 bis 33 AVR und in der VersO B der Anlage 8 AVR
- Beschlusstext der Bundeskommission vom 16.12.2021 zum Download
- Dienstgeberbrief zur Sitzung der Bundeskommission vom 16.12.2021
- ak.mas Info Dez 2021 - Bericht BK

Beschlusstexte aus den Regionen

- Beschlusstext der RK Bayern vom 12.01.2022
- Beschlusstext der RK Mitte vom 14.01.2022
- Beschlusstext der RK NRW vom 14.01.2022
- Beschlusstext der RK BW vom 20.01.2022
- Beschlusstext der RK Nord vom 26.01.2022
- Beschlusstext der RK Ost vom 22.12.2021 zur Anlage 7 und Beschlusstext der RK Ost vom 22.12.2021 zur Anlage 21a
- Beschlusstext der RK Ost vom 25.01.2021 zur Arbeitszeit nach Anlagen 5 und 31-33 (redaktionell überarbeitet)
 
Präsenzseminare und Webinare 2022 | Fachwissen vertiefen – aktuell und praxisorientiert
 
Das Arbeitsrecht für kirchlich-caritative Einrichtungen entwickelt sich ständig weiter, sei es durch neue Beschlüsse der Arbeitsrechtlichen Kommission, Gesetzesänderungen oder neue Rechtsprechung. Ob Einsteiger oder bereits erfahrener Mitarbeiter – unsere Weiterbildungsangebote stärken Sie in Ihrer Fachkompetenz und helfen Ihnen dabei, die Herausforderungen im Arbeitsalltag souverän und rechtssicher zu meistern. Profitieren Sie von unseren erfahrenen Referenten und Referentinnen, die Ihnen in Grundlagen- und Vertiefungsseminaren aktuelles arbeitsrechtliches Know-how für Ihre tägliche Personalarbeit vermitteln – systematisch, praxisbezogen und verständlich. Außerdem bietet sich Ihnen die Chance, sich mit Kolleginnen und Kollegen auszutauschen und zu vernetzen.
Alle unsere Seminarangebote können Sie auch als Inhouse-Veranstaltung buchen. Diese bieten Ihnen den Vorteil, dass der/die Referent/in speziell auf die Fragestellungen Ihrer Einrichtung und Ihre Situation vor Ort eingehen kann. Sprechen Sie uns an, gerne beraten wir Sie und unterstützen Sie bei der Organisation Ihrer Fachveranstaltung! Oft lohnt sich diese Variante bereits bei 5-6 TeilnehmerInnen. Ansprechpartnerin hierfür ist Frau Susanne Otteny (otteny@lambertus.de oder telefonisch unter der +49 (0)761/3 68 25-15).

Einrichtungsbezogene Impfpflicht – Arbeitsrechtliche Auswirkungen im Personalbereich - Webinar
Bis zum 15. März 2022 müssen Mitarbeitende in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen nach § 20a IfSG eine Impfung gegen das Coronavirus, einen Genesenennachweis oder ein ärztliches Attest, dass sie nicht geimpft werden können, vorweisen. Als Arbeitgeber müssen Sie die Nachweise kontrollieren und evtl. damit umgehen, dass Mitarbeitende sich weigern, einen entsprechenden Nachweis vorzulegen bzw. sich impfen zu lassen. In diesem schwierigen, auch politisch hoch umstrittenen Spannungsfeld, wird Ihnen dieses Webinar mit zwei erfahrenen Referenten einen Überblick über die arbeitsrechtlichen Auswirkungen und damit eine rechtssichere Argumentations- und Handlungsgrundlage geben. Daneben besteht auch die Gelegenheit zu Rückfragen und Austausch im moderierten Chat.
Termine: 23. Februar 2022 (10.00 bis 12.00 Uhr) - Teilnahmegebühr: 179 Euro zzgl. MwSt.
Jetzt anmelden


Eingruppierung nach den Anlagen 2, 31 bis 33 der AVR Caritas - Webinar
AVR-Grundlagenwebinar zur methodischen Eingruppierung von Beschäftigten nach den AVR-Caritas 
Referentin: Simone Küster, Fachanwältin für Arbeitsrecht, PIW Training & Beratung GmbH, Fachautorin.
Termine: Modul 1: 15.02.2022 (09:00 Uhr - ca. 12:30 Uhr*), Modul 2: 16.02.2022 (09:00 Uhr - ca. 12:30 Uhr*) und Modul 3: 17.02.2022 (09:00 Uhr - ca. 12:30 Uhr*)
Jetzt anmelden

AVR-Kompakt - Webinar
AVR-Grundlagenwebinar in drei Modulen
Referent: Jörn Wiedmann, Dozent, Fachautor und Rechtsanwalt mit Tätigkeitsschwerpunkt Arbeitsrecht.
Termine: Modul 1: 03.03.2022 (09:00 Uhr - ca. 13:00 Uhr*), Modul 2: 10.03.2022 (09:00 Uhr - ca. 13:00 Uhr*) und Modul 3: 17.03.2022 (09:00 Uhr - ca. 13:00 Uhr*) - * jeweils inklusive Pausen
Jetzt anmelden

MAVO-Recht für Dienstgeber - Präsenzveranstaltung
Grundlagenseminar 
Referent: Dr. Martin Fuhrmann, Rechtsanwalt, Verband der Diözesen Deutschlands (VDD), Bonn
Termine: 31. März in Frankfurt a.M. oder 9. November in Köln

Arbeitsrecht für Führungskräfte - Präsenzveranstaltung
Auf Führungskräfte zugeschnittes Grundlagenseminar 
Referent: Dr. Jörg Vogel, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Dozent, Fachautor.
Termine: 01. April in Frankfurt a.M.oder 8. November in Köln

Die Seminare Arbeitsrecht für Führungskräfte und MAVO-Recht für Dienstgeber eignen sich hervorragend als kombinierte Grundlagenfortbildung für Führungskräfte!

Grundlagen des Arbeits- und Tarifrechts für kirchlich-caritative Einrichtungen und Dienste (AVR-Caritas) - Präsenzveranstaltung
Zweitägiges AVR-Grundlagenseminar
Referent: Jörn Wiedmann, Dozent, Fachautor und Rechtsanwalt mit Tätigkeitsschwerpunkt Arbeitsrecht.
Termine: 12. bis 13. April in Nürnberg oder 11. bis 12. Oktober in Essen

Arbeitszeit, Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft - Präsenzveranstaltung
Zweitägiges AVR-Vertiefungsseminar
Referent: Jörn Wiedmann, Dozent, Fachautor und Rechtsanwalt mit Tätigkeitsschwerpunkt Arbeitsrecht.
Termin: 18. bis 19. Mai in Fulda

Eingruppierung nach den Anlagen 2, 31 bis 33 der AVR Caritas - entweder als Präsenzveranstaltung oder Webinar
Zweitägiges AVR-Vertiefungsseminar zur methodischen Eingruppierung von Beschäftigten nach den AVR-Caritas 
Referentin: Simone Küster, Fachanwältin für Arbeitsrecht, PIW Training & Beratung GmbH, Fachautorin.
Termine: als Präsenzseminar am 28. bis 29. Juni in Würzburg oder am 27. bis 28. September in Köln; als Webinar an drei Vormittagen vom 15. - 17. Februar

Sicher weiterbilden
Zusammen mit unseren Veranstaltungshotels haben wir ein Hygienekonzept entwickelt, das Sie und die Referent:innen schützt und alle behördlich vorgeschriebenen Sicherheitsmaßnahmen abdeckt.
Bitte beachten Sie. Wir informieren Sie rechtzeitig vor Ihrem Seminar über die am Veranstaltungsort geltenden Regelungen in Sachen Testpflicht oder anderer Maßnahmen.

Und sollte wider Erwarten ein Seminar doch aufgrund einer behördlich angeordnete Beschränkung nicht stattfinden können, haben Sie jederzeit Planungssicherheit. Die Veranstaltungen werden dann als Live-Webinar durchgeführt.
Alle Seminare im Überblick und Anmeldemöglichkeit
 
Neues aus der Bundeskommission und den Regionalkommissionen
 
Bundeskommission
Am 16.12.21 tagte die Bundeskommission digital. Folgende drei Beschlüsse sind im Rahmen dieser Sitzung gefasst worden:
  • Beschluss zu einem Fahrplan für die Reform der Anlage 2 AVR
  • Beschluss zu einer Corona-Sonderzahlung für Lehrkräfte (Anlagen 21 und 21a AVR)
  • Beschluss zu Verweisen auf Anlage 7 AVR in den Anlagen 31 bis 33 AVR und in der VersO B der Anlage 8 AVR
- Beschlusstext der Bundeskommission vom 16.12.2021 zum Download
- Dienstgeberbrief zur Sitzung der Bundeskommission vom 16.12.2021
- ak.mas Info Dez 2021 - Bericht BK

Beschlusstexte aus den Regionen

- Beschlusstext der RK Bayern vom 12.01.2022
- Beschlusstext der RK Mitte vom 14.01.2022
- Beschlusstext der RK NRW vom 14.01.2022
- Beschlusstext der RK BW vom 20.01.2022
- Beschlusstext der RK Nord vom 26.01.2022
- Beschlusstext der RK Ost vom 22.12.2021 zur Anlage 7 und Beschlusstext der RK Ost vom 22.12.2021 zur Anlage 21a
- Beschlusstext der RK Ost vom 25.01.2021 zur Arbeitszeit nach Anlagen 5 und 31-33 (redaktionell überarbeitet)
 
 
Abbildung AVR-Online
AVR-Online und Zusatzmaterialien
Immer die aktuelle AVR - als Onlineversion für alle Geräte
Alle Abonnent:innen unserer AVR-Loseblattausgabe erhalten mit jeder Ergänzungslieferung einen kostenlosen Zugang zu unserer AVR-Online-Plattform, auf der Sie sich die AVR für Ihre Region in durchgeschriebener Fassung anzeigen lassen können. Für die reine Onlinenutzung liegt die Jahresnutzungsgebühr für eine Einzelplatzlizenz bei 119 Euro. Mehrfachlizenzen auf Anfrage.

Neue Inhalte in der AVR-Online
Die AVR-Online-Datenbank wurde erneut um zusätzliche interessante Inhalte ergänzt. Nachdem im Herbst für alle Kund:innen die Bände unserer Schriftenreihe zum kirchlichen Arbeitsrecht und die Zeitschrift "Kirche und Recht" hinzugefügt wurde, gibt es seit Dezember mit dem neuen AVR-Gehaltsrechner und dem AVR-Personalkostenrechner zwei auf Sie und die AVR zugeschnittene Arbeitshifen.


Die AVR-Online bringt noch weitere Vorteile für Sie:
  • Aktuelle Beschlüsse der Bundeskommission und aller Regionalkommissionen werden zeitnah im System eingepflegt und sind für Sie schnellstmöglich verfügbar: aktuell z.B. die Neuregelung des Ärztetarifs in Anlage 30 AVR.
  • Bei allen §§, die seit Anfang 2019 durch einen Beschluss verändert wurden, haben Sie auf Knopfdruck auch Zugriff auf die alten Stände.
  • Eine neue, verbesserte Suche (inklusive Suchvorschlagsliste, bessere Suchlogik, Marginalien und Stichworte im Suchindex, …) bietet optimalen Zugriff.
  • Die komplette Plattform ist responsive und somit auch perfekt im Browser auf Smartphones und Tablets nutzbar.
  • Durchgeschriebene Regionalausgaben der AVR sind leichter lesbar und erleichtern die Anwendung.
  • Der neue Gehaltsrechner und Personalkostenrechner erleichtert Ihnen die tägliche Arbeit.
  • Mit den zugehörigen Ordnungen und Kirchengesetzen finden Sie die Rechtsgrundlagen des kirchlichen Arbeitsrechts auf einen Blick.
  • Übersichtliches intuitives Design bietet deutliche bessere Bedienbarkeit.
  • Die Bände unserer Schriftenreihe zum kirchlichen Arbeitsrecht sind die Plattform integriert
  • Sie haben Zugriff auf die digitale Ausgabe der Zeitschrift Kirche und Recht des Berliner Wissenschaftsverlag
  • Fortlaufende Weiterentwicklungen gewährleistet regelmäßig neue oder verbesserte Zusatzfunktionen, wie den weiterentwickelten Gehaltsrechner etc.
Falls noch nicht geschehen, registrieren Sie sich jetzt als AVR-Loseblattabonnent:in kostenlos und arbeiten Sie ganz komfortabel in der neuen AVR-Online. Wenn Sie noch kein Abonnement haben, probieren Sie die AVR-Online im Rahmen eines vierwöchigen Probeabos ganz bequem aus. Eine Mail an info@lambertus.de genügt.
Mehr Informationen und bestellen
 
Arbeitshilfen für die Praxis
 
 
MAVO Grundwerk Ordnerabbildung
Der Freiburger Kommentar zur MAVO einschließlich KAGO
Alle wesentlichen Änderungen durch die Novellierung der (Rahmen-) MAVO 2017 sind bereits ausführlich kommentiert: u.a.
  • Neuregelung der §§ 1a Abs. 2, 6 Abs. 2, 24, 27a MAVO
  • Bildung von Wirtschaftsausschüssen (§ 27b MAVO)
  • Rechte der Gesamt-Mitarbeitervertretungen und der erweiterten Gesamtmitarbeitervertretungen (§ 24 MAVO)
  • Umgang mit Fremdpersonal unter Berücksichtigung der Änderung durch das AÜG (§§ 7 Abs. 2a; 34 Abs. 1 MAVO).
Die Konzeption als Loseblattwerk mit Ergänzungslieferungen garantiert eine fortlaufende Aktualisierung des Inhalts. Alle Änderungen in der kirchlichen und staatlichen Gesetzgebung und die Fortentwicklung in Rechtsprechung und Literatur werden zeitnah in die Kommentierung eingearbeitet. Einführende Erläuterungen zur Kirchlichen Arbeitsgerichtsordnung (KAGO) ergänzen das Werk und bieten dem Leser das gesamte kollektive Arbeitsrecht in Kirche und Caritas aus einer Hand.
Inklusive kostenloser elektronischer Version für Desktop und als App für Smartphones und Tablet.

Freiburger Kommentar MAVO einschließlich KAGO - inkl. elektronischer Version
ISBN 978-3-7841-2421-6, 1.300 Seiten
89,00
Weitere Informationen und bestellen
 
 
Praxiskommentar Grundwerk Ordner Abbildung
Der Praxiskommentar zum Arbeitsrecht der Caritas - inklusive kostenloser digitaler Version
Der Praxiskommentar zum Arbeitsrecht in der Caritas. Bewährt, übersichtlich, lesefreundlich. Mittlerweile auf vier Ordner erweitert enthält der die Kommentierungen der Tätigkeitsmerkmale in den Anlagen 30-33. Er ist das unverzichtbare Hilfsmittel zum Verständnis und zur Auslegung der AVR.

Mit Ihrem Abonnement haben Sie folgende Vorteile:
  • Inklusive kostenloser App für Tablets und Smartphones oder als Desktop-Version (mehr)
  • Hilfreiche Inhaltsübersichten
  • Umfangreiches Stichwortverzeichnis
  • Musterverträge, Berechnungsbögen und Arbeitshilfen
  • Sonderpreise bei unseren Seminaren und den Personalrechtstagen
  • Viele weitere kostenlose Zusatzmaterialien wie die Urteilsdatenbank der kirchlichen Arbeitsgerichte und einen AVR-Gehaltsrechner unter www.lambertus.de/arbeitsrecht
 
ISBN 978-3-7841-2094-2, Immer inkl. aktueller Ergänzunglieferung, 4.168 Seiten in vier Ordnern
139,00 €
Mehr Informationen und bestellen
 
 
 
AVR Grundwerk Ordnerabbildung
Die AVR-Loseblattausgabe
Gute Gründe für die AVR-Loseblattausgabe
  • Offizielle Textausgabe des Deutschen Caritasverbandes e.V.
  • Stets inklusive der neuesten Regelungen zur Vergütung, geringfügig Beschäftigte, untere Lohngruppen und Altersteilzeit
  • Inklusive Rahmen-MAVO
  • Inklusive kostenlosem Zugang zur AVR-Online
  • Sonderpreise bei unseren Seminaren und den Personalrechtstagen
Alle Beschlüsse werden zeitnah eingearbeitet, sobald sie von den Regionalkommissionen umgesetzt wurden. Wenn Sie noch kein:e Abonnent:in sind und zukünftig jederzeit über die aktuelle Rechtslage im Arbeitsrecht der Caritas informiert sein möchten, abonnieren Sie am besten unsere Loseblatt-Ausgabe der AVR - wie bereits knapp 5.000 Abonnent:innen. Pro Jahr erhalten Sie zwei bis drei Ergänzungslieferungen, die Sie immer auf dem neuesten Stand im Arbeitsrecht der Caritas halten.

Abonnent:innen der AVR-Loseblattausgabe erhalten einen kostenlosen Zugang zu unserer AVR-Online-Plattform, auf der Sie sich die AVR für Ihre Region in durchgeschriebener Fassung anzeigen lassen können. Aktuelle Änderungen durch die Bundeskommission sowie der Regionalkommissionen werden zügig eingearbeitet. Die jeweils aktuellen Änderungen werden farbig hervorgehoben, so dass Sie sie auf einen Blick erkennen können. Mit der aktuellen Ergänzungslieferung erhalten Sie einen neuen Freischaltcode. In Kürze werden die alten Codes gesperrt. Bitte geben Sie dann den neuen Freischaltcode nach Aufforderung ein, um Ihr Abonnement zu legitimieren.

Richtlinien für Arbeitsverträge in den Einrichtungen des Deutschen Caritasverbandes (AVR)
Grundwerk einschl. Ordner, Register, aktueller Ergänzungslieferung und Onlineversion
ISBN 978-3-7841-2732-3,
76,00 €
Mehr Informationen und bestellen
 
Ihnen wurde unser Newsletter weitergeleitet?
Ja und ich möchte den Newsletter künftig selbst erhalten!
Ihnen gefällt unser Newsletter?
Ja, ich möchte ihn Freunden & Kollegen weiterempfehlen.
Lambertus-Verlag GmbH

Mitscherlichstr. 8
D-79108 Freiburg
Fon +49 (0) 761 - 36825-0
Fax +49 (0) 761 - 36825-33

www.lambertus.de


Geschäftsführung:
RA Petra Itschert, Phillipp Zürcher
Umsatzsteuer ID: DE 142109789
Handelsregistereintrag:
Registergericht Freiburg Nr. HRB 56
Dieser Newsletter wurde mit Ihrem Einverständnis an newsletter@newslettercollector.com gesendet. Möchten Sie in Zukunft keinen Newsletter mehr erhalten, klicken Sie bitte hier.