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ohne extra-große Touchscreens kommt kein modernes Autokonzept aus, das digitale Bedienfeld soll Schlüsselkomponente des Connected Car sein. Nun jedoch wurde ein Tesla-Fahrer verurteilt, weil er seinen Scheibenwischer per Touchscreen einstellte und dabei von der Straße abkam. Das OLG Karlsruhe stufte das Bedienfeld in zweiter Instanz als elektronisches Gerät ein – es gelten damit während der Fahrt dieselben Regeln wie für ein Handy.

Nur eine kurze »Blickabwendung vom Verkehrsgeschehen« ist erlaubt, der Fahrer hatte also zu lange am Display rumgewerkelt. Die Krux: In seinem Tesla hatte er keine andere Möglichkeit, per Hebel am Lenkrad kann der Scheibenwischer nur an- oder ausgeschaltet werden. Die Intervallregelung funktioniert über den Touchscreen, in einem Untermenü – zu tief ‘versteckt’ für den erlaubten kurzen Blick. Der Fahrer muss zusätzlich zum Fahrverbot noch 200 Euro Strafe zahlen.

Was bedeutet das Urteil für die Entwicklung digitaler Bedienkonzepte im Auto? Laut Rückfrage bei Mercedes, BMW und Audi nicht viel. Die drei Hersteller sagen, dass in ihren Autos alle Grundfunktionen direkt erreichbar bleiben sollen. Nicht-essentielle Funktionen regelt das Display und dieses wird in zahlreichen Tests so einfach bedienbar wie möglich entwickelt. Audi resümiert: »Wir geben dem Fahrer alle Voraussetzungen, seine Fahraufgabe ohne Ablenkung wahr zu nehmen. Die Verantwortung dafür liegt jedoch letztendlich bei ihm«.

Auch das Karlsruher Urteil adressiert nur den Unfall-Fahrer, nicht jedoch Tesla. Auch wenn neue technische Gadgets, wie etwa die Predictive-Touch-Technologie von Jaguar Land Rover, die Display-Bedienung noch bequemer und sicherer machen sollen – am Ende ist allein der Fahrer verantwortlich. So bitter es klingt, der Tesla-Fahrer hätte halten müssen, um dem Regen und dem Display Herr zu werden. Das macht digitale Bedienkonzepte schon jetzt zum Schlüsselkriterium, insbesondere beim Autokauf.

Ihre Ute Häußler

Redakteur:in Elektronik automotive

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