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Sehr geehrte Damen und Herren,

wissen Ihre Mandanten, wann Eltern für Kinder haften? Die zivilrechtliche Haftung kann sich von der öffentlich-rechtlichen grundlegend unterscheiden. Das zeigt ein Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover: Die Mutter eines dreizehnjährigen Kindes muss demnach Kosten von über 36.000 € für einen Feuerwehreinsatz ersetzen - und das unabhängig von einer möglichen Verletzung der Aufsichtspflicht. Der Gebührenbescheid einer Kommune war demzufolge überwiegend rechtmäßig. Erfahren Sie mehr in unserem Newsletter!

Viel Vergnügen beim Lesen wünscht Ihnen

Ihre Deubner-Redaktion

 
 
 
 
  Eltern haften für Feuerwehrkosten nach von Kindern verursachtem Brand  
 
 

Das Verwaltungsgericht Hannover hat entschieden, dass Eltern, deren Kinder den Brand einer Lagerhalle verursacht hatten, die Kosten für den Feuerwehreinsatz überwiegend bezahlen müssen. Die Eltern haften demnach als Gebührenschuldner unabhängig davon, ob sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Das Gericht bejahte eine Zahlungspflicht der Klägerin in Höhe von über 36.000 €.

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  Synopse: WEG Reform 2020 – Aktuelle Version hier gratis downloaden  
 
 

Die WEG Reform bzw. das WEMoG ist am 16.10.2020 im BGBl. verkündet worden. Durch unsere Synopse mit dem finalen Stand 16.10. haben Sie alle Änderungen schnell im Griff und bringen sich ohne große Mühen auf den neuesten Stand beim WEG. Sie sehen die alte und neue Fassung des Gesetzes übersichtlich gegenübergestellt. Einen besseren Überblick über die Reform können Sie sich nicht verschaffen.

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  Mietnebenkosten: Baumfällkosten als umlagefähige Gartenpflege  
 
 

Das Fällen und Entsorgen abgestorbener Bäume gehört zur Gartenpflege im Mietverhältnis. Entsprechende Kosten können als Nebenkosten auf Mieter umgelegt werden. Dies gilt nach dem Landgericht München I unabhängig davon, ob eine Ersatzbepflanzung erfolgt. Demnach begründen Baumfällkosten, die im Regelfall erst nach Jahrzehnten entstehen, keine besondere Schutzwürdigkeit der Mieterseite.

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  Gesteigerte Sorgfaltspflichten von Autofahrern gegenüber Kindern  
 
 

Autofahrer haben gegenüber Kindern gesteigerte Sorgfaltspflichten. Das Amtsgericht Bad Iburg hat entschieden, dass eine Autofahrerin nach einer Kollision mit einem fahrradfahrenden Kind auch dann zu 100% haftet, wenn das Kind schon vor Erreichen eines Zebrastreifens in einem Bogen vom Gehweg auf die Straße fährt, um diese zu überqueren. Das Landgericht Osnabrück hat das Urteil bestätigt.

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  Kündigung wegen menschenverachtender Äußerung  
 
 

Eine Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit einer Kündigung wegen einer menschenverachtenden Äußerung hatte vor dem Bundesverfassungsgericht keinen Erfolg. Die Entscheidungen der Arbeitsgerichte, wonach die Äußerung eine Diskriminierung darstellt, die sich nicht unter Berufung auf Meinungsfreiheit rechtfertigen lässt, waren demnach verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.

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