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Kurzstrecke |
Tagesspiegel Checkpoint vom Donnerstag, 10.10.2024 | bewölkt, gegen Abend Regen bei 11 bis 18°C. | ||
+ Übernahme von Deutsche Wohnen: Vonovia spart sich die Grunderwerbssteuer + Lufthansa sieht BER nicht als Drehkreuz + Zu viel Denkmalschutz in Berlin? + |
von Daniel Böldt und Jessica Gummersbach |
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Guten Morgen, die Idee klang gut, offenbar zu gut für Berliner Verhältnisse: Der Kunstrasen, der während der Fußball-EM den Asphalt vor dem Brandenburger Tor auf 24.000 Quadratmetern bedeckte, sollte nach dem Turnier auf Sportplätzen in der ganzen Stadt verteilt werden – ganz im Sinne der Kreislaufwirtschaft. Tatsächlich werden laut der von Iris Spranger (SPD) geführten Sportverwaltung allerdings nur 11.000 Quadratmeter, also weniger als die Hälfte, wiederverwendet. „Die Gründe, warum Rasenteile nicht weitergenutzt werden können, sind u.a. Verschmutzungen durch Kaugummis oder Spuren von Pyrotechnik“, schreibt die Verwaltung auf eine Schriftliche Anfrage (DS 19/20290) der Grünen-Abgeordneten Julia Schneider. Zudem könne die komplette Fläche direkt vor dem Brandenburger Tor „aufgrund von Rissen, die durch die Bühneninstallationen […] entstanden sind“, nicht recycelt werden. Die Sportverwaltung behauptet zwar, dass sie ohnehin nur von einer Wiederverwendung von 10.000 Quadratmeter ausgegangen war. Allerdings wurde diese Zahl, sofern es sie tatsächlich gab, zuvor nie öffentlich kommuniziert. Verantwortlich sowohl für die Fanmeile als auch für die anschließende Verteilung des Kunstrasens ist die Kulturprojekte GmbH. Und hier wird es etwas kurios. Denn das landeseigene Unternehmen will von den Zahlen nichts wissen. „Die von Ihnen zitierte Anfrage ist uns nicht bekannt und wir können die benannte Zahl nicht auf Anhieb verifizieren“, schrieb eine Sprecherin der Kulturprojekte am späten Mittwochabend auf eine Anfrage des Checkpoints und versicherte im Gegensatz zu ihrem Auftraggeber: Die finale Anzahl verteilter Quadratmeter werde über „der benannten Zahl liegen“. Klingt nach Verlängerung und Elfmeterschießen. | |||
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Quizfrage für Berlin-Kenner: Wie viele Bauwerke beziehungsweise Gebäudeensembles stehen in Berlin unter Denkmalschutz? Die Antwort gibt’s im Encore, damit Sie noch ein bisschen Zeit zum Überlegen haben. So viel vorweg: Es sind viele, weswegen zahlreiche Umbaumaßnahmen in Berlin teuer und zeitaufwendig oder gleich fast aussichtslos sind (fragen sie mal bei den Verantwortlichen der ehemaligen Flughafengebäude Tegel und Tempelhof nach). SPD-Bausenator Christian Gaebler will den Denkmalschutz zumindest etwas bändigen. Im Entwurf für das „Schneller-Bauen-Gesetz“ sind unter anderem feste Fristen für die Denkmalschutzbehörden vorgesehen, um ein bisschen mehr Zug in die Genehmigungsverfahren zu bekommen. Den Fraktionen von CDU und SPD ist das jedoch nicht genug. Diskutiert wird dort unter anderem, die Denkmalbehörden viel früher im Genehmigungsprozess einzubinden. Noch mehr erhoffen sich die Parlamentarier von detaillierten Richtlinien für wiederkehrende Umbaumaßnahmen – etwa das Anbringen von Jalousien oder das Aufstellen von Solaranlagen auf Dächern. Zu oft würden die bezirklichen Denkmalschutzbehörden die Regeln dafür unterschiedlich auslegen, lautet die Kritik. Von klaren Kriterien versprechen sich CDU und SPD in Zukunft mehr Einheitlichkeit und vor allem: schnelleres und dadurch kostengünstigeres Bauen. | |||
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Und hier noch ein Checkpoint-Evergreen: die Cannabis-Verordnung für Anbauvereine. Sie erinnern sich: Berlin ist das einzige Bundesland, das die Verordnung, die Genehmigung und Kontrollen der Vereine regeln soll, noch nicht erlassen hat. Nachdem sich CDU und SPD monatelange um die Zuständigkeit gestritten hatten, ist dem Senat aufgefallen, dass er laut Geschäftsordnung erstmal das Parlament fragen muss, ob es nicht selbst eine entsprechende Regelung beschließen will. Eine Formalie eigentlich. Für CDU und SPD aber einfach noch eine Gelegenheit mehr, das Vorhaben zu verschleppen. Die Regierungsfraktionen haben es jedenfalls nicht eilig zu erklären, was eigentlich Konsens ist: dass das Parlament kein eigenes Gesetz erarbeiten wird. Einen entsprechenden Antrag der Linken verwiesen sie kürzlich in den Hauptausschuss, statt gleich darüber abzustimmen. Dort wurde der entsprechende Tagesordnungspunkt gestern vertagt. Damit wird sich die Sache erstmal von selbst erledigen. Das Parlament hätte theoretisch nur bis zum 16. Oktober Zeit, sich selbst für zuständig zu erklären. Der Senat könnte die Verordnung demnach am kommenden Dienstag beschließen. Macht er aber nicht. „Zum aktuellen Stand soll sich der Senat am 29. Oktober mit der Rechtsverordnung befassen“, teilte die Gesundheitsverwaltung dem Checkpoint mit. | |||
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