Newsletter für Betriebsräte: Corona: Am 2. Februar können die Masken fallen
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KW 4  
  2023
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Liebe Leserinnen und Leser,
Bundesarbeitsminister Heil will die Corona-Arbeitsschutzverordnung zum 2.2.2023 vorzeitig aufheben. Wegen der zunehmenden Immunität in der Bevölkerung gehe die Zahl der Neuerkrankungen stark zurück, so dass die betrieblichen Sonderregeln nicht mehr erforderlich seien.
 
Für die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) gibt es jetzt das neue Online-Produkt »JAV-Praxis online«. Mit E-Training-Programm, Mustertexten und Fachwissen. Hier könnt Ihr das Modul 28 Tage gratis testen!
Viel Freude beim Informieren.
 
Herzliche Grüße
 
 
Leslie Schilling
REDAKTION
 
AKTUELLE MELDUNGEN

 
Corona-Arbeitsschutzverordnung
Corona: Am 2. Februar können die Masken fallen
 
Nachdem die befürchtete »Corona-Winterwelle« offenbar ausgeblieben ist, sollen auch an vielen Arbeitsplätzen die Masken fallen – zwei Monate früher als geplant. Die bisherige Corona-Arbeitsschutzverordnung wird Anfang Februar aufgehoben, wie der Bundesarbeitsminister mitteilt.
 
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JAV-Praxis online
Das neue Online-Produkt für die JAV – jetzt live!
 
Fit für die JAV: Unser Online-Produkt bietet Euch spielerischen Wissenserwerb und Fachwissen auf Knopfdruck. Ein E-Training-Programm vermittelt zunächst die Grundlagen der JAV-Arbeit. Wie ist das Gremium organisiert? Welche Aufgaben und Rechte gibt es? Was ist bei Sitzungen und Beschlüssen zu beachten? Zahlreiche Mustertexte helfen Euch bei der Umsetzung.
 
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RECHTSPRECHUNG

 
Teilzeitarbeit
BAG: Gleicher Lohn für alle Lebensretter
 
Ein geringfügig beschäftigter Rettungsassistent darf bei gleicher Qualifikation für dieselbe Tätigkeit nicht schlechter bezahlt werden als eine Vollzeitkraft. Dass die geringfügig Beschäftigten ihre Schichtdienste frei anbieten können, während Vollzeitkräfte verbindlich eingeteilt werden, rechtfertigt keinen geringeren Stundenlohn – so das BAG.
 
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Fristlose Kündigung
Kündigung wegen vorgetäuschter Krankheit
 
Wer arbeitsunfähig erkrankt, muss nicht zwingend das Bett hüten, sich aber zumindest schonen. Wer sich beim Arbeitgeber für zwei Tage krank meldet und sich dann feiernd auf einer »White Night Ibiza Party« fotografieren lässt, riskiert die fristlose Kündigung. Denn es ist von einer vorgetäuschten Arbeitsunfähigkeit auszugehen – so das Arbeitsgericht Siegburg.
 
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PRAXISWISSEN

 
Aus »Betriebsrat und Mitbestimmung«
Das sind die häufigsten Fehler bei der Beschlussfassung
 
Entscheidungen des Betriebsrats entfalten nach außen hin nur dann bindende Wirkung, wenn sie auf einem ordnungsgemäßen Beschluss beruhen. Welche typischen Fehler Ihr bei der Beschlussfassung vermeiden solltet, zeigt Rechtsanwalt Claudio Kahnt in »Betriebsrat und Mitbestimmung« 1/2023.
 
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Aus »Computer und Arbeit«
Die Rolle des Datenschutzbeauftragten
 
Der Datenschutzbeauftragte ist für den Betriebsrat ein wichtiger Ansprechpartner in Sachen Datenschutz. Seine Aufgaben sind allerdings begrenzt. Er prüft nur die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung, während der Betriebsrat weitere Argumente im Sinne der Beschäftigten anführen kann. Mehr dazu erfahrt Ihr von Regina Steiner in »Computer und Arbeit«.
 
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Arbeits- und Sozialordnung 2023Beschlussfassung im Betriebsrat
Kittner
 
Thomas Nitzsche, Claudio Kahnt
 
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Redaktion: Leslie Schilling
Verantwortlich für den Inhalt: Bettina Frowein
Geschäftsführer: Rainer Jöde

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