Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz kürzt die Fördersätze für Energieberatungen in Wohngebäuden. Und: In Ländern, die bei der Grundsteuer das Bundesmodell anwenden, bekommen Eigentümer die Möglichkeit, niedrigere Grundsteuerwerte als die festgelegten nachzuweisen.
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Guten Tag Herr Do,
mit mehr als 80.000 im laufenden Jahr eingegangenen Förderanträgen für Energieberatungen in Wohngebäuden könnte man meinen, um die von der Bundesregierung angestrebte Energiewende stünde es richtig gut. Vielleicht zu gut, denn gestern gab das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz bekannt, die Fördersätze ordentlich zusammenzustutzen. Wie viel für welche Maßnahmen übrig bleibt, lesen Sie in der Top-News.
 
Zugeständnisse bei der neuen Grundsteuer gibt dort, wo das Bundesmodell gilt: Stehen die pauschal ermittelten Werte im Verdacht, deutlich zu hoch zu sein, können Eigentümer auf Basis von Verwaltungserlassen entgegen dem Gesetzeswortlaut einen niedrigeren Wert nachweisen und geltend machen. Was es damit auf sich hat, haben wir im zweiten Beitrag zusammengefasst.
 
Wir wünschen eine informative Lektüre
 
Ihre Redaktion Immobilienwirtschaft
 
 
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